Volksschule. Deutsch als Zweitsprache. Sprachstandsinstrument «sprachgewandt». Bericht zur erfolgten Weiterentwicklung.

Beschluss Bildungsrat
2019/03
Sitzungsdatum
13. Mai 2019

Zuständigkeit des Bildungsrats

Der Bildungsrat bestimmt die Ausrichtung des kantonalen Lehrmittelwesens (§ 1 Abs. 1 LMV). Er legt für Lehrmittel, die im Unterricht verwendet werden, Qualitätsanforderungen fest (§ 1 Abs. 2 LMV). Er bestimmt, in welchen Fachbereichen obligatorische Lehrmittel verwendet werden (§ 2 LMV). Er beschliesst für die obligatorischen Lehrmittel eine mittel-fristige Planung. Diese umfasst:

  • einen Anforderungskatalog an das Lehrmittel und
  • ein Konzept für Entwicklung oder Beschaffung, Einführung, Nutzung und Ablösung des Lehrmittels (§ 3 LMV).

Ausgangslage

Das Instrumentarium «sprachgewandt» – bestehend aus «sprachgewandt: Kindergarten und 1. Klasse» und «sprachgewandt: 2. bis 9. Klasse» – wird gemäss Bildungsratsbeschluss vom 19. März 2012 seit Schuljahr 2013/14 im Unterricht «Deutsch als Zweitsprache» (DaZ) obligatorisch eingesetzt (BRB 11/2012). Das Instrumentarium kommt insbesondere zur Abklärung des Unterstützungsbedarfs von Lernenden mit Deutsch als Zweitsprache zum Einsatz und unterstützt die Lehrpersonen bei der Planung einer systematischen Sprachförderung. Die Ergebnisse aus der Sprachstandserhebung mit «sprachgewandt» bilden zusammen mit den Beobachtungen und Einschätzungen der Lehrpersonen die Entscheidungsgrundlage für die Zuweisung zu oder die Entlassung aus dem DaZ-Unterricht. Mit der Einführung des Instrumentariums wurde das Volksschulamt (VSA) beauftragt, im Schuljahr 2015/16 die Weiterentwicklung von «sprachgewandt» zu prüfen und bei Bedarf Anpassungen in die Wege zu leiten. Im Mai 2014 wurden das VSA und der Lehrmittelverlag Zürich (LMVZ) beauftragt, auf Schuljahr 2018/19 geeignete Massnahmen in die Wege zu leiten (BRB 10/2014).

Im Sommer 2015 hat das VSA Lehrpersonen und Fachexperten zum Instrumentarium befragt. Trotz dem eher geringen Rücklauf (von 30 der ca. 1900 DaZ-Lehrpersonen im Kanton Zürich) ermöglichten die Antworten erste Hinweise auf eine Weiterentwicklung von «sprachgewandt». Aufgrund der Umfrage und deren Auswertung durch das VSA hat der Bildungsrat eine Reihe von Optimierungen vorgeschlagen und das VSA beauftragt, Weiterentwicklungsarbeiten zu veranlassen und dem Bildungsrat im Schuljahr 2018/19 über den Vollzug zu berichten (BRB 36/2016).

Der Bildungsrat hat die folgenden möglichen Massnahmen festgehalten (BRB 36/2016):

  • «Sprachgewandt I [Kindergarten und 1. Klasse] und II [2. bis 9. Klasse] werden mit Hin-weisen auf die Förderplanung (inkl. Verweise auf die aktuell obligatorischen Lehrmittel) ergänzt. Zugleich sollen die bestehenden Weiterbildungskurse zur Einführung ins Instrumentarium ergänzt werden mit einem Vertiefungsangebot zur Sprachdiagnostik und Förderplanung, basierend auf der Arbeit mit dem Instrumentarium Sprachgewandt. Die Hinweise auf die Förderplanung sollen bis Ende 2017 bzw. bis spätestens auf den Zeitpunkt der Implementierung des neuen kantonalen Lehrplans vorliegen inkl. einem Weiterbildungsangebot.»
  • «Sprachgewandt I wird um ein Beobachtungsinstrument bzw. Beobachtungsbogen (allenfalls entsprechend dem Kriterienraster von Sprachgewandt II) ergänzt. Das Beobachtungsinstrument soll bis Ende 2017 bzw. bis spätestens auf den Zeitpunkt der Implementierung des neuen kantonalen Lehrplans vorliegen inkl. einem Weiterbildungsangebot.»
  • «Es ist zu prüfen, ob die Niveaubezeichnungen in Sprachgewandt I und II auf den GER-Referenzrahmen (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen; A1, A2, etc.) abgestimmt und vereinheitlicht werden könnten, ohne die Grundstruktur der Instrumente zu verändern. Die Arbeiten sollen bis zur Implementierung des neuen kantonalen Lehrplans abgeschlossen sein.»
  • «Das Aus- und Weiterbildungsangebot zu Sprachstandsdiagnose und Sprachgewandt (PH Zürich, Zürcher Arbeitsgemeinschaft für Weiterbildung der Lehrpersonen des Kantons Zürich und Institut Unterstrass) soll erweitert werden. Bis Ende 2017 sind die Weiterbildungsformate aktualisiert, ausgebaut und aufgeschaltet.»
  • «Die Möglichkeiten bzw. Synergien mit den Lernfördersystemen wie ‹Lernlupe› und ‹Stellwerk› für die Sprachstandsdiagnose und die Sprachentwicklung von Deutsch als Zweitsprache werden bis im Sommer 2017 geprüft. Dies geschieht in Zusammenarbeit und Absprache mit dem Kanton St. Gallen.»
  • «Bei der Begutachtung und Weiterentwicklung des Instrumentariums prüft das Volksschulamt grundsätzlich die Möglichkeiten einer interkantonalen Zusammenarbeit u.a. im Hinblick auf eine Finanzierungsbeteiligung.»
  • «Bei einer Neuauflage wird die Verständlichkeit der Bilder und die Vereinheitlichung der Handbücher von SGW I und II geprüft und wo sinnvoll angepasst.»

Massnahmen

Zur Weiterentwicklung des DaZ-Instrumentariums hat das VSA die vorgeschlagenen Mass-nahmen überprüft bzw. umgesetzt:

Hinweise auf die Förderplanung

Um der Forderung nach Hinweisen auf die Förderplanung gerecht zu werden, hat das VSA die PH Zürich mit der Erweiterung von «sprachgewandt: Kindergarten und 1. Klasse» beauftragt. Entstanden sind u.a. Kompetenzraster und Beobachtungsbögen (siehe Punkt 2).

In den Beobachtungsbögen werden Bedingungen des Deutschlernens sowie sprachbezogenes Verhalten der Schülerinnen und Schüler in allen Sprachlernbereichen in den Blick genommen und beschrieben. Einige der vorgegebenen Beobachtungspunkte geben wichtige Hinweise auf die mögliche Entwicklung und die Förderplanung.

Bei den Beobachtungsbögen bezieht sich ein Grossteil der Informationen zum Sprachverhalten auf das aktuelle sprachliche Umfeld der Lernenden innerhalb der Schule. Diese Informationen können in der Förderplanung berücksichtigt werden. Die Beobachtungsbögen unterstützen die Lehrperson auch darin, im Gespräch mit dem Kind Förderthemen zu identifizieren.

Die Arbeit mit den Kompetenzrastern unterstützt die Förderplanung für den DaZ-Unterricht und für die DaZ-Förderung im Regelunterricht, indem sie erlaubt, die Sprechfähigkeiten von Kindern mit Deutsch als Zweitsprache in zentralen Bereichen den Kompetenzstufen zuzuordnen. Damit wird der individuelle Förderbedarf sichtbar.

