«Bildung und Integration». Überarbeitete Empfehlungen
Zuständigkeit des Bildungsrats
Gemäss § 21 Bildungsgesetz fördert der Bildungsrat das Bildungswesen, koordiniert zwischen den Bildungsbereichen und nimmt Stellung zu bildungspolitischen Fragen. Darauf gestützt werden die vorliegenden Empfehlungen erlassen. Das Volksschulamt wurde mit Beschluss vom 12. Dezember 2016 (BRB 34/2016) beauftragt, die bestehenden Leitlinien zu «Bildung und Integration» in Zusammenarbeit mit der bildungsrätlichen Kommission «Forum Migration und Integration» zu überarbeiten.
Ausgangslage
Das Bildungswesen steht auf allen Stufen vor den Herausforderungen, Kindern und Jugendlichen, die über einen unterschiedlichen sozialen, sprachlichen, kulturellen und religiösen Hintergrund verfügen, gute Bildungschancen zu geben und zu einer guten Bildung zu verhelfen. Der Bildungsrat erliess mit Beschluss vom 14. Januar 2008 (BRB 5/2008) zehn Leitlinien zu «Bildung und Integration». Die Leitlinien beschreiben Ziele und Massnahmen in vier Handlungsfeldern: Sprachkompetenz; Chancengleichheit; Respekt und sozialer Zusammenhalt; Partnerschaft und Dialog. Sie stellen eine stufenübergreifende Übersicht der längerfristigen Ziele und Massnahmen dar – von der frühen Bildung über die Volksschule bis zur Sekundarstufe II. Die Leitlinien bilden zudem eine Basis für das regelmässige Beobachten und Reflektieren der Entwicklungen auf kantonaler Ebene.
In einer Arbeitsgruppe der bildungsrätlichen Kommission «Forum Migration und Integration» wurde auf Grundlage der bisherigen Leitlinien sowie des Berichts «Bildung und Integration» vom Oktober 2014 eine Neufassung erarbeitet, neu unter dem Titel «Bildung und Integration bei sprachlicher, kulturelle und sozialer Vielfalt – Empfehlungen des Bildungsrats». Das Plenum der Kommission – bestehend aus Vertretungen der Lehrerschaft, der Schulleitungen, der Schulgemeinden, der PH Zürich, der Ämter der Bildungsdirektion sowie der grösseren eingewanderten Sprachgemeinschaften – hat die Neufassung beraten und ihr zugestimmt. Zugestimmt haben anschliessend auch die Leitungen der Ämter und der Abteilung Bildungsplanung der Bildungsdirektion. Änderungsvorschläge in Einzelheiten wurden aufgenommen.
Problemstellung
Zweimal wurde dem Bildungsrat über die Entwicklungen bezüglich der Leitlinien Bericht erstattet (Berichte «Bildung und Integration» vom März 2011 und vom Oktober 2014). Die Berichte zeigen, dass die Massnahmen zur Sprach-, Lern- und Integrationsförderung in den letzten Jahren auf allen Stufen ausgebaut und weiterentwickelt wurden. Sie zeigen auch positive Trends in den Bildungslaufbahnen der Jugendlichen aus eingewanderten Familien, insbesondere im Zugang zur Sekundarschule A und zur Berufsbildung. Die Schulen und weitere Bildungsinstitutionen tragen demnach massgeblich dazu bei, dass die Integration und das Zusammenleben im Kanton mit seiner sprachlich, kulturell und sozial sehr heterogenen Zusammensetzung insgesamt und im internationalen Vergleich relativ gut funktionieren. Gemäss den Berichten besteht dennoch weiterer Handlungsbedarf. Die entsprechenden Massnahmen sind weiterzuentwickeln. Ziel ist es, die Ungleichheiten im Zugang zur Bildung je nach sozialer und sprachlicher Herkunft weiter zu vermindern, und das respektvolle und demokratische Zusammenleben weiter zu fördern. Die überarbeiteten Empfehlungen sollen die Grundlage für einen nächsten Bericht bilden.
Erwägungen
Rechtsgrundlagen: Die Empfehlungen zu strategischen Zielen und zugeordneten Massnahmen stützen sich auf das kantonale Recht für die Volksschule, die Mittelschule und die Berufsbildung sowie die Kinder- und Jugendhilfe. Sie basieren auf dem verfassungsmässig garantierten Recht auf Bildung sowie auf der UNO Kinderrechtskonvention.
Inhalte: Die strategischen Ziele beschreiben, was das Bildungswesen mit den Kindern und Jugendlichen erreichen will. Die zugeordneten Massnahmen bezeichnen ausgewählte und aktuell wichtige Entwicklungsschritte im Bildungswesen. Sie betreffen die Ebenen der Steuerung des Bildungswesens – und nicht die Lern- und Unterrichtspraxis.
