Promotionsreglement für die Kantonale Maturitätsschule für Erwachsene (Änderung); Lehrplan und Stundentafel (Änderung)

Titel
Promotionsreglement für die Kantonale Maturitätsschule für Erwachsene (Änderung); Lehrplan und Stundentafel (Änderung)
Beschluss Bildungsrat
2020/12
Sitzungsdatum
5. Mai 2020

Zuständigkeit des Bildungsrates

Der Bildungsrat ist für den Erlass der Lehrpläne sowie der für den Schulbetrieb erforderlichen Rahmenbestimmungen, insbesondere für Promotion und Abschlussprüfungen zuständig (§ 4 Ziff. 1 sowie §§ 15 und 27 Abs. 1 des Mittelschulgesetzes vom 13. Juni 1999 [MSG, LS 413.21]).

Ausgangslage

Umstrukturierung des Teilzeitlehrganges und Abschaffung des Vorkurses

Die Kantonale Maturitätsschule für Erwachsene (KME) führt seit 1996 neben der Ganztages auch eine berufsbegleitende Halbtagesschule, welche in dreieinhalb Jahren zur Maturität führt. Die Halbtagesschule setzt den Besuch eines viermonatigen Vorkurses voraus. Insgesamt dauert der berufsbegleitende Lehrgang an der KME somit knapp vier Jahre. Der Vorkurs soll klären, ob die Studierenden den Anforderungen einer gymnasialen Ausbildung gewachsen sind.

Seit der Einführung der Halbtagesschule haben sich sowohl die Zielgruppe der KME als auch die Ansprüche an einen berufsbegleitenden Maturitätslehrgang für Erwachsene verändert. Die meisten Studierenden treten im Anschluss an eine Berufsmaturität (BM) direkt in das dritte Semester der KME ein. Die beiden ersten Semester können deshalb kaum mehr wirtschaftlich geführt werden. Zudem hat der längere, berufsbegleitende Lehrgang an Attraktivität verloren, weil viele Arbeitgeber die Präsenz ihrer Angestellten an ganzen Tagen fordern. Im aktuellen berufsbegleitenden Lehrgang können Studierende nur am Nachmittag arbeiten, weil der Morgen durch die Schule belegt ist.

Um der KME die wirtschaftliche Führung eines Teilzeitlehrganges zu ermöglichen, soll der bisherige berufsbegleitende Halbtageslehrgang umstrukturiert werden. Neu soll ein Basisjahr geschaffen werden, in welchem die Studierenden den Unterricht an drei Tagen pro Woche besuchen. Die drei Klassen (seit einigen Jahren sind dies eine Vollzeit- und zwei Halbtagesklassen), die bis anhin im ersten Jahr geführt werden, sollen zusammengelegt werden. Dies versetzt die KME in die Lage, im Basisjahr zwei gut gefüllte Parallelklassen zu führen. Ab dem zweiten Jahr ist die Klassenbildung in finanzieller Hinsicht deutlich einfacher, weil ein grosser Teil der Studierenden von den Berufsmaturitäts- bzw. Handels-, Informatik- und Fachmittelschulen in das zweite Jahr der KME einsteigt. Zudem soll der Maturitätslehrgang statt wie bisher zweimal nur noch einmal pro Jahr jeweils im August beginnen.

Während des Basisjahrs wird den Studierenden eine ausbildungsbegleitende Arbeitstätigkeit von mindestens zwei zusammenhängenden ganzen Arbeitstagen ermöglicht. Im Anschluss an das Basisjahr entscheiden sich die Studierenden, ob sie die KME im Rahmen eines Vollzeitstudiums in zwei Jahren abschliessen oder den Lehrgang als Teilzeitstudium in zweieinhalb Jahren durchlaufen wollen. Um den Bedürfnissen der Arbeitswelt gerecht zu werden, soll der Teilzeitlehrgang künftig nicht mehr als Halbtagesschule ausgestaltet sein, sondern neu ebenfalls an zwei ganzen Tagen und einem halben Tag weitergeführt werden.
 

