Gymnasiale Mittelschule. Sicherung des Erwerbs der basalen fachlichen Kompetenzen für die allgemeine Studierfähigkeit an den Zürcher Mittelschulen. Rahmenkonzept

Beschluss Bildungsrat
2018/06
Sitzungsdatum
12. März 2018

Zuständigkeit des Bildungsrats

Der Bildungsrat ist für den Erlass der Lehrpläne und damit zusammenhängenden Geschäfte zuständig (§ 4 in Verbindung mit § 27 Abs. 1 des Mittelschulgesetzes vom 13. Juni 1999 [MSG, LS 413.21]).

Ausgangslage

Der Ausbildungsstand von Schülerinnen und Schülern am Ende des Gymnasiums im Hinblick auf die Anforderungen eines Hochschulstudiums weist gesamtschweizerisch sowohl auf Ebene Einzelperson als auch auf Ebene Klasse grosse Unterschiede auf. Dies zeigte die Studie EVAMAR II (2008), die die Auswirkungen des 1995 erlassenen Maturitätsanerkennungsreglements (MAR) untersuchte.

Die Studie zeigte in einer Zusatzerhebung für den Kanton Zürich, dass Zürcher Maturandinnen und Maturanden im gesamtschweizerischen Vergleich insgesamt leicht über dem Durchschnitt abschneiden und dass die Streuung ihrer Leistungsergebnisse vergleichsweise geringer ist. Es bestehen jedoch auch bei Zürcher Maturanden und Maturandinnen Lücken bezüglich der basalen Kompetenzen, also bezüglich desjenigen Wissens und Könnens, das nicht nur von einzelnen, sondern von vielen Studiengängen vorausgesetzt wird und damit Voraussetzung für die erfolgreiche Aufnahme eines Studiums ist (Studie EVAMAR II, Ergebnisse ZH).

Mit dem Ziel, den prüfungsfreien Zugang zu den Hochschulen zu sichern, gab die Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) 2012 ein in mehrere Teilprojekte gegliedertes Projekt «Gymnasiale Maturität – Langfristige Sicherung des prüfungsfreien Hochschulzugangs» in Auftrag, darunter Teilprojekt 1 «Festlegung basaler fachlicher Studierkompetenzen am Gymnasium». Die Plenarversammlung der EDK beschloss am 17. März 2016 aufgrund der Anhörung zum Schlussbericht des Teilprojekts 1 die Empfehlung an die Kantone, Rahmenvorgaben zu erlassen, die sicherstellen, dass alle Maturandinnen und Maturanden diese basalen Kompetenzen in Mathematik und Erstsprache vor der Matur erwerben. Zudem wurden die basalen Kompetenzen als Anhang des bestehenden Rahmenlehrplans der EDK für die Maturitätsschulen verabschiedet. Der Rahmenlehrplan gilt als Grundlage für die Lehrpläne in den Kantonen.

Der Bildungsrat des Kantons Zürich betonte in seiner Anhörungsantwort vom 28. September 2015 (BRB 44/2015) die Wichtigkeit eines förderorientierten Ansatzes anstelle einer schülerspezifischen Selektion. Er sprach sich dafür aus, die basalen Kompetenzen in einen Anhang zum Rahmenlehrplan aufzunehmen und die Umsetzung den einzelnen Kantonen zu überlassen. Gleichzeitig stellte der Bildungsrat fest, dass die Anhörungsfrist der EDK zu kurz bemessen war, um einen Einbezug der Lehrpersonen zu gewährleisten.

Im Januar 2017 nahm das Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA) im Auftrag der Bildungsdirektion die Arbeit am Rahmenkonzept auf.

Erwägungen

Umsetzung im Kanton Zürich

Ziel der Arbeiten war es, ein Rahmenkonzept zu erstellen, das eine schulspezifische Umsetzung mit grösstmöglicher Wirkung zulässt. Ein prozessorientiertes Rahmenkonzept, das die Verantwortung der schulspezifischen Umsetzung der Schulleitung und die inhaltliche Ausgestaltung den Fachschaften überträgt, kann diese Anforderung erfüllen. Das Konzept orientiert sich in seiner Prozesshaftigkeit am Rahmenkonzept zum Gemeinsamen Prüfen (Teilprojekt 2 der EDK-Projekte zur Sicherung des prüfungsfreien Hochschulzugangs), zu dessen laufendem Umsetzungsprozess das MBA positive Rückmeldung erhalten hat.