Die bestehenden Angebote in der Weiterbildung wurden angepasst, damit die Förderplanung einen höheren Stellwert erhält. Heute ist das Thema Förderplanung ein fester Bestandteil des halbtägigen Vertiefungskurses «Einführung ins Instrumentarium Sprachgewandt: Sprachdiagnostik und Förderung KG/1. Klasse bzw. 2.-9. Klasse», welche die PH Zürich und das Institut Unterstrass für DaZ- und Regelklassenlehrpersonen anbieten. Kursteilnehmende erhalten konkrete Hinweise für die Sprachförderplanung und lernen, die Arbeit mit dem Instrumentarium «sprachgewandt» in die Sprachdiagnostik und Förderplanung einzubetten.

Auch die CAS-Lehrgänge «Deutsch als Zweitsprache (DaZ)» der PH Zürich und des Instituts Unterstrass legen bei der Förderplanung einen Schwerpunkt: An der PH Zürich bspw. steht die vertiefte Auseinandersetzung mit der DaZ-Förderplanung als möglicher Leistungsnachweis (Praxisdemonstration) zur Auswahl.

Erweiterung von «sprachgewandt: Kindergarten und 1. Klasse»

Im Jahr 2017 hat das VSA die PH Zürich mit der Erweiterung des Instrumentariums «sprachgewandt: Kindergarten und 1. Klasse» gemäss Bildungsratsbeschluss vom 12. De-zember 2016 beauftragt. Als Teil des Erweiterungsprozesses hat das VSA im November 2017 eine Expertengruppe bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der folgenden In-stitutionen in Form eines Expertenhearings miteinbezogen: PH Zürich, Institut Unterstrass, Verein Zürcher Lehrpersonen Deutsch als Zweitsprache (VZL DaZ), Verband Schulleiterinnen
und Schulleiter Zürich (VSLZH), Verband Kindergarten Zürich (VKZ), Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband (ZLV) sowie Fachpersonen der Städte Zürich und Winterthur.

Unter Einbezug der Pädagogischen Hochschule der Fachhochschule Nordwestschweiz hat die PH Zürich von September 2017 bis Mai 2018 die folgenden Unterlagen entwickelt und so «sprachgewandt: Kindergarten und 1. Klasse» erweitert:

Kompetenzraster

Das Kernstück der Ergänzung von «sprachgewandt: Kindergarten und 1. Klasse» bilden die Kompetenzraster Dialogisches bzw. Monologisches Sprechen, in denen die Sprachkompetenzen für die Kindergartenstufe und die 1. Klasse differenziert beschrieben sind. In der Broschüre zur Erläuterung der Kompetenzraster finden sich auch Hinweise zu möglichen Beobachtungsaufgaben. Zudem konkretisieren Ankerbeispiele die Kompetenzbeschreibungen der Raster.

Beobachtungsbögen

Zur Erfassung des Sprachverhaltens wurden Beobachtungsbögen für die Kindergartenstufe und die 1. Klasse entwickelt, die in den Erläuterungen näher beschrieben sind. Die ausgefüllten Beobachtungsbögen geben einen Einblick in das sprachliche Verhalten der Schülerin bzw. des Schülers, sowohl für mündliche als auch schriftliche Sprachkompetenzen.

Einschätzungsbogen Fortschritte Sprache

Ergänzt werden die Kompetenzraster und Beobachtungsbögen durch den Einschätzungsbogen Fortschritte Sprache. Auf diesem Bogen, der eine Überarbeitung eines bestehenden Einschätzungsbogens darstellt, werden die Sprachkompetenzen in den Bereichen Hören (aus dem Testinstrument «Sprachgewandt – Kindergarten und 1. Klasse») und Sprechen auf Niveaustufen eingetragen. Der Einschätzungsbogen dient auch als Grundlage für Förder- und Übergabegespräche.

