Berufsfachschule. Berufszuteilung. Fachfrau/Fachmann Systemgastronomie EFZ

Inhaltsverzeichnis

Beschluss Bildungsrat
2017/21
Sitzungsdatum
18. September 2017

Zuständigkeit des Bildungsrats

Der Bildungsrat legt gemäss § 3 lit. a des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Berufsbildung vom 14. Januar 2008 (EG BBG) fest, für welche Berufe die Berufsfach-schulen die schulische Bildung vermitteln und bestimmt das Einzugsgebiet dieser Schulen unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Lehrbetriebe.

Für die Zuteilung eines Berufes an eine Berufsfachschule hat der Bildungsrat mit Beschluss vom 27. Mai 2013 Entscheidungsgrundlagen nach folgenden Kriterien erlassen: Professionalität und Qualität, Homogenität des Angebots, Erreichbarkeit des Schulstandortes sowie Wirtschaftlichkeit. Sie sollen die Entscheidungsfindung betreffend Errichtung und Schliessung von Schulen, der Zuteilung neuer Berufe, der Verschiebung bestehender Berufe, der Eröffnung und Schliessung von Niveaus und Klassen und der Umteilung von Lernenden unterstützen.

Ausgangslage

Der Beruf Fachfrau/Fachmann Systemgastronomie mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) wird seit seiner Einführung im Jahr 2013 nur im Berufsbildungszentrum von «Hotel & Gastro formation Schweiz» in Weggis im Blockunterricht unterrichtet. Dieses Angebot kommt vor allem saisonal ausgerichteten Betrieben entgegen. Um den unterschiedlichen Betriebsstrukturen im Gastgewerbe gerecht zu werden, war von Anfang an geplant, den Lehrgang nach der Aufbauphase als wöchentlichen Unterricht mit Berufsmittelschule an einem zweiten Standort in der deutschen Schweiz anzubieten.

Die Subkommission Schulorte der Schweizerischen Berufsbildungsämter Konferenz (SBBK) erachtet auf Grund des aktuellen Mengengerüstes von rund 50 Lernenden pro Schuljahr einen zweiten Schulort als gerechtfertigt. Die Organisation der Arbeitswelt (OdA) «Hotel & Gastro formation Schweiz», die Kommission für Berufsentwicklung & Qualität Systemgastronomie Fachfrau/mann und der Anbieter der überbetrieblichen Kurse fordern einen Standort mit wöchentlichem Unterricht. Gemäss Branchenvertretern schränkt der Blockunterricht die Einsatzplanung im Betrieb zu sehr ein. Bisher fehlte ein Angebot einer lehrbegleitenden Berufsmaturitätsschule. Auch den städtischen Betriebsstrukturen mit einer ganzjährig gleichmässigen Auslastung wird mit dem Blockunterrichtsmodell wenig Rechnung getragen; sie bilden allerdings die grösste Anzahl an Lernenden aus. Möglicher Ausbildungsbeginn ist ab Schuljahr 2018/2019.

Erwägungen

Das breite Angebot von Systemgastronomie im Raum Zürich, die grosse Anzahl aktueller und zukünftig möglicher Lehrstellen sowie das grosse Potenzial für die Nachqualifikation sprechen für einen Schulstandort in Zürich. Die Subkommission Schulorte der SBBK favorisiert den Kanton Zürich als Schulort.

In Zürich kommt als Standort für die Beschulung von Gastroberufen grundsätzlich nur die Allgemeine Berufsschule Zürich (ABZ) in Frage. Die ABZ verfügt über die nötige Kapazität.

Die ABZ bietet sich in Bezug auf die Kriterien gemäss den Richtlinien zur Berufszuteilung als Standort an:

  • Professionalität und Qualität, Homogenität des Gesamtangebotes
    Die ABZ bildet bereits heute für die Berufe in den Bereichen Gastronomie und Hotellerie das Kompetenzzentrum im Kanton Zürich. Die dreijährige Grundbildung Fachfrau/ mann Systemgastronomie EFZ gehört zu dieser Branche. Synergien in Bezug auf Fachwissen und Infrastruktur können genutzt werden. Die Lehrpersonen decken sämtliche Handlungsfelder ab und bringen Erfahrung aus der Systemgastronomie mit. Bilingualer Unterricht kann sowohl im Allgemeinbildenden Unterricht als auch in der Berufskunde angeboten werden. Der Besuch der lehrbegleitenden Berufsmaturitätsschule ist sichergestellt.
  • Erreichbarkeit des Schulstandortes
    Zürich liegt verkehrstechnisch zentral und ist auch aus den übrigen Deutschschweizer Kantonen gut erreichbar. Die ABZ liegt nahe beim Hauptbahnhof und kann in maximal zehn Minuten zu Fuss erreicht werden.
  • Wirtschaftlichkeit
    Das von der «Hotel & Gastro formation Schweiz» angegebene Mengengerüst rechnet mit zwei Klassen pro Lehrjahr, wovon die Hälfte Zürcher Lehrverhältnisse betreffen. Die Anforderung, zwei Parallelklassen am Standort zu führen, ist in der Anfangsphase kaum erfüllbar. Grosse Lehrbetriebe halten jedoch zusätzliche Lehrverhältnisse für möglich, wenn die Beschulung mit Wochenmodell in Zürich stattfindet. Ebenso ist mit einer grösseren Anzahl an Erwachsenen zu rechnen, welche den Berufsabschluss nachholen. Entsprechend dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit kann die vorhandene Infrastruktur der ABZ genutzt und die Kosten für Ergänzungsinvestitionen können minimal gehalten werden. Sowohl für den praktischen als auch den theoretischen Unterricht stehen geeignete Räume und Einrichtungen zur Verfügung.

Schlussfolgerungen

Sämtliche Akteure dieser Berufsausbildung unterstützen einen zweiten Schulort mit Wochenmodell. Die vom Bildungsrat vorgelegten Kriterien sind weitgehend erfüllt. Die Allgemeine Berufsschule Zürich verfügt für diesen Beruf über das erforderliche Personal und Infrastruktur. Der Lehrgang kann voraussichtlich ab Schuljahr 2018/2019 angeboten werden.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat: Beschluss

  • Der Beruf Fachfrau/Fachmann Systemgastronomie EFZ wird auf Beginn des Schuljahres 2018/2019 der Allgemeinen Berufsschule Zürich zugewiesen.
  • Publikation des Bildungsratsbeschlusses in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet.
  • Mitteilung an die Allgemeine Berufsschule Zürich, die Organisation der Arbeitswelt «Hotel & Gastro formation Schweiz», die Interessengemeinschaft Grundbildung Systemgastronomiefachleute EFZ, die Schweizerische Berufsbildungsämter Konferenz Subkommission Schulorte Deutschschweiz, die Bildungsdirektion und das Mittelschulund Berufsbildungsamt.

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