Volksschule. Qualitätsprofil zur Evaluation von Tagesschulen

Beschluss Bildungsrat
2018/02
Sitzungsdatum
5. Februar 2018

Zuständigkeit des Bildungsrats

Gemäss § 48 Abs. 1 des Volksschulgesetzes vom 7. Februar 2005 (VSG; LS 412.100) prüft die Fachstelle für Schulbeurteilung mindestens alle fünf Jahre die Qualität der Schulen in pädagogischer und organisatorischer Hinsicht. Im Rahmen der externen Evaluation wird für jede Schule ein Qualitätsprofil erstellt. Der Bildungsrat legt die Qualitätsstandards fest, welche der Beurteilung des Qualitätsprofils zugrunde gelegt werden (§ 47 Abs. 1 VSG).

Ausgangslage

Der Begriff «Lebensraum Schule» gewinnt an Bedeutung. Unterricht und Betreuung wachsen zusammen und werden vermehrt als Einheit verstanden. Verschiedene politische Vorstösse auf Gemeinde- und Kantonsebene verlangen ein Betreuungsangebot, das über die Unterrichtszeit hinausgeht, und zeigen einen Trend in Richtung Tagesschulen. In der Stadt Zürich beispielsweise hat der Gemeinderat 2015 das Projekt «Tagesschule 2025» gutgeheissen, das nun an mehreren Pilotschulen umgesetzt wird.

Der Regierungsrat des Kantons Zürich hebt in den Richtlinien der Regierungspolitik 2015–2019 im Rahmen des Legislaturziels 2.1 («Qualitativ gute und bedarfsgerechte Bildungsangebote sind sichergestellt») hervor: «Insbesondere Tagesschulen sollen gefördert werden, da sie ein guter Lernort sind und tragfähige Beziehungen zwischen Lernenden und Lehrenden fördern.» Diese Absicht wird in der Massnahme RRZ 2.1c konkretisiert: «Die Einführung von Tagesschulen ermöglichen und fördern und dabei neue Modelle prüfen.»

Der Kantonsrat berät derzeit eine Gesetzesvorlage zur Anpassung des Volksschulgesetzes, mit welcher die definitorischen Grundlagen für Tagesschulen geschaffen werden sollen. Das Volksschulamt unterstützt die Planung und Führung von Tagesschulen mit einer Broschüre und verschiedenen Arbeitsmaterialien. Die PH Zürich begleitet Schulen und Behörden beim Aufbau und der Qualitätssicherung von Tagesschulen.

In Anbetracht der politischen Vorstösse und dem Aufbau neuer Tagesschulen ist von verschiedener Seite das Anliegen an die FSB herangetragen worden, bei der Beurteilung von Tagesschulen verstärkt die Verbindung von Unterrichts- und Betreuungsangebot zu berücksichtigen. Dies setzt die Formulierung von Beurteilungsgrundlagen für Tagesschulen im 3. Evaluationszyklus voraus. Diese kommen nach Inkrafttreten der gesetzlichen Grundlagen voraussichtlich auf Schuljahr 2019/2020 zur Anwendung. Bis dahin erprobt die Fachstelle für Schulbeurteilung die Beurteilungsgrundlagen für Tagesschulen in Pilotevaluationen mit ausgewählten Schulen. Für den 4. Evaluationszyklus (mit Beginn im Schuljahr 2021/2022) werden die Beurteilungsgrundlagen für alle Schulformen überprüft und ggf. angepasst.

Problemstellung

Zur Evaluation von Tagesschulen durch die Fachstelle für Schulbeurteilung müssen durch den Bildungsrat Qualitätsstandards festgelegt werden, welche der Beurteilung des Qualitätsprofils von Tagesschulen im 3. Evaluationszyklus ab Schuljahr 2019/2020 zugrunde gelegt werden.

Erwägungen

Die Fachstelle für Schulbeurteilung hat sich entschieden, zur Evaluation von Tagesschulen ein eng an die übrigen Regelschulen angelehntes, aber eigenständiges «Qualitätsprofil Tagesschulen» zu formulieren. Das «Qualitätsprofil Tagesschulen» wird in allen Schulen angewendet, welche den Definitionskriterien für Tagesschulen entsprechen, die noch vom Kantonsrat im Volksschulgesetz zu beschliessen bzw. zu verankern sind.

Das «Qualitätsprofil Tagesschulen» basiert wie erwähnt auf dem Qualitätsprofil der Regelschule. Die Qualitätsansprüche Schulgemeinschaft, Unterrichtsgestaltung, individuelle Lernbegleitung, sonderpädagogische Angebote, Beurteilung der Schülerinnen und Schüler, Berufswahlvorbereitung (nur in Sekundarschulen, BRB 11/2017 vom 3. April 2017), Schulführung sowie Zusammenarbeit mit den Eltern sind bei beiden Qualitätsprofilen identisch formuliert. Der Qualitätsanspruch Qualitätssicherung und -entwicklung wurde bei den Tagesschulen um den Bereich «Betreuungsqualität» erweitert. Im Qualitätsprofil der Rege-schulen und im «Qualitätsprofil Tagesschulen» wird gleichermassen der Begriff «Schule» verwendet.

Während sich die Qualitätsansprüche des Bereichs Lehren und Lernen (Unterrichtsgestaltung, individuelle Lernbegleitung, sonderpädagogische Angebote, Beurteilung der Schülerinnen und Schüler, Berufswahlvorbereitung) bei allen Schulen ausschliesslich auf den Unterricht beziehen, umfassen die Qualitätsansprüche Schulgemeinschaft, Schulführung sowie Zusammenarbeit mit den Eltern sowohl den Unterricht als auch die Betreuung, was gegenüber dem Qualitätsprofil Regelschulen zu einzelnen Präzisierungen auf Eben der Indikatoren führte.

Um den besonderen Aufgaben der Tagesschulen gerecht zu werden, wurde das «Qualitätsprofil Tagesschulen» gegenüber dem Qualitätsprofil Regelschulen um den Qualitätsanspruch «Betreuungsangebot» erweitert. In diesem Qualitätsanspruch wird explizit die Arbeit der Betreuungspersonen im Betreuungskontext beleuchtet.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Die Fachstelle für Schulbeurteilung wendet im 3. Evaluationszyklus ab Schuljahr 2019/2020 das «Qualitätsprofil Tagesschulen» bei allen Schulen an, welche den Definitionskriterien für Tagesschulen entsprechen, die vom Kantonsrat im Volksschulgesetz verankert werden. Bis dahin erprobt die Fachstelle für Schulbeurteilung die Beurteilungsgrundlagen für Tagesschulen in Pilotevaluationen mit ausgewählten Schulen.
  • Das «Qualitätsprofil Tagesschulen» umfasst die Qualitätsansprüche Schulgemeinschaft, Unterrichtsgestaltung, individuelle Lernbegleitung, sonderpädagogische Angebote, Beurteilung der Schülerinnen und Schüler, Berufswahlvorbereitung (nur in Sekundarschulen), Schulführung, Qualitätssicherung und -entwicklung, Zusammenarbeit mit den Eltern sowie Betreuungsangebot.
  • Publikation des Bildungsratsbeschlusses in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet.
  • Mitteilung an die Fachstelle für Schulbeurteilung und die Bildungsdirektion, Volksschulamt.

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