Volksschule. Konsolidierte Beurteilung der Lehrmit-telsituation im Hinblick auf die Implementierung des Lehrplans 21

Inhaltsverzeichnis

Beschluss Bildungsrat
2018/05
Sitzungsdatum
12. März 2018

Ausgangslage

Im Bildungsratsbeschluss vom 27. April 2015 (BRB 21/2015) wurde festgehalten, dass sich das Lehrmittelangebot im Hinblick auf die Einführung des Lehrplans 21 im Kanton Zürich günstig entwickelt: erstens, weil der Kanton einen eigenen Lehrmittelverlag hat, und zweitens wegen der Lehrmittelkoordination und Unterstützung durch die Interkantonale Lehrmittelzentrale (ilz) bei Lehrmittelfragen und der Implementierung des Lehrplans 21.

Seit dem Projektabschluss «Lehrmittelpolitik im Kanton Zürich» (BRB 35/2012) haben der Lehrmittelverlag Zürich (LMVZ) und das Volksschulamt (VSA) die Lehrmittelerarbeitung auf den Lehrplan 21 ausgerichtet. Explizit wird dies im jeweiligen Anforderungskatalog festgehalten, der für jedes neue Lehrmittel in einem Fachbereich mit Lehrmittelobligatorium (Mathematik, Deutsch, Englisch, Französisch, Natur und Technik sowie Religion und Kultur) erstellt wird. In der Lehrmittelerarbeitung spielt die Mitwirkung der Lehrpersonen eine zentrale Rolle hinsichtlich der Akzeptanz und Tauglichkeit im Schulfeld.

Mit dem Bildungsratsbeschluss vom 14. November 2015 (BRB 50/2015) wurde eine erste konsolidierte Beurteilung des Lehrmittelangebots vorgelegt. Im Herbst 2016 erarbeitete das VSA in Zusammenarbeit mit dem LMVZ eine aktualisierte Fassung. Die dritte Fassung (siehe Beilage «Konsolidierte Beurteilung des Lehrmittelangebots») liegt nun vor. Sie zeigt den Zeitpunkt der Einführung der Lehrmittel auf jeder Schulstufe und die Entwicklungen in den Deutschschweizer Lehrmittelverlagen. Die Nutzung des Online-Angebots ist dabei nicht berücksichtigt. Weiter wird unterschieden, ob die Kosten explizit durch die Einführung des Lehrplans 21 ausgelöst wurden oder die jeweilige Vorgänger-Lehrmittelreihe altershalber ersetzt werden muss. Überdies wird die Situation bzw. der Stand beurteilt (Situation ist günstig = grün; Massnahmen sind eingeleitet = gelb; Situation ist kritisch = rot). Ergänzt wird die Beurteilung durch eine Schätzung der Kostenfolgen (gebundene Kosten) für die Gemeinden. Mit dieser Grobkostenschätzung steht den Schulbehörden eine Orientierungshilfe für die Budgetierung in den kommenden Jahren zur Verfügung.

Neben der Selbstdeklaration der Schweizer Verlage stützt sich die konsolidierte Beurteilung auf die Publikationen der Interkantonalen Lehrmittelzentrale (ilz) aus der Reihe «Die Lehrmittelsituation in den Fachbereichen im Hinblick auf die Einführung des Lehrplans 21»:

  • Grobbeurteilung der aktuellen Situation, Juli 2013
  • Ergänzungsbericht: Natur, Mensch, Gesellschaft und Musik, April 2014
  • Zusatzbericht: Fachbereich Bewegung und Sport, Februar 2015
  • Fachbericht: Lehrmittel für den 1. Zyklus, Spiel-, Lehr- und Lernmaterialien, Februar 2016
  • Fachbericht: Medien und Informatik, Februar 2016

Resultate der konsolidierten Lehrmittelbeurteilung im Herbst 2017

In der Beurteilung vom Herbst 2017 gibt es im Hinblick auf die Implementierung des Lehrplans 21 keinen Fachbereich, der als kritisch beurteilt werden müsste.

Die wichtigsten Entwicklungen seit Herbst 2016 (BRB 23/2016) sind:

Fächer mit einem Lehrmittelobligatorium

Es bestätigt sich, dass die obligatorischen Lehrmittel in Mathematik, Deutsch (inkl. DaZ), Englisch, Französisch, Natur und Technik sowie Religion und Kultur entweder weitgehend den Vorgaben des Lehrplans 21 entsprechen oder derzeit vom LMVZ erarbeitet werden.

