Berufsfachschulen. Kompetenzzentren
Auf dieser Seite
Zuständigkeit des Bildungsrats
Der Bildungsrat legt gemäss § 3 lit. a des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Berufsbildung vom 14. Januar 2008 (EG BBG) fest, für welche Berufe die Berufsfachschulen die schulische Bildung vermitteln und bestimmt das Einzugsgebiet dieser Schulen unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Lehrbetriebe (Berufszuteilung).
Ausgangslage
Im Kanton Zürich gibt es 19 kantonale und 10 nicht-kantonale (entweder private oder kommunale) Berufsfachschulen, welche berufliche Grund- und Weiterbildung anbieten. 2016 wurden in der Grundbildung rund 43 000 Lernende mit einem Nettoaufwand von Fr. 350 Mio. ausgebildet. Im Kanton Zürich werden über 200 Berufe beschult, ca. 30 davon an mehreren Schulorten. Die gemeindeeigenen Berufsfachschulen wurden 1986 vom Kanton übernommen (kantonalisiert).
Es gibt Berufe, für die aufgrund der historischen Entwicklung im Verhältnis zur Anzahl Lernender zu viele Standorte vorhanden sind (z.B. Montageelektriker, Elektroinstallateure und Automobilfachleute). Das führt dazu, dass an einigen Standorten ein geringes Unterrichtsvolumen zu verzeichnen ist. Ein geringes Unterrichtsvolumen ist zum einen nicht wirtschaftlich. Zum anderen erschwert es die Gewährleistung einer konstant hohen Unterrichtsqualität. Denn die Berufsbildung ist durch ihren engen Bezug zur Wirtschaft einem ständigen Wandel unterworfen, was auf der Seite der Schulen laufend Unterrichtsentwicklung und Lehrplanarbeit erfordert. Für kleiner Fachschaften mit geringem Unterrichtsvolumen ist der Aufwand verhältnismässig zu gross. Grössere Fachschaften mit einem hohen Unterrichtsvolumen hingegen können die konstante Unterrichtsentwicklung eher leisten.
Ein sinnvolles Unterstützungsangebot (Fördermassnahmen/Freifachangebot) kann bei zu kleinem Mengengerüst zudem nur überteuert angeboten werden und die Bildung von Stärkeklassen (z.B. im Fremdsprachunterricht) ist nicht möglich.
Bei Berufen mit anhaltend starkem Wachstum kann andererseits eine zu starke Konzentration an einem Standort die Schulentwicklung und Innovation behindern, so dass auch eine Kooperation mit anderen Standorten bzw. eine Aufteilung auf mehrere Standorte geprüft werden muss.
Problemstellung
In den Jahren 2000 und 2010 wurden Versuche unternommen, zentral gesteuert eine Bereinigung und Optimierung der Berufszuteilung vorzunehmen. Im Jahr 2000 waren die Bemühungen teilweise erfolgreich.
Der Bildungsrat verabschiedete am 27. Mai 2013 die (BRB 2013/21) «Richtlinien zur Berufszuteilung an Berufsfachschulen» mit dem Zweck, die Entscheidungsprozesse zu systematisieren und eine breite Akzeptanz für die getroffenen Entscheide sicherzustellen. Die Richtlinie enthält neben anderen Entscheidungskriterien die Zielsetzung, möglichst die Bildung von Kompetenzzentren anzustreben. Die Bildung von Kompetenzzentren würde die die Kooperation zwischen Schulen und den Anbietern von überbetrieblichen Kursen vereinfachen. Nicht zuletzt können praktisch nur durch eine Optimierung der Schulstandorte die Vorgaben des Finanzierungsmodells erreicht werden.
Von 2015 bis 2017 wurde unter der Leitung der Rektorinnen und Rektoren der Berufsfachschulen bzw. Präsidentinnen und Präsidenten der Schulkommissionen versucht, eine Optimierung der Berufszuteilung und die Bildung von Kompetenzzentren zu erreichen. Aufgrund der komplexen Interessenlagen gelang dies nicht. Die Berufsfachschulen sind im Laufe des Prozesses jedoch mittlerweile mehrheitlich zur Erkenntnis gelangt, dass die Bildung von Kompetenzzentren notwendig ist. Überdies würde deutlich, dass die weitere Optimierungen massgeblich durch das MBA festgelegt werden müssen.
Schlussfolgerungen
Sowohl die Schulen als auch das MBA erachten eine Optimierung der Berufszuteilung und die Bildung von Kompetenzzentren als notwendig und sinnvoll. Folgende Bereiche sollen damit optimiert bzw. verbessert werden:
- Professionalität und Qualität durch Homogenisierung des Angebotes (Bündelung von Fachwissen an bestimmten Standorten)
- Synergien zwischen verschiedenen Berufen in der Aus- und Weiterbildung und Förderung der Kooperation
- Abstimmung mit den überbetrieblichen Kursen und der Berufsmaturität
- Angebote an Stützunterricht und Freifächern
- Wirtschaftlichkeit durch optimalere Auslastung der Berufsfachschulen (Ressourcenoptimierung)
- Eine für Lehrbetriebe nachvollziehbare Zuteilung der Berufe
Das Thema «Kompetenzzentren» soll nun unter der Leitung des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes (MBA), unter Verwendung der bereits erarbeiteten Resultate und anhand der Richtlinien des Bildungsrats von 2013 weiterverfolgt werden. Darin wird in Ziffer 1.4 festgelegt, dass ein zusätzlicher Schulstandort für einen Beruf eröffnet werden kann, wenn in der Regel am neuen Standort mehr als vier Parallelklassen geführt werden können. Der Bildungsrat leitet daraus das Kriterium ab, dass in einem Kompetenzzentrum für einen Beruf in der Regel mindestens vier Parallelklassen pro Lehrjahr geführt werden sollen.
Für diese nächste Projektphase werden vier bis fünf Jahre veranschlagt (2018 – 2023). Damit sollte gewährleistet sein, dass die notwendigen personellen und infrastrukturellen Anpassungen wie auch der eigentliche Umzug bedacht und in Koordination mit den Bau- und Renovationsvorhaben im Berufsfachschulbereich erfolgt.
Antrag
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:
- Die Bildungsdirektion wird gebeten die Optimierung der Berufszuteilung und die Bildung von Kompetenzzentren an die Hand zu nehmen.
- In einem Kompetenzzentrum sollen für einen Beruf in der Regel mindestens vier Parallelklassen pro Lehrjahr geführt werden.
- Die Bildungsdirektion erstattet dem Bildungsrat zweimal pro Jahr Bericht.
- Publikation des Bildungsratsbeschlusses in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet.
- Mitteilung an Konferenz der Rektorinnen und Rektoren der Berufsfachschulen, KRB; Präsidialkonferenzen der Schulkommissionen der Berufsfachschulen; Lehrpersonenkonferenz der Berufsfachschulen, LKB; Vorstand der Lehrpersonenkonferenz der Berufsfachschulen; Vorstand der Schulsynode (LKV, LKB, LKM)