Maturitätsschulen. Prüfungsanforderungen Zentrale Aufnahmeprüfungen im Anschluss an die 6. Primarklasse (ZAP1) sowie an die 2. und 3. Sekundarklasse (ZAP2/3/IMS). Änderungen

Beschluss Bildungsrat
2019/06
Sitzungsdatum
24. Juni 2019

Zuständigkeit des Bildungsrats

Der Bildungsrat ist für den Erlass der Anschlussprogramme (neu: Prüfungsanforderungen) zuständig (§ 6 Reglement für die Aufnahme in die Gymnasien mit Anschluss an die 6. Klasse der Primarschule vom 13. Januar 2010; § 6 Reglement für die Aufnahme in die Gymnasien mit Anschluss an die 2. Klasse der Sekundarschule vom 13. Januar 2010; § 5 Abs. 1 Berufsmaturitätsreglement vom 8. September 2014 (BMR); § 6 Reglement für die Aufnahme in die Fachmittelschulen vom 13. Januar 2010; § 6 Reglement für die Aufnahme in die kantonalen Handelsmittelschulen vom 13. Januar 2010; § 10 Reglement für die Aufnahme in die kantonalen Informatikmittelschulen an Handelsmittelschulen vom 13. Januar 2010).

Ausgangslage

Die Übertrittsverfahren an die verschiedenen allgemeinbildenden und berufsorientierten Mittelschulen im Kanton Zürich weisen teilweise schwer nachvollziehbare Unterschiede auf. Der Kantonsrat beschloss zudem im April 2015 eine Änderung des Mittelschulgesetzes, nach welcher für die Aufnahme ans Kurzgymnasium die Vorleistungen «angemessen zu berücksichtigen» sind (KR-Nr. 87b/2013). Diese Ausgangslage hat den Bildungsrat im November 2015 dazu bewogen, die Übertrittsverfahren an die verschiedenen Maturitätsschulen ab der Sekundarstufe zu überarbeiten (BRB 49/2015). Im Zuge dieser Überarbeitung wurden auch die Prüfungsanforderungen für die Zentralen Aufnahmeprüfungen (ZAP) an die verschiedenen Maturitätsschultypen angepasst. Mit Beschluss des Bildungsrates vom 9. April 2018 wurden die Prüfungsanforderungen ZAP2 und ZAP3 verabschiedet und per 1. Mai 2019 in Kraft gesetzt (BRB 8/2018).

Zwei politische Entscheide im Nachgang des Bildungsratsbeschlusses haben den weiteren Projektverlauf beeinflusst und machen eine Änderung der Prüfungsanforderungen ZAP2 und ZAP3 notwendig:

  • Der Bildungsrat nahm am 29. Oktober 2018 zur Kenntnis, dass der Prüfungstermin für die IMS im Oktober belassen wird. Dies macht spezielle Prüfungsanforderungen für die IMS notwendig. Die ZAP IMS darf nur den Lernstand in Deutsch und Mathematik per Ende des 2. Semesters der 2. Sekundarklasse erfassen.
  • Durch den Entscheid des Regierungsrates vom 3. April 2019, die Einführung der Verordnung über die Aufnahme in die Maturitätsschulen im Anschluss an die Sekundarstufe und nach Abschluss der beruflichen Grundbildung (VAM) um ein Jahr auf den 1. August 2020 zu verschieben, bleiben die aktuell gültigen Aufnahmereglemente bis dahin weiterhin in Kraft. Dadurch sind Französisch und Englisch nach wie vor integrale Bestandteile der ZAP2 und ZAP3. Es sind deshalb für das Schuljahr 2019/20 auf den Lehrplan 21 und die entsprechend neue Lektionentafel angepasste Prüfungsanforderungen für Französisch und Englisch notwendig.

Parallel zu dieser Entwicklung tritt im Schuljahr 2019/20 auch in der 6. Primarklasse der Lehrplan 21 in Kraft. Die Prüfungsanforderungen für die ZAP1 müssen folglich ebenfalls auf die neuen Lehrplaninhalte angepasst werden.