Gemäss Beschluss des Bildungsrats sind insbesondere folgende Aspekte aktualisiert worden: Begriffe und Konzepte sind dem aktuellen Stand angepasst worden. Als neues wichtiges Thema wurde ein fünftes Handlungsfeld «Zugang zur Bildung für neuzugezogene Kinder und Jugendliche» aufgenommen. Die frühe Bildung und die Bildung auf Sekundarstufe II haben in der neuen Version mehr Gewicht bekommen. In der neuen Fassung sind die Massnahmen klarer ausformuliert als im bisherigen Dokument, das sich auf stichwortartige Aufzählungen beschränkt. Der geänderte Titel «Empfehlungen» (statt Leitlinien) betont den empfehlenden Charakter des Dokuments.
Nicht Gegenstand des Dokuments sind die Integration von Kindern mit heilpädagogisch definierten besonderen Bedürfnissen sowie die spezifische Integrationsförderung für erwachsene Personen.
Adressaten und Zweck: Die Empfehlungen richten sich an kantonale Ämter, Pädagogische Hochschule und für Fachhochschule für Soziale Arbeit, kommunale Schulbehörden, Schulleitungen, Trägerschaften des herkunftssprachlichen Unterrichts, Schulkommissionen und Schulleitungen der Berufsfach- und Mittelschulen, Instanzen der Kinder- und Jugendhilfe, Institutionen der frühen Bildung, kantonale und kommunale Fachstellen für Integrationsfragen, kantonal tätige Verbände und andere NGOs. Die Empfehlungen sollen diesen Akteuren zur Ausrichtung ihrer Tätigkeiten dienen. Die Bildungsdirektion soll damit beauftragt werden, die Empfehlungen bei den Akteuren bekannt zu machen.
Monitoring und Berichterstattung: Die Bildungsdirektion (Volksschulamt in Zusammenarbeit mit der Abteilung Bildungsplanung) soll in Zusammenarbeit mit dem «Forum Migration und Integration» dem Bildungsrat alle vier Jahre Bericht zu den fünf Handlungsfeldern erstatten. Der Bericht soll darstellen, was in Bezug auf die Zielerreichung getan und erreicht wurde. Mit Daten zu den aufgeführten Indikatoren soll aufgezeigt werden, welche Entwicklungen sich hinsichtlich der Zielerreichung insgesamt beobachten lassen. Dafür werden Daten der kantonalen Bildungsstatistik, des Bundesamts für Statistik (Indikatoren zum Bildungssystem und zur Integration) und der EDK verwendet. Daten zu durchgeführten Massnahmen werden aus Berichten der Bildungsdirektion entnommen oder bei den jeweils bezeichneten zuständigen Stellen erhoben. Ein nächster Bericht (mit Berichtszeit von 2016 bis 2019) soll auf Mitte der nächsten Legislaturperiode der Regierung und des Bildungsrats, das heisst auf Ende 2020, eingereicht werden (und nicht schon auf 2018 wie es im Bildungsratsbeschluss vom 24. November 2014 vorgesehen war).
Schlussfolgerungen
Die überarbeiteten Empfehlungen sollen erlassen werden. Die Empfehlungen sollen über eine Dauer von acht bis zehn Jahren gelten, bis sie gegebenenfalls erneut anzupassen sind.
Antrag
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:
- Die Empfehlungen «Bildung und Integration bei sprachlicher, kultureller und sozialer Vielfalt» werden erlassen.
- Der Bildungsdirektion wird eingeladen, in Zusammenarbeit mit der bildungsrätlichen Kommission «Forum Migration und Integration» die Empfehlungen bei den bezeichneten Adressaten im Bildungswesen bekannt machen.
- Die Bildungsdirektion wird eingeladen, in Zusammenarbeit mit der bildungsrätlichen Kommission «Forum Migration und Integration» dem Bildungsrat alle vier Jahre Bericht zu erstatten über Entwicklungen in den Bereichen der Empfehlungen. Der nächste Bericht wird Ende 2020 erwartet.
- Publikation des Bildungsratsbeschlusses in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet.
