Mittelschule. Bildungsangebot an der neuen Kantonsschule in Wädenswil

Beschluss Bildungsrat
2018/16
Sitzungsdatum
9. Juli 2018

Zuständigkeit

Der Bildungsrat ist abschliessend zuständig für die Zuteilung der Schultypen und Maturitätsprofile an die  antonalen Mittelschulen (§ 4 Ziff. 3 MSG).

Ausgangslage

Gestützt auf § 4 Abs. 1 MSG hat der Kantonsrat am 16. April 2018 die Errichtung einer neuen Kantonsschule in Wädenswil beschlossen. Der Schulbetrieb an der neuen Kantonsschule soll auf Schuljahr 2020/21 in einem Provisorium in einer Mietliegenschaft an der Steinacherstrasse 101 in Wädenswil aufgenommen werden. Für die Region Zimmerberg und zur Entlastung der Stadtzürcher Mittelschulen soll die neue Mittelschule eine Grösse von ca. 1000 Schülerinnen und Schülern aufweisen und auf bis zu 1500 Schülerinnen und Schüler ausbaubar sein. Das Zuteilungsverfahren für die Angebote der neuen Mittelschule richtet sich nach dem vom Bildungsrat am 17. März 2014 genehmigten Konzept «Angebotszuteilung an Mittelschulen des Kantons Zürich».

Erwägungen

Mit Beschluss 30/2016 hat der Bildungsrat das Bildungsangebot für die neue Kantonsschule in Uetikon am See bewilligt. Es umfasst die Führung eines Lang- und Kurzgymnasiums. Ferner sind der Schule vier Maturitätsprofile zugesprochen worden: Altsprachliches, neusprachliches, wirtschaftlich-rechtliches sowie mathematisch-naturwissenschaftliches Profil. Das musische Profil wurde der Kantonsschule Uetikon nicht zugesprochen, weil sich mit der Kantonsschule Küsnacht und der Kantonsschule Stadelhofen zwei Gymnasien in der Nähe befinden, die bereits das musische Profil anbieten.

Auch für die neue Kantonsschule in Wädenswil ist es fraglich, ob das musische Profil auf genügend Nachfrage stösst, da auch auf dieser See-/Stadtseite mit der Kantonsschule Wiedikon und dem Liceo artistico, das der Kantonsschule Freudenberg angehört, zwei Kantonsschulen das musische Profil anbieten. Von der Führung des musischen Profils ist daher vorerst abzusehen. Angesichts einer Grösse von 500 Schülerinnen und Schülern im Provisorium ist auch das Führen einer Fach-, Handels- oder Informatikmittelschule kein Thema. Wie an allen übrigen Landschulen soll aber in Wädenswil ein Lang- und ein Kurzgymnasium angeboten werden. Dadurch können im Einzugsgebiet der Schule sowohl von der Primarschule als auch von der Sekundarstufe I ans Gymnasium übertretende Schülerinnen und Schüler in Wädenswil unterrichtet werden. Dies bringt den positiven Effekt mit sich, dass der öffentliche Verkehr in Richtung Stadt Zürich entlastet wird.

Ein weiterer Vorteil ist die Möglichkeit des Besuchs eines Untergymnasiums der im Einzugsgebiet wohnenden Kinder, ohne in die Stadt pendeln zu müssen. Bei der Kantonsschule Uetikon am See hat sich gezeigt, dass gerade beim Langgymnasium die Nachfrage bzw. die Anmeldezahlen zur Zentralen Aufnahmeprüfung hoch sind. Erfahrungsgemäss stärkt die Führung eines Untergymnasiums zudem den Schülerbestand am Obergymnasium, da die Schülerinnen und Schüler anlässlich der Profilwahl aus schulkulturellen Gründen den Verbleib an der angestammten Schule oft einem Wechsel an eine andere Schule vorziehen.

Für den organischen Aufbau der Schule und ihrer Kultur ist es wichtig, dass Lang- und Kurzgymnasium bereits von Beginn weg geführt werden. Ab welchem Zeitpunkt die Schule welches Profil anbietet und zu welchem Zeitpunkt wie viele Klassen geführt werden, ist unter anderem von der Nachfrage abhängig. Deshalb sollen diese Entscheidungen von der Schule nach Absprache mit dem Mittelschul- und Berufsbildungsamt von Jahr zu Jahr getroffen werden.

Geplant ist, den Schulbetrieb der neuen Kantonsschule Wädenswil mit je zwei ersten Klassen des Untergymnasiums und des Kurzgymnasiums zu beginnen. Dies ermöglicht einen schrittweisen Aufbau der neuen Kantonsschule und verhindert gleichzeitig, dass Schülerinnen und Schüler während des Lang- oder Kurzgymnasiums der Neugründung wegen die Schule wechseln müssen. Die ersten Maturitätsprüfungen der Schule werden in der Folge erstmals am Ende des vierten Schuljahres durchgeführt.

Die Schulleiterkonferenz der Mittelschulen hat die Angebotszuteilung am 23. Mai 2018 behandelt. Es sind keine erheblichen Einwände vorgebracht worden. Die Vorgaben des Konzepts «Angebotszuteilung an Mittelschulen des Kantons Zürich» vom 17. März 2014 sind eingehalten.

Inkraftsetzung

Der Unterrichtsbeginn erfolgt ab Schuljahr 2020/21. Die neue Schule ist aufgefordert, dem Bildungsrat rechtzeitig vor Beginn des Unterrichts im Sommer 2020 die beantragten Schwerpunktfächer, Lehrpläne und Stundentafeln vorzulegen.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Der neuen Kantonsschule in Wädenswil wird ab Schuljahr 2020/21 die Führung eines Lang- und Kurzgymnasiums bewilligt.
  • Der Schule werden folgende Maturitätsprofile zugeteilt: Altsprachliches, neusprachliches, mathematisch-naturwissenschaftliches und wirtschaftlichrechtliches Profil.
  • Die Schule legt während des Aufbaus das Profilangebot und die Anzahl Klassen von Jahr zu Jahr in Absprache mit dem Mittelschul- und Berufsbildungsamt fest.
  • Veröffentlichung des Bildungsratsbeschlusses in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet.
  • Mitteilung an: den Präsidenten der Präsidentenkonferenz Schulkommissionen, Herrn Thomas Fausch; den Präsidenten der Schulleiterkonferenz Mittelschulen, Herrn Dr. Martin Zimmermann; den Präsidenten der Lehrpersonenkonferenz, Herrn Marcel Meyer; den Präsidenten des Mittelschullehrpersonenverbands, Herrn Silvio Stucki, sowie das Mittelschul- und Berufsbildungsamt.

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