Volksschule. Ablösung Stellwerk 8 (1.0) durch die Stellwerk-Version 2.0

Titel
Volksschule. Ablösung Stellwerk 8 (1.0) durch die Stellwerk-Version 2.0
Beschluss Bildungsrat
2020/10
Sitzungsdatum
5. Mai 2020

Zuständigkeit des Bildungsrates

Der Bildungsrat bestimmt die Ausrichtung des kantonalen Lehrmittelwesens (§ 1 Abs. 1 LMV). Er legt für Lehrmittel, die im Unterricht verwendet werden, Qualitätsanforderungen fest (§ 1 Abs. 2 LMV) und bestimmt, in welchen Fachbereichen obligatorische Lehrmittel verwendet werden (§ 2 LMV). Er beschliesst für die obligatorischen Lehrmittel eine mittelfristige Planung. Diese umfasst:

  1. einen Anforderungskatalog an das Lehrmittel und
  2. ein Konzept für Entwicklung oder Beschaffung, Einführung, Nutzung und Ablösung des Lehrmittels (§ 3 LMV).

Ausgangslage

Seit Schuljahr 2010/11 ist die Durchführung der computergestützten Standortbestimmung Stellwerk 8 in der zweiten Klasse der Sekundarschule obligatorisch (BRB 3/2009). Im Hinblick auf die Einführung des Lehrplans 21 an der Volksschule hat der Bildungsrat am 7. Juli 2014 entschieden, den bestehenden Aufgabenpool des Testsystems Stellwerk (1.0) an den Lehrplan 21 anzupassen (BRB 25/2014). Der angepasste Stellwerktest 8 liegt nun in der Version 2.0 vor. Zudem hat der Lehrmittelverlag St. Gallen in Kooperation mit dem Lehrmittelverlag Zürich das freiwillig zu verwendende Lernfördersystem Lernpass plus entwickelt. Die Standortbestimmung in der neuen Stellwerk-Version 2.0 ist im Lernfördersystem Lernpass plus integriert.

Die Kantonale Lehrmittelkommission hat am 3. März 2020 die Ablösung von Stellwerk 8 (1.0) durch Stellwerk (2.0) beraten. Sie empfiehlt dem Bildungsrat, die Durchführung der obligatorischen Standortbestimmung Stellwerk 8 (2.0) ab Schuljahr 2020/21 zu beschliessen.

Erwägungen

Stellwerk 8 ist ein bewährtes Mittel zur Standortbestimmung an der Nahtstelle zur Berufswahl. Die Rahmenbedingungen für die Durchführung und Nutzung der Ergebnisse behalten auch für Stellwerk (2.0) ihre Gültigkeit.

Der Einsatz von Stellwerk 8 in der zweiten Klasse der Sekundarschule ist obligatorisch, Stellwerk 7 und Stellwerk 9 in der ersten und dritten Klasse der Sekundarschule sind freiwillig. Die Durchführung von Stellwerk 8 (2.0) erfolgt auch künftig zwischen Anfang Februar und Ende April; das Modul «Texte schreiben» wird Ende November durchgeführt. Stellwerk 8 wird wie bisher in den Fachbereichen Mathematik und Sprachen (Deutsch, Englisch und Französisch) eingesetzt. Der Fachbereich Natur und Technik wird ab Schuljahr 2022/23 verfügbar sein.

Mit Stellwerk (2.0) wurde die Anpassung an den Lehrplan 21 vollzogen und das Testsystem optimiert. Neu besteht zum Beispiel die Möglichkeit, den Lernfortschritt der Schülerinnen und Schüler über den ganzen dritten Zyklus aufzuzeigen.

Der Zugang zu Lernpass plus mit integriertem Stellwerk (2.0) wird über die Lizenzplattform des Lehrmittelverlags Zürich erfolgen. Inwiefern auch die zusätzlichen Funktionen von Lernpass plus genutzt werden, entscheiden die Schulen.

Das Volksschulamt sieht vor, Informations- und Weiterbildungsangebote zu Stellwerk (2.0) für Schulleitungen und Lehrpersonen durchzuführen. Für die Schulleitungen der Sekundarschulen ist der Besuch einer Informationsveranstaltung verpflichtend. Die Berufsfachschulen, Lehrbetriebe und Berufsberatungsstellen werden ebenfalls über die Neuerungen informiert. Die Kommunikation erfolgt in Absprache mit dem Mittelschul- und Berufsbildungsamt durch das Volksschulamt.

Zur Einführung des freiwilligen Instruments Lernpass plus wird das Volksschulamt mit rund zwölf Feedbackschulen zusammenarbeiten und die Erfahrungen mit Lernpass plus auswerten. Daraus soll abgeleitet werden, welche zusätzlichen Hilfestellungen oder Rahmenbedingungen es braucht, um Lernpass plus als unterrichtsergänzendes Instrument zielführend für die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler einsetzen zu können. Parallel zur Zusammenarbeit mit den Feedbackschulen finden für interessierte Schulen und Lehrpersonen freiwillige Einführungskurse zu Lernpass plus statt.

Schlussfolgerungen

Aufgrund der vorberatenden Diskussion in der Kantonalen Lehrmittelkommission am 3. März 2020 schlägt das Volksschulamt in Absprache mit dem Lehrmittelverlag Zürich vor, Stellwerk (1.0) durch Stellwerk (2.0) abzulösen.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Die obligatorische Standortbestimmung Stellwerk 8 wird ab Schuljahr 2020/21 in der neuen Stellwerk-Version 2.0 durchgeführt.
  • Für die Umsetzung zeichnet das Volksschulamt in Absprache mit dem Lehrmittelverlag Zürich verantwortlich.
  • Publikation dieses Beschlusses in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet
  • Mitteilung an: alle Schulpflegen; das Schul- und Sportdepartement der Stadt Zürich, SSD; das Departement Schule und Sport Winterthur, DSS; den Verband Zürcher Schulpräsidien, VZS; den Verband der Schulleiterinnen und Schulleiter des Kantons Zürich, VSLZH; den Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband, ZLV z.H. der Stufenorganisationen; den Vorstand der Lehrpersonenkonferenz, LKV; die Kantonale Elternmitwirkungsorganisation Zürich, KEO; den Verband Zürcher Privatschulen, VZP; den Berufsverband der Sekundarlehrkräfte des Kantons Zürich, SekZH; den Schweizerischen Verband des Personals öffentlicher Dienste, Region Zürich, Lehrberufe, vpod Zürich Lehrberufe; den Verein Zürcher Lehrpersonen Deutsch als Zweitsprache, VZL-DaZ; die Lehrpersonenkonferenz der Berufsfachschulen, LKB; den Zürcher Verband der Lehrkräfte in der Berufsbildung, ZLB; die Lehrpersonenkonferenz der Mittelschulen, LKM; den Mittelschullehrpersonenverband Zürich, MVZ; die Pädagogische Hochschule Zürich, PH Zürich; das Institut Unterstrass an der PH Zürich, unterstrass.edu; die Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik, HfH; die Interkantonale Lehrmittelzentrale, ilz; die Schweizer Schulen im Ausland mit Patronat des Kantons Zürich; die Bildungsdirektion des Kantons Zürich: Bildungsplanung, Mittelschul- und Berufsbildungsamt, Amt für Jugend und Berufsberatung, Lehrmittelverlag, Volksschulamt.
 

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