- Mitteilung an: Forum Migration und Integration (Mitglieder); Verband Zürcher Schulpräsidien, VZS; Vorstand der Schulsynode und Lehrpersonenkonferenzen (LKV, LKB, LKM); Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband, ZLV; VPOD Zürich Lehrberufe; SekZH; Verein Zürcher Lehrpersonen Deutsch als Zweitsprache, VZL-DaZ; HSK-Lehrkräfteverband Zürich, HSKLVZ; Trägerschaften der Kurse HSK (HSK-Konferenz); Verband der Schulleiterinnen und Schulleiter, VSLZH; Konferenz der Rektorinnen und Rektoren der Berufsfachschulen, KRB; Schulleiterkonferenz der Mittelschulen, LKM; PHZH (Rektorat, Prorektorate Ausbildung und Weiterbildung); Hochschule für Heilpädagogik; Institut Unterstrass; Univer-sität Zürich, UZH; Vereinigung der Schulpsychologie; ZAHW, Departement Soziales; Vereinigung Zürcher Arbeitgeberorganisationen, VZA; Kantonaler Gewerbeverband, KGV; Gewerkschaftsbund Kanton Zürich, GBKZ; Kantonale Elternmitwirkungsorganisation, KEO; Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK, Sekretariat und Kommission Bildung und Migration); Kantonale Beauftrage für Integrationsfragen; Lehrmittelverlag Zürich; Fachstelle für Schulbeurteilung, FSB; Bildungsdirektion (Bildungsplanung, AJB, MBA, HSA, VSA); Lehrpersonenkonferenz der Mittelschulen, LKM;
Bildung und Integration bei sprachlicher, kultureller und sozialer Vielfalt
Leitgedanken
In den Schulen und anderen Bildungsinstitutionen des Kantons Zürich lernen Kinder und Jugendliche mit unterschiedlichen sozioökonomischen, sprachlichen, kulturellen und religiösen Hintergründen sowie unterschiedlicher Leistungsfähigkeit und unterschiedlichem Verhalten gemeinsam. Die Schulen und andere Bildungsinstitutionen legen die Basis zur Integration aller Kinder und Jugendlichen in die Gesellschaft. Sie fördern Chancengerechtigkeit bezüglich des Lernens, unabhängig des jeweiligen Hintergrunds. Sie fördern Gemeinsinn und demokratisches Verhalten, Respekt und Verständnis zwischen Menschen verschiedener Herkunft sowie einen gewaltlosen Umgang mit Konflikten.
Strategische Ziele im Überblick
«Sprachkompetenz»
- Die Deutschkompetenzen (Hören, Lesen, Sprechen, Schreiben, Sprache und Literatur im Fo-kus) der Lernenden, insbesondere auch derjenigen nichtdeutscher Erstsprache, haben sich gegenüber einem Ausgangsstand (2016) verbessert.
- Die Lernenden pflegen einen positiven Umgang mit Mehrsprachigkeit.
- Lernende nichtdeutscher Erstsprache haben die Möglichkeit, ein gutes Niveau in ihrer Erstsprache zu erreichen.
«Zugang zur Bildung für neu zugezogene Kinder und Jugendliche»
- Neu zugezogene Kinder und Jugendliche, darunter geflüchtete, sind so unterstützt, dass sie auf allen Bildungsstufen rasch an einer altersgemässen regulären Bildung teilhaben können.
«Bildungslaufbahnen und Bildungserfolg (Chancengerechtigkeit)»
- Die Lernenden erfahren eine von ihrem sozialen, sprachlichen und kulturellen Hintergrund unabhängige Beurteilung ihrer Lernleistungen, insbesondere bei Selektionsentscheiden und bei der Lehrstellenvergabe (Nicht-Diskriminierung).
- Lernende aus sozial benachteiligten Gruppen und Wohnquartieren erhalten eine besondere Unterstützung im Sinne einer kompensatorischen Förderung.
- Der Schulerfolg von Lernenden, die aus Familien mit nicht-deutscher Familiensprache stammen und / oder sozial benachteiligt sind, hat sich gegenüber einem Ausgangsstand (2016) auf allen Bildungsstufen verbessert.
- 95% aller Jugendlichen erreichen einen Abschluss in der nachobligatorischen Bildung auf der Sekundarstufe II (Berufslehre oder Gymnasium / Mittelschule).
«Respekt und sozialer Zusammenhalt»
- Junge Menschen haben auf allen Bildungsstufen erfahren, wie sie ein respektvolles und demokratisches Zusammenlernen und -leben zwischen Menschen mit unterschiedlichen Hintergründen mitgestalten und mitverantworten.
- Sie haben soziale Kompetenzen erworben, die den Respekt gegenüber anderen Menschen, eine demokratische und gewaltlose Konfliktbearbeitung, die Gleichberechtigung von Frau und Mann sowie die Mitverantwortung am Gemeinwesen beinhalten. Sie verfügen über ein Grundwissen über Demokratie, Menschenrechte, Diversität, Migration und Rassismus.
«Partnerschaft und Dialog – insbesondere mit Eltern»
- Die professionellen Akteure im Bildungswesen* fördern das Lernen und die Integration der Kinder und Jugendlichen gemeinsam mit den Eltern sowie mit weiteren fachlichen und zivilgesellschaftlichen Partnern. Sie unterstützen sich dabei gegenseitig. (* siehe oben)
- Sie pflegen den Dialog und die Öffentlichkeitsarbeit, um das Bewusstsein dafür zu erhöhen, dass Bildung für die soziale, gesellschaftliche und wirtschaftliche Integration der gesamten Bevölkerung eine Schlüsselrolle spielt.