Für die Erarbeitung des Rahmenkonzepts legte das MBA grossen Wert auf einen verstärkten Einbezug der Mittelschulen. Ein Grobvorschlag des Konzepts ging am 23. Juni 2017 in eine erste Anhörung der Beteiligten im Schulfeld. Der gemäss den Rückmeldungen erstellte Entwurf des Rahmenkonzepts ging am 8. Dezember 2017 in eine zweite Anhörung. Das MBA sprach mit der Schulleiterkonferenz der kantonalen Mittelschulen (SLK) und der Lehrpersonenkonferenz der Mittelschulen des Kantons Zürich (LKM) den Einbezug der Lehrpersonen in Konventen und Versammlungen, der zwischen den beiden Anhörungen stattfand, ab.

Prozessorientierung

Das Konzept sieht einen dreiteiligen Prozess vor: Nach Erlass des Rahmenkonzepts werden durch das MBA unter Einbezug der Schulen zentrale Vorarbeiten geleistet, aus denen Materialien und Handreichungen resultieren, die den Schulen die Umsetzung erleichtern sollen, ohne verpflichtenden Charakter zu haben. Diese Vorarbeiten sind nötig, da die Schulen im Vergleich zum Gemeinsamen Prüfen nicht auf ausgereifte Vorarbeiten zurückgreifen können. Zudem müssen die Vorarbeiten nicht mehrfach durch jede Schule vorgenommen werden. Auf der Basis der in den Vorarbeiten gewonnenen Erkenntnisse kann das MBA die Vorgaben für die Umsetzung an den Schulen verfeinern.

Die Arbeiten im Kanton Zürich fokussieren auf die Sicherung des Erwerbs der basalen Kompetenzen durch alle Maturandinnen und Maturanden, wie sie die EDK empfiehlt. Diese Sicherung des Erwerbs wird durch verstärkte Förderung im Unterricht erreicht. Auf einen schülerindividuellen Nachweis wird bewusst verzichtet. Damit hält sich der Kanton Zürich an die Empfehlungen im Schlussbericht zum Teilprojekt 1 der EDK, der den Einsatz zentraler, standardisierter Tests als zusätzliche Voraussetzung für die Matura oder für bereits frühere Promotionen explizit ausschliesst. Eine Überprüfung des Erwerbs erfolgt idealerweise durch ein Monitoring in der Art von EVAMAR II (ZH oder CH)

Umsetzung an den Schulen

Das Rahmenkonzept definiert drei Verantwortungsebenen und deren jeweiliges Handlungsfeld. So sollen auf Schulebene Schulkonzepte erstellt werden, die darlegen, wie Fachschaften – allein oder gemeinsam – ihren Beitrag an die Sicherung der basalen Kompetenzen in Deutsch oder Mathematik gewährleisten. Für die Ebene Lehrkörper ist die Schule aufgefordert, schulspezifisch Weiterbildungen zum Thema anzubieten. Auf Ebene Schülerinnen und Schüler sollen Formate für das selbstverantwortliche digitale Lernen getestet werden, um eine Entscheidungsbasis für die mögliche Einführung eines Formats an allen Mittelschulen zu schaffen. Jede Schule kann diese Pflichtelemente durch selbstgewählte Elemente wie z.B. Förderkurse ergänzen. Die Schule setzt einen schulischen Fokus, damit die einzelnen Elemente der gesamtschulischen Umsetzung in Bezug zueinander stehen. Zudem erstellt sie einen Zeitplan zur Implementierung ihrer Massnahmen.

Die zentralen Vorarbeiten resultieren in Produkten zu den jeweiligen Handlungsfeldern. So sollen z.B. die basalen Kompetenzen, wie sie im Anhang zum Rahmenlehrplan der EDK formuliert sind, für die einzelnen Fachschaften konkretisiert werden. Bei einer solchen Konkretisierung werden u.a. die Arbeiten in anderen Kantonen berücksichtigt. Welche Produkte genau resultieren sollen, legt das MBA unter Einbezug von Vertretern und Vertreterinnen der Mittelschulen fest.

