Berufsfachschule. Berufszuteilung. ICT-Fachfrau/ICT-Fachmann EFZ an die Technische Berufsschule Zürich.
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Zuständigkeit des Bildungsrats
Der Bildungsrat legt gemäss § 3 lit. a des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Berufsbildung vom 14. Januar 2008 (EG BBG) fest, für welche Berufe die Berufsfachschulen die schulische Bildung vermitteln und bestimmt das Einzugsgebiet dieser Schulen unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Lehrbetriebe.
Für die Zuteilung eines Berufes an eine Berufsfachschule hat der Bildungsrat mit Beschluss vom 27. Mai 2013 Entscheidungsgrundlagen nach folgenden Kriterien erlassen: Professionalität und Qualität, Homogenität des Angebots, Erreichbarkeit des Schulstandortes sowie Wirtschaftlichkeit. Sie sollen die Entscheidungsfindung betreffend Errichtung und Schliessung von Schulen, der Zuteilung neuer Berufe, der Verschiebung bestehender Berufe, der Eröffnung und Schliessung von Niveaus und Klassen und der Umteilung von Lernenden unterstützen.
Ausgangslage
Der Beruf ICT-Fachfrau/ICT-Fachmann mit Eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) wird auf das Schuljahr 2018/2019 in der gesamten Schweiz neu angeboten. Diese dreijährige Lehre löst die zweijährige berufliche Grundbildung Informatikpraktiker/in mit eidgenössischem Berufsattest (EBA) ab. Die neue dreijährige Lehre fokussiert auf den Support. Sie ermöglicht auch Schülerinnen und Schülern mit Sek. B-Abschluss den Einstieg in die Informatik. Der neue Beruf entspricht einem grossen Bedürfnis der Wirtschaft, insbesondere im Raum Zürich. Seine Erarbeitung und Einführung wurde von ICT Berufsbildung Schweiz, der Trägerschaft der Informatikberufe, sehr stark forciert. Es ist mit einer rasch ansteigenden Anzahl an Lernenden zu rechnen.
Aufgrund des modularen Aufbaus mit teilweise denselben Modulen wie beim vierjährigen Beruf Informatiker/in EFZ ist die Durchlässigkeit zwischen den beiden Ausbildungsgängen gegeben. Der Besuch der lehrbegleitenden Berufsmaturitätsschule ist möglich. Im ersten Lehrjahr sind zwei Schultage pro Woche vorgesehen, im zweiten und dritten je ein Schultag.
Der Beruf Informatikpraktiker/in EBA wird mit der Inkraftsetzung des neuen Berufs ICT-Fachfrau/ICT-Fachmann EFZ aufgehoben. Er entspricht nicht mehr den Anforderungen des Arbeitsmarktes. Letzter Lehrbeginn war 2017. Per Ende 2016 zählte der Beruf im Kanton Zürich 52 Lernende verteilt auf 2 Lehrjahre.
Erwägungen
Im Kanton Zürich kommen als Standort grundsätzlich Berufsfachschulen mit ICT-Profil in Frage. Die Technische Berufsschule Zürich (TBZ) ist das Kompetenzzentrum für Informatikberufe. Als einzige Berufsfachschule unterrichtet sie alle Stufen (EBA, EFZ) und Fachrichtungen (Applikationsentwicklung, Systemtechnik, Betriebsinformatik) in der Informatikgrundbildung. Die Berufsfachschule Uster (BFSU) bietet die Fachrichtung Systemtechnik an, die Berufsbildungsschule Winterthur (BBW) die Fachrichtungen Systemtechnik und Applikationsentwicklung sowie das Bildungszentrum Zürichsee (BZZ) die Fachrichtung Applikationsentwicklung.
Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA) hat am 24. Mai 2017 die Berufsfachschulen mit ICT-Profil (BFSU, BBW, BBZ, TBZ) angefragt, an welcher kantonalen Berufsfachschule der Beruf ICT-Fachfrau/ICT-Fachmann EFZ ab Schuljahr 2018/19 unterrichtet werden soll. Die TBZ und die BSFU haben daraufhin dem MBA das für die Bewerbung erforderliche Angebotsdossier eingereicht.
