Mittelschulen. Prüfungsanforderungen Zentrale Aufnahmeprüfungen im Anschluss an die Sekundarschule (ZAP2 und ZAP3)

Beschluss Bildungsrat
2018/08
Sitzungsdatum
9. April 2018

Zuständigkeit des Bildungsrats

Der Bildungsrat ist für den Erlass der Anschlussprogramme (neu: Prüfungsanforderungen) zuständig (§ 6 Reglement für die Aufnahme in die Gymnasien mit Anschluss an die 2. Klasse der Sekundarschule vom 13. Januar 2010; § 5 Abs. 1 Berufsmaturitätsreglement (BMR) vom 8. September 2014; § 6 Reglement für die Aufnahme in die Fachmittelschulen vom 13. Januar 2010; § 6 Reglement für die Aufnahme in die kantonalen Handelsmittelschulen vom 13. Januar 2010; § 10 Reglement für die Aufnahme in die kantonalen Informatikmittelschulen an Handelsmittelschulen vom 13. Januar 2010).

Ausgangslage

Die Übertrittsverfahren an die verschiedenen allgemeinbildenden und berufsorientierten Mittelschulen im Kanton Zürich weisen teilweise schwer nachvollziehbare Unterschiede auf. Der Kantonsrat beschloss zudem im April 2015 eine Änderung des Mittelschulgesetzes, nach welcher für die Aufnahme ans Kurzgymnasium die Vorleistungen «angemessen zu berücksichtigen» sind (KR-Nr. 87b/2013).

Diese Ausgangslage hat den Bildungsrat im November 2015 dazu bewogen, die Übertrittsverfahren an die verschiedenen Maturitätsschulen ab der Sekundarstufe zu überarbeiten (BRB Nr. 49/2015). Im Bericht über das Vorprojekt «Übertrittsverfahren an die verschiedenen Mittelschultypen im Kanton Zürich» vom 26. Oktober 2016 hat die Abteilung Bildungsplanung die Eckwerte definiert, welche die Basis für einen Projektauftrag bildeten. Der Bildungsrat hat im November 2016 den Bericht zur Kenntnis genommen und das Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA) mit der Durchführung des Hauptprojektes «Kohärentes Übertrittsverfahren» beauftragt (BRB Nr. 27/2016). Im Rahmen eines Teilprojekts wurden unter der Leitung von Ueli Felder, wissenschaftlicher Mitarbeiter Volksschulamt (VSA), neue Prüfungsanforderungen für die zentralen Aufnahmeprüfungen im Anschluss an die Sekundarstufe erarbeitet. Das Teilprojekt orientierte sich an den Eckwerten des Bildungsratsbeschlusses (BRB Nr. 27/2016) und am Projektplan 2.0 des Hauptprojektes vom 27. September 2017. Gemäss diesen Vorgaben gibt es ab 2020 nur noch die folgenden zwei Prüfungstypen für den Übertritt aus der Sekundarschule in die Mittelschulen:

  • Zentrale Aufnahmeprüfung 2 (ZAP2) für den Übertritt ab der 2. Klasse der Sekundarstufe ins Kurzgymnasium und die Handelsmittelschule (HMS),
  • Zentrale Aufnahmeprüfung 3 (ZAP3) für den Übertritt ab der 3. Klasse der Sekundarstufe an, die Fachmittelschule (FMS), die Informatikmittelschule (IMS) und an die Anbieter eidgenössisch anerkannter Bildungsgänge zum Erwerb der Berufsmaturität (BMS) zur Erlangung der Berufsmaturität während der beruflichen Grundbildung (BM 1) und nach Abschluss einer beruflichen Grundbildung (BM 2).

Die Prüfungsanforderungen für die ZAP2 orientieren sich am Leistungsstand Ende des 1. Semesters der 2. Sekundarklasse, jene für die ZAP3 am Stand Ende des 1. Semesters der 3. Sekundarklasse.

Erwägung

Prozess der Überarbeitung

Die Prüfungsanforderungen wurden von einer Projektgruppe, zusammengesetzt aus vier Sekundarlehrpersonen und acht Mittelschullehrpersonen, erarbeitet. Um das Teilprojekt breit abzustützen, wurden die relevanten Fach- und Interessengruppen einbezogen. So nahmen zu den einzelnen Entwürfen die Prüfungskommission der zentralen Aufnahmeprüfung, die Projektleitung des Lehrplans 21, die Linienorganisation MBA/VSA sowie die Projektgruppe und die Begleitgruppe des Hauptprojekts «Kohärentes Übertrittsverfahren» im Rahmen von zwei Lesungen Stellung. Ausgehend von diesen Rückmeldungen wurde eine Rohversion ausgearbeitet, welche mehreren Konferenzen und Verbänden im Schulfeld im Rahmen einer Anhörung zur Stellungnahme vorgelegt wurde. Dabei wurde bewusst auf eine breite Vertretung geachtet. Von der Schulsynode wurden die Lehrpersonenkonferenz der Berufsfachschulen des Kantons Zürich (LKB), die Lehrpersonenkonferenz der Volksschule (LKV) sowie die Lehrpersonenkonferenz der Mittelschulen (LKM) zur Stellungnahme eingeladen. Zusätzlich wurden die Schulleiterkonferenz der Zürcher Mittelschulen (SLK), die Konferenz der Rektorinnen und Rektoren der Berufsfachschulen im Kanton Zürich (KRB) sowie der Verband der Schulleiterinnen und Schulleiter Zürich (VSLZH) angeschrieben.

