Fachmittelschulen des Kantons Zürich, Lehrplanänderung; Kantonsschule Zürich Nord, Stundentafeländerung

Beschluss Bildungsrat
2017/06
Sitzungsdatum
13. März 2017

Zuständigkeit des Bildungsrates

Der Bildungsrat ist für den Erlass von Lehrplänen zuständig (§ 4 Ziff. 1 des Mittelschulgesetzes vom 13. Juni 1999 [MSG, LS 413.21]). Auf Antrag der Schulkommission erlässt er den Lehrplan, welcher die Ziele und die Stundentafel der obligatorischen Fächer festlegt (§ 27 Abs. 1 MSG).

2.Ausgangslage

Die Kantonsschulen Zürich Nord (KZN) und Rychenberg (KRW) führen neben den gymnasialen Ausbildungsgängen auch eine Fachmittelschule (FMS). An beiden Schulen werden die FMS-Profile «Pädagogik» sowie «Kommunikation & Information» geführt. An der KRW werden zusätzlich die Profile «Musik» und «Theater», an der KZN das Profil «Gesundheit & Naturwissenschaften» angeboten.

Die Lehrpläne für die Fachmittelschule sind kantonal geregelt. Sie beruhen auf der Grundlage des Rahmenlehrplans für Fachmittelschulen vom 9. September 2004 der EDK (s. Beilage l).

Nach der Überführung der Diplommittelschulen in Fachmittelschulen erliess der Bildungsrat am 4. Juni 2007 den Lehrplan und das Prüfungsreglement (inklusive Stundentafeln) für die Fachmittelschulen und beauftragte die Bildungsdirektion, nach Ablauf von drei Jahren Bericht über die Umsetzung zu erstatten (BRB Nr. 25/2007).

Am 14. März 2008 folgte die gesamtschweizerische Anerkennung der Fachmittelschulausweise.

Am 20. Juni 2011 beschloss der Bildungsrat Änderungen im Zusammenhang mit dem neu geschaffenen Profil «Gesundheit & Naturwissenschaften» (BRB Nr. 28/2011). In den anderen Profilen wurden keine Änderungen am Lehrplan und der Stundentafel vorgenommen, nachdem der Bildungsrat eine Analyse im Zusammenhang mit den Fächern Physik und Chemie veranlasst hatte (BRB Nrn. 51/2011 und 14/2013). Die Erstellung der Lehrpläne und Stundentafeln liegt in manchen Profilen somit fast zehn Jahre zurück. Am 28. September 2015 beschloss der Bildungsrat zudem das neue Anschlussprogramm «Sekundarstufe – Fachmittelschule» (BRB Nr. 46/2015).

Mit dem Schreiben vom 31. Januar 2017 beantragten die KZN und die KRW eine Änderung des FMS-Lehrplans und die KZN zusätzlich eine Stundentafeländerung. Der neue Lehrplan und die neue Stundentafel sollen auf Beginn des Schuljahres 2017/2018 in Kraft treten.

Erwägungen zur Lehrplanänderung

Den beantragten Lehrplanänderungen (s. Beilagen c, e, f, g, h) beruhen auf den folgenden Gründen:

  • Anpassung an das neue FMS-Anschlussprogramm und an den neuesten Forschungsstand
  • Aktualisierung der Lernziele
  • Vereinheitlichung der Lehrpläne KZN und KRW
  • Anpassung des Anforderungsniveaus

Der Antrag zu den Lehrplanänderungen wurde von den Gesamtkonventen der Lehrpersonen am 7. / 13. Dezember 2016 und von den Schulkommissionen beider Schulen am 21. Januar 2017 verabschiedet. Die Lehrplanänderungen berücksichtigen die Vorgaben des Rahmenlehrplans für Fachmittelschulen der EDK.

Erwägungen Stundentafeländerung

Die bisherigen Stundentafeln der beiden Schulen sind im «Schulprogramm FMS ZH» von 2007 festgelegt (s. Beilage k). Da die Lektionen an der KZN 45 Minuten und an der KRW 40 Minuten dauern, ergeben sich in den Stundentafeln der beiden Schulen hinsichtlich der Semesterdotation in einzelnen Fächern umrechnungsbedingte Unterschiede. Die Gesamtdauer der Unterrichtszeit an beiden Schulen ist in den jeweiligen Profilen aber identisch. Die KZN-Stundentafel soll nun jener der KRW angenähert werden, ohne die Dauer der Lektionen zu ändern (s. Beilage d).

Die beantragte Änderung der Stundentafel stellt sicher, dass auch an der KZN im ersten Ausbildungsjahr vier Lektionen Mathematik erteilt werden. Zudem wird im ersten Jahr (Basisjahr) die Anzahl Lektionen um total zwei Semesterlektionen erhöht. Die damit verbundene Zusatzbelastung für die Schülerinnen und Schüler in den betroffenen Semestern ist vertretbar. Sie entspricht nach der Anpassung der Anzahl Lektionen der Sekundarschule (34 Wochenlektionen, vgl. BRB Nr. 36/2010). Im Profil «Gesundheit & Naturwissenschaften» wird ausserdem die Anzahl Lektionen im ersten Semester des erhöht. Die Gesamtzahl der Lektionen des Profils «Gesundheit & Naturwissenschaften» bleibt sich somit gleich.

Mit den Stundentafeländerungen sind keine Kosten verbunden. Es werden keine zusätzlichen Lektionen unterrichtet, sondern über die sechs Semester neu verteilt. Zudem wird Halbklassenunterricht in zusätzliche Lektionen des Ganzklassenunterrichts umgewandelt.

Die KZN hat die beantragten Stundentafeländerungen in engem Dialog mit der KRW erarbeitet. Die Stundentafeländerungen entsprechen dem Rahmenlehrplan für Fachmitteschulen vom 9. September 2004 der EDK und wurden vom Gesamtkonvent der Lehrpersonen am 7. Dezember 2016 und von der Schulkommission am 23. Januar 2017 verabschiedet. Auch die Schulleiterkonferenz Mittelschulen ist mit dem veränderten Angebot einverstanden.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Der neue Lehrplan für die Fachmittelschulen wird bewilligt. Die Inkraftsetzung erfolgt auf Beginn des Schuljahres 2017/2018.
  • Die geänderte Stundentafel der Kantonsschule Zürich Nord wird bewilligt. Die Inkraftsetzung erfolgt auf Beginn des Schuljahres 2017/2018.
  • Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt soll beauftragt werden, die Anpassungen des Lehrplans FMS ZH und des «Schulprogramms FMS ZH» auf Beginn des Schuljahres 2017/2018 sicherzustellen.
  • Publikation dieses Beschlusses in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet.
  • Mitteilung an die Kantonsschulen Zürich Nord und Rychenberg; den Präsidenten der Präsidentenkonferenz Schulkommissionen Mittelschulen, Herrn Thomas Fausch; den Präsidenten der Schulleiterkonferenz Mittelschulen, Herrn Christoph Wittmer; den Präsidenten der Lehrpersonenkonferenz, Herrn Marcel Meyer; den Mittelschullehrpersonenverband Zürich sowie das Mittelschul- und Berufsbildungsamt.

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