Lehrplan «Hauswirtschaft an Mittelschulen» (Neuerlass)

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Beschluss Bildungsrat
2016/09
Sitzungsdatum
7. März 2016

In der Volksabstimmung vom 3. März 2013 wurde die Vorverlegung der Hauswirtschaftskurse an Mittelschulen ins Untergymnasium angenommen. Infolge der Vorverlegung der Hauswirtschaftskurse musste der Lehrplan überarbeitet werden. Ein Projektteam, welches sich aus Dozierenden der Pädagogischen Hochschulen Zürich und Luzern sowie der Projektleitung Hauswirtschaft an Mittelschulen zusammensetzte und bereits den bisherigen Lehrplan ausgearbeitet hatte, erarbeitete den neuen Lehrplan «Hauswirtschaft an Mittelschulen». Für den Erlass des neuen Lehrplans ist gemäss § 4 Ziff. 1 des Mittelschulgesetzes vom 13. Juni 1999 der Bildungsrat zuständig.

Der Bildungsrat nahm am 16. Juni 2014 eine Erprobungsfassung des Lehrplans zur Kenntnis und es wurden im Herbst 2014 zwei Pilotkure auf der Basis dieses Lehrplans mit je einer Klasse der Kantonsschule Rychenberg und des Literargymnasiums Rämibühl durchgeführt. Die Evaluationsergebnisse wurden in den Lehrplan eingearbeitet. Der Lehrplan umfasst die Kompetenzbereiche «Ernährung und Gesundheit», «Haushalten und Zusammenleben», «Prozesse und Produkte» sowie «Konsum gestalten». Das Lern- und Unterrichtsverständnis orientiert sich am Lehrplan 21 der Volksschule. Der Bildungsrat hat mit Beschluss vom 24. August 2015 die Bildungsdirektion mit einer Vernehmlassung zum neuen Lehrplan «Hauswirtschaft an Mittelschulen» beauftragt.

Im Rahmen der Vernehmlassung gingen insgesamt 18 Stellungnahmen ein. Der Entwurf des Lehrplans findet Zustimmung. Die Bedenken lasen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Für den zur Verfügung stehenden Zeitraum von drei Wochen würden zu hohe Ziele gesteckt
  • Die Zeit für theoretische Ansätze sei nicht vorhanden und die überfachlichen Kompetenzen seien überbewertet.
  • Seitens der Elternvereinigungen wurde der Wunsch nach praxisbezogenem Unterricht geäussert. Es seien vermehrt Grundtechniken zu vermitteln. Weiter würden im Kompetenzbereich «Ernährung und Gesundheit» ethische und tierethische Aspekte zu wenig berücksichtigt.

Diesen Bedenken wurde Rechnung getragen: Um der Theorielastigkeit zu begegnen wird nun vermehrt ausdrücklich festgehalten, dass Grundkenntnisse erlangt werden müssen. Im Weiteren werden im Kapitel 4 die Fachkompetenzen in Kompetenzen und Teilkompetenzen unterteilt. Je nach Kursthema und Situation können so innerhalb der Teilkompetenzen Schwerpunkte gesetzt werden. Zudem wurden einzelne Teilkompetenzen gestrichen. Sodann wurde die Kompetenz «Prozesse und Produkte» in Anlehnung an den Lehrplan 21 in «Textiles und Technisches Gestalten» umbenannt.

Der Lehrplan «Hauswirtschaft an Mittelschulen» soll auf das Schuljahr 2016/2017 in Kraft gesetzt werden.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Der Lehrplan «Hauswirtschaft an Mittelschulen» wird erlassen und auf das Schuljahr 2016/2017 in Kraft gesetzt.
  • Veröffentlichung des Bildungsratsbeschlusses in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet.
  • Mitteilung an das Mittelschul- und Berufsbildungsamt.

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