Formale Überarbeitung der Prüfungsanforderungen

In formaler Hinsicht gibt es im Vergleich zu den aktuell gültigen Anschlussprogrammen gewichtige Änderungen. Die Prüfungsanforderungen sind neu in einem Dokument zusammengefasst. Auf die Bezeichnung Anschlussprogramm wurde verzichtet und stattdessen der selbsterklärende Begriff «Prüfungsanforderungen» als Titel gewählt. Ab 2020 gibt es neu nur noch zwei statt drei Kataloge von Prüfungsanforderungen. Diese definieren die Anforderungen für die ZAP2 (Kurzgymnasium, HMS) und die ZAP3 (BMS, FMS, IMS). Sofern sich die Anforderungen der ZAP2 von der ZAP3 unterscheiden, sind diese in zwei Spalten angeordnet, was die Orientierung und Vergleichbarkeit erleichtert.

Inhaltliche Überarbeitung der Prüfungsanforderungen

In inhaltlicher Hinsicht wurden die Prüfungsanforderungen an den Lehrplan 21 angepasst und kompetenzorientiert formuliert. Die Prüfungsanforderungen orientieren sich einerseits am Unterrichtsstoff der Sekundarstufe, andererseits aber auch an den für die abnehmenden Maturitätsschulen relevanten Kompetenzen. Das Niveau wurde im Vergleich zu den aktuell gültigen Anschlussprogrammen weder erhöht noch gesenkt. Die Anforderungen der ZAP2 gehen eher in die Tiefe, jene der ZAP3 eher in die Breite. DerBerufsmaturität (BMS) zur Erlangung der Berufsmaturität während der beruflichen
Grundbildung (BM 1) und nach Abschluss einer beruflichen Grundbildung (BM 2).

Die Prüfungsanforderungen für die ZAP2 orientieren sich am Leistungsstand Ende des 1. Semesters der 2. Sekundarklasse, jene für die ZAP3 am Stand Ende des 1. Semesters der 3. Sekundarklasse.

Inkrafttreten

Die neuen Prüfungsanforderungen ZAP2 und ZAP3 kommen erstmals bei den zentralen Aufnahmeprüfungen im Jahr 2020 zur Anwendung und treten nach den letzten Aufnahmeprüfungen (einschliesslich Nachprüfungen) 2019, d.h. auf den 1. Mai 2019, in Kraft. Dies gilt unter dem Vorbehalt, dass die neue Aufnahmeverordnung ebenfalls
erstmals 2020 zur Anwendung kommt. Die aktuell gültigen Anschlussprogramme Sekundarstufe – Mittelschule (2015), Sekundarstufe – Fachmittelschule (2015) und Sekundarstufe – Berufsmaturitätsschulen (2016) werden durch die neuen Prüfungsanforderungen ersetzt.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Die Prüfungsanforderungen ZAP2 und ZAP3 werden erlassen.
  • Die Prüfungsanforderungen gemäss Ziffer I werden auf den 1. Mai 2019 in Kraft gesetzt. Sollte die Aufnahmeverordnung ZAP 2 und ZAP3 später als 2020 erstmals zur Anwendung kommen, wird über den Zeitpunkt der Inkraftsetzung erneut entschieden.
  • Publikation des Bildungsratsbeschlusses in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet.
  • Mitteilung an: die Schulleitungen und Schulpräsidien der Volksschule (durch das VSA); die Schulleitungen und Schulkommissionspräsidien der Mittelschulen und Berufsfachschulen (durch das MBA); Lehrpersonenkonferenz Mittelschulen; Lehrpersonenkonferenz Volksschule; Lehrpersonenkonferenz Berufsfachschulen; Schulleiterkonferenz der Zürcher Mittelschulen; Verband der Schulleiterinnen und Schulleiter Zürich VSLZH; Konferenz der Rektorinnen und Rektoren der Berufsfachschulen; Mittelschullehrpersonenverband; Sekundarlehrkräfte des Kantons Zürich; Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband ZLV z.H. der Stufenorganisationen; Verband der Sekundarlehrkräfte des Kantons Zürich SekZH; Verband des Personals öffentlicher Dienste VPOD (Sektion Lehrberufe); Volksschulamt; Mittelschul- und Berufsbildungsamt; Abteilung Bildungsplanung; Bildungsdirektion.

Kontakt

Bildungsdirektion

Adresse

Walcheplatz 2
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 23 09

 

Telefonzeiten

Montag bis Freitag
8.30 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr

E-Mail

info@bi.zh.ch

(Für allgemeine Anfragen)

Medienkontakt Bildungsdirektion


Für dieses Thema zuständig: