Kantonale Lehrmittelkommission. Ernennung der Mitglieder für die Amtsdauer 2019 bis 2023.

Beschluss Bildungsrat
2019/15
Sitzungsdatum
9. Dezember 2019

Zuständigkeit des Bildungsrates

Der Bildungsrat regelt die Verwendung von Lehrmitteln im Unterricht und kann sie für obligatorisch erklären (§ 22 Abs. 1 VSG). Er bestellt eine Lehrmittelkommission. Diese ist dafür besorgt, dass geeignete, auf den Lehrplan ausgerichtete und praxistaugliche Lehrmittel zur Verfügung stehen (§ 22 Abs. 3 VSG).

Der Bildungsrat bestimmt die Ausrichtung des kantonalen Lehrmittelwesens (§ 1 Abs. 1 LMV). Er legt für Lehrmittel, die im Unterricht verwendet werden, Qualitätsanforderungen fest (§ 1 Abs. 2 LMV). Er bestimmt, in welchen Fachbereichen obligatorische Lehrmittel verwendet werden (§ 2 LMV). Er beschliesst für die obligatorischen Lehrmittel eine mittelfristige Planung. Diese umfasst:

  • einen Anforderungskatalog an das Lehrmittel und
  • ein Konzept für Entwicklung oder Beschaffung, Einführung, Nutzung und Ablösung des Lehrmittels (§ 3 LMV).

Die Bildungsdirektion stellt die Mitwirkung der Lehrpersonen der Volksschule bei der Schaffung und Beschaffung von Lehrmitteln sicher. Sie informiert die Lehrpersonen über die Planung im Bereich der obligatorischen Lehrmittel (§ 4 LMV).

Ausgangslage

Der Bildungsrat hat an seiner Sitzung vom 28. Oktober 2019 beschlossen, die Bildungsrätliche Kommission «Kantonale Lehrmittelkommission» für die Legislatur 2019 bis 2023 zu ernennen (BRB 12/2019). Die Geschäftsstelle im Volksschulamt wurde beauftragt, die aufgeführten Organisationen zur Nomination der Kommissionsmitglieder einzuladen und die nominierten Personen (siehe Abschnitt 3) dem Bildungsrat zur Genehmigung vorzulegen.

Die Lehrmittelverordnung für die Volksschule vom 20. August 2014 (LS 412.14) regelt die Zusammensetzung und die Aufgaben der Kantonalen Lehrmittelkommission. Gemäss § 5 der Lehrmittelverordnung zählt die Lehrmittelkommission höchstens 19 Mitglieder. Ihr gehören an: ein oder zwei Mitglieder des Bildungsrates; höchstens sieben Lehrpersonen der Volksschule (auf Vorschlag der Lehrpersonenkonferenz); eine Lehrperson der Volksschule aus dem Kreis der privaten Lehrerorganisationen; eine Schulleiterin oder ein Schulleiter (auf Vorschlag des Verbands der Schulleiterinnen und Schulleiter im Kanton Zürich); ein Mitglied einer Schulpflege (auf Vorschlag des Verbands Zürcher Schulpräsidien); eine Vertretung der Elternschaft (auf Vorschlag der kantonalen Elternmitwirkungsorganisation Zürich); eine Lehrperson der Berufsfachschulen des Kantons Zürich (auf Vorschlag der Lehrpersonenkonferenz der Berufsfachschulen des Kantons Zürich); eine Lehrperson der Mittelschulen des Kantons Zürich (auf Vorschlag der Lehrpersonenkonferenz der Mittelschulen); zwei Vertretungen der Pädagogischen Hochschule Zürich; eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Volksschulamtes; eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Lehrmittelverlages. Der Bildungsrat bestimmt den Vorsitz.

Mitglieder der Kantonalen Lehrmittelkommission 2019–2023

Die Kantonale Lehrmittelkommission setzt sich für die Legislatur 2019–2023 wie folgt zusammen:

Präsident:

  • Martin Lampert, Bildungsrat

Zweite Vertretung des Bildungsrates:

  • Anna-Maria Riedi, Bildungsrätin

Lehrpersonenkonferenz der Volksschulen des Kantons Zürich (LKV) (inkl. eine Lehrperson der Volksschule aus dem Kreis der privaten Lehrerorganisationen):

  • Anna Richle, Präsidentin LKV, Mittelstufe, Schule Am Uetliberg, Schweighofstrasse 201, 8045 Zürich
  • Gabriella Bazzucchi, Kindergarten, Kindergarten Heubach, Drusbergstrasse 23, 8810 Horgen
  • Martina Wassmer, Unterstufe, Primarschulhaus Chratz, Im Chratz, 8158 Regensberg
  • Susanne Klemmer, Unterstufe, Schule Hutten, Huttenstrasse 14, 8006 Zürich
  • Katrin Meier, Mittelstufe, AdL, Schulhaus Hirschengraben, Hirschengraben 46, 8001 Zürich
  • Verena Langford, Mittelstufe, Schulhaus Hardau, Bullingerstrasse 62, 8004 Zürich
  • Kaspar Vogel, Sekundarlehrperson A/B, Schulhaus Feld, Löwenstrasse 7, 8400 Winterthur-Veltheim
  • Martin Spaltenstein, Sekundarlehrperson A, Sekundarschule Seuzach, Heimensteinstrasse 11, 8472 Seuzach

Schulleiterverband Zürich:

  •  Sabine Ziegler, Mitglieder der Geschäftsleitung VSLZH, Mainaustrasse 30, 8008 Zürich

Verband Zürcher Schulpräsidien:

  • Corinne Thomet, Geschäftsführerin VZS, Rütnerstrasse 16, 8302 Kloten

Kantonale Elternmitwirkungs-Organisation:

  • Peter Riesen, Vorstandsmitglied KEO, Postfach 133, 8408 Winterthur

Lehrpersonenkonferenz der Berufsfachschulen des Kantons Zürich:

  • Christine Hostettler, Vorstandsmitglied LKB, Schaffhauserstrasse 430, 8050 Zürich

Lehrpersonenkonferenz der Mittelschulen des Kantons Zürich:

  • Franziska Meister, Delegierte LKM, Leimbachstrasse 47, 8041 Zürich

Pädagogische Hochschule Zürich:

  • Bernhard Keller, Prof., Leiter Abteilung Studierende und Querschnittsaufgaben, Prorektorat Ausbildung, Lagerstrasse 2, 8090 Zürich
  • Raim Idrizovic, Leiter Arbeitsstelle für Lehrplan und Lehrmittel, Prorektorat Weiterbildung und Dienstleistungen, Lagerstrasse 2, 8090 Zürich

Volksschulamt Zürich:

  • Kathrin Schmocker, Leiterin Sektor Unterrichtsfragen, Abteilung Pädagogisches, Walchestrasse 21, 8090 Zürich

Lehrmittelverlag Zürich:

  • Beat Schaller, Dr., Direktor Lehrmittelverlag, Räffelstrasse 32, 8045 Zürich

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Die Kantonale Lehrmittelkommission setzt sich für die Legislatur 2019–2023, wie unter Abschnitt 3 aufgeführt, zusammen.
  • Publikation des Bildungsratsbeschlusses in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet.
  • Mitteilung an die Mitglieder der kantonalen Lehrmittelkommission, die Institutionen und Verbände sowie die Abteilung Finanzen des Volksschulamtes.

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