Volksschule. Bildungsrätliche Kommission «Fachstelle für Schulbeurteilung». Amtsdauer 2015 – 2019. Ersatzwahl
Zuständigkeit des Bildungsrats
§ 20 des Bildungsgesetzes vom 1. Juli 2002, § 5 des Gesetzes betreffend die Organisation und Geschäftsordnung des Regierungsrates und seiner Direktionen vom 26. Februar 1899, § 14 der Wegleitung für die Arbeitsweise des Bildungsrats vom 11. Dezember 2017
Ausgangslage
Mit Beschluss vom 4. Juni 2007 (BRB 2007/24) hat der Bildungsrat die Zusammensetzung der bildungsrätlichen Kommission «Fachstelle für Schulbeurteilung» (FSB) festgelegt. Diese sieht auch die Einsitznahme einer Vertretung der Bildungsplanung vor.
Hans-Martin Binder, lic. phil., Vertreter der Bildungsplanung, Bildungsdirektion Kanton Zürich, wurde Ende Oktober 2016 altershalber pensioniert und trat aus der bildungsrätlichen Kommission FSB zurück. Seither ist die Vertretung der Bildungsplanung vakant.
Problemstellung / Schlussfolgerungen
Die zunehmenden Bestrebungen der Bildungsdirektion, die Erkenntnisse der FSB über die einzelnen Schulen hinweg als Steuerungswissen nutzbar zu machen und insbesondere mit den Arbeiten des Generalsekretariats, des Bildungsmonitorings und des Volksschulamts zu verknüpfen, legen den Einsitz der Bildungsplanung in der bildungsrätlichen Kommission FSB nun wieder verstärkt nahe. Damit kann der gegenseitige Wissenstransfer unmittelbar gefördert werden. Vor diesem Hintergrund schlägt die Bildungsplanung, Dr. phil. Sybille Bayard Walpen, Stv. Chefin Bildungsplanung / Leiterin Bildungsmonitoring, zur Wahl als Vertreterin der Bildungsplanung in der bildungsrätlichen Kommission FSB vor.
Antrag
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:
- Als neues Mitglied der bildungsrätlichen Kommission FSB wird für den Rest der Amtsdauer 2015 – 2019 ernannt:
Dr. phil. Sybille Bayard Walpen, Bildungsdirektion Kanton Zürich, Bildungsplanung, Walcheplatz 2, 8090 Zürich - Mitteilung an: die Genannte (1), die Mitglieder der bildungsrätlichen Kommission FSB (17), die FSB sowie die Abteilung Payroll der Finanzdirektion.