Einordnung und Zweck der Empfehlungen
Rechtsgrundlagen: Die folgenden Empfehlungen zu strategischen Zielen und zugeordneten Massnahmen stützen sich auf das kantonale Recht für die Volksschule, die Mittelschule und die Berufsbildung sowie die Kinder- und Jugendhilfe. Sie basieren auf dem verfassungsmässig garantierten Recht auf Bil-dung sowie auf der UNO Kinderrechtskonvention.
Inhalte: Das Dokument ist eine aktualisierte und überarbeitete Version der Leitlinien «Bildung und Integration», die der Bildungsrat am 14. Jan. 2008 erlassen hat. Es hat einen empfehlenden Charakter.
Die strategischen Ziele beschreiben, was das Bildungswesen mit den Kindern und Jugendlichen erreichen will. Die zugeordneten Massnahmen richten den Fokus auf ausgewählte und aktuell wichtige Entwicklungsschritte im Bildungswesen. Sie betreffen die Ebenen der Steuerung des Bildungswesens – und nicht die Lern- und Unterrichtspraxis.
Die Empfehlungen gliedern sich in die fünf nachfolgenden Handlungsfelder. Deren Reihenfolge stellt keine Gewichtung dar.
Nicht Gegenstand dieses Dokuments sind die Integration von Kindern mit heilpädagogisch definierten besonderen Bedürfnissen sowie die spezifische Integrationsförderung für erwachsene Personen.
Adressaten und Zweck: Die Empfehlungen richten sich an kantonale Ämter, Hochschulen für Pädagogik und für Soziale Arbeit, kommunale Schulbehörden, Schulleitungen, Trägerschaften des herkunftssprachlichen Unterrichts, Schulkommissionen und Schulleitungen der Berufsfach- und Mittelschulen, Instanzen der Kinder- und Jugendhilfe, Institutionen der frühen Bildung, kantonale und kommunale Fachstellen für Integrationsfragen, kantonal tätige Verbände und andere NGOs. Es soll diesen Akteuren zur Ausrichtung ihrer Tätigkeiten dienen.
Monitoring und Berichterstattung: Die Bildungsdirektion soll in Zusammenarbeit mit dem «Forum Migration und Integration» dem Bildungsrat alle vier Jahre Bericht zu den fünf Handlungsfeldern erstatten (nächstmals auf Ende 2020 über eine Berichtszeit von 2016 bis 2019). Der Bericht soll darstellen, was in Bezug auf die Zielerreichung getan und erreicht wurde. Mit Daten zu den aufgeführten Indikatoren soll aufgezeigt werden, welche Entwicklungen sich in der Zielerreichung insgesamt beobachten lassen. Dafür werden Daten der kantonalen Bildungsstatistik, des Bundesamts für Statistik (Indikatoren zum Bildungssystem und zur Integration) und der EDK verwendet. Daten zu durchgeführten Massnahmen werden aus Berichten der Bildungsdirektion entnommen oder bei den jeweils bezeichneten zuständigen Stellen erhoben.
Die Empfehlungen sollen über eine Dauer von acht bis zehn Jahren gelten, bis sie gegebenenfalls zu revidieren sind.
Handlungsfeld «Sprachkompetenz»
Strategische Ziele
- Die Deutschkompetenzen (Hören, Lesen, Sprechen, Schreiben, Sprache und Literatur im Fokus) der Lernenden, insbesondere auch derjenigen nichtdeutscher Erstsprache, haben sich gegenüber einem Ausgangsstand (2016) verbessert.
- Die Lernenden pflegen einen positiven Umgang mit Mehrsprachigkeit.
- Lernende nichtdeutscher Erstsprache haben die Möglichkeit, ein gutes Niveau in ihrer Erstsprache zu erreichen.
Ausgewählte Massnahmen im Fokus
Frühe Bildung:
- Der Kanton und die Gemeinden koordinieren und unterstützen eine alltagsintegrierte Sprachbildung von Kindern vor dem Eintritt in den Kindergarten und unter Berücksichtigung aller Lernorte (Familie, Tagesfamilie, Kita, Spielgruppe).
- Die Bildungsdirektion (Abteilung Bildungsplanung und Amt für Jugend und Berufsberatung) sorgt dafür, dass die Entwicklung von Massnahmen zur frühen Sprachbildung auf einer gemeinsamen fachlichen Grundlage, nämlich dem Fachkonzept Frühe Sprachbildung (April 2017), basiert.
- Die Bildungsdirektion unterstützt die Gemeinden und die Ausbildungsinstitutionen dabei, für ein qualitativ gutes Angebot an früher Sprachbildung zu sorgen.
- Die Bildungsdirektion unterstützt Institutionen der Elternberatung und -bildung dabei, das Thema frühe Sprachbildung in ihre Angebote zu integrieren (z.B. Angebote wie «schritt.weise» und Deutschkurse für Eltern). Mit den Filmen «Lerngelegenheiten» zur frühen Sprachbildung werden Eltern und Fachpersonen für sprachliche Bildungsprozesse im Alltag sensibilisiert.
