Volksschule. Zeugnis Ende Schuljahr 2019/20

Beschluss Bildungsrat
2020/08
Sitzungsdatum
20. April 2020

Zuständigkeit des Bildungsrates

§ 31 Abs. 3 des Volksschulgesetzes vom 7. Februar 2005 (VSG; LS 412.100): Der Bildungsrat regelt die schriftliche Form der Beurteilung.

Ausgangslage

Seit dem 16. März 2020 werden die Schülerinnen und Schüler an der Volksschule im Kanton Zürich aufgrund der Coronapandemie im Fernunterricht geschult. Dieser Unterricht wird voraussichtlich bis mindestens zum 11. Mai 2020 fortgesetzt, anschliessend soll der Präsenzunterricht unter Einhaltung von Hygienevorschriften wieder aufgenommen werden. Die Plenarversammlung der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren beschloss am 1. April 2020, dass das Schuljahr 2019/20 in allen Kantonen als vollwertiges Schuljahr anerkannt wird und dass die Zeugnisse für das Schuljahr 2019/20 einen Vermerk enthalten, wonach der Präsenzunterricht während der Zeit der Coronapandemie ausgesetzt wurde.

Das Zeugnis dient neben der Information über die Leistungen der Schülerinnen und Schüler auch der Dokumentation und Kontrolle des Schulbesuchs und der Erfüllung der Schulpflicht. Auch aus diesem Grund soll den Schülerinnen und Schülern im Kanton Zürich am Ende des Schuljahres 2019/20 ein Zeugnis abgegeben werden. Die aufgrund der ausserordentlichen Situation notwendigen Anpassungen am Zeugnis sollen grundsätzlich auf bestehenden Regelungen aufbauen (Reglement über die Ausstellung der Schulzeugnisse vom 1. September 2008 (Zeugnisreglement; LS 412.121.31) § 2, 3, 7, 9 Abs. 3, 10).

Erwägungen

Die Lehrpersonen wurden nach der Einstellung des Präsenzunterrichts vom 16. März 2020 mittels Leitungszirkular VSA vom 2. April 2020 aufgefordert, auf summative Leistungsüberprüfungen zu verzichten. Dies weil eine Leistungsüberprüfung zuhause bedeuten würde, dass nicht alle Schülerinnen und Schüler unter denselben Bedingungen geprüft würden (Infrastruktur, Unterstützung, Fremdleistung).

Der Lernstand der Schülerinnen und Schüler wird nach Abschluss des Fernunterrichts unterschiedlich sein und stärker variieren als bei Präsenzunterricht (aufgrund von erhaltener Unterstützung und/oder der jeweiligen Selbstkompetenz der Lernenden). Es soll in der verbleibenden Zeit bis zu den Sommerferien deshalb nicht darum gehen, die verpassten Prüfungen nachzuholen, was zu einem grossen Leistungsdruck bei den Schülerinnen und Schülern führen könnte. Vielmehr ist es in der ersten Phase nach Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts wichtig, dass die Lehrpersonen mit ihren Schülerinnen und Schülern eine Standortbestimmung vornehmen und Gelegenheiten schaffen, an zentralen Lernzielen und Kompetenzen zu arbeiten und allfällige Lernrückstände auszugleichen. Die Zeit soll für kompetenzorientierten Unterricht und die Lernbegleitung genutzt werden, damit die Lernziele in allen Fachbereichen am Ende des Schuljahres möglichst von allen Schülerinnen und Schülern erreicht werden können.

Bei Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts ist die Zeitspanne bis zum Ende des Schuljahres zu kurz, um eine faire und chancengerechte Beurteilung der Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten. Deshalb soll erstens auf die Beurteilung im Zeugnis Ende Schuljahr 2019/20 und zweitens auf Elterngespräche im Kindergarten und der 1. Klasse der Primarschule verzichtet werden.