Mit der Inkraftsetzung des neuen Lehrplans wird das Fach Religion und Kultur um den Bereich Ethik ergänzt. Der Bildungsrat beschloss am 12. Dezember 2016, dass der LMVZ mit der Entwicklung eines Ethik-Lehrmittels für die 1. bis 9. Klasse beauftragt werden solle (BRB 33/2016), das voraussichtlich ab dem Schuljahr 2020/21 erscheinen wird. Als Übergangslösung bis zur Lehrmitteleinführung wird das VSA Anfang 2018 eine Broschüre für Lehrpersonen veröffentlichen. Die Broschüre legt u.a. das Fachverständnis von Ethik im Verhältnis zur Religion und Kultur dar und weist auf geeignete Unterrichtsmaterialien hin, die auch dem Profil des künftigen Lehrmittels entsprechen.

Für den Bereich Natur und Technik stehen für den Kindergarten und die Primarstufe für das Schuljahr 2018/19 neue Lehrmittel zur Verfügung, sodass der 1. und 2. Zyklus nun voll abgedeckt sind.

Im Bereich Deutsch als Zweitsprache (DaZ) erscheint für das Schuljahr 2018/19 «startklar A1», der erste von drei Jahrgangsbänden für die Sekundarstufe.

Fächer ohne Lehrmittelobligatorium

Im nicht-obligatorischen Bereich hat sich die Situation im Fachbereich Medien und Informatik (MI) weiter entspannt. Der LMVZ entwickelt zurzeit ein vierbändiges Lehrmittel für die 5. bis 7. sowie für die 9. Klasse. Band 1 (5. Klasse) erscheint auf das Schuljahr 2018/19. Die weiteren Bände werden jahrweise eingeführt. Für die Sekundarstufe I wird bei der Einführung des Lehrplans 21 (im Schuljahr 2019/20) noch kein Band bereit sein, doch werden Empfehlungen vorliegen, die aufzeigen, welche Materialien bis zum Erscheinen des Lehrmittels (Schuljahr 2020/21 bzw. 2021/22) verwendet werden können.

Im Bereich Wirtschaft, Arbeit, Haushalt (WAH) hat sich die Situation leicht verbessert: Der Schulverlag plus erarbeitet zurzeit ein Lehrmittel zur Ergänzung des «Tiptopf», das die Anforderungen des Lehrplans für den 3. Zyklus ganz abdecken soll. Der Verlag KLV hat auf das Schuljahr 2017/18 das Lehrmittel «Alltagsstark» veröffentlicht.

Auch das Lehrmittelangebot im Fach Musik (3. Zyklus) hat sich positiv entwickelt: Der Schweizer Singbuchverlag (SEK ZH, TG und SG) hat das Lehrmittel «Musik aktiv» für die 1. bis 3. Sekundarklasse für das Schuljahr 2017/18 veröffentlicht.

Im Fachbereich Bewegung und Sport hat der LMVZ seit Herbst 2016 verschiedene Unterrichtsmaterialien publiziert: einerseits die «Sportkarten» für 4- bis 12-Jährige sowie Broschüren zur Planung des Unterrichts für die 2. und 3. Klasse. Weitere Broschüren sind in Entwicklung.

Fazit

Das Lehrmittelangebot im Hinblick auf die Implementierung des Lehrplans 21 ist positiv zu beurteilen: Die Schulen werden bei der Einführung des Zürcher Lehrplans 21 geeignete Lehrmittel zur Verfügung haben oder Überbrückungsmöglichkeiten kennen, die den kantonalen Lehrmittel-Vorgaben entsprechen.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Die Übersicht «Konsolidierte Beurteilung des Lehrmittelangebotes» wird zur Kenntnis genommen.
  • Publikation des Bildungsratsbeschlusses in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet.
  • Mitteilung an: alle Schulpflegen; das Schul- und Sportdepartement der Stadt Zürich, SSD; das Departement Schule und Sport Winterthur; DSS; den Verband Zürcher Schulpräsidien, VZS; den Verband der Schulleiterinnen und Schulleiter des Kantons Zürich, VSLZH; den Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband, ZLV z. H. der Stufenorganisationen; den Vorstand der Lehrpersonenkonferenz, LKV; die Kantonale Elternmitwirkungsorganisation Zürich, KEO; den Verband Zürcher Privatschulen, VZP; den Berufsverband der Sekundarlehrkräfte des Kantons Zürich, SekZH; den Schweizerischen Verband des Personals öffentlicher Dienste, Region Zürich, Lehrberufe, vpod Zürich Lehrberufe; den Verein Zürcher Lehrpersonen Deutsch als Zweitsprache, VZL-DaZ; die Lehrpersonenkonferenz der Berufsfachschulen, LKB; die Lehrpersonenkonferenz der Mittelschulen, LKM; den Mittelschullehrpersonenverband Zürich, MVZ; die Pädagogische Hochschule Zürich, PHZH; das Institut Unterstrass an der PHZH, unterstrass.edu; die Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik; HfH; die Interkantonale Lehrmittelzentrale, ilz; die Schweizer Schulen im Ausland mit Patronat des Kantons Zürich; die Bildungsdirektion des Kantons Zürich: Bildungsplanung, Mittelschul- und Berufsbildungsamt, Volksschulamt, Lehrmittelverlag Zürich.

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