1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr (½ Jahr)
Basisjahr (23 WL) Teilzeit (26 WL) Teilzeit (24-26 WL) 
Teilzeit (24 WL)
  Vollzeit (33 WL)
Vollzeit (27-33 WL)
 

*Wochenlektionen

Der bestehende Vorkurs soll abgeschafft und die entsprechenden Lektionen sollen über den gesamten Lehrgang verteilt werden. Sowohl der Teilzeit- als auch der Vollzeitlehrgang werden 172 Lektionen Unterricht umfassen. Das Basisjahr umfasst 23 Lektionen pro Woche. Im Vollzeitlehrgang sollen pro Woche 33 Lektionen (im letzten Semester 27 Lektionen), im Teilzeitlehrgang 23-26 Lektionen unterrichtet werden. Die Gesamtzahl der unterrichteten Lektionen bleibt somit im Vergleich zum aktuellen Maturitätslehrgang unverändert.

Im Zug der Umstrukturierung der Lehrgänge sind verschiedene terminologische Anpassungen im Promotionsreglement für die Kantonale Maturitätsschule für Erwachsene vom 11. August 1998 (LS 413.251.2, nachfolgend: Promotionsreglement) notwendig. Zudem werden einzelne Vorschriften materiell geändert. Die Neustrukturierung der Lehrgänge setzt überdies eine Änderung des Aufnahmereglements für die Kantonale Maturitätsschule für Erwachsene vom 13. Januar 2010 (LS 413.250.9) voraus. Die entsprechenden Anpassungen fallen in die Zuständigkeit des Regierungsrates.

Änderung der Stundentafel und des Lehrplans im Fach «Geschichte»

Die Umstrukturierung des Teilzeitlehrganges und die damit verbundene Umverteilung der Lektionen des bisherigen Vorkurses auf den gesamten Lehrgang macht eine Anpassung der Stundentafel der KME notwendig.

Zudem ist der Lehrplan der KME für das Grundlagenfach «Geschichte» zu ändern. Der Lehrplan verfolgt das Ziel, die Behandlung der Antike bis in die Neuzeit zu ermöglichen. Da inzwischen ein grosser Teil der Studierenden direkt nach Erlangen der BM oder nach dem Abschluss einer Handels-, Informatik- oder Fachmittelschule in das zweite Jahr der KME einsteigt, führt der bisherige Lehrplan dazu, dass die Studierenden mit BM aufgrund des BM-Rahmenlehrplans die Zeit von der französischen Revolution bis zur Neuzeit zweimal behandeln. Dafür finden weder die Antike, das Mittelalter noch die Frühe Neuzeit einen Platz im Lehrplan der Studierenden, die direkt in das dritte Semester einsteigen.

Um allen Studierenden eine umfassende historische Bildung zu ermöglichen, beantragt die KME, den Lehrplan umzustellen. Die bisher für das zweite Jahr der KME vorgesehenen Inhalte sollen neu im ersten Jahr behandelt werden und umgekehrt. Zugleich sollen einige Formulierungen vereinfacht und die arbeitstechnischen Grundlagen ergänzt werden.

Änderung des Promotionsreglements für die Kantonale Maturitätsschule für Erwachsene

§ 2. Leistungsbewertung

Das geltende Promotionsreglement sieht vor, dass die Leistungen der Studierenden zu Beginn ihrer Ausbildung mit einer Charakterisierung in Worten bewertet werden, die eine Note nach sich zieht. Dieser Bewertungsmodus ist nicht mehr zeitgemäss. Die Leistungsbewertung soll neu von Anfang an mit ganzen und halben Noten für die einzelnen Fächer ausgedrückt werden, wie dies in den höheren Semestern bereits heute der Fall ist (vgl. § 2 Abs. 2). § 2 Abs. 1 des geltenden Promotionsreglements kann daher aufgehoben werden.

§ 5. Zeugnisperioden; Erfahrungsnote für Maturitätszeugnis

§ 5 des Promotionsreglements legt die Zeugnisperioden sowie die Berechnung der Erfahrungsnote für das Maturitätszeugnis fest. Aufgrund der Umstrukturierung des Halbtageslehrgangs ist die Terminologie der Bestimmung anzupassen: Die bisherige Ganztagesschule wird neu als «Vollzeitschule», die Halbtagesschule als «Teilzeitschule» bezeichnet. Die Regelung der Zeugnisperioden für das einzuführende Basisjahr erfolgt in einer neuen lit. a. Für die Berechnung der Erfahrungsnote für das Maturitätszeugnis bleiben weiterhin die Vorschriften des Reglements für die Maturitätsprüfungen an den Gymnasien des Kantons Zürich vom 10. März 1998 anwendbar. Der entsprechende Verweis findet sich neu in lit. d des Promotionsreglements.