Die Schulkonzepte gliedern sich wie beim Gemeinsamen Prüfen in die Beiträge der einzelnen Fachschaften. Diese Fachschaftskonzepte aus den pädagogischen Projekten können modular in künftige Fachschaftsrichtlinien aufgenommen werden.

Fachschaftsrichtlinien sind fachschaftsspezifische Dokumente, die das gemeinsame Unterrichtsverständnis einer Fachschaft in Bezug zum Lehrplan sichern. Damit wird die Umsetzung der Empfehlung zu den basalen Kompetenzen in Abstimmung zum Gemeinsamen Prüfen und im Kontext anderer laufender oder anstehender Projekte mit Lehrplanbezug gestaltet.

Dies soll auch gewährleisten, dass die in den Fachschaften vorgenommenen Arbeiten nicht mehrfach revidiert werden müssen, wenn ein weiteres lehrplanrelevantes Thema bearbeitet wird. Ein prozessorientiertes Vorgehen stösst zudem einen Prozess an, der in der Pflege der jeweiligen Produkte stetig weitergeführt wird.

Schlussfolgerungen

Ein prozessorientiertes Rahmenkonzept, das unter einem sorgfältigen Einbezug der Beteiligten aus dem Schulfeld erarbeitet wurde und sich an einem bereits etablierten Prozess orientiert, legt die beste Grundlage für die Sicherung des Erwerbs der basalen Kompetenzen durch alle Schüler und Schülerinnen.

Sowohl die Abstimmung auf laufende oder anstehende Projekte als auch die der Umsetzung vorausgehenden zentralen Vorarbeiten sollen sicherstellen, dass die Schulen die Umsetzung der pädagogischen Projekte gestaffelt angehen können und Arbeiten nicht mehrfach angehen müssen.

Die Umsetzung des Rahmenkonzepts wird durch zentrale Vorarbeiten erleichtert. Trotzdem ist sie mit einem grösseren Aufwand verbunden als diejenige zum Gemeinsamen Prüfen, da die Schulen nicht auf eigene Vorarbeiten ähnlichen Ausmasses zurückgreifen können. Die Vorarbeiten und die Umsetzung an den Schulen müssen entsprechend finanziert werden. Die Finanzierung eines Projekts dieser Grössenordnung fällt voraussichtlich in die Finanzkompetenz des Regierungsrates. Die Bewilligung der Finanzierung steht noch aus. Der Bildungsrat erlässt das Rahmenkonzept basale fachliche Kompetenzen für die allgemeine Studierfähigkeit unter Vorbehalt der Finanzierung der Umsetzung.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Das kantonale Rahmenkonzept «Basale fachliche Kompetenzen für allgemeine Studierfähigkeit» vom 8. Februar 2018 wird gutgeheissen.
  • Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt soll beauftragt werden, unter Einbezug der Mittelschulen die zentralen Vorarbeiten vorzunehmen, auf deren Basis die Vorgaben für die schulspezifischen Konzepte zu verfeinern und die Schulen bei der Erarbeitung ihrer schulspezifischen Konzepte zu unterstützen.
  • Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt soll beauftragt werden, die schulspezifischen Konzepte zur Sicherung der basalen Kompetenzen zu prüfen und dem Bildungsrat bis Sommer 2021 Bericht zu erstatten.
  • Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt soll beauftragt werden, den Bildungsrat zu gegebenem Zeitpunkt über Stand und Inhalt der zentralen Vorarbeiten für die Fachschaftsrichtlinien in Kenntnis zu setzen.
  • Die Umsetzung des Projekts steht unter Vorbehalt der Finanzierung durch die zuständige Instanz.
  • Veröffentlichung des Bildungsratsbeschlusses in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet.
  • Mitteilung an den Präsidenten der Präsidentenkonferenz Schulkommissionen Mittelschulen, Herrn Thomas Fausch; den Präsidenten der Schulleiterkonferenz der kantonalen Mittelschulen, Herrn Martin Zimmermann; den Präsidenten der Lehrpersonenkonferenz, Herrn Marcel Meyer; den Präsidenten des Mittelschullehrpersonenverbandes Zürich, Herrn Silvio Stucki; HSGYM – Hochschule und Gymnasium; sowie das Mittelschul- und Berufsbildungsamt.

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