Berufsbildungskommission des Berufsbildungsfonds. Nomination der Vertretung des Bildungsrates für die Amtsdauer 2019 - 2023
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Zuständigkeit des Bildungsrates
Der Berufsbildungskommission gehört eine Vertretung des Bildungsrates an (§ 26 d. Abs. 2 EG BBG). Der Bildungsrat ist für die Nomination zuständig.
Nomination
Die bisherige Vertreterin des Bildungsrates, Regula Trüeb, tritt auf Ende der Amtsperiode 2015 – 2019 aus der Berufsbildungskommission zurück.
Als Nachfolger nominiert der Bildungsrat Theo Meier für die Amtsdauer 2019 – 2023. Die Wahl erfolgt durch den Regierungsrat und bedarf der Genehmigung durch den Kantonsrat.
Antrag
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:
- Theo Meier wird als Vertreter des Bildungsrates in der Berufsbildungskommission des Berufsbildungsfonds für die Amtsperiode 2019 – 2023 nominiert.
- Publikation dieses Beschlusses in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet.
- Mitteilung an: die Berufsbildungskommission des Berufsbildungsfonds und die Bildungsdirektion.