Volksschule:
Bildungssprache (Literalität) und Förderung in Deutsch als Zweitsprache (DaZ):
- Alle Schulen fördern die Literalität in den Regelklassen und in allen Fächern mit Priorität. Die PH Zürich (und andere pädagogische Hochschulen) sorgt für die Aus- und Weiterbildung der Lehrpersonen in der Förderung der Literalität.
- Die Schulen gewährleisten bei Bedarf eine systematische Förderung der Lernenden in Deutsch als Zweitsprache (DaZ) – sowohl im Regelunterricht als auch im zusätzlichen DaZ-Unterricht. Sie sorgen für eine individuelle Förderung aufgrund von Sprachstandserhebungen und mit Förderplanungen.
Mehrsprachigkeit:
Hochdeutsch und Mundart, Landessprachen, Englisch und andere Sprachen (Herkunftssprachen):
- Die Schulen und die PH Zürich (und andere pädagogische Hochschulen) fördern eine Integrierte Sprachendidaktik (beispielsweise mit dem Ansatz «Begegnung mit Sprachen», mit Unterrichtsprojekten zur Förderung der Mehrsprachigkeit, mit dem Einsatz des Europäischen Sprachenportfolios).
- Schul- und Gemeindebibliotheken bieten Bücher und andere Medien in mehreren Sprachen sowie entsprechende Veranstaltungen an.
Herkunftssprachlicher Unterricht (HSU; auch «Heimatliche Sprache und Kultur HSK» genannt):
- Das Volksschulamt anerkennt Unterrichtsangebote für HSU, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Gemeinden und Schulen integrieren diese Angebote in die Volksschule (mit geeigneten Räumen und Unterrichtszeiten sowie mit gemeinsamen Lernprojekten).
- Die Trägerschaften gewährleisten einen Unterricht gemäss kantonalem Rahmenlehrplan für HSU, der auf mehrsprachige und interkulturelle Lebenswelten der Lernenden ausgerichtet ist. Die Lehrpersonen dokumentieren die Lernleistungen (mit Attesten und Zertifikaten).
- Das Volksschulamt und die PH Zürich sorgen für die Weiterbildung der HSU-Lehrpersonen (u.a. Einführung in ihre Arbeit im Kanton Zürich und didaktische Kurse).
Sekundarstufe II:
- Berufswahlschulen, Berufsfachschulen und Lehrbetriebe orientieren sich in der Sprachförderung an den Grundsätzen der Konferenz Berufsbildung 2016 – sowohl für Deutsch als Zweitsprache als auch für Fremdsprachen. Dabei fokussieren sie sich auf eine fächerübergreifende, kontinuierliche und handlungsorientierte Sprachförderung, die auf individuellen Standortbestimmungen basiert, sowie auf die Sensibilisierung der Lehrpersonen und der Bildungsverantwortlichen zum Thema Sprachförderung.
- Die Berufsfachschulen und Mittelschulen fördern weiterhin den Fremdsprachenunterricht (in Wahlfächern mit einem erweiterten Angebot an Sprachen) sowie den bilingual-immersiven Unterricht. Sie fördern Mobilitätsprojekte zum Sprachenlernen. Die Universität Zürich und die PH Zürich sorgen für einen hohen Aus- und Weiterbildungsstand der Lehrpersonen des Fremdsprachenunterrichts.
- Mittelschulen ergreifen gezielt Massnahmen zur Förderung der Deutschkenntnisse.
Indikatoren (zur Erreichung der strategischen Ziele, über alle Stufen)
- Daten aus der repräsentativen «Überprüfung der Grundkompetenzen» in Schulsprache der EDK (ÜGK, in Vorbereitung)Zahl und Qualifikation der DaZ-Lehrpersonen (Bildungsstatistik / Bista-Daten), Daten zu Quantität und Qualitätsmerkmalen des DaZ-Unterrichts (DaZ-Monitoring, in Vorbereitung)
- Zahl der anerkannten Trägerschaften und HSU-Sprachen; Zahl der HSU-Lektionen und der HSU-Lernenden (Daten aus HSK-Berichten des Volksschulamts); Zahl der Lernenden im HSU-Unterricht mit Zertifikaten nach Gemeinsamem Europäischen Referenzrahmen GER (nur teilweise vorhanden)
- Zahl der bilingualen Klassen und der Teilnehmenden an Mobilitätsprojekten auf Sekundarstufe II
Handlungsfeld «Zugang zur Bildung für neu zugezogene Kinder und Jugendliche»
Strategisches Ziel
- Neu zugezogene Kinder und Jugendliche, darunter geflüchtete, sind so unterstützt, dass sie auf al-len Bildungsstufen rasch an einer altersgemässen regulären Bildung teilhaben können.