Diese Ausgangslage machen drei Kategorien von Prüfungsanforderungen notwendig.

  • Prüfungsanforderung ZAP1 (gültig ab Schuljahr 2019/20
  •  Prüfungsanforderungen ZAP2/3/IMS, die auch Französisch und Englisch als Anhang beinhalten (nur einmalig gültig im Schuljahr 2019/20
  •  Prüfungsanforderungen ZAP2/3/IMS (gültig ab Schuljahr 2020/21)

Erwägungen

Die Prüfungsanforderungen orientieren sich an den für die Volksschule obligatorischen bzw. alternativ-obligatorischen Lehrmitteln. Basis bildet der Lehrplan 21, welcher ab Schuljahr 2019/20 in der Primar- und Sekundarschule flächendeckend eingeführt sein wird. Der Aufbau, die Darstellung (Layout) sowie die sprachliche Formulierung der einzelnen Anforderungskataloge wurden vereinheitlicht und aufeinander abgestimmt. Verweise auf die Kompetenzbereiche zeigen den Lehrplanbezug auf und verdeutlichen die angestrebte Kompetenzorientierung der Aufnahmeprüfung. Die Prüfungsanforderungen wurden unter Einbezug des Schulfeldes erarbeitet. In den jeweiligen Projektgruppen arbeiteten Lehrpersonen der Volksschule wie auch der Mittelschulen zusammen. Um die Prüfungsanforderungen breit abzustützen, wurden die relevanten Fach- und Interessengruppen einbezogen. So nahmen zu den einzelnen Entwürfen die Prüfungskommission der zentralen Aufnahmeprüfung, die Projektleitung des Lehrplans 21 sowie die Linienorganisation MBA/VSA Stellung. Auch die Konferenzen und Verbänden im Schulfeld wurden im Rahmen einer Anhörung zur Stellungnahme einbezogen. Die einzelnen Prüfungsanforderungen weisen nachfolgende Charakteristika auf:

Prüfungsanforderung ZAP1

Die Prüfungsanforderungen ZAP1 gelten für den Übertritt in die Maturitätsschulen mit Anschluss an die 6. Primarklasse. Sie gelten ab Schuljahr 2019/20 und bilden somit erstmals bei der ZAP1 im Jahr 2020 die Grundlage der Prüfungsaufgaben. Die Überarbeitung basiert auf einem Gutachten der Pädagogischen Hochschule Zürich. Die Prüfungsanforderungen ZAP1 sind von der vom Regierungsrat beschlossenen Verschiebung der VAM unabhängig und sind auch ohne die in der Ausgangslage beschriebenen Entwicklungen im Projekt «Kohärentes Übertrittsverfahren» notwendig.

Prüfungsanforderung ZAP2/3/IMS

Die Prüfungsanforderungen ZAP2/3/IMS gelten ab Schuljahr 2020/21 und bilden somit erstmals im Oktober 2020 für die ZAP IMS und im Jahr 2021 die Grundlage für die ZAP2 und ZAP3. Sie basieren weitgehend auf den Prüfungsanforderungen, welche der Bildungsrat am 9. April 2018 verabschiedet hat (BRB 8/2018). Durch den Entscheid, den Termin für die ZAP IMS im Oktober beizubehalten, wurden für die Informatikmittelschule separate Prüfungsanforderungen notwendig. Die Anforderungen wurden dem Lernstand entsprechend angepasst und das Dokument, wo nötig, um eine dritte Spalte ergänzt.

