Volksschule. Englisch. 2. und 3. Zyklus. Anforderungskatalog. Lehrmittel

Beschluss Bildungsrat
2017/13
Sitzungsdatum
15. Mai 2017

Zuständigkeit des Bildungsrats

Der Bildungsrat regelt die Verwendung von Lehrmitteln im Unterricht und kann sie für obligatorisch erklären (§ 22 Abs. 1 VSG). Er bestellt eine Lehrmittelkommission. Diese ist dafür besorgt, dass geeignete, auf den Lehrplan ausgerichtete und praxistaugliche Lehrmittel zur Verfügung stehen (§ 22 Abs. 3 VSG).

Der Bildungsrat bestimmt die Ausrichtung des kantonalen Lehrmittelwesens (§ 1 Abs. 1 LMV). Er legt für Lehrmittel, die im Unterricht verwendet werden, Qualitätsanforderungen fest (§ 1 Abs. 2 LMV). Er bestimmt, in welchen Fachbereichen obligatorische Lehrmittel verwendet werden (§ 2 LMV). Er beschliesst für die obligatorischen Lehrmittel eine mittelfristige Planung. Diese umfasst: a) einen Anforderungskatalog an das Lehrmittel und b) ein Konzept für Entwicklung oder Beschaffung, Einführung, Nutzung und Ablösung des Lehr mittels (§ 3 LMV).

Die Bildungsdirektion stellt die Mitwirkung der Lehrpersonen der Volksschule bei der Schaffung und Beschaffung von Lehrmitteln sicher. Sie informiert die Lehrpersonen über die Planung im Bereich der obligatorischen Lehrmittel (§ 4 LMV).

Ausgangslage

Am 26. November 2012 entschied der Bildungsrat (BRB 42/2012), das Alternativobligatorium der Lehrmittel aufallen Stufen im Fachbereich Englisch festzulegen. Neben den drei damals bereits obligatorischen Englischlehrmitteln des Lehrmittelverlages Zürich «First Choice» (Unterstufe), «Explorers» (Mittelstufe) und «Voices» (Sekundarstufe I) konnten ab Schuljahr 2013/14 auch folgende Lehrmittel unterrichtsleitend eingesetzt werden: Auf der Unter- und Mittelstufe «Young World» und auf der Sekundarstufe I «New Inspiration» oder «English Plus».

Problemstellung

Das Alternativobligatorium ist befristet bis Ende Schuljahr 2021/22. Mit BR 42/2012 wurde das Volksschulamt zudem beauftragt, im Schuljahr 2015/2016 dem Bildungsrat eine Neubeurteilung der Lehrmittelsituation im Fach Englisch vorzulegen. Der von der Pädagogischen Hochschule St. Gallen im Auftrag des Volksschulamtes erstellte Bericht einschliesslich Empfehlungen für das weitere Vorgehen wurde dem Bildungsrat am 19. September 2016 präsentiert (BRB 17/2016). Das Volksschulamt wird im Beschlussdispositiv aufgefordert, auf der Grundlage des Berichts in Absprache mit dem Lehrmittelverlag Zürich einen Anforderungskatalog für den Fachbereich Englisch über alle drei Zyklen hinweg für die Zeit ab dem Schuljahr 2022/23 vorzulegen.

Erwägungen

Der am 19. September 2016 präsentierte Bericht zeigte auf, dass die Lehrmittel einfach in der Handhabung und weniger komplex sein müssen und die Selbstständigkeit der Schülerinnen und Schüler unterstützen sollen (vor allem Orientierung, Hervorhebung von Regeln, Strategien und Merksätzen, Differenzierung).

Der Einsatz von gedruckten Lehrmitteln im Unterricht wurde weiterhin als zentral erachtet, doch sollten sie durch ein digitales Angebot ergänzt werden.

Längerfristig ist eine Überarbeitung der Lehrmittelreihe im Fachbereich Englisch sinnvoll (2022/23). Unter Berücksichtigung der im Bericht erwähnten Aspekte sollten von der 3. bis 9. Klasse Lehrmittel zur Verfügung gestellt werden, die aufeinander aufbauen und den spezifischen Schweizer Kontext (Lehrplan, Mehrsprachigkeit usw.) berücksichtigen. Dabei sollte der inneren (organisatorischen) und äusseren (didaktisch methodischen) Differenzierung vermehrt Rechnung getragen werden.