Ausgewählte Massnahmen im Fokus
Frühe Bildung:
- Kanton und Gemeinden sorgen dafür, dass Angebote der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung so gestaltet sind, dass sie auch neu zugezogene Eltern und Kinder erreichen. Sie sorgen dafür, dass Fachpersonen, Asyl-Betreuende und Freiwillige (z.B. als Mentoren) die Eltern dabei begleiten, die Angebote zu nutzen.
Volksschule:
- Die Schulen heissen Eltern und Kinder willkommen. Sie unterstützen die Einschulung in einem ersten Jahr durch intensiven DaZ-Anfangsunterricht oder Aufnahmeklassen. Sie sorgen bei Bedarf dafür, dass Kinder alphabetisiert werden. Ziel ist es, dass diese Kinder und Jugendliche rasch am Unterricht in der Regelklasse teilhaben können.
- Das Volksschulamt und die Gemeinden, in denen sich Asyl-Zentren des Kantons und des Bundes befinden, schulen die Kinder und Jugendlichen aus diesen Zentren in «Aufnahmeklassen Asyl» oder in gewöhnliche Aufnahmeklassen ein. Empfohlen ist, Jugendliche bis zum Alter von 18 Jahren in diese Klassen aufzunehmen.
- Die Schulen arbeiten bei der Einschulung von neu Zugezogenen, soweit möglich, mit Schulassistenzen, Freiwilligen und Vereinen zusammen, die die Lernförderung und die soziale Integration ergänzend unterstützen. Sie setzten Schulsozialarbeitende zur Begleitung und Koordination ein.
- Die PH Zürich (und andere pädagogische Hochschulen) und das Volksschulamt stellen die Aus- und Weiterbildung sowie die Beratung der Lehrpersonen in diesen Aufgaben sicher.
Sekundarstufe II:
- Das Amt für Jugend und Berufsberatung sorgt für Beistandschaften; spezifisch qualifizierte Leistungserbringer, z.B. Asyl-Organisationen, sorgen für die sozialpädagogische Betreuung von unbegleiteten Minderjährigen (MNA).
- Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt, die Berufswahlschulen, Gemeinden und Asyl-Organisationen stellen Angebote zur Verfügung, welche spätzugewanderte Jugendliche auf die Berufsbildung vorbereiten
- Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt beteiligt sich in Zusammenarbeit mit weiteren kantonalen Institutionen und der Wirtschaft am Pilotprogramm des Staatssekretariats für Migration (SEM) zur Schaffung von Integrationsvorlehren.
- Die Mittelschulen nehmen Lernende mit hohem Leistungspotenzial, die aus dem Ausland zuziehen, als Hospitierende auf. Die Aufnahmeprüfung findet in der Regel ein Jahr später statt. Sie unterstützen Studierende im Erwerb von Deutsch.
Indikatoren (zur Erreichung der strategischen Ziele, über alle Stufen)
- Daten zu den Bildungslaufbahnen von neu Zugewanderten; Schullaufbahndaten nach der Volksschule und nach Brückenangeboten, Eintritte in berufliche Grundbildungen und Mittelschulen (Bista- und BFS-Daten, zurzeit nur teilweise vorhanden)
Handlungsfeld «Bildungslaufbahnen und Bildungserfolg (Chancengerechtigkeit)»
Strategische Ziele
- Die Lernenden erfahren eine von ihrem sozialen, sprachlichen und kulturellen Hintergrund unabhängige Beurteilung ihrer Lernleistungen, insbesondere bei Selektionsentscheiden und bei der Lehrstellenvergabe (Nicht-Diskriminierung).
- Lernende aus sozial benachteiligten Gruppen und Wohnquartieren erhalten eine besondere Unterstützung im Sinne einer kompensatorischen Förderung.
- Der Schulerfolg von Lernenden, die aus Familien mit nicht-deutscher Familiensprache stammen und / oder sozial benachteiligt sind, hat sich gegenüber einem Ausgangsstand (2016) auf allen Bildungsstufen verbessert.
- 95% aller Jugendlichen erreichen einen Abschluss in der nachobligatorischen Bildung auf der Sekundarstufe II (Berufslehre oder Gymnasium / Mittelschule).
Ausgewählte Massnahmen im Fokus
Frühe Bildung:
- Der Kanton und die Gemeinden fördern das vorschulische Lernen von Kindern bis zum Alter von vier Jahren, bzw. bis zum Eintritt in die Volksschule, in Familien, Tagesfamilien, Kitas und Spielgruppen. Sie leisten mit spezifischen Angeboten und Programmen sowie durch fachliche Unterstützung und durch Subventionierung einen Beitrag zur Verbesserung der Startchancen von Kindern aus benachteiligten Familien.
