Mittelschule. Kantonsschule Zimmerberg. Lehrplan

Beschluss Bildungsrat
2020/02
Sitzungsdatum
3. Februar 2020

Zuständigkeit des Bildungsrates

Der Bildungsrat ist für den Erlass der Lehrpläne und Stundentafeln zuständig (§ 4 in Verbindung mit § 27 Abs. 1 des Mittelschulgesetzes vom 13. Juni 1999 [MSG, LS 413.21]).

Ausgangslage

Der Kantonsrat beschloss am 16. April 2018 die Errichtung einer neuen Kantonsschule in Wädenswil (Vorlage 5409). Der Schulbetrieb an der neuen Kantonsschule soll auf Schuljahr 2020/21 in einem Provisorium in einer Mietliegenschaft an der Steinacherstrasse 101 in Au-Wädenswil aufgenommen werden.

Mit Beschluss vom 9. Juli 2018 (BRB Nr. 16/2018) legte der Bildungsrat das Bildungsangebot der neuen Kantonsschule fest. Der Schule wurden die Führung eines Lang- und Kurzgymnasiums bewilligt und folgende vier Maturitätsprofile zugeteilt: Altsprachliches, neusprachliches, mathematisch-naturwissenschaftliches und wirtschaftlich-rechtliches Profil. Der Schulstart erfolgt mit je zwei Klassen im Untergymnasium und im Kurzgymnasium. Deshalb wird zu Beginn das altsprachliche Profil noch nicht angeboten. Mit Beschluss vom 11. März 2019 (BRB Nr. 2/2019) bewilligte der Bildungsrat die Stundentafeln der Kantonsschule Zimmerberg.

Mit Verfügung vom 4. Juni 2019 wählte die Bildungsdirektion für die Amtsdauer 2019-2023 auf den 1. Juli 2019 eine Gründungsschulkommission für die Kantonsschule Zimmerberg gewählt. Am 24. April 2019 ernannte der Regierungsrat Dr. Urs Bamert zum Rektor der Kantonsschule Zimmerberg (RRB Nr. 417/2019).

Lehrplan

Die Gründungsschulkommission hat mit Schreiben vom 13. Dezember 2019 die Genehmigung des Lehrplans für die Kantonsschule Zimmerberg beantragt. Der Lehrplan der Kantonsschule Zimmerberg umfasst alle Fächer, für die der Bildungsrat die Stundentafeln genehmigt hat. Der Lehrplan soll auf Beginn des Schuljahres 2020/21 in Kraft treten. Er gilt mindestens für die ersten vier Jahre des Schulbetriebs bis 2024/25.

Der vorliegende Lehrplan wurde durch erfahrene Fachlehrpersonen erarbeitet und durch schulexterne Expertinnen und Experten, mehrheitlich Fachdidaktikerinnen und Fachdidaktikern, überprüft und validiert. Die angebrachten Änderungen wurden mit den Lehrpersonen besprochen und flossen daraufhin in die Überarbeitung der Lehrpläne ein. Sämtliche Fachexpertinnen und Fachexperten verfassten zu den Lehrplänen einen abschliessenden Validierungsbericht. Zusätzlich zum Lehrplan wurden in jedem Fach auf inhaltlicher und organisatorischer Ebene sogenannte Fachrichtlinien erstellt. Diese bilden für die Lehrpersonen, neben dem Lehrplan, eine Richtschnur. Es handelt sich um ergänzende schulinterne Dokumente, die dem Bildungsrat nicht zur Genehmigung unterbreitet werden müssen.

Der Lehrplan wurde im Anschluss an diese Arbeiten durch die Projektleitung für den pädagogischen Aufbau der Kantonsschule Zimmerberg formal überarbeitet, einheitlich gestaltet und einem Lektorat unterzogen. Die Schulleitung der Kantonsschule Zimmerberg hat den gesamten Lehrplan daraufhin nochmals geprüft und validiert. Der durch die Lehrpersonen und die Schulleitung verabschiedete Lehrplan wurde schliesslich der Gründungsschulkommission unterbreitet. Die Gründungsschulkommission behandelte den Lehrplan am 12. Dezember 2019 und stimmte ihm zu. Mit Schreiben vom 13. Dezember 2018 reichte der Präsident der Gründungsschulkommission den Lehrplan zuhanden des Bildungsrates ein. Die Kantonsschule Zimmerberg beabsichtigt, nach vier Jahren eine Überarbeitung des Lehrplans vorzunehmen und diese dem Bildungsrat erneut zur Genehmigung vorzulegen.

Der Lehrplan ist umfangreicher und detaillierter als die aktuellen Lehrpläne anderer Gymnasien des Kantons Zürich. Er dient damit dem Anliegen, die Lehrpersonen mit einem gemeinsamen Unterrichtsverständnis in ihrer Arbeit zu stützen. Das gleiche Ziel verfolgt der Reflexionsteil der jeweiligen Fächer. Er umfasst in allen Fächern die Kapitel «Fachdidaktische Grundsätze», «Methoden- und Medienkompetenz» sowie «Bezüge zu anderen Lernbereichen».

Schlussfolgerungen

Der Lehrplan entspricht den Vorgaben gemäss Reglement der EDK über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen (MAR) vom 16. Januar / 15. Februar 1995 sowie den kantonalen Vorgaben zur Maturität vom 4. Juni 1996.

Zeitpunkt der Inkraftsetzung

Der Lehrplan für die Kantonsschule Zimmerberg soll auf das Schuljahr 2020/21 in Kraft gesetzt werden.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Der Lehrplan der Kantonsschule Zimmerberg wird auf Beginn des Schuljahres 2020/21 in Kraft gesetzt.
  • Publikation dieses Beschlusses in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet.
  • Mitteilung an: die Kantonsschule Zimmerberg, den Präsidenten der Präsidentenkonferenz Schulkommissionen, Herrn Thomas Fausch; den Präsidenten der Schulleiterkonferenz Mittelschulen, Herrn Dr. Martin Zimmermann; den Präsidenten der Lehrpersonenkonferenz Mittelschulen, Herrn Markus Huber; den Mittelschullehrpersonenverband Zürich sowie das Mittelschul- und Berufsbildungsamt.
 

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