Verzicht auf Beurteilung im Zeugnis Ende Schuljahr 2019/20

In den Zeugnissen der 2. bis 6. Klasse der Primarschule und in der Sekundarschule werden am Ende des Schuljahres 2019/20 in allen Fachbereichen und Frei- und Wahlfächern des Lehrplans keine Noten gesetzt. Anstelle der Note wird die Bemerkung «nicht benotet» eingefügt. Ebenfalls nicht beurteilt werden die vier Kompetenzbereiche Hören, Lesen, Sprechen und Schreiben in Deutsch und in den Fremdsprachen. Zudem wird in Anwendung von § 10 des Zeugnisreglements auf die Beurteilung des «Arbeits-, Lern- und Sozialverhaltens» als Teil der überfachlichen Kompetenzen verzichtet.

Der Verzicht auf Noten und die Beurteilung des «Arbeits-, Lern- und Sozialverhaltens» ist mit Bezug auf § 10 Zeugnisreglement im Zeugnis unter «Bemerkungen» wie folgt zu begründen: «Verzicht auf Beurteilung gemäss § 10 des Zeugnisreglements, weil der Präsenzunterricht vom 16. März bis zum [Datum Wiederaufnahme Präsenzunterricht] während der Zeit der Coronapandemie ausgesetzt wurde».

Für die Schülerinnen und Schüler der 2. und 3. Klasse der Sekundarschule sind folgende Punkte wichtig:

  • Hinsichtlich des Übertritts in die Mittelschulen ist jeweils das Januarzeugnis relevant. Ein Notenverzicht betrifft besonders diejenigen Jugendlichen, welche nach der Sekundarschule in die Berufsbildung wechseln.
  • Schülerinnen und Schüler können ihren Bewerbungen das Januarzeugnis beilegen. Für eine erfolgreiche Bewerbung sind u.a. sorgfältig verfasste, motivierende Bewerbungsschreiben, engagiertes Mitwirken in den Schnupperlehren (wo diese stattfinden können), erfolgreiche interne Assessments und Portfolios ausschlaggebend. Lehrbetriebe haben wiederholt festgehalten, dass das Zeugnis nur ein Anhaltspunkt unter vielen ist, der für Entscheide herangezogen wird.
  • Um die Anschlussfähigkeit an die Berufsbildung für einzelne Schülerinnen und Schüler zu verbessern, 
    • sollen die wenigen Schülerinnen und Schüler in der 2. Sekundarklasse, welche den Stellwerktest noch nicht absolvieren konnten, die Möglichkeit erhalten, diesen unter Einhaltung der Hygienemassnahmen freiwillig nachzuholen.
    • sollen diejenigen Schülerinnen und Schüler, die für die Lehrstellensuche auf zusätzliche Unterstützung angewiesen sind, einen Lernbericht erhalten. In einem Lernbericht können die Leistungen in den Fachbereichen unabhängig von den Noten sowie das «Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten» beschrieben werden. Der Lernbericht wird im Zeugnis nicht vermerkt; er kann aber dem Zeugnis bei einer Bewerbung beigelegt werden. (§ 9 Abs. 3 Zeugnisreglement). Weiter sollen sich Lehrpersonen auf entsprechendes Gesuch der Schülerin oder der Schülers mit Referenzschreiben und Gesprächsangeboten an die Verantwortlichen in den Lehrbetrieben wenden.

Verzicht auf Elterngespräche Kindergarten und 1. Klasse der Primarschule

Gemäss § 4 des Zeugnisreglements erfolgen im Kindergarten und in der 1. Klasse der Primarschule statt einer Benotung zweimal jährlich Elterngespräche, deren Durchführung im Zeugnis durch Unterschrift der Lehrpersonen und der Eltern bestätigt wird. Im Kindergarten kann auf die Durchführung des zweiten Gesprächs verzichtet werden. Der Verzicht ist schriftlich festzuhalten.

Aufgrund der aktuellen Situation soll im zweiten Semester des Schuljahres 2019/20 im Kindergarten und in der 1. Klasse der Primarschule auf Elterngespräche im Sinne von Zeugnisgesprächen verzichtet werden. Es braucht dazu keine Zustimmung der Eltern. Das Zeugnisformular wird von Eltern und Lehrpersonen nicht unterschrieben.