§ 6. Provisorische Promotion/Nichtpromotion; Repetition

Auch die Bestimmungen in § 6 des Promotionsreglements betreffend die provisorische Promotion bzw. Nichtpromotion sowie die Repetition in der bisherigen Ganztages- bzw. Halbtagesschule bedürfen einer terminologischen Anpassung. Wie in § 5 sind die Ausdrücke Ganztages- und Halbtagesschule durch «Vollzeitschule» bzw. «Teilzeitschule» zu ersetzen. In lit. a wird festgehalten, dass eine provisorische Promotion im Basisjahr ab dem zweiten Semester möglich ist.

Übergangsbestimmung zur Änderung vom 5. Mai 2020

Die Übergangsbestimmung legt fest, dass für Studierende, die die Ausbildung vor dem Schuljahr 2019/2020 begonnen haben, weiterhin das Promotionsreglement für die Kantonale Maturitätsschule für Erwachsene in der Fassung vom 26. Mai 2008 gilt.


Stundentafel und Lehrplan für das Fach «Geschichte»

Erwägungen

Sowohl der Teilzeit- als auch der Vollzeitlehrgang umfasst insgesamt über die ganze Ausbildungsdauer 172 Lektionen Unterricht. Am Umfang der Lektionenzahl über die ganze Studienzeit, aber auch an der Verteilung der Lektionen auf die Fächer ändert sich im Vergleich zum aktuellen Maturitätslehrgang nichts. Die Anteile der verschiedenen Lern- und Wahlbereiche (vgl. Art. 11 des Reglements der EDK über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen vom 16. Januar/15. Februar 1995, MAR) bleiben folglich auch identisch.
Nach wie vor belegen die Vollzeit- und Teilzeitklassen zudem gemeinsame Lektionen in den Schwerpunkt- und Ergänzungsfächern. Um flexibler planen zu können, werden die Unterrichtsgefässe im Halbklassenunterricht (Französisch, Englisch, Physik, Chemie), der Niveauunterricht (Englisch) und die Fachbesprechungsstunde (Deutsch) zwar nach wie vor durchgeführt, sind jedoch nicht mehr auf bestimmte Semester fixiert. Der zusätzliche Instrumentalunterricht kann neu bereits ab dem ersten statt wie bisher ab dem zweiten Semester belegt werden.

Im Fach «Geschichte» sollen die nach bisherigem Lehrplan für das zweite Jahr der KME vorgesehenen Lerninhalte neu im ersten Jahr unterrichtet und die Inhalte des ersten Jahres auf das zweite Jahr verschoben werden. Materielle Änderungen des Lehrplanes sind mit dieser Umstellung nicht verbunden. Die Abstimmung des Lehrplans für das Fach «Geschichte» auf den Lehrplan der Berufsmaturitätsschulen ist notwendig und richtig. So erwachsen denjenigen Personen ohne BM-Vorbildung keine Nachteile gegenüber den anderen. Personen mit BM-Vorbildung erhalten dagegen eine umfassendere historische Bildung.

Schlussfolgerung

Die Anpassung der Stundentafel und des Lehrplans der Kantonalen Maturitätsschule für Erwachsene für das Fach «Geschichte» entspricht den Vorgaben gemäss Reglement der EDK über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen vom 16. Januar/15. Februar 1995 (MAR) sowie den kantonalen Vorgaben zur Maturität vom 4. Juni 1996. Die Änderungen sind daher zu genehmigen.

Inkrafttreten

Die Änderung des Promotionsreglements sowie der Stundentafel und des Lehrplans der Kantonalen Maturitätsschule für Erwachsene im Fach «Geschichte» sind auf den 1. August 2020 in Kraft zu setzen.

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Das Promotionsreglement für die Kantonale Maturitätsschule für Erwachsene vom 11. August 1998 wird geändert.
  • Die Reglementsänderung wird auf den 1. August 2020 in Kraft gesetzt. Wird ein Rechtsmittel ergriffen, wird über die Inkraftsetzung erneut entschieden.
  • Die Änderung der Stundentafel und des Lehrplans der Kantonalen Maturitätsschule für Erwachsene für das Fach «Geschichte» wird genehmigt und auf den 1. August 2020 in Kraft gesetzt.
  • Gegen die Reglementsänderung gemäss Dispositiv I und gegen Dispositiv II Satz 1 kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Regierungsrat des Kantons Zürich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
  • Veröffentlichung dieses Beschlusses, der Reglementsänderung und der Begründung im Amtsblatt sowie in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet.
  • Mitteilung an die Kantonale Maturitätsschule für Erwachsene und das Mittelschul- und Berufsbildungsamt.
 

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