Mittelschulen. Kantonsschule Uetikon am See. Anpassungen Lehrplan und Stundentafel.

Beschluss Bildungsrat
2019/04
Sitzungsdatum
13. Mai 2020

Zuständigkeit des Bildungsrates

Der Bildungsrat ist für den Erlass der Lehrpläne und Stundentafeln zuständig (§ 4 in Verbindung mit § 27 Abs. 1 des Mittelschulgesetzes vom 13. Juni 1999 [MSG, LS 413.21]).

Ausgangslage

Der Bildungsrat teilte der Kantonsschule Uetikon am See am 14. November 2016 (BRB 30/2016) das altsprachliche, neusprachliche, mathematisch-naturwissenschaftliche und wirtschaftlich-rechtliche Profil zu. Mit Beschluss vom 29. August 2017 (BRB 16/2017) bewilligte der Bildungsrat die Stundentafeln der Kantonsschule Uetikon am See und mit Beschluss vom 14. Mai 2018 (BRB 10/2018) deren Lehrplan sowie erste Änderungen der Stundentafel. Der Lehrplan und die Stundentafeln traten mit dem Schulstart auf Beginn des Schuljahres 2018/2019 in Kraft. Der Schulstart erfolgte mit je zwei Klassen im Untergymnasium und im Kurzgymnasium.

Mit dem Schreiben vom 24. Januar 2019 beantragt die Schulkommission der Kantonsschule Uetikon an See eine Änderung der Stundentafel des Instrumentalunterrichts sowie die Ergänzung des Lehrplans, um das altsprachliche Profil zu genehmigen.

Die Änderung der Stundentafel betrifft die halbe Lektion Instrumentalunterricht der Schülerinnen und Schüler des Kunstfachs «Musik». Sie soll vom 1. Semester der 6. Klasse in das 1. Semester der 4. Klasse verschoben werden.
Für das altsprachliche Profil, welches in der Aufbauphase noch nicht angeboten wird, wurde bislang weder eine Stundentafel noch ein Lehrplan bewilligt (BRB 10/2018). Mit der beantragten Ergänzung des Lehrplans um das Schwerpunkt und Grundlagenfach «Latein» kann die Kantonsschule Uetikon am See alle vier der ihr zugeteilten Maturitätsprofile ab dem Schuljahr 2020/2021 anbieten.

Erwägungen

Schülerinnen und Schüler des Kunstfachs «Musik» besuchen während vier Semestern Instrumentalunterricht. Der Instrumentalunterricht verteilt sich vom 2. Semester der 4. Klasse bis zum 1. Semester der 6 Klasse. Damit eine enge Anbindung an die Lektionen in der Schulmusik besteht und die Note des Instrumentalunterrichts im letzten Schuljahr nicht ein unangemessenes Gewicht erhält, soll die Stundentafel angepasst werden. Die halbe Lektion Instrumentalunterricht der Schülerinnen und Schüler des Kunstfachs «Musik» vom 1. Semester der 6. Klasse soll in das 1. Semester der 4. Klasse verschoben werden. Da in der Aufbauphase noch keine Schülerinnen und Schüler das 1. Semester der 4. Klasse besuchen, werden keine Übergangsbestimmungen benötigt.

Die beantragte Ergänzung des Lehrplans um das Schwerpunkt- und Grundlagenfach «Latein» wurde bereits unter der Federführung des Projektleiters Pädagogischer Aufbau Mittelschulen erarbeitet. Die Gründungsschulkommission verabschiedete den gesamten Lehrplan inklusive der jetzt beantragten Ergänzung schon am 9. März 2018 einstimmig. Der im Bildungsratsbeschluss vom 14. Mai 2018 (BRB 10/2018) noch nicht enthaltene Lehrplanteil soll auf das Schuljahr 2020/21 in Kraft treten. Zu diesem Zeitpunkt werden
erstmals Schülerinnen und Schüler aus dem eigenen Untergymnasium in die MAR-Jahre übertreten.

Schlussfolgerungen

Die Anpassung der Stundentafel im Kunstfach «Musik» und die Ergänzung des Lehrplans der Kantonsschule Uetikon am See für das altsprachliche Profil entsprechen den Vorgaben gemäss Reglement der EDK über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen (MAR) vom 16. Januar / 15. Februar 1995 sowie den kantonalen Vorgaben zur Maturität vom 4. Juni 1996.

Zeitpunkt der Inkraftsetzung

Die Stundentafeländerung für das Kunstfach «Musik» der Kantonsschule Uetikon am See soll auf das Schuljahr 2019/2020 in Kraft gesetzt werden. Der Lehrplanteil für das
altsprachliche Profil soll auf das Schuljahr 2020/2021 in Kraft gesetzt werden.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Die Anpassung der Stundentafel für das Fach «Musik» der Kantonsschule Uetikon am See wird genehmigt und auf Beginn des Schuljahres 2019/2020 in Kraft gesetzt.
  • Die Ergänzung des Lehrplans der Kantonsschule Uetikon am See für das altsprachlichen Profils wird genehmigt und auf Beginn des Schuljahres 2020/2021 in Kraft gesetzt.
  • Publikation dieses Beschlusses in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet.
  • Mitteilung an: die Kantonsschule Uetikon am See, den Mittelschullehrpersonenverband Zürich sowie das Mittelschul- und Berufsbildungsamt.

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