Reglement über die Zulassung zum Berufsmaturitätsunterricht nach der beruflichen Grundbildung (BM 2) und die Promotionsbestimmungen der Mittelschulen während der Corona-Pandemie
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Der Bildungsrat beschliesst:
- Das Reglement über die Zulassung zum Berufsmaturitätsunterricht nach der beruflichen Grundbildung (BM 2) und die Promotionsbestimmungen der Mittelschulen während der Corona-Pandemie wird erlassen.
- Das neue Reglement tritt am 25. März 2020 in Kraft.
- Gegen diesen Beschluss kann innert zehn Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
- Dem Lauf der Beschwerdefrist und der Einreichung einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen.
- Veröffentlichung dieses Beschlusses, des neuen Reglements und der Begründung im Amtsblatt sowie in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet.