Volksschule. Anpassung der Lehrmittelpolitik des Kantons Zürich

Beschluss Bildungsrat
2017/09
Sitzungsdatum
3. April 2017

Zuständigkeit des Bildungsrats

Der Bildungsrat regelt die Verwendung von Lehrmitteln im Unterricht und kann sie für obligatorisch erklären gemäss § 22 Abs. 1 Volksschulgesetz vom 7. Februar 2005 (VSG). Er bestellt eine Lehrmittelkommission. Diese ist dafür besorgt, dass geeignete, auf den Lehrplan ausgerichtete und praxistaugliche Lehrmittel zur Verfügung stehen (§ 22 Abs. 3 VSG).

Der Bildungsrat bestimmt die Ausrichtung des kantonalen Lehrmittelwesens gemäss § 1 Abs. 1 Lehrmittelverordnung für die Volksschule vom 20. August 2014 (LMV). Er legt für Lehrmittel, die im Unterricht verwendet werden, Qualitätsanforderungen fest (§ 1 Abs. 2 LMV). Er legt fest, in welchen Fachbereichen obligatorische Lehrmittel verwendet werden (§ 2 LMV). Er beschliesst für die obligatorischen Lehrmittel eine mittelfristige Planung. Diese umfasst: a) einen Anforderungskatalog an das Lehrmittel, b) ein Konzept für Entwicklung oder Beschaffung, Einführung, Nutzung und Ablösung des Lehrmittels (§ 3 LMV).

Ausgangslage

Der Bildungsrat nahm am 3. September 2012 den Schlussbericht des Projekts «Lehrmittelpolitik des Kantons Zürich» zur Kenntnis und beauftragte die Bildungsdirektion mit entsprechenden Massnahmen zur Umsetzung (BRB 35/2012).

Im September 2016 präsentierte das Volkschulamt (VSA) unter Einbezug des Lehrmittelverlags Zürich (LMVZ) die Optimierungsvorschläge im Rahmen der Überprüfung der Zweckmässigkeit der Lehrmittelpolitik (BRB 16/2016). Im Beschlussdispositiv wird das VSA beauftragt, die Optimierungsvorschläge in Absprache mit dem LMVZ und unter Einbezug von Interessenvertretungen aus dem Schulfeld bzw. der Kantonalen Lehrmittelkommission bis im Frühling 2017 zu konkretisieren und dem Bildungsrat vorzulegen.

Die Kantonale Lehrmittelkommission (KLK) hat die vorgeschlagenen Anpassungen im Entwurf in der am 21. März 2017 zur Kenntnis genommen und begrüsst das weitere Vorgehen.

Erwägungen

Die neue Lehrmittelpolitik betrifft einzig die obligatorischen Lehrmittel, doch auch bei den nicht-obligatorischen Lehrmitteln hält sich der LMVZ weitgehend an die von der Lehrmittelpolitik vorgegebenen Prozesse und Vorgaben. Die Zusammenarbeit zwischen dem VSA und dem LMVZ funktioniert gut und hat sich etabliert. Die Beteiligung der Kantonalen Lehrmittelkommission (KLK) am Prozess der Erstellung obligatorischen wie auch bei nicht-obligatorischen Lehrmitteln hat sich bewährt und wird beibehalten.

Strategisches Controlling und Auftragscontrolling

Das VSA ist in allen Steuergruppen von Projekten für obligatorische Lehrmittel vertreten. Dieses Vorgehen stellt das Auftragscontrolling und den Informationsfluss sicher.

Strategieplan

Der LMVZ stellt zusammen mit dem VSA dem Bildungsrat einmal jährlich die Lehrmittelagenda vor. Diese gibt Auskunft über die in Arbeit befindlichen obligatorischen und nicht-obligatorischen Lehrmittel in allen Fachbereichen. In derselben Sitzung überprüft und beschliesst der Bildungsrat die Ausrichtung der Strategie  m Lehrmittelbereich.

Lehrmittel-Einführungen

Die Einführung obligatorischer Lehrmittel umfasst immer fachdidaktische wie auch produktbezogene Aspekte. Einführungsmassnahmen werden deshalb in enger Zusammenarbeit zwischen VSA und LMVZ geplant. Bevorzugte Partner für Weiterbildungen sind die PH Zürich und die Zürcher Arbeitsgemeinschaft für Weiterbildung der Lehrpersonen (ZAL). Die Kosten der Einführung und die anteilsmässige Übernahme werden im Einzelfall geprüft und vom VSA und LMVZ vertraglich festgehalten.

Schnittstellen Primarstufe/Sekundarstufe I/Sekundarstufe II

An den Schnittstellen Primarstufe/Sekundarstufe I/Sekundarstufe II muss der Informationsfluss sichergestellt und der Anschluss der Schülerinnen und Schüler an die jeweils nächste Stufe gewährleistet sein. Zu diesem Zweck informiert der LMVZ alle involvierten Gremien in geeignetem Rahmen detailliert über neue Lehrmittel. Dabei werden Ziele, Lehrplanbezug, Inhalte, Ausstattung der Produkte und digitale Lehrwerkteile vorgestellt.

