Optimierung Qualitätsmanagement Sekundarstufe II

Titel
Optimierung Qualitätsmanagement Sekundarstufe II
Beschluss Bildungsrat
2017/07
Sitzungsdatum
13. März 2017

Zuständigkeit des Bildungsrates

Der Bildungsrat ist der Bildungsdirektion beigegeben (§ 20 des Bildungsgesetzes vom 1. Juli 2002, BG). Er fördert das Bildungswesen und koordiniert zwischen den Bildungsbereichen (§ 21 BG). Der Erlass von Qualitätsvorgaben für das Bildungswesen obliegt dem Kanton und mithin der Bildungsdirektion (§ 5 BG). In vorliegender Sache beschliesst der Bildungsrat daher im Sinne einer Beratung zuhanden der Bildungsdirektion.

Ausgangslage

Mit Beschluss des Bildungsrates vom 19. September 2000 wurde die Bildungsdirektion beauftragt, das «Schulqualitätsmanagement der Volksschule, der Mittelschule und der Berufsschule» systematisch zu entwickeln und aufzubauen. Basierend auf diesen Grundlagen hat die Bildungsdirektion die kantonalen Vorgaben zur Qualitätssicherung und -entwicklung für die Sekundarstufe II vom 10. April 2005 erlassen. Die Schulen haben seither das Qualitätsmanagement (QM) gemäss diesen Vorgaben aufgebaut. In den meisten Schulen ist das QM inzwischen etabliert und gut verankert.

Im April 2015 legte die Bildungsdirektion dem Bildungsrat einen Bericht vor, in welchem sie die Massnahmenpläne der Berufsfachschulen und Berufsmaturitätsschulen aus den Ergebnissen der Abschlussklassenbefragung 2013 kritisch diskutiert. Darin stellte sie ein Konzept in Aussicht, das (1) den Stellenwert der systematischen Abschlussklassenbefragung und (2) der IFES Schulevaluationen im QM der Schulen aufzeigt sowie (3) die Verfahren, Aufgaben und Zuständigkeiten im Zusammenwirken von Schule, Schulkommission sowie Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA) festlegt. Damit soll gewährleistet werden, dass die Ergebnisse der verschiedenen Erhebungen in der Qualitätssicherung und -entwicklung der einzelnen Schule berücksichtigt werden (Bericht zuhanden des Bildungsrates vom 7. April 2015, Protokoll der BR-Sitzung vom 1. Juni 2015).

Überdies legte das Institut für Politikwissenschaft der Universität Zürich (Prof. Dr. Thomas Widmer) der Bildungsdirektion im September 2015 den Bericht über die Evaluation «Qualität der IFES-Schulevaluationen und deren Nutzung im Kanton Zürich» vor. Darin wird empfohlen die IFES-Schulevaluation zu optimieren und sie stärker am Informationsbedarf der Schulen und des MBA zu orientieren. Die Weiterführung der inhaltlichen Metaevaluation des QM in der bisherigen Tiefe wird dabei als zu aufwändig und zu wenig nutzbringend erachtet. 3.

Problemstellung

Es zeigt sich in den aktuellen Vorgaben zum QM an verschiedenen Stellen Handlungsbedarf. Insbesondere besteht bei der Ausgestaltung der Externen Evaluation eine zeitliche Dringlichkeit, da ab dem Schuljahr 2017/2018 die ersten Schulen in den dritten Zyklus eintreten. Gleichzeitig muss aber eine Veränderung der Vorgaben ganzheitlich angegangen werden, da Anpassungen an einzelnen Elementen nicht dazu führen dürfen, dass das Zusammenspiel im Gesamtsystem gestört wird. Eine ganzheitliche Überarbeitung des QM braucht entsprechend Zeit und Ressourcen.

Erwägungen

Um dem grundsätzlichen Optimierungsbedarf einerseits und dem dringenden Anpassungsbedarf andererseits gerecht zu werden, sollen in einem ersten Schritt einzelne Qualitäts-Elemente auf der Ebene der Schule angepasst werden. Parallel dazu wird das QM auf der Sekundarstufe II grundsätzlich überarbeitet.

Die dringenden Anpassungen sollen bis zum Erlass der erneuerten Vorgaben zur Qualitätssicherung und  -entwicklung auf der Sekundarstufe II gelten.

