Kantonale Lehrmittelkommission. Amtsdauer 2015-2019. Ersatzwahl

Beschluss Bildungsrat
2018/21
Sitzungsdatum
3. September 2018

Zuständigkeit des Bildungsrats

Der Bildungsrat regelt die Verwendung von Lehrmitteln im Unterricht und kann sie für obligatorisch erklären (§ 22 Abs. 1 VSG). Er bestellt eine Lehrmittelkommission. Diese ist dafür besorgt, dass geeignete, auf den Lehrplan ausgerichtete und praxistaugliche Lehrmittel zur Verfügung stehen (§ 22 Abs. 3 VSG).

Der Bildungsrat bestimmt die Ausrichtung des kantonalen Lehrmittelwesens (§ 1 Abs. 1 LMV). Er legt für Lehrmittel, die im Unterricht verwendet werden, Qualitätsanforderungen fest (§ 1 Abs. 2 LMV). Er bestimmt, in welchen Fachbereichen obligatorische Lehrmittel verwendet werden (§ 2 LMV). Er beschliesst für die obligatorischen Lehrmittel eine mittel-fristige Planung. Diese umfasst: a) einen Anforderungskatalog an das Lehrmittel und b) ein Konzept für Entwicklung oder Beschaffung, Einführung, Nutzung und Ablösung des Lehrmittels (§ 3 LMV).

Die Bildungsdirektion stellt die Mitwirkung der Lehrpersonen der Volksschule bei der Schaffung und Beschaffung von Lehrmitteln sicher. Sie informiert die Lehrpersonen über die Planung im Bereich der obligatorischen Lehrmittel (§ 4 LMV).

Ausgangslage

Der Bildungsrat hat an seiner Sitzung vom 1. Juni 2015 die Zusammensetzung der Kantonalen Lehrmittelkommission für die Amtsdauer 2015/19 beschlossen. Die Amtszeit von Marcel Meyer, Präsident der Lehrpersonenkonferenz der Mittelschulen des Kantons Zürich, endet am 19. August 2018. Als Ersatzmitglied der Kommission wird Franziska Meister, Delegierte der Lehrpersonenkonferenz der Mittelschulen des Kantons Zürich, vorgeschlagen.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Herr Marcel Meyer wird unter Verdankung seiner Dienste als Mitglied der Kantonalen Lehrmittelkommission per 19. August 2018 entlassen.
  • Frau Franziska Meister wird für den Rest der Amtsdauer 2015/19 als neues Mitglied der Kantonalen Lehrmittelkommission gewählt.
  • Mitteilung an die genannten Personen, die Mitglieder der Kantonalen Lehrmittelkommission und die Bildungsdirektion.

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