- Familienunterstützende und -ergänzende Angebote (Elternberatungsstellen, Kitas und Spielgruppen) führen Informations-, Bildungs- und Beratungsangebote für Eltern.
Volksschule:
- Die Schulleitungen und Schulkollegien setzen hohe Erwartungen in das Lernen aller Kinder und Jugendlichen. Sie gewährleisten eine individualisierte und integrative Förderung bei besonderen Lernbedürfnissen (mit Standortbestimmung und Förderplanung).
- Sie gewährleisten eine kompetenzorientierte und kriteriengestützte Lernbeurteilung, insbesondere auch bei Selektions(vor)entscheiden. Sie berücksichtigen eine Fremd- oder Zweisprachigkeit und überprüfen, ob diskriminierende Kriterien und Mechanismen (auch unbeabsichtigte) ausgeschlossen sind.
- Das Volksschulamt unterstützt Schulen mit hohem Migrantenanteilen im Programm «Qualität in multikulturellen Schulen (QUIMS)» fachlich und finanziell. Die beteiligten Schulen setzen zusätzliche Massnahmen der Lern- und Integrationsförderung um, begleitet durch regelmässige (schulinterne) Weiterbildung und Unterrichtsentwicklung.
- Die Gemeinden und Schulen bauen – in Betreuungsangeboten und Tagessschulen – unterrichtsergänzende Lernsettings und -angebote (z.B. Bibliotheken) aus. Das Volksschulamt leistet fachliche Unterstützung.
Sekundarstufe II:
- Die Berufsberatung sorgt für Beratung und Information in der Berufs- und Ausbildungswahl sowie in der Lehrstellensuche – insbesondere auch für Jugendliche (und für deren Eltern), die damit Schwierigkeiten haben.
- Personen mit individuellen Bildungslücken am Ende der obligatorischen Schulzeit werden in Berufsvorbereitungsjahren auf eine berufliche Grundbildung vorbereitet.
- Die Berufsfach- und Berufsmaturitätsschulen erarbeiten Schulkonzepte auf der Grundlage des Rahmenkonzepts «Beratung – Förderung – Begleitung», welches auf das Schuljahr 2015/16 erlassen worden ist. Die Konzepte umfassen alle Aspekte und Angebote der Förderung an den Schulen.
- Die Mittelschulen unterstützen Jugendliche mit hohem Leistungspotenzial, die nicht deutscher Erstsprache sind.
Indikatoren (zur Erreichung der strategischen Ziele, über alle Stufen)
- Quoten der integrativ und separativ geschulten Lernenden, nach Erstsprache in der Volksschule (Bista-Daten)
- Daten zum Ausbau der Tagesschulen (zurzeit nicht vorhanden)
- Daten aus Berichten des Volksschulamts zu QUIMS (Monitoring)
- Quoten der Übergänge in die Sek I (Sek A und Mittelschulen) und Sek II (Berufliche Grundbildung und Mittelschulen), nach Erstsprachen (Bista) und Migrationsstatus (Bundesamt für Statistik BFS)
- Daten der Berufsberatung zu Angeboten für Migrantinnen und Migranten (wie «Integras», Daten des Amtes für Jugend und Berufsberatung AJB)
- Zahl der Teilnehmenden im Case Management (Daten AJB) und in Motivationssemester (Daten des Amtes für Wirtschaft und Arbeit AWA)
- Daten zu den Berufsvorbereitungsjahren und den Anschlusslösungen (Mittelschul- und Berufsbil-dungsamt MBA)
- Daten von Lernenden, die zwei Jahre nach Abschluss der obligatorischen Schule nicht in die Sek II übertraten (BFS)
- Daten zu Bildungsabschlüssen auf Sek II der Bista und des BFS
- Daten aus Bildungsberichten Schweiz der EDK bezüglich Equity
Handlungsfeld «Respekt und sozialer Zusammenhalt»
Strategische Ziele
- Junge Menschen haben auf allen Bildungsstufen erfahren, wie sie ein respektvolles und demokratisches Zusammenlernen und -leben zwischen Menschen mit unterschiedlichen Hintergründen mitgestalten und mitverantworten.
- Sie haben soziale Kompetenzen erworben, die den Respekt gegenüber anderen Menschen, eine demokratische und gewaltlose Konfliktbearbeitung, die Gleichberechtigung von Frau und Mann sowie die Mitverantwortung am Gemeinwesen beinhalten. Sie verfügen über ein Grundwissen über Demokratie, Menschenrechte, Diversität, Migration und Rassismus.
Ausgewählte Massnahmen im Fokus
Frühe Bildung:
- Familienergänzende Betreuungsinstitutionen und Frühförderangebote (Kitas, Tagesfamilien, Spielgruppen, Eltern-Kind-Zentren) fördern die sozialen Kompetenzen der Kinder sowie den konstruktiven und gewaltlosen Umgang mit Konflikten. Sie achten auf eine vorurteilssensible Erziehung und pflegen gemeinschaftsbildende Anlässe.
