Volksschule. Lehrplan für die Volksschule des Kantons Zürich auf der Grundlage des Lehrplans 21. Inkraftsetzung.

Beschluss Bildungsrat
2017/04
Sitzungsdatum
13. März 2017

Zuständigkeit

Der Bildungsrat erlässt den Lehrplan der Volksschule (§ 21 Abs. 2 VSG).

Ausgangslage

Von 2010 bis 2014 hat die Deutschschweizer Erziehungsdirektoren-Konferenz (D-EDK) den Lehrplan 21 erarbeitet. Im Jahr 2013 fand auf Deutschschweizer Ebene eine Konsultation zum Entwurf des Lehrplans 21 statt. Diese wurde im Kanton Zürich breit abgestützt durchgeführt. Beinahe alle Konsultationsteilnehmenden würdigten den Lehrplanentwurf positiv, insbesondere begrüssten sie die Struktur des Lehrplans mit den Fachbereichen, die Kompetenzorientierung sowie das Konzept der Grundansprüche und der darüber hinausgehenden Kompetenzstufen. Bei der Überarbeitung des Lehrplans wurden verschiedene Kritikpunkte berücksichtigt. Unter anderem wurden Umfang und Inhalt des Lehrplans um 20 Prozent gekürzt und die Höhe der Anforderung in einzelnen Bereichen gesenkt.

Ende Oktober 2014 gaben die Deutschschweizer Erziehungsdirektorinnen und -direktoren den Lehrplan 21 zuhanden der Kantone frei. Die Kantone führen ihn gemäss ihren je eigenen Rechtsgrundlagen ein.

Um abzuklären, welche Anpassungen und Ergänzungen für die Einführung des Lehrplans 21 im Kanton Zürich notwendig sind, hat das Volksschulamt eine Projektorganisation aufgebaut, in der schulnahe Verbände und Institutionen mitarbeiten. Im Rahmen des Projektes wurden im Auftrag des Bildungsrates ab Januar 2015 notwendige Anpassungen und Ergänzungen ausgearbeitet, unter anderem eine Lektionentafel für den Kanton Zürich (BRB 5/2015, 21/2015, 50/2015).

Vom 15. April bis zum 9. September 2016 hat die Bildungsdirektion den Lehrplan für die Volksschule des Kantons Zürich auf der Grundlage des Lehrplans 21 in eine breite Vernehmlassung gegeben (BRB 11/2016). Die Vernehmlassung hat die Inhalte des Lehrplans bestätigt (BRB 32/2016). Zur Verteilung der zur Verfügung stehenden Zeit auf die Fachbereiche im Rahmen der Lektionentafel wurden unterschiedliche Positionen eingenommen. Der Erlass der Lektionentafel unter Berücksichtigung der Vernehmlassungsergebnisse erfolgt mit separatem Beschluss (BRB 05/2017).

Mit vorliegendem Beschluss legt der Bildungsrat somit den Inhalt des neuen Lehrplans fest, einschliesslich der einleitenden Kapitel und aller Kompetenzen, welche die Schülerinnen und Schüler im Lauf der Volksschule erwerben sollen.

Erwägungen

Mit dem Lehrplan für die Volksschule auf der Grundlage des Lehrplans 21 setzt der Kanton Zürich den Artikel 62 der Bundesverfassung um. Der Artikel verlangt, dass die Kantone die Ziele der Volksschule einander angleichen.

Der neue Lehrplan wird Wohnortswechsel von Familien mit schulpflichtigen Kindern erleichtern. Er dient als Grundlage für die Koordination und die Entwicklung der Lehrmittel und der Instrumente zur Standortbestimmung und Förderung. Zudem trägt er zur Harmonisierung der Aus- und Weiterbildung der Lehrpersonen bei.

Mit dem neuen Lehrplan wird den Schulen und Lehrpersonen ein zeitgemässes Instrument in die Hand gegeben, das sie darin unterstützt, guten Unterricht zu erteilen. Der Lehrplan trägt damit zur Erhaltung und Weiterentwicklung der Qualität von Schule und Unterricht an der Volksschule bei. Er orientiert sich an einem breiten Konsens über das, was guten Unterricht ausmacht. Er ist die Grundlage für unterschiedliche Unterrichtsmethoden, die an vielen Schulen bereits zum Einsatz kommen und in der Aus- und Weiterbildung der Lehrpersonen seit längerem vermittelt werden.

Im neuen Lehrplan sind Kompetenzen formuliert. Diese legen fest, welches Wissen und Können Schülerinnen und Schüler in den Fachbereichen erwerben sollen. Sie umfassen mehrere inhalts- und prozessbezogene Facetten: Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie auch Bereitschaften, Haltungen und Einstellungen.

