Gesuch der Sekundarschule Rychenberg um Bewilligung der Erteilung von Niveauunterricht in den Stammklassen

Beschluss Bildungsrat
2016/05
Sitzungsdatum
7. März 2016

Ausgangslage

Im Gegensatz zur Primarschule werden die Schülerinnen und Schüler auf der Sekundarstufe in unterschiedlich anspruchsvollen Abteilungen unterrichtet. Gemäss § 7 Abs. 2 Volksschulgesetz (VSG) bezeichnet die Volksschulverordnung (VSV) diejenigen Fächer, in denen die Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihrer Zuteilung zu einer Abteilung auf drei Anforderungsstufen unterrichtet werden können. Anforderungsstufen sind gemäss § 6 Abs. 3 VSV in den Fächern Mathematik, Deutsch, Französisch oder Englisch möglich. Zudem ist festgelegt, dass die drei Anforderungsstufen abteilungsübergreifend geführt werden müssen.

Im Sinne von § 6 Abs. 4 VSV hat die Zentralschulpflege der Stadt Winterthur einheitlich geregelt, dass ab Schuljahr 2008/09 alle Schülerinnen und Schüler auf der Sekundarstufe in den Fächern Mathematik und Französisch in Anforderungsstufen unterrichtet werden. Entgegen obiger Bestimmung, dass die Anforderungsstufen abteilungsübergreifend geführt werden müssen, wird in der Sekundarschule Rychenberg in Oberwinterthur der Unterricht in den Anforderungsstufen seit drei Jahren innerhalb der beiden Abteilungen A und B erteilt. Das Volksschulamt hat mit Schreiben vom 20. März 2015 darauf hingewiesen, dass es nicht rechtens sei, die Anforderungsstufen in den Abteilungen binnendifferenziert zu unterrichten.

Gemäss § 6 Abs. 6 VSV kann der Bildungsrat Ausnahmen von den Regelungen in § 6 Abs. 2, 3 und 5 VSV bewilligen. Die Kreisschulpflege Oberwinterthur hat mit Schreiben vom 30. November 2015 den Antrag gestellt, im Sinne einer Ausnahmeregelung in der Sekundarschule Rychenberg den Unterricht in den Anforderungsstufenfächern Französisch und Mathematik innerhalb der Stammklassen binnendifferenziert erteilen zu dürfen.

Erwägungen

Die Sekundarschulen Rychenberg, Lindberg und Wallrüti des Schulkreises Oberwinterthur sind sogenannte Jahrgangsschulen. Das bedeutet, dass jeweils nur ein Sekundarschul-Jahrgang geführt wird, dieser aber von der 1. bis in die 3. Sekundarklasse. Im laufenden Schuljahr 2015/16 führt die Sekundarschule Rychenberg insgesamt acht 1. Sekundarklassen, davon drei Abteilungen Sek A, vier Abteilungen Sek B und eine kombinierte Abteilung A/B. Die 2. Sekundarklassen werden aktuell in der Sekundarschule Wallrüti, die 3. Sekundarklassen in der Sekundarschule Lindberg geführt.

Die Kreisschulpflege Oberwinterthur begründet ihr Gesuch für eine Ausnahmeregelung für die Sekundarschule Rychenberg mit pädagogischen und organisatorischen Überlegungen, die sich auf die Erfahrungen und Schlussfolgerungen der Lehrpersonen stützen. Die Tatsache, dass die beiden anderen Sekundarschulen Wallrüti und Lindberg den Unterricht in Mathematik und Französisch gesetzeskonform in abteilungsübergreifenden Anforderungsstufen erteilen, zeigt jedoch, dass die aufgeführten Gründe nicht zwingend zu den ausgeführten Schwierigkeiten führen müssen. Dies gilt auch für die übrigen Sekundarschulen der Stadt Winterthur wie auch alle anderen Sekundarschulen im Kanton Zürich, die sowohl Abteilungen als auch Anforderungsstufen führen.

Die gesetzlichen Bestimmungen zur Organisation der Sekundarstufe bezwecken eine einheitliche Regelung, die durch die Gemeinden festgelegt und umgesetzt wird. Eine Ausnahmeregelung ist vom Gesetzgeber grundsätzlich nicht gewollt. Um der Vielfalt der Sekundarschulen (Grösse, sozioökonomische Zusammensetzung) im Kanton Zürich trotzdem Rechnung zu tragen, hat der Gesetzgeber in § 6 Abs. 6 VSV eine mögliche Ausnahmebewilligung vorgesehen. Dies erfolgte mit dem Ziel, dass sich auch sehr kleine Sekundarschulen entsprechend den lokalen Gegebenheiten zweckmässig organisieren können.

Die im Gesuch geäusserte Überzeugung, dass ein abteilungsübergreifender Unterricht in Fächern der Anforderungsstufen unter dem Aspekt einer integrativen Ausrichtung der Volksschule keinen Sinn mache, entspricht nicht dem Willen des Gesetzgebers. Die integrative Ausrichtung auf der Sekundarstufe beinhaltet eine leistungsdifferenzierte Förderung mittels verschiedener Anforderungsstufen, um der zunehmenden Heterogenität gerecht zu werden. Indem im kantonalen Recht festgelegt ist, dass die Anforderungsstufen unabhängig von der Zuteilung zu einer Abteilung geführt werden, wird einerseits die Durchlässigkeit erhöht und andererseits ermöglicht, dass die Schülerinnen und Schüler fachspezifisch in kleineren, leistungshomogeneren Lerngruppen gefördert werden.

Die Sekundarschule Rychenbach gilt mit acht 1. Sekundarklassen als grosse Sekundarschule. Es wird davon ausgegangen, dass sie die vom Gesetzgeber festgeschrieben Organisation vornehmen kann. Eine Ausnahmebewilligung für die Sekundarschule Rychenberg würde dem Grundsatz der einheitlichen Festlegung widersprechen und zu einer Ungleichbehandlung der Schülerinnen und Schüler innerhalb des Schulkreises Oberwinterthur führen.

Aus all diesen Gründen wird dem Bildungsrat beantragt, das Gesuch der Kreisschulpflege Oberwinterthur vom 30. November 2015, in der Sekundarschule Rychenberg den Unterricht in den Anforderungsstufenfächern Französisch und Mathematik innerhalb der Stammklassen binnendifferenziert erteilen zu dürfen, abzulehnen.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Das Gesuch der Kreisschulpflege Oberwinterthur wird abgelehnt.
  • Die Anforderungsstufen sind gemäss § 6 Abs. 3 VSV abteilungsübergreifend zu führen. Die Umsetzung in der Sekundarschule Rychenberg soll auf das Schuljahr 2017/18 erfolgen.
  • Mitteilung an Kreisschulpflege Oberwinterthur, Schulleitung Rychenberg sowie an das Volksschulamt.

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