In Zusammenhang mit der Schaffung neuer Lehrmittel ist zu prüfen, ob sie einem Obligatorium unterstellt werden sollen und das Alternativobligatorium aufgehoben werden kann oder nicht.

Bei der Entstehung eines neuen Lehrmittels sollten die Lehrpersonen möglichst einbezogen werden. Um eine grösstmögliche Akzeptanz zu erhalten, ist die produktebezogene Mitwirkung von Lehrpersonen in allen Phasen der Entwicklung des Lehrmittels zu gewährleisten (nach BRB 29/2014). So sind Lehrpersonen etwa in Hearings zum Konzept, in Begleitgruppen oder für Erprobungen beizuziehen.

Anforderungskatalog für die Englischlehrmittel von der 3. bis zur 9. Klasse

Formale Anforderungen

Fachbereich: Englisch (1. Fremdsprache)

Schulstufe/Schuljahre: 2. und 3. Zyklus von der 3. bis zur 9. Klasse

Verfügbarkeit (Termin/Schuljahr): Die Terminplanung ergibt sich aus den Abklärungen des Lehrmittelverlages Zürich (LMVZ).

Nutzergruppen: Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen

Lehrplanvorgabe: Lehrplan 21, Englisch 1. Fremdsprache, Kompetenzbereiche FS1E.1 bis FS1E.6 Der Fachbereich Fremdsprachen des Lehrplans 21 ist auf den Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) abgestimmt. Diesen gilt es ebenfalls zu berücksichtigen. Schnittstellen zur Sekundarstufe II (Gymnasium, Berufsschule) sollen beachtet werden.

Stundentafel/abzudeckende Lektionen: 80% der Totaldotation gemäss Lektionentafel, d.h.:

  • 3./4. Klasse: 96 Jahreslektionen (bei 3 Wochenlektionen Englisch) 
  • 5./6. Klasse: 64 Jahreslektionen (bei 2 Wochenlektionen Englisch)
  • 7. bis 9. Klasse: 96 Jahreslektionen (bei 3 Wochenlektionen Englisch), unter Berücksichtigung der Besonderheiten des 9. Schuljahrs

Erprobung: Die Sicherstellung des Kompetenzaufbaus über den 2. und 3. Zyklus hat eine hohe Bedeutung. Dabei spielt die integrale Erprobung eine zentrale Rolle. Die Erprobung sichert den Praxisbezug und fördert die Akzeptanz der neuen Lehrmittel im Schulfeld.

Projektorganisation und Autorenteams: Gemäss dem Bildungsratsbeschluss zur Lehrmittelpolitik des Kantons Zürich (BRB 35/2012) und den Erkenntnissen aus der Überprüfung (BRB 16/2016) hat der LMVZ die Federführung in der Projektorganisation. Das VSA hat Einsitz in der Steuergruppe. Die Lehrmittelentwicklung wird durch Fach- und Praxisexperten der Zielstufe und unter Einbezug der Schnittstellen begleitet. Das Autorenteam besteht aus Fachdidaktikerinnen und Fachdidaktikern und Lehrpersonen der Zielstufe. Es werden keine weiteren Gremien gebildet oder einbezogen.

Pädagogisch-didaktische Anforderungen

Didaktischer Ansatz: Themen- und handlungsorientierter Ansatz der Fremdsprachendidaktik

Fachdidaktische Besonderheiten:

  • Language Awareness
  • Mehrsprachigkeitsdidaktik
  • Sprachlernstrategien

Differenzierung: Die Differenzierung hat einen hohen Stellenwert:

  • 2. Zyklus: Kernmodule im Grundanspruch des Lehrplans 21 mit ausführlichem Dif-ferenzierungsmaterial
  • 3. Zyklus: Niveaubezogene Differenzierung in Bezug auf Umfang und Komplexität

Mehrjahrgangsklassen / Altersdurchmischtes Lernen Das Lehrmittel soll angemessene Unterstützung bieten.

Beurteilung: Im zukünftigen Lehrmittel sollen niveauspezifische formative und summative Beurteilungsmaterialien einen hohen Stellenwert haben.