Der Lehrplan gilt im Grundsatz für alle Kinder. Auch Sonderschulen orientiert er über die anzustrebenden Bildungsziele und Kompetenzen. Der Lehrplan gibt Eltern und Erziehungsberechtigten, Schülerinnen und Schülern, den Ausbildungsinstitutionen der Sekundarstufe II, den Pädagogischen Hochschulen und den Lehrmittelschaffenden einen Überblick über die in der Volksschule zu erreichenden Kompetenzen und schafft damit Transparenz.

Im Lehrplan ist die ganze obligatorische Schulzeit abgebildet. Er zeigt auf, wie die einzelnen Kompetenzen vom Kindergarten bis zur 3. Klasse der Sekundarstufe Schritt für Schritt aufgebaut werden.

Der Lehrplan ist in drei Zyklen gegliedert. Auf das Ende der Zyklen, d.h. am Ende der 2. Klasse und 6. Klasse der Primarstufe und der 3. Klasse der Sekundarstufe, legt der Lehrplan Grundansprüche fest. Die Grundansprüche bezeichnen diejenigen Kompetenzstufen, welche die Schülerinnen und Schüler spätestens bis zum Ende des jeweiligen Zyklus erreichen sollen. Damit wird nachvollziehbar, welche Lernschritte bei den Schülerinnen und Schülern bis am Ende eines Zyklus jeweils erwartet werden. Der neue Lehrplan geht davon aus, dass Schülerinnen und Schüler unterschiedlich schnell lernen und die Grundansprüche deshalb zu unterschiedlichen Zeitpunkten erreichen. Wenn sie die Grundansprüche erreicht haben, arbeiten sie an der Erreichung der folgenden Kompetenzstufen (Auftrag des Zyklus).

Mit dem Lehrplan 21 werden die nationalen Bildungsziele (Bildungsstandards) eingeführt. In den Fachbereichen Sprachen, Mathematik und Natur, Mensch, Gesellschaft (NMG) wurden die nationalen Bildungsziele der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) in die Grundansprüche des neuen Lehrplans eingearbeitet. So wird gewährleistet, dass Schülerinnen und Schüler, welche die Grundansprüche des Lehrplans erreichen, zugleich die nationalen Bildungsziele erreichen.

Gemäss § 21 Volksschulgesetz regelt der Lehrplan die Stufenziele verbindlich. Da der Kindergarten als Stufe definiert ist (§ 4), wurden im Lehrplan für das Ende der Kindergartenstufe Orientierungspunkte gesetzt. Die Orientierungspunkte dienen den Lehrerinnen und Lehrern als Planungs- und Orientierungshilfe. Sie legen fest, welche Kompetenzstufen bis zum Ende des Kindergartens, der 4. Klasse sowie bis zur Mitte der 8. Klasse verbindlich bearbeitet werden müssen. Was die Schülerinnen und Schüler wissen und können müssen, wird aber erst auf das Ende des Zyklus mit dem Grundanspruch festgelegt.

Inhaltlich nimmt der Lehrplan aktuelle Entwicklungen in der Gesellschaft auf: Er setzt neue Akzente in Medien und Informatik sowie in Wirtschaft, Arbeit und Haushalt. Medien und Informatik sowie Berufliche Orientierung sind im neuen Lehrplan nicht mehr fächerübergreifende Unterrichtsgegenstände, sondern Module mit eigenen Lektionen in der Lektionentafel. Das bisherige Fach Religion und Kultur wird im neuen Lehrplan mit Ethik ergänzt und heisst neu Religionen, Kulturen, Ethik. Im neuen Lehrplan sind überfachliche Kompetenzen (personale, soziale und methodische Kompetenzen) eingearbeitet.

Inkraftsetzung

Der neue Lehrplan für die Volksschule auf der Grundlage des Lehrplans 21 löst den Lehrplan für die Volksschule von 1991 ab. Er tritt im Schuljahr 2018/19 auf der Kindergarten- und der Primarstufe bis zur 5. Klasse und im Schuljahr 2019/20 in der 6. Klasse und auf der Sekundarstufe I in Kraft (BRB 50/2015).

Ausblick

Der Bildungsdirektion ist es ein wichtiges Anliegen, dass für die Schulen bei der Einführung des Lehrplans Unterstützungsmaterialien bereitstehen. Den Schulbehörden und Schulleitungen werden deshalb Planungsgrundlagen, Materialien und Kommunikationsmittel zur Verfügung gestellt. Für die Lehrpersonen steht eine breite Palette von Weiterbildungsangeboten bereit. Ein Teil der Angebote ist für die Schulen kostenlos. Die Schulen können drei Tage den Unterricht einstellen für Weiterbildungen zur Lehrplaneinführung (BRB 50/2015). Für die Qualifikation in Medien und Informatik ist eine verbindliche Weiterbildung vorgesehen.

