Volksschule. Bildungsrätliche Kommission Bildungsstandards und Lehrplan 21. Aufhebung

Beschluss Bildungsrat
2018/24
Sitzungsdatum
29. Oktober 2018

Zuständigkeit des Bildungsrats

§ 20 des Bildungsgesetzes vom 1. Juli 2002, § 5 des Gesetzes betreffend die Organisation und Geschäftsordnung des Regierungsrates und seiner Direktionen vom 26. Februar 1899, § 14 der Wegleitung für die Arbeitsweise des Bildungsrats vom 11. Dezember 2017

Ausgangslage

Die Koordinationstätigkeiten kantonsintern und zwischen dem Kanton Zürich und der EDK wurden seit 2004 durch eine bildungsrätliche Kommission begleitet (BRB vom 7. Juni 2004). Am 25. Februar 2008 wurde die Kommission Bildungsstandards in eine Kommission Bildungsstandards und Deutschschweizer Lehrplan überführt und im Anschluss personell erweitert. Die Kommission wurde als Gremium in der Projektorganisation zur Einführung des Lehrplans 21 im Kanton Zürich verankert. Am 1. Juni 2015 hat der Bildungsrat das Mandat und die institutionelle Zusammensetzung der bildungsrätlichen Kommission Bildungsstandards und Lehrplan 21 für die Amtsdauer 2015 - 2019 beschlossen (BRB 32/2015).

Auf der Grundlage des Bildungsartikels in der Bundesverfassung (Art. 61 und 62) und der interkantonalen Vereinbarung zur Harmonisierung der Volksschule vom 14. Juni 2007 (HarmoS-Konkordat; LS 410.31) wurde im Mandat festgelegt, dass die Kommission Bildungsstandards und Lehrplan 21 die Ergebnisse aus der Überprüfung des Erreichens der Grundkompetenzen (ÜGK) durch die Schülerinnen und Schüler bewertet und sich fortlaufend über den Stand der Erhebungen informiert sowie den Bildungsrat und die Bildungsdirektion bei der Einführung des Lehrplans 21 im Kanton Zürich unterstützt. Die Kommission leistet einen Beitrag zur Meinungsbildung der Anspruchsgruppen im Bildungswesen und in der Verwaltung.

Am 13. März 2017 hat der Bildungsrat den Lehrplan für die Volksschule des Kantons Zürich auf der Grundlage des Lehrplans 21 erlassen (BRB 4/2017). Gleichzeitig hat der Bildungsrat die neue Lektionentafel unter Berücksichtigung der Vernehmlassungsergebnisse beschlossen (BRB 5/2017). Die Einführung in den Schulen erfolgt in zwei Etappen: Im Kindergarten und in der Primarschule bis zur 5. Klasse ist der Zürcher Lehrplan 21 im Schuljahr 2018/19 in Kraft getreten. Die 6. Klasse und die Sekundarschule folgen ein Jahr später im Schuljahr 2019/20 (BRB 50/2015). Das Projekt zur Einführung des Lehrplans 21 im Kanton Zürich dauert bis Ende 2021. 

Bereich Bildungsstandards: Es war ursprünglich geplant, die Resultate der ersten Programmperiode der Überprüfung der Grundkompetenzen (ÜGK) im Schweizerischen Bildungsbericht 2018 zu publizieren. Die erste Programmperiode untersuchte Grundkompetenzen in Mathematik in der 9. Klasse und Grundkompetenzen im Bereich Schulsprache und erste Fremdsprache der 6. Klassen; in Zürich ist dies Deutsch und Englisch.

Zudem sollten ergänzende Analysen der Überprüfung der Grundkompetenzen (ÜGK) für den Kanton Zürich bis Ende 2018 vorliegen. Die bildungsrätliche Kommission hätte auftragsgemäss eine entsprechende Würdigung der Ergebnisse im Januar 2019 vornehmen sollen. Der Zeitplan konnte aufgrund verschiedener Herausforderungen, die insbesondere in der Anfangsphase eines so umfangreichen Projekts zu erwarten sind, nicht eingehalten werden. Gegenwärtig wird eine Berichterstattung der Überprüfung der Grundkompetenzen (ÜGK) für die zweite Hälfte 2019 erwartet.

Es ist derzeit nicht klar, ob die Ergebnisse der zweiten Programmperiode der Überprüfung der Grundkompetenzen (ÜGK) im nächsten Bildungsbericht dargestellt werden, der 2022 erscheint. Möglicherweise wird wieder ein zeitlich nachgeordneter Weg gewählt. Für die Aufrechterhaltung der Arbeit einer stetigen bildungsrätlichen Kommission Bildungsstandards sind diese langen Kadenzen wenig geeignet.

Erwägungen

Mit dem Erlass des Zürcher Lehrplans 21 und der zugehörigen Lektionentafel durch den Bildungsrat am 13. März 2017 wurde im Projekt Lehrplan 21 Kanton Zürich ein wichtiger Meilenstein erreicht. Der Bildungsrat hat die für die Einführung des neuen Lehrplans notwendigen Entscheidungen getroffen. Die im Mandat der bildungsrätlichen Kommission Bildungsstandards und Lehrplan 21 von 2015 - 2019 zur Einführung des Zürcher Lehrplans 21 genannten Arbeiten sind beendet. Von daher können die Arbeiten der bildungsrätlichen Kommission mit Bezug zum Lehrplan 21 per sofort abgeschlossen werden.

Ab Dezember 2016 haben sich Schulbehörden, Schulleitungen und Lehrpersonen im Kanton Zürich auf die Einführung vorbereitet. Der Schwerpunkt der Umsetzungsarbeiten liegt nun in den Gemeinden und Schulen. Der Kanton unterstützt sie dabei mit Planungsinstrumenten, Materialien und Kommunikationsmitteln.

Für den Bereich Bildungsstandards konnte die Kommission bis anhin ihre Arbeit nur teilweise aufnehmen und es ist wenig wahrscheinlich, dass in der laufenden Legislatur noch weitere substantielle Aufgaben anfallen. Die über Jahre auseinanderliegenden Publikationsdaten der Überprüfungen des Erreichens der Grundkompetenzen (ÜGK) lassen eine regelmässige Kommissionarbeit nicht zu.

Der Bildungsrat wird für die Legislatur 2019 - 2023 prüfen, ob eine neue bildungsrätliche Kommission eingesetzt werden soll.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Die bildungsrätliche Kommission Bildungsstandards und Lehrplan 21 wird per sofort aufgelöst.
  • Die Mitglieder werden mit bestem Dank für die geleisteten Dienste aus ihrem Mandat entlassen.
  • Publikation des Bildungsratsbeschlusses in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet.
  • Mitteilung an: Mitglieder der BRK Bildungsstandards und Lehrplan 21, Abteilung Pädagogisches (VSA), Bildungsplanung (GS)

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