Überfachliche Kompetenzen: Das Lehrmittel soll die Entwicklung der personalen, sozialen und methodischen Kompetenzen gemäss Lehrplan 21 berücksichtigen und unterstützen.

Abgrenzung zu bzw. expliziter Einbezug von anderen Lehrmitteln: Die Abstimmung zum neuen Französischlehrmittel «dis donc!» (Französisch als 2. Fremdsprache, 5. bis 9. Schuljahr) im Bereich der Mehrsprachigkeitsdidaktik, der Sprachlernstrategien, der Differenzierung, der Beurteilung und der digitalen Entwicklung wird vorgenommen und wo sinnvoll genutzt.

Medienwahl: Ein neues Lehrmittel soll ein dem jeweiligen Zyklus angemessenes digitales Angebot umfassen. Ausschlaggebend für die Wahl der Medien (print, digital) ist der jeweilige didaktische Nutzen.

Schlussfolgerungen

Der LMVZ legt im nächsten Schritt u.a. dar, ob und weshalb eine Entwicklung (make), eine Adaption (adapt) oder Beschaffung (buy) zu bevorzugen ist. Im Anschluss daran beschliesst der Bildungsrat das weitere Vorgehen bezüglich des Alternativobligatoriums.

Die Kantonale Lehrmittelkommission (KLK) hat den vorliegenden Anforderungskatalog (in der Entwurfsfassung vom 15. März) am 21. März 2017 zur Kenntnis genommen und begrüsst das weitere Vorgehen. Sie empfiehlt, die Lehrmittelentwicklung durch Fach- und Praxisexperten der Zielstufe und unter Einbezug der Schnittstellen begleiten zu lassen.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Der vorliegende Anforderungskatalog für den Fachbereich Englisch (2. und 3. Zyk-lus) ab Schuljahr 2022/23 wird verabschiedet.
  • Der Lehrmittelverlag Zürich erarbeitet auf der Grundlage des Berichts (BRB 17/2016) und des vorliegenden Anforderungskatalogs unter Einbezug des Volksschulamtes einen Plan für die Lehrmittel im Fachbereich Englisch. Der Plan soll eine erste Schätzung der Erstellungs- und der Folgekosten auf der Ebene des Kantons und der Gemeinden enthalten. Das Ergebnis wird dem Bildungsrat im 1. Quartal 2018 vorgelegt.
  • Das kantonale Sprachenkonzept für die Volksschule (3/5 bzw. 5/7) bildet die Grundlage für diesen Beschluss. Jede Veränderung dieser Grundlage führt zu einer Überprüfung des vorliegenden Beschlusses.
  • Publikation des Bildungsratsbeschlusses in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet.
  • Mitteilung an: alle Schulpflegen; das Schul- und Sportdepartement der Stadt Zürich, SSD; das Departement Schule und Sport Winterthur; DSS; den Verband Zürcher Schulpräsidien, VZS; den Verband der Schulleiterinnen und Schulleiter des Kantons Zürich, VSLZH; den Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband, ZLV z. H. der Stufenorganisationen; den Vorstand der Lehrpersonenkonferenz, LKV; die Kantonale Elternmitwirkungsorganisation Zürich, KEO; den Verband Zürcher Privatschulen, VZP; den Berufsverband der Sekundarlehrkräfte des Kantons Zürich, SekZH; den Schweizerischen Verband des Personals öffentlicher Dienste, Region Zürich, Lehrberufe, vpod Zürich Lehrberufe; den Verein Zürcher Lehrpersonen Deutsch als Zweitsprache, VZL-DaZ; die Lehrpersonenkonferenz der Berufsfachschulen, LKB; die Lehrpersonenkonferenz der Mittelschulen, LKM; der Mittelschullehrpersonenverband Zürich, MVZ; die Pädagogische Hochschule Zürich, PHZH; das Institut Unterstrass an der PHZH, unterstrass.edu; die Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik; HfH; die Interkantonale Lehrmittelzentrale, ilz; die Schweizer Schulen im Ausland mit Patronat des Kantons Zürich; die Bildungsdirektion des Kantons Zürich: Lehrmittelverlag Zürich, Bildungsplanung, Volksschulamt.

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