Die Grundstruktur und die Frequenz der Zeugnisse erfahren mit dem neuen Lehrplan keine Änderung. Die Bezeichnungen der Fachbereiche werden gemäss dem Lehrplan angepasst. Zur Weiterentwicklung der Beurteilungspraxis in den Schulen werden Unterstützungsmaterialien bereitgestellt und Weiterbildungen angeboten.

Die Zürcher Volksschulen sind für den neuen Lehrplan grundsätzlich gut gerüstet. Die Ausbildungsvoraussetzungen, die Professionalität der Lehrpersonen und die pädagogische Führung der Schulleitungen gewährleisten, dass der Lehrplan umgesetzt und längerfristig im Unterricht verankert wird.

In der Einführungsphase bis Sommer 2021 wird die Fachstelle für Schulbeurteilung die Evaluation der Schulen gemäss dem bereits vor der Einführung des neuen Lehrplans festgelegten Qualitätsprofil des dritten Evaluationszyklus durchführen. Sie wird die Einführung des neuen Lehrplans in diesem Rahmen dennoch aufgreifen und den Schulen dazu Bericht erstatten. Nach der Einführung des Lehrplans folgt nach 2021 die Konsolidierungsphase. Ab dem Schuljahr 2021/2022 wird die Fachstelle im vierten Evaluationszyklus neue Qualitätskriterien in das Qualitätsprofil aufnehmen, mit denen ausgewählte Aspekte von Schulqualität mit Bezug zum neuen Lehrplan beurteilt werden.

Im Schuljahr 2023/24 erfolgt eine Anhörung der Lehrpersonenkonferenz der Volksschule zum Lehrplan für die Volksschule auf der Grundlage des Lehrplans 21 gemäss § 59 Volksschulgesetz. Dann hat ein Jahrgang von Schülerinnen und Schülern die ganze Sekundarstufe I nach dem neuen Lehrplan durchlaufen.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Der Lehrplan für die Volksschule des Kantons Zürich auf der Grundlage des Lehrplans 21 tritt für die Kindergarten- und Primarstufe bis 5. Klasse im Schuljahr 2018/19 in Kraft.
  • Der Lehrplan für die Volksschule des Kantons Zürich auf der Grundlage des Lehrplans 21 tritt für die 6. Klasse und die Sekundarstufe I im Schuljahr 2019/20 in Kraft.
  • Der neue Lehrplan wird im Frühling 2017 elektronisch publiziert und im Schuljahr 2017/18 gedruckt.
  • Das Volksschulamt soll beauftragt werden, im Schuljahr 2023/24 eine Anhörung der Lehrpersonenkonferenz der Volksschule gemäss § 59 VSG zum Lehrplan für die Volksschule auf der Grundlage des Lehrplans 21 durchzuführen und dem Bildungsrat die Ergebnisse zu berichten.
  • Publikation des Beschlusses in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet.
  • Mitteilung an: Gremien und Mitwirkende des Projektes Lehrplan 21 Kanton Zürich, Verband Zürcherischer Schulpräsidentinnen und Schulpräsidenten (VZS), Verband der Schulleiterinnen und Schulleiter des Kantons Zürich (VSLZH), Lehrpersonenkonferenz der Volksschule des Kantons Zürich (LKV), Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverein (ZLV), Sekundarlehrkräfte des Kantons Zürich (SekZH), Schweizerischer Verband des Personals öffentlicher Dienste, Region Zürich, Lehrberufe (vpod Zürich Lehrberufe), Verband der Elterngremien im Kanton Zürich (KEO), Schul- und Sportdepartement Stadt Zürich (SSD), Departement Schule und Sport der Stadt Winterthur (DSS), Schulleiterkonferenz Mittelschulen Kanton Zürich (SLK), Konferenz der Rektorinnen und Rektoren der Berufsfachschulen Kanton Zürich (KRB), Lehrpersonenkonferenz der Mittelschulen des Kantons Zürich (LKM), Lehrpersonenkonferenz der Berufsfachschulen des Kantons Zürich (LKB), Vereinigung Zürcherischer Arbeitgeberorganisationen (VZA), Kantonaler Gewerbeverband Zürich, Gewerkschaftsbund Kanton Zürich (GBKZ), Verband Zürcher Privatschulen, Institut für Erziehungswissenschaft der Universität Zürich, die Pädagogische Hochschule Zürich (PHZH), Institut Unterstrass an der PHZH (unterstrass.edu), Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik (HfH), Fachstelle für Schulbeurteilung (FSB), Schweizer Schulen im Ausland mit Patronat des Kantons Zürich, Bildungsdirektion des Kantons Zürich: Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA), Bildungsplanung, Lehrmittelverlag Zürich.

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