Bildungsrätliche Kommission Volksschule. Ernennung der Mitglieder für die Amtsdauer 2019-2023
Zuständigkeit des Bildungsrates
Gestützt auf § 20 BiG i.V.m. § 55 Abs. 1 VOG RR bezeichnet der Bildungsrat zu Beginn einer Amtsdauer die Mitglieder seiner Kommissionen.
Ausgangslage
Mit Beschluss vom 28. Oktober 2019 hat der Bildungsrat das Mandat und die Zusammensetzung der Kommission Volksschule für die neue Amtsdauer 2019-2023 festgelegt. Gestützt auf diesen Beschluss wählt der der Bildungsrat die Mitglieder der Kommission. Der Bildungsrat bestimmt aus seinen Reihen den Präsidenten der Kommission sowie die zweite Vertretung des Bildungsrats und wählt gleichzeitig die Kommissionsmitglieder.
Mitglieder der Kommission Volksschule 2019-2023
Die Kommission Volksschule setzt sich für die Legislatur 2019-2023 wie folgt zusammen:
Präsidium
Theo Meier, Bildungsrat
Stellvertretung
Stefan Krebs, Bildungsrat
Mitglieder
- Anna Richle, Präsidentin der Lehrpersonenkonferenz der Volksschule des Kantons Zürich
- Dr. Andreas Brunner, Leiter der Fachstelle für Schulbeurteilung
- Dominique Tanner, Mitglied der Geschäftsleitung des Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverbands
- Daniel Kachel, Präsident des Vereins Sekundarlehrkräfte des Kantons Zürich
- Karin Maeder-Zuberbühler, Mitglied der Geschäftsleitung des Verbands Schulleiterinnen und Schulleiter Kanton Zürich
- Vera Lang Gämperli, Präsidentin des Verbands Zürcher Schulpräsidien
- Toni Schönbächler, Delegierter des Dachverbands sozial- und sonderpädagogischer Organisationen im Kanton Zürich
- Prof. Dr. Silja Rüedi, Prorektorin Ausbildung an der Pädagogischen Hochschule Zürich
- Prof. Dr. Barbara Fäh, Rektorin der Interkantonalen Schule für Heilpädagogik Zürich
- Odile Gastaldo, Vorstandsmitglied der Kantonalen Elternmitwirkungsorganisation
- Katrin Meier, Präsidentin des Verbandes des Personals öffentlicherDienste, Lehrberufe
- Philippe Dietiker, Leiter der Abteilung Besondere Förderung
Antrag
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:
- Die bildungsrätliche Kommission Volksschule setzt sich für die Legislatur 2019-2023 gemäss Ziff. 3 zusammen.
- Publikation dieses Beschlusses in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet.
- Mitteilung an: die in Ziff. 3 genannten Institutionen und die Bildungsdirektion