Mittelschule. Kantonsschule Uetikon am See. Lehrplan und Anpassung Stundentafeln

Beschluss Bildungsrat
2018/10
Sitzungsdatum
14. Mai 2018

Zuständigkeit des Bildungsrates

Der Bildungsrat ist für den Erlass der Lehrpläne und Stundentafeln zuständig (§ 4 in Ver-bindung mit § 27 Abs. 1 des Mittelschulgesetzes vom 13. Juni 1999 [MSG, LS 413.21]).

Ausgangslage

Der Kantonsrat beschloss am 19. September 2016 die Errichtung einer neuen Kantonsschule in Uetikon am See (KR-Nr. 5261/2016). Der Schulbetrieb an der neuen Kantonsschule soll auf Schuljahr 2018/2019 aufgenommen werden. Die für das Schulhausprovisorium notwendigen Mittel bewilligte der Regierungsrat mit Beschluss vom 7. Dezember 2016 (RRB Nr. 1193/2016). Am 13. November 2017 erfolgte die Grundsteinlegung für das Schulhausprovisorium.

Mit Beschluss vom 14. November 2016 (BRB 30/2016) legte der Bildungsrat das Bildungsangebot der neuen Kantonsschule fest. Der Schule wurden die Führung eines Lang- und Kurzgymnasiums bewilligt und folgende vier Maturitätsprofile zugeteilt: Altsprachliches, neusprachliches, mathematisch-naturwissenschaftliches sowie wirtschaftlich-rechtliches Profil. Der Schulstart erfolgt mit je zwei Klassen im Untergymnasium und im Kurzgymnasium. Deshalb wird zu Beginn das altsprachliche Profil noch nicht angeboten. Mit Beschluss vom 29. August 2017 (BRB 16/2017) bewilligte der Bildungsrat die Stundentafeln der Kantonsschule Uetikon am See.

Mit Verfügung vom 7. Juni 2017 wählte die Bildungsdirektion für den Rest der Amtsdauer 2015/2019 auf den 1. Juni 2017 eine Gründungsschulkommission für die Kantonsschule Uetikon am See. Vom Regierungsrat gewählt wurden Dr. Martin Zimmermann als Gründungsrektor und Prof. Dr. Jürg Berthold als Prorektor der Kantonsschule Uetikon am See (RRB Nr. 1000/2017 und RRB Nr. 16/2018).

Erwägungen

Lehrplan

Die Gründungsschulkommission hat mit Schreiben vom 13. März 2018 eine Genehmigung des Lehrplans und der angepassten Stundentafeln beantragt. Der Lehrplan der Kantonsschule Uetikon am See umfasst alle Fächer, für die der Bildungsrat die Stundentafeln genehmigt hat. Für das altsprachliche Profil, welches vom Bildungsrat ebenfalls genehmigt wurde, aber in der Aufbauphase noch nicht angeboten wird, wurde bislang weder eine Stundentafel noch ein Lehrplan ausgearbeitet. Der Lehrplan soll auf Beginn des Schuljahres 2018/2019 in Kraft treten. Mit dem Lehrplan wurden auch kleinere Anpassungen der Stundentafeln beantragt.

Der Lehrplan wurde von Lehrpersonen erarbeitet, welche ab Schuljahr 2018/2019 an der Kantonsschule Uetikon unterrichten werden. Ausnahmslos alle Lehrpersonen haben ausgeprägte Erfahrungen an anderen Gymnasien gesammelt. Die Fachlehrpläne wurden anschliessend externen Expertinnen und Experten, mehrheitlich Fachdidaktikerinnen und Fachdidaktikern, zur Überprüfung zugestellt. Die Änderungen wurden mit den Lehrpersonen besprochen und flossen daraufhin in die Überarbeitung der Lehrpläne ein. Sämtliche Fachexpertinnen und Fachexperten verfassten zu den Lehrplänen einen abschliessenden Validierungsbericht. Zusätzlich zum Lehrplan wurden in jedem Fach auf inhaltlicher und organisatorischer Ebene sogenannte Fachrichtlinien erstellt. Diese bilden für die Lehrpersonen, neben dem Lehrplan, eine Richtschnur. Es handelt sich um ergänzende schulinterne Dokumente, die dem Bildungsrat nicht zur Genehmigung unterbreitet werden müssen.

Der Lehrplan wurde im Anschluss an diese Arbeiten unter der Federführung des Projektleiters Pädagogischer Aufbau Mittelschulen formal überarbeitet und gestaltet. Die Schulleitung der Kantonsschule Uetikon am See prüfte und validierte in der Folge den gesamten Lehrplan. Der durch die Lehrpersonen und die Schulleitung verabschiedete Lehrplan wurde schliesslich der Gründungsschulkommission unterbreitet. Auch die Gründungsschulkommission vertiefte sich in den Lehrplan und verabschiedete ihn am 9. März 2018 einstimmig. Mit Brief vom 13. März 2018 wurde er durch den Präsidenten der Gründungsschulkommission zuhanden des Bildungsrates eingereicht. Die Kantonsschule Uetikon am See beabsichtigt, nach vier Jahren eine Überarbeitung vorzunehmen und diese dem Bildungsrat zur Genehmigung vorzulegen.

Der Lehrplan ist umfangreicher und detaillierter als die Lehrpläne anderer Gymnasien des Kantons Zürich. Er dient damit dem Anliegen, die Lehrpersonen mit einem gemeinsamen Unterrichtsverständnis in ihrer Arbeit zu stützen. Das gleiche Ziel verfolgt der Reflexionsteil des Lehrplans. Er umfasst in allen Fächern die Kapitel «Fachdidaktische Grundsätze», «Methoden- und Medienkompetenz» sowie «Bezüge zu anderen Lernbereichen».

Anpassung Stundentafeln

In der Stundentafel des Untergymnasiums, die der Bildungsrat mit Beschluss vom 29. August 2017 (BRB 16/2017) beschlossen hat, sind in der Probezeit zu wenige naturwissenschaftliche Fächer promotionswirksam. Dies ist darauf zurückzuführen, dass gemäss Promotionsreglement für die Gymnasien des Kantons Zürich vom 10. März 1998 [LS 413.251.1] Fächer wie «Naturwissenschaftliches Forschen» oder «Technik» nicht promotionswirksam und darum für das Bestehen der Probezeit nicht ausschlaggebend sind. Mit der beantragten Änderung der Stundentafel wird Biologie bereits im ersten Semester der 1. Klasse unterrichtet und damit während der Probezeit promotionswirksam. Das nicht promotionswirksame Fach «Naturwissenschaftliches Forschen» wird im Gegenzug vom Herbstsemester der 1. Klasse ins Frühlingssemester der 2. Klasse verschoben. In der Stundentafel des neusprachlichen Maturitätsprofils (3. bis 6. Klasse) wird zudem als neues Grundlagenfach Italienisch aufgeführt. Diese beiden Änderungen der Stundentafel führen in keinem Fach zu einer Änderung der Gesamtzahl der Lektionen.

Schlussfolgerungen

Der Lehrplan und die Anpassungen der Stundentafeln entsprechen den Vorgaben gemäss Reglement der EDK über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen (MAR) vom 16. Januar / 15. Februar 1995 sowie den kantonalen Vorgaben zur Maturität vom 4. Juni 1996.

Zeitpunkt der Inkraftsetzung

Der Lehrplan und die angepassten Stundentafeln für die Kantonsschule Uetikon am See sollen auf das Schuljahr 2018/2019 in Kraft gesetzt werden.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Die angepasste Stundentafel Untergymnasium der Kantonsschule Uetikon am See wird auf Beginn des Schuljahres 2018/2019 in Kraft gesetzt.
  • Die angepasste Stundentafel des Kurzgymnasiums Neusprachliches Profil der Kantonsschule Uetikon am See wird auf Beginn des Schuljahres 2018/2019 in Kraft gesetzt.
  • Der Lehrplan der Kantonsschule Uetikon am See wird auf Beginn des Schuljahres 2018/2019 in Kraft gesetzt.
  • Publikation dieses Beschlusses in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet.
  • Mitteilung an: die Kantonsschule Uetikon am See, den Präsidenten der Präsidentenkonferenz Schulkommissionen, Herrn Thomas Fausch; den Präsidenten der Schulleiterkonferenz Mittelschulen, Herrn Dr. Martin Zimmermann; den Präsidenten der Lehrpersonenkonferenz Mittelschulen, Herrn Marcel Meyer; den Mittelschullehrpersonenverband Zürich sowie das Mittelschul- und Berufsbildungsamt.

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