Nach vertiefter Analyse der eingegangenen Angebotsdossiers bietet sich die Technische Berufsschule Zürich (TBZ) in Bezug auf die Kriterien gemäss den Richtlinien zur Berufszuteilung als Standort an:
- Professionalität und Qualität, Homogenität des Gesamtangebotes
Die TBZ bildet bereits heute in der Informatikgrundbildung das Kompetenzzentrum im Kanton Zürich. Als einzige Berufsfachschule bietet sie alle Fachrichtungen in der vierjährigen Informatikgrundbildung an. Die dreijährige Grundbildung ICT-Fachfrau/ICT-Fachmann EFZ ergänzt das Angebot ideal. Sie löst die zweijährige Grundbildung Informatikpraktiker/ in EBA ab. Der Beruf wird heute nur an der TBZ unterrichtet. Die TBZ hat in Zusammenarbeit mit der OdA ICT Berufsbildung Schweiz direkt an der Gestaltung des Berufs ICT-Fachfrau/ICT-Fachmann EFZ mitgewirkt. Die Erarbeitung der Modulinhalte erfolgt in Zusammenarbeit mit der TBZ. Synergien in Bezug auf Fachwissen und Infrastruktur können vollumfänglich genutzt werden. Die Lehrpersonen decken sämtliche Handlungsfelder der dreijährigen Grundbildung ab. Der Besuch der lehrbegleitenden Berufsmaturität ist sichergestellt. - Erreichbarkeit des Schulstandortes
Zürich liegt verkehrstechnisch zentral und ist auch aus den übrigen Deutschschweizer Kantonen gut erreichbar. Die TBZ liegt nahe beim Hauptbahnhof und kann in maximal zehn Minuten zu Fuss erreicht werden. - Wirtschaftlichkeit
ICT Berufsbildung Schweiz geht davon aus, dass der neue Beruf rasch zu einer ansteigenden Anzahl an Lernenden führen wird. Die Berufsfachschulen mit ICT Profil rechnen mit Verschiebungen der Lernendenzahlen innerhalb der Informatikgrundbildungen. Nach Einschätzung des MBA sind auf Beginn Schuljahr 2018/2019 zwei bis drei Parallelklassen zu erwarten. Entsprechend dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit kann die bereits vorhandene Infrastruktur genutzt werden. Die Kosten für Ergänzungsinvestitionen können minimal gehalten werden. Die TBZ verfügt auch bei steigenden Klassenbeständen über die nötige räumliche Kapazität.
Die Subkommission Schulorte der Schweizerischen Berufsbildungsämter-Konferenz wartet mit einer Empfehlung bis der Beruf in Kraft gesetzt ist. Verfolgt wird eine massvolle Verteilung der Schulorte in der Deutschschweiz. Ein Schulort im Kanton Zürich wird unterstützt.
Schlussfolgerungen
Ein Standort in Zürich ermöglicht den Aufbau des neuen Berufes mitten im Wirtschaftraum Zürich. Die Kriterien des Bildungsrates sind erfüllt. Die Technische Berufsschule Zürich verfügt über breite Erfahrung und fundiertes Wissen im Bereich ICT.
Der Lehrgang kann voraussichtlich ab Schuljahr 2018/2019 angeboten werden.
Antrag
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:
- Der Beruf ICT-Fachfrau/ICT-Fachmann EFZ wird auf Beginn des Schuljahres 2018/2019 der Technischen Berufsschule Zürich zugewiesen.
- Publikation des Bildungsratsbeschlusses in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet.
- Mitteilung an die Technische Berufsschule Zürich, die Schweizerische Berufsbildungsämter- Konferenz Subkommission Schulorte Deutschschweiz, die Bildungsdirektion und das Mittelschul- und Berufsbildungsamt.