Volks-, Berufsfach- und Mittelschulen:
- Die Schulen fördern (in der Volksschule gemäss Lehrplan 21) die sozialen Kompetenzen, den konstruktiven und gewaltlosen Umgang mit Konflikten und gemeinschaftsbildende Aktivitäten. Fachpersonen und Fachstellen der Sozialen Arbeit (z.B. Schulsozialarbeitende) unterstützen die Volkschulen dabei.
- Die Schulen vermitteln grundlegendes Wissen zur Diversität in unserer Gesellschaft (Gleichstellung versus Diskriminierung bezüglich Gender, Herkunft, Sprache, Religion, Hautfarbe, sexueller Orientierung). Sie fördern das interkulturelle Lernen sowie das interreligiöse Verständnis (in der Volksschule im Fach «Religionen, Kulturen, Ethik»). Der Lehrmittelverlag achtet darauf, diesen Themen in den Lehrmitteln angemessenen Raum zu geben.
- Die Schulen fördern die politische Bildung, indem die Lernenden ihr Lernen mitbestimmen und selbst verantworten sowie indem sie demokratische Regeln und Umgangsformen mitgestalten und einüben (Partizipation auf Klassen- und Schulebene). Die Schulen wirken präventiv gegen jeden Extremismus.
Indikatoren (zur Erreichung der strategischen Ziele, über alle Stufen)
- Daten zu Schulgemeinschaft (Schulklima und Zufriedenheit) in der Volksschule (Fachstelle für Schulbeurteilung / FSB)
- Daten zum sozialen Klima (politische Meinung zu Chancengleichheit und diskriminierende oder rassistische Erfahrung) und zur Jugendgewalt (BFS und Bildungsbericht Schweiz der EDK)
- Rassismusberichte der Stadt Zürich
Handlungsfeld «Partnerschaft und Dialog – insbesondere mit den Eltern»
Strategisches Ziel
- Die professionellen Akteure im Bildungswesen (siehe Adressaten in der Einleitung) fördern das Lernen und die Integration der Kinder und Jugendlichen gemeinsam mit den Eltern sowie mit weiteren fachlichen und zivilgesellschaftlichen Partnern. Sie unterstützen sich dabei gegenseitig.
- Sie pflegen den Dialog und die Öffentlichkeitsarbeit, um das Bewusstsein dafür zu erhöhen, dass Bildung für die soziale, gesellschaftliche und wirtschaftliche Integration der gesamten Bevölkerung eine Schlüsselrolle spielt.
Ausgewählte Massnahmen im Fokus
Stufenübergreifend
- Schulen und andere Bildungsinstitutionen fördern die Information und den Einbezug aller Eltern. Sie achten auf unterschiedliche Voraussetzungen und Bedürfnisse (wie unterschiedliche Erstsprachen und soziale Milieus) und behandeln alle mit Wertschätzung. Bei Problemen und speziellen Vorkommnissen suchen sie zu einem möglichst frühen Zeitpunkt den Kontakt mit den Eltern (Partizipation und Transparenz).
- Sie fördern die Elternmitwirkung und eine (auch niederschwellige) Elternbildung. Sie achten in Gremien der Elternmitwirkung darauf, dass verschiedene Bevölkerungsgruppen vertreten sind. Sie fördern die politische Partizipation von Migrantinnen und Migranten in Bildungsfragen (z.B. in beratenden Kommissionen, wie der bildungsrätlichen Kommission «Forum Migration und Integration» und in Kommissionen der Schulpflegen).
- Sie nutzen bei Bedarf interkulturelles Dolmetschen und Vermitteln, um die Verständigung mit fremdsprachigen Eltern in wichtigen Fragen zu sichern. Das Volksschulamt, das Amt für Jugend und Berufsberatung sowie das Mittelschul- und Berufsbildungsamt erlassen dazu Empfehlungen.
- Sie fördern die Vernetzung schulischer und ausserschulischer Akteure.
- Sie pflegen den Kontakt und die Zusammenarbeit mit Organisationen von Migrantinnen und Migranten und mit verschiedenen Religionsgemeinschaften.
- Sie sorgen für Öffentlichkeitsarbeit und Publikationen zum Thema Bildung und Integration.
Indikatoren (zur Erreichung der strategischen Ziele, über alle Stufen)
- Daten zur Qualität der Elterninformation und des Elterneinbezugs in der Volksschule (Daten aus Befragungen der Fachstelle für Schulbeurteilung FSB)
- Daten zum Einsatz von interkulturellen Dolmetschenden im Bildungswesen (Daten von Medios AOZ, Asylorganisation Zürich)
- Daten zur Verbreitung des Ansatzes der «Bildungslandschaften» in den Gemeinden (AJB)
- Auswertungen von Publikationen in Medien (zurzeit nicht vorhanden)