Das VSA stellt in Zusammenarbeit mit dem Mittelschul- und Berufsbildungsamt die Koordination sicher und erstattet dem Bildungsrat Bericht. Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt informiert die einzelnen Mittelschulen und Berufsfachschulen in geeigneter Form über die neuen Lehrmittel.

Anforderungskatalog

Vor der Beschaffung eines Lehrmittels beschliesst der Bildungsrat über den Anforderungskatalog. Dieser wiederum wird auf der Grundlage einer Bedarfsanalyse erstellt. Das VSA ist dabei federführend und bezieht den LMVZ mit ein. Der Anforderungskatalog wird zunächst der KLK vorgelegt. Ihre Rückmeldungen werden dem Bildungsrat zur Kenntnis gebracht.

Im Anschluss an den Bildungsratsbeschluss zum Anforderungskatalog erarbeitet der LMVZ ein Entwicklungskonzept, das zusammen mit der inhaltlichen Feinplanung nach Einbezug des VSAs, des Schulfelds und der KLK dem Bildungsrat zur Beschlussfassung vorgelegt wird.

Lehrmittelfreigabe

Die Lehrmittelfreigabe durch den Bildungsrat erfolgt spätestens im dritten Quartal des Jahres vor Schuljahresbeginn. Dabei legt der LMVZ dem Bildungsrat Lehrwerkteile für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrpersonen im aktuellen Stand der Herstellung vor. Dabei stellt das VSA den Informationsfluss zwischen den Schulstufen sicher (s. Schnittstellen Primarstufe/ Sekundarstufe I/Sekundarstufe II).

Begutachtungsprozess durch die Lehrpersonenkonferenz der Volksschule (LKV)

Der Zeitraum bis zur Begutachtung soll in der Regel von drei auf fünf bis sechs Jahre ausgeweitet werden. Die Erfahrung hat gezeigt, dass sich ein Lehrmittel nach drei Jahren im Schulfeld nicht etabliert hat und dass es mindestens zwei Klassenzüge zu je drei Jahren braucht, um eine fundierte Lehrmittelbeurteilung durchführen zu können.

Die Vorlage über mögliche Massnahmen aus dem Begutachtungsprozess durch den LKV werden künftig vom LMVZ nach Rücksprache mit dem VSA zuerst der KLK und danach dem Bildungsrat vorgelegt. Dieser beauftragt den LMVZ mit der Ausführung. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass alle Beteiligten in den Prozess involviert sind.

Produktbezogene Mitwirkung der Lehrpersonen

Die Mitwirkung von Lehrpersonen aufgrund ihrer beruflichen Qualifikation in den verschiedenen Phasen der Lehrmittelentwicklung in unterschiedlichen Rollen hat sich bewährt. Sie werden als konstruktiv-kritische Kundinnen und Kunden, als Praxisexpertinnen und  experten, als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren sowie in der Erprobung beigezogen. Je nach Qualifikation wirken sie auch in Konzept- und Autorenteams mit.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Die Anpassungen der Lehrmittelpolitik werden zur Kenntnis genommen.
  • Der LMVZ und das VSA sollen beauftragt werden, die Umsetzungsarbeiten aufzunehmen und die Prozesse in der Lehrmittelpolitik zu implementieren.
  • Das VSA soll beauftragt werden, die Zweckmässigkeit der Lehrmittelpolitik im Jahr 2021 zu überprüfen und dem Bildungsrat zu den Ergebnissen Bericht zu erstatten.
  • Der Strategieplan soll dem Bildungsrat jeweils im 1. Quartal vorgelegt werden.
  • Mitteilung an: alle Schulpflegen; das Schul- und Sportdepartement der Stadt Zürich, SSD; das Departement Schule und Sport Winterthur; DSS; den Verband Zürcher Schulpräsidien, VZS; den Verband der Schulleiterinnen und Schulleiter des Kantons Zürich, VSLZH; Konferenz der Rektorinnen und Rektoren der Berufsfachschulen, KRB; Schulleiterkonferenz der Mittelschulen, SLK; den Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband, ZLV z. H. der Stufenorganisationen; den Vorstand der Lehrpersonenkonferenz, LKV; die Kantonale Elternmitwirkungsorganisation Zürich, KEO; den Verband Zürcher Privatschulen, VZP; den Berufsverband der Sekundarlehrkräfte des Kantons Zürich, SekZH; den Schweizerischen Verband des Personals öffentlicher Dienste, Region Zürich, Lehrberufe, vpod Zürich Lehrberufe; den Verein Zürcher Lehrpersonen Deutsch als Zweitsprache, VZL-DaZ; die Lehrpersonenkonferenz der Berufsfachschulen, LKB; die Lehrpersonenkonferenz der Mittelschulen, LKM; der Mittelschullehrpersonenverband Zürich, MVZ; die Pädagogische Hochschule Zürich, PHZH; das Institut Unterstrass an der PHZH, unterstrass.edu; die Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik; HfH; die Interkantonale Lehrmittelzentrale, ilz; die Schweizer Schulen im Ausland mit Patronat des Kantons Zürich; die Bildungsdirektion des Kantons Zürich: Mittelschul- und Berufsbildungsamt, LMVZ, Bildungsplanung, Volksschulamt.

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