Volksschule. Qualitätsstandards Evaluationszyklus 2021-2026

Beschluss Bildungsrat
2020/04
Sitzungsdatum
3. Februar 2020

Zuständigkeit des Bildungsrates

Der Bildungsrat legt die Qualitätsstandards der Volksschule fest (§ 47 Abs. 1 VSG).

Ausgangslage

Evaluationszyklus 2021-2026

Im Sommer 2006 nahm die Fachstelle für Schulbeurteilung ihren Betrieb auf. Sie überprüft mindestens alle fünf Jahre die Qualität der Schulen der Zürcher Volksschule in pädagogischer und organisatorischer Hinsicht (§ 48 Abs. 1 VSG). Seit Beginn des Schuljahres 2016/2017 wird der 3. Evaluationszyklus umgesetzt. Der nächste Evaluationszyklus umfasst die Jahre 2021 bis 2026.

Qualitätsrahmen FSB

Aus den im Zürcher Handbuch Schulqualität dargestellten Qualitätsbereichen trifft die Fachstelle für Schulbeurteilung für jeden Evaluationszyklus eine Auswahl und konkretisiert sie für die Evaluationspraxis. Zusätzliche Qualitätsbereiche werden aus aktuellen pädagogischen und bildungspolitischen Entwicklungen abgeleitet. Sämtliche von der Fachstelle für Schulbeurteilung für die Evaluation aufbereiteten Qualitätsbereiche bilden gemeinsam den Qualitätsrahmen FSB; er gilt für die Regelschulen und wird für Sonderschulen für deren Praxis (insbesondere im Bereich Unterricht und Förderplanung) angepasst. Der Qualitätsrahmen FSB umfasst die Qualitätsbereiche des Qualitätsprofils, des Schwerpunkts Bildungsrat sowie der Fokusthemen.

Qualitätsprofil

Das Qualitätsprofil umfasst jene Qualitätsbereiche, die bei allen Regel- bzw. Sonderschulen im Laufe eines Evaluationszyklus verpflichtend beurteilt werden. Das Qualitätsprofil ermöglicht eine standardisierte Gesamtschau auf die Qualität der Zürcher Schulen und gewährleistet die Vergleichbarkeit über die einzelne Schule hinaus. Eine ungenügende Praxis in einem Qualitätsbereich des Qualitätsprofils wird der betroffenen Schule als wesentlicher Mangel im Sinne von § 48 Abs. 3 VSG zurückgemeldet.

Schwerpunkt Bildungsrat

Der Bildungsrat des Kantons Zürich hat die Möglichkeit, für einen begrenzten Zeitraum (in der Regel für einen ganzen Evaluationszyklus) einen zusätzlichen inhaltlichen Schwer-punkt zu bestimmen. Dieser Qualitätsbereich wird ergänzend zum Qualitätsprofil bei allen Schulen verpflichtend beurteilt.

Fokusthemen

Fokusthemen sind jene Qualitätsbereiche, von denen eine Schule jeweils einen Bereich auf freiwilliger Basis ergänzend zum Qualitätsprofil und zum Schwerpunkt Bildungsrat durch die Fachstelle für Schulbeurteilung beurteilen lassen kann. Mit dem Fokusthema wird ein zusätzlicher Bereich evaluiert, an welchem die Schule besonderes Erkenntnisinteresse hat.

Festlegung der Qualitätsstandards für den Evaluationszyklus 2021-2026

Der Bildungsrat legt durch die Bestimmung des Qualitätsprofils Regelschulen und eines zusätzlichen Schwerpunkts die Qualitätsstandards der Volksschule für den Evaluationszyklus 2021-2026 fest.

Qualitätsprofil Regelschulen

Die im Qualitätsprofil für die Regelschulen dargestellten Qualitätsbereiche wurden vor dem Hintergrund der Entwicklungen auf Ebene Unterricht (Einführung Zürcher Lehrplan 21, Kompetenzorientierung, Etablierung der sonderpädagogischen Massnahmen) und auf Ebene Schule (Stellenwert der pädagogischen Schulführung und der Zusammenarbeit im Schulteam) überprüft und angepasst. Der Bereich der sonderpädagogischen Massnahmen wird nicht mehr als eigenständiger Qualitätsbereich geführt, sondern als mittlerweile etabliertes Element des Unterrichts im Rahmen der Individuellen Förderung betrachtet. Die Zusammenarbeit im Schulteam erhält erneut stärkere Beachtung, indem sie (wie in den beiden ersten Evaluationszyklen) wieder als eigener Qualitätsbereich evaluiert wird. Qualitätssicherung und -entwicklung an Schulen befasst sich konkret mit Schul- und Unterrichtsentwicklung; aus diesem Grund wird dieser Qualitätsbereich neu entsprechend bezeichnet. Der Umfang des Qualitätsprofils wird gegenüber dem 3. Evaluationszyklus nicht verändert (wie bisher acht Qualitätsbereiche).

Somit umfasst das Qualitätsprofil für Regelschulen im Evaluationszyklus 2021-2026 folgende Qualitätsbereiche: Schulgemeinschaft, Unterrichtsgestaltung, Individuelle Förderung, Beurteilungspraxis, Zusammenarbeit im Schulteam, Schulführung, Schul- und Unterrichtsentwicklung sowie Zusammenarbeit mit den Eltern.

Schwerpunkt Bildungsrat

Als Schwerpunkt des Bildungsrates soll als zusätzlicher Qualitätsbereich im Evaluationszyklus 2021-2026 das Thema «Digitale Medien und ICT im Unterricht» evaluiert werden. Der Einsatz digitaler Medien im Unterricht und der verantwortungsvolle Umgang mit Informations- und Kommunikationstechnologien beschäftigen die Schulen stark. Diese Themen bringen in der Umsetzung des Zürcher Lehrplans 21 und vor dem Hintergrund der Digitalisierung in allen Lebensbereichen grosse Herausforderungen mit sich. Nachdem die Fachstelle für Schulbeurteilung im Schuljahr 205/2016 im Auftrag des Bildungsrats den Stand der Einführung des Medien- und ICT-Konzeptes in den Volksschulen evaluiert hat, stehen beim nun vorgeschlagenen Qualitätsbereich Aspekte der pädagogischen Umsetzung im Mittelpunkt.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Im Rahmen der Standardevaluation («Qualitätsprofil Regelschulen») werden im Evaluationszyklus 2021-2026 die Qualitätsbereiche Schulgemeinschaft, Unterrichtsgestaltung, Individuelle Förderung, Beurteilungspraxis, Zusammenarbeit im Schulteam, Schulführung, Schul- und Unterrichtsentwicklung sowie Zusammenarbeit mit den Eltern beurteilt.
  • Als zusätzlichen Qualitätsbereich («Schwerpunkt Bildungsrat») evaluiert die Fachstelle für Schulbeurteilung im Auftrag des Bildungsrats das Thema «Digitale Medien und ICT im Unterricht».
  • Publikation dieses Beschlusses in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet.
  • Mitteilung an: Generalsekretariat Bildungsdirektion; Fachstelle für Schulbeurteilung.
 

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