Digitale Bestandteile

Sowohl die Kompetenzraster als auch die Beobachtungsbögen stehen zusätzlich als bearbeitbare PDF-Dateien auf der Website des Lehrmittelverlags Zürich zur Verfügung.

Die aufgeführten Bestandteile zur Erweiterung von «sprachgewandt: Kindergarten und 1. Klasse» wurden vom Lehrmittelverlag Zürich hergestellt und im Mai 2018 veröffentlicht.

Abstimmung der Niveaubezeichnungen auf den GER-Referenzrahmen

Das VSA hat sich im Zuge der Erweiterung von «sprachgewandt: Kindergarten und 1. Klasse» eingehend mit der Frage nach der Abstimmung der Niveaubezeichnungen in «sprachgewandt» auf den Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) auseinandergesetzt und ist zu folgendem Schluss gekommen: Die Deskriptoren der Kompetenzraster des Instrumentariums «sprachgewandt» korrelieren nicht mit denjenigen des GER. Die Situation des Fremdsprachenlernens in einem Kontext, der von ähnlichen Lernständen der Schülerinnen und Schülern ausgeht, ist grundsätzlich verschieden von der Situation von Schülerinnen und Schülern, die Deutsch als Zweitsprache lernen. Zudem liegen die neu in den Unterricht eintretenden DaZ-Schülerinnen und -Schüler in ihren Kompetenzen oft deut-lich unter dem Niveau A1 des GER. Trotzdem muss ihr Sprachstand erfasst und sollen Fortschritte abgebildet werden können. Zu beachten gilt ferner, dass «sprachgewandt» stärker als der GER auf den schulischen Alltag fokussiert ist (und nicht auf internationale Tätigkeiten wie das Reisen). Dies hat sehr unterschiedliche Kompetenzformulierungen zur Folge, die sich nicht ohne weiteres aufeinander beziehen lassen. Entsprechend eignen sich das DaZ-Instrumentarium und der GER nicht für eine Abstimmung. Die Niveaubezeichnungen in «sprachgewandt» haben bei der Erweiterung des Instrumentariums somit keine Anpassungen erfahren.

Erweiterung des Aus- und Weiterbildungsangebots

Um der Forderung nach der Erweiterung und Aktualisierung des Aus- und Weiterbildungsangebots zu «sprachgewandt» und zur Sprachstandsdiagnose gerecht zu werden, hat das VSA die PH Zürich und das Institut Unterstrass mit der Konzipierung und Durchführung von halbtägigen Weiterbildungskursen für DaZ- und Regelklassenlehrpersonen beauftragt. So gibt es heute einen Einführungskurs zur Arbeit mit dem Instrumentarium «sprachgewandt» und einen Vertiefungskurs zum Einsatz des Instruments im Kontext von Sprachdiagnostik und Förderung für die gesamte Volksschulzeit.

Das VSA hat – wie vorgängig erwähnt – die PH Zürich und das Institut Unterstrass veran-lasst, in den DaZ-Weiterbildungen die Förderplanung im Zusammenhang mit «sprachgewandt» vertieft zu behandeln. Zusätzlich hat das VSA die für die DaZ-Ausbildung an PH Zürich und Institut Unterstrass verantwortlichen Personen persönlich über die Erweiterung des Instrumentariums informiert, damit diese ihre Aus- und Weiterbildungskurse aktualisieren konnten. Diese Information erfolgte in Kooperation mit dem Hauptautor der Erweiterung von «sprachgewandt: Kindergarten und 1. Klasse».

