Anschlussprogramm «Sekundarstufe– Berufsmaturitätsschulen»

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Beschluss Bildungsrat
2016/37
Sitzungsdatum
12. Dezember 2016

Die Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität vom 30. November 1998 des damaligen Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie, BBT (heute: Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation, SBFI) wurde auf den 1. Januar 2009 durch die Verordnung des Bundesrates über die eidgenössische Berufsmaturität vom 24. Juni 2009 abgelöst (Berufsmaturitätsverordnung, BMV, SR 412.103.1). Die neue BMV gilt für Lehrgänge, die nach dem 1. Januar 2015 beginnen bzw. begonnen haben.

Gestützt auf die BMV hat der Bildungsrat mit Beschluss vom 8. September 2014 (BRB Nr. 34/2014) das Berufsmaturitätsreglement (BMR, LS 413.326) erlassen, das das bisherige Reglement über die Aufnahme an die Berufsmittelschulen und den Berufsmaturitätsabschluss vom 1. Oktober 2002 ablöste. Während § 5 des Reglements vom 1. Oktober 2002 vorsah, dass der Stoff der Aufnahmeprüfung auf das Anschlussprogramm Sekundarschule-Mittelschulen ausgerichtet wird, sieht § 4 des neuen BMR ein Anschlussprogramm vor, das auf die Berufsmaturitätsschulen ausgerichtet wird.

Mit Beschluss vom 27. April 2015 (BRB Nr. 25/2015) erliess der Bildungsrat den kantonalen Lehrplan für die Berufsmaturität, welcher auf dem neuen eidgenössischen Rahmenlehrplan für die Berufsmaturität basiert. Am 9. November 2015 (BRB Nr. 49/2015) wurde die Erstellung eines Vorprojekts beschlossen, das die Grundlagen für ein kohärentes System der Übertrittsverfahren und Aufnahmebedingungen an die verschiedenen Mittelschulen beschreibt. Die Ergebnisse des Vorprojekts wurden an der Sitzung vom 14. November 2016 vorgestellt und vom dem Bildungsrat als Eckwerte beschlossen (BRB Nr. 27/2016).

Bis zur Erarbeitung von aufeinander abgestimmten Anschlussprogrammen im Rahmen des Projektes zur Harmonisierung der Übertrittsverfahren müssen die Berufsmaturitätsschulen über ein Anschlussprogramm verfügen, das sich für die Erstellung der Aufnahmeprüfungen eignet. Zu diesem Zweck wurde das Anschlussprogramm vom 27. September 2013, das damals vom Mittelschul- und Berufsbildungsamt in Zusammenarbeit mit SekZH erarbeitet worden war, angepasst. Die Anpassungen waren erforderlich, weil die Version 2013 auf nicht mehr gebräuchliche Mathematik- und Englischlehrmittel verweist.

Das den Bildungsrat zum Erlass vorgelegte Anschlussprogramm Sekundarstufe-Berufsmaturitätsschulen vom 1. September 2016 definiert in den Prüfungsfächern Deutsch, Mathematik, Französisch und Englisch die Kenntnisse, Fertigkeiten und Inhalte. Es entspricht der aktuellen Praxis der Erstellung von schriftlichen Aufnahmeprüfungen für die Berufsmaturitätsschulen, wobei Lehrpersonen der Sekundarstufe I und der Berufsmaturitätsschulen in fachspezifischen Teams zusammenarbeiten. Die Entwürfe der schriftlichen Aufnahmeprüfungen werden Fachspezialistinnen und -spezialisten zur Begutachtung vorgelegt. Damit wird sichergestellt, dass mit den Aufnahmeprüfungen überprüften Kompetenzen und Fertigkeiten diejenigen sind, auf die Lehrpläne und Lehrmittel der Sekundarstufe I abzielen.

Das neue Anschlussprogramm Sekundarstufe-Berufsmaturitätsschulen vom 1. September 2016 soll auf den 1. Januar 2017 in Kraft treten und erstmals für die Aufnahmeprüfungen im März 2017 gelten.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Das Anschlussprogramm Sekundarstufe–Berufsmaturitätsschulen vom 1. September 2016 wird erlassen.
  • Das Anschlussprogramm gemäss Ziffer I tritt auf den 1. Januar 2017 in Kraft und gilt erstmals für die Aufnahmeprüfungen im März 2017.
  • Das Volksschulamt soll beauftragt werden, die Schulleitungen und Schulpräsidien der Volksschulen über das Anschlussprogramm zu informieren.
  • Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt soll beauftragt werden, die Schulleitungen von Anbietern der Bildungsgänge der Berufsmaturität über das Anschlussprogramm zu informieren.
  • Publikation des Bildungsratsbeschlusses in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet.
  • Mitteilung an: Bildungsdirektion; Abteilung Bildungsplanung; Mittelschul- und Berufsbildungsamt; Volksschulamt; Konferenz der Rektorinnen und Rektoren der Berufsfachschulen; Lehrpersonenkonferenz der Berufsfachschulen; Lehrpersonenkonferenz der Volksschule; Daniel Kachel, Präsident SekZH.

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