Prüfungsanforderung ZAP2/3/IMS mit Anforderungen für Französisch und Englisch

Durch die Verschiebung der Einführung der VAM durch den Regierungsrat werden Englisch und Französisch an der ZAP 2019/2020 Bestandteil der Aufnahmeprüfung sein. Aus diesem Grund sind bis zum Inkrafttreten der VAM, d.h. für ein Jahr Anforderungen in den beiden Fremdsprachen notwendig. Da im Schuljahr 2019/20 in der Sekundarschule der Lehrplan 21 eingeführt wird und dadurch im Zuge der neuen Lektionentafel die Unter-richtszeit in der 2. und 3. Sekundarklasse im Französisch sowie in der 3. Sekundarklasse im Englisch um je eine Wochenlektion reduziert wird, können die Prüfungsanforderungen aus den alten Anschlussprogrammen nicht unverändert übernommen werden. Vielmehr müssen diese auf den Lehrplan 21 angepasst werden und auf die Reduktion der Lektionenzahl Rücksicht nehmen. Da die Lehrmittel im Schuljahr 2019/20 nach wie vor Verwendung finden, fallen die Änderungen gering aus. Die Prüfungsanforderungen für Deutsch und Mathematik sind dagegen identisch mit den Prüfungsanforderungen ZAP2/3/IMS, welche ab Schuljahr 2020/21 gültig sein werden (vgl. Ausführungen unter Prüfungsanforderung ZAP2/3/IMS).

Inkrafttreten

Die neuen Prüfungsanforderungen treten wie folgt in Kraft:

  • Die Prüfungsanforderungen ZAP1 werden auf den 1. August 2019 in Kraft gesetzt und kommen erstmals bei der ZAP1 im Jahr 2020 zur Anwendung.
  • Die Prüfungsanforderungen ZAP2/3/IMS, die auch Französisch und Englisch als Anhang beinhalten, sind vom 1. August 2019 bis 31. Juli 2020 gültig und kommen einmalig bei der ZAP IMS im Oktober 2019 und bei der ZAP2 und ZAP3 im Jahr 2020 zur Anwendung.
  • Die Prüfungsanforderungen ZAP2/3/IMS werden auf den 1. August 2020 in Kraft gesetzt und kommen erstmals für die ZAP IMS im Oktober 2020 und bei der ZAP2 und ZAP3 im Jahr 2021 zur Anwendung.

Die Prüfungsanforderungen ZAP2/3 vom 9. April 2018 werden durch die neuen Prüfungsanforderungen ersetzt.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Die Prüfungsanforderungen ZAP1 werden erlassen und auf den 1. August 2019 in Kraft gesetzt.
  • Die Prüfungsanforderungen ZAP2/3/IMS mit dem Anhang Französisch und Englisch werden erlassen und sind vom 1. August 2019 bis 31. Juli 2020 gültig.
  • Die Prüfungsanforderungen ZAP2/3/IMS werden erlassen und auf den 1. August 2020 in Kraft gesetzt.
  • Die Prüfungsanforderungen ZAP2/3 vom 9. April 2018 werden per 31. Juli 2019 aufgehoben.
  • Publikation des Bildungsratsbeschlusses in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet.
  • Mitteilung an: die Schulleitungen und Schulpräsidien der Volksschule (durch das VSA); die Schulleitungen und Schulkommissionspräsidien der Mittelschulen und Berufsfachschulen (durch das MBA); Lehrpersonenkonferenz Mittelschulen; Lehrpersonenkonferenz Volksschule; Lehrpersonenkonferenz Berufsfachschulen; Schulleiterkonferenz der Zürcher Mittelschulen; Verband der Schulleiterinnen und Schulleiter Zürich VSLZH; Konferenz der Rektorinnen und Rektoren der Berufsfachschulen; Mittelschullehrpersonenverband; Sekundarlehrkräfte des Kantons Zürich; Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband ZLV z.H. der Stufenorganisationen; Verband der Sekundarlehrkräfte des Kantons Zürich SekZH; Verband des Personals öffentlicher Dienste VPOD (Sektion Lehrberufe); Volksschulamt; Mittelschul- und Berufsbildungsamt; Abteilung Bildungsplanung; Bildungsdirektion.

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