Befristete Anpassungen

Mit dem Start des dritten Zyklus der Externen Evaluation im Schuljahr 2017/2018 werden die folgenden Anpassungen vorgenommen:

Externe Evaluation

  • Der inhaltliche Schwerpunkt der Externen Evaluation liegt neu bei einem Fokusthema. Gleichzeitig wird die Metaevaluation des QM im Vergleich zum ersten und zweiten Zyklus stark reduziert.
  • Das Fokusthema soll von der Schule vor dem Hintergrund ihrer Schulentwicklungsprozesse vorgeschlagen werden. Der Vorschlag wird im Rahmen einer gemeinsamen Sitzung zwischen der Schule, dem MBA und dem IFES diskutiert. Falls keine Einigung zustande kommt, legt das MBA das Fokusthema fest. Bei der Wahl des zu evaluierenden Teils der Metaevaluation zum QM wird analog vorgegangen.
  • Die Kosten für die Externe Evaluation werden wie bisher von der Bildungsdirektion getragen.

Thematische Selbstevaluationen

  • Neu entscheiden die Schulen vor dem Hintergrund ihrer Schulentwicklungsprozesse allein über die Häufigkeit der Selbstevaluationen. Die Vorgabe von zwei Selbstevaluationen innerhalb von sechs Jahren wird bis zum Vorliegen der erneuerten QM-Vorgaben ausser Kraft gesetzt. Damit wird der Evaluationsaufwand der Schulen reduziert.
  • Der Auswertungsprozess bleibt unverändert: Die Schulen bringen die schriftliche Auswertung der Selbstevaluation der Schulkommission sowie der jeweiligen Schulabteilung des MBA zur Kenntnis.

Alle übrigen Vorgaben bleiben bis zum Vorliegen der erneuerten Vorgaben zur Qualitätssicherung und -entwicklung auf der Sekundarstufe II unverändert.

Überarbeitung des Qualitätsmanagements Sekundarschule II

Die Vorgaben zum QM werden im Rahmen eines Projekts kritisch reflektiert und weiterentwickelt. Dabei werden die folgenden Ziele verfolgt:

  • Das QM soll stärker nutzenorientiert ausgestaltet und das Verhältnis von Aufwand und Ertrag entsprechend optimiert werden.
  • Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung (AKV) der unterschiedlichen Akteure sollen geklärt und die Erwartungen an die Wirksamkeit der einzelnen Elemente justiert werden.
  • Die Prozesse des QM sollen auf die Schulführungsprozesse abgestimmt werden. Damit soll erreicht werden, dass das QM als Prozess der Schulführung integriert wird.
  • Das Bewusstsein für den Qualitätskreislauf soll verstärkt werden: Anstelle einer reinen Anwendung von Instrumenten soll sich das Qualitätshandeln stärker auf das Erreichen konkreter Qualitätsziele ausrichten.
  • Es ist zu prüfen, ob als Grundlage für eine künftige Ausgestaltung der Externen Evaluation in Analogie zur Volksschule Qualitätsansprüche guter Schule formuliert werden sollen.

Das QM liefert Entwicklungs- und Steuerungswissen für die Ebenen Person, Schule und Bildungswesen. Deshalbsollen in der Projektphase systematisch die Anliegen der verschiedenen Ebenen und ihrer Akteure berücksichtigt werden. Dazu ist ein Projektteam zu bilden, in welchem alle zentralen Akteure vertreten sind.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Die befristeten Anpassungen betreffend Externe Evaluation und thematische Selbstevaluationen gemäss Erwägungen werden als zielführend zur Kenntnis genommen. 
  • Die Überarbeitung der Vorgaben zur Qualitätssicherung und -entwicklung auf der Sekundarstufe II vom 10. April 2005 wird der Bildungsdirektion empfohlen.
  • Publikation des Bildungsratsbeschlusses in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet
  • Mitteilung an: Bildungsdirektion (Mittelschul- und Berufsbildungsamt, Bildungsplanung), Präsidialkonferenzen der Mittelschulen und der Berufsfachschulen, Schulleiterkonferenz der Mittelschulen, Konferenz der Rektoren und der Rektorinnen der Berufsfachschulen, Lehrpersonenkonferenz der Mittelschulen, Lehrpersonenkonferenz der Berufsfachschulen, Mittelschullehrpersonenverband Zürich, Institut für Externe Schulevaluation auf der Sekundarstufe II (IFES).

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