Da das offizielle Zeugnisformular in Kindergarten und 1. Klasse kein Bemerkungsfeld enthält, soll ein offizielles Zusatzblatt zum Zeugnisformular 2019/20 erstellt werden, das auf die ausserordentliche Lage aufgrund der Coronapandemie und auf den Verzicht auf Elterngespräche aufmerksam macht. Lehrpersonen und Eltern müssen statt des Zeugnisses das Zusatzblatt unterschreiben.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • In den Zeugnissen der 2. bis 6. Klasse der Primarschule und in der Sekundarschule werden am Ende des Schuljahres 2019/20 in den Fachbereichen und den Frei- und Wahlfächern des Lehrplans keine Noten gesetzt. Anstelle der Note wird die Bemerkung «nicht benotet» eingefügt. Ebenfalls nicht beurteilt werden die vier Kompetenzbereiche Hören, Lesen, Sprechen und Schreiben in Deutsch und in den Fremdsprachen. Zudem wird auf die Beurteilung des «Arbeits-, Lern- und Sozialverhaltens» als Teil der überfachlichen Kompetenzen verzichtet. Der Verzicht auf Beurteilung wird im Zeugnis unter «Bemerkungen» folgendermassen begründet: «Verzicht auf Beurteilung gemäss § 10 des Zeugnisreglements, weil der Präsenzunterricht vom 16. März bis zum [Datum Wiederaufnahme Präsenzunterricht] während der Zeit der Coronapandemie ausgesetzt wurde».
  • Im zweiten Semester des Schuljahres 2019/20 wird im Kindergarten und in der
  • 1. Klasse der Primarschule auf Elterngespräche im Sinne von Zeugnisgesprächen verzichtet. Es braucht dazu keine Zustimmung der Eltern.
  • Das Volksschulamt erstellt ein offizielles Zusatzblatt zu den Zeugnisformularen des Kindergartens und der 1. Klasse der Primarschule mit Hinweisen zur Coronapandemie und dem Verzicht auf Elterngespräche. Lehrpersonen und Eltern müssen statt des Zeugnisses das Zusatzblatt unterschreiben.
  • Den Schülerinnen und Schüler der 2. und 3. Sekundarklasse wird auf entsprechendes Gesuch ein Lernbericht und/oder ein Referenzschreiben für die Lehrstellensuche ausgestellt.
  • Publikation dieses Beschlusses in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet
  • Mitteilung an: alle Schulpflegen; das Schul- und Sportdepartement der Stadt Zürich, SSD; das Departement Schule und Sport Winterthur, DSS; den Verband Zürcher Schulpräsidien, VZS; den Verband der Schulleiterinnen und Schulleiter des Kantons Zürich, VSLZH; den Vorstand der Lehrpersonenkonferenz, LKV; den Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband, ZLV z.H. der Stufenorganisationen; die Kantonale Elternmitwirkungsorganisation Zürich, KEO; den Verband Zürcher Privatschulen, VZP; den Berufsverband der Sekundarlehrkräfte des Kantons Zürich, SekZH; den Schweizerischen Verband des Personals öffentlicher Dienste, Region Zürich, Lehrberufe, vpod Zürich Lehrberufe; den Verein Zürcher Lehrpersonen Deutsch als Zweitsprache, VZL-DaZ; den Verband Kindergarten Zürich, VKZ; die Lehrpersonenkonferenz der Berufsfachschulen, LKB; den Zürcher Verband der Lehrkräfte in der Berufsbildung, ZLB; die Lehrpersonenkonferenz der Mittelschulen, LKM; den Mittelschullehrpersonenverband Zürich, MVZ; die Pädagogische Hochschule Zürich, PH Zürich; das Institut Unterstrass an der PH Zürich, unterstrass.edu; die Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik, HfH; die Schweizer Schulen im Ausland mit Patronat des Kantons Zürich; die Bildungsdirektion des Kantons Zürich: Bildungsplanung, Mittelschul- und Berufsbildungsamt, Amt für Jugend und Berufsberatung, Volksschulamt; die Fachstelle für Schulevaluation Kanton Zürich.
 

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