Synergien mit den Lernfördersystemen

Die Lernfördersysteme und das DaZ-Instrumentarium «sprachgewandt» wurden separat entwickelt und stellen Instrumente mit unterschiedlichen Ausrichtungen und Funktionalitäten dar. Bei der Konzipierung der Lernfördersysteme wurden der Lehrplan 21 und dessen Grundansprüche zur Orientierung beigezogen. Dabei wurde der DaZ-Unterricht weder explizit berücksichtigt noch ausgeschlossen. Insofern wurden bei der Entwicklung der Lernfördersysteme nicht gezielt Synergien geschaffen. Dennoch lassen sich die Lernfördersysteme zur DaZ-Förderung einsetzen: Gemäss Zürcher Lehrplan 21 unterstützt der DaZ-Unterricht Schülerinnen und Schüler dabei, die Grundansprüche zu erreichen. Aufgabe der DaZ-Lehrpersonen ist es, regelmässig den Sprachstand der einzelnen Lernenden zu erheben und diese individuell zu fördern. Genau darauf sind die Lernfördersysteme ausgerichtet: Die Orientierungstests unterstützen Lehrpersonen darin, den Lernstand von Lernenden in regelmässigen Abständen anhand eines adaptiven Testverfahrens zu eruieren. Anschliessend werden die Schülerinnen und Schüler ihrem Lernstand entsprechend individuell gefördert. Orientierungstests liegen für die Kompetenzbereiche «Lesen» und «Hören» vor und können in diesen Bereichen entsprechend auch für Schülerinnen und Schüler mit Deutsch als Zweitsprache zur Lernförderung eingesetzt werden.

Vereinheitlichung der Handbücher

Das VSA ist der Forderung nach einer Überprüfung der Verständlichkeit der Bilder im Instrumentarium nachgekommen und hat auch die Vereinheitlichung der Handbücher von «sprachgewandt» geprüft. Eine Neuauflage der Handbücher kommt erst dann in Betracht, wenn ein Nachdruck ansteht. Noch ist der Bestand ausreichend. Bei einer Neuauflage will das VSA in Absprache mit dem LMVZ die Einheitlichkeit der Handbücher erneut thematisieren. Was die Verständlichkeit der Bilder angeht, so soll diese bei einer Neuauflage erneut überprüft werden. Zu bedenken gilt jedoch, dass eine Änderung der Bilder des Testinstruments (Kindergarten und 1. Klasse) eine neue Eichung des Tests zur Folge hätte. Dieser Zusatzaufwand soll zu gegebener Zeit bedacht werden.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Die Arbeiten des Volksschulamtes zur Umsetzung der Optimierungsvorschläge bzw. Entwicklungsschritte im Bereich Deutsch als Zweitsprache (DaZ) werden zur Kenntnis genommen.
  • Publikation des Bildungsratsbeschlusses in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet.
  • Mitteilung an: alle Schulpflegen; das Schul- und Sportdepartement der Stadt Zürich, SSD; das Departement Schule und Sport Winterthur, DSS; den Verband Zürcher Schulpräsidien, VZS; den Verband der Schulleiterinnen und Schulleiter des Kantons Zürich, VSLZH; den Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband, ZLV z.H. der Stufenorganisationen; den Vorstand der Lehrpersonenkonferenz, LKV; die Kantonale Elternmitwirkungsorganisation Zürich, KEO; den Verband Zürcher Privatschulen, VZP; den Berufsverband der Sekundarlehrkräfte des Kantons Zürich, SekZH; den Schweizerischen Verband des Personals öffentlicher Dienste, Region Zürich, Lehrberufe, vpod Zürich Lehrberufe; den Verein Zürcher Lehrpersonen Deutsch als Zweitsprache, VZL-DaZ; die Lehrpersonenkonferenz der Berufsfachschulen, LKB; die Lehrpersonenkonferenz der Mittelschulen, LKM; der Mittelschullehrpersonenverband Zürich, MVZ; die Pädagogische Hochschule Zürich, PH Zürich; das Institut Unterstrass an der PH Zürich, unterstrass.edu; die Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik, HfH; die Interkantonale Lehrmittelzentrale, ilz; die Schweizer Schulen im Ausland mit Patronat des Kantons Zürich; die Bildungsdirektion des Kantons Zürich: Bildungsplanung, Lehrmittelverlag, Volksschulamt.

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