Volksschule. Deutsch als Zweitsprache. Sprachstandsinstrument «Sprachgewandt». Weiterentwicklung.

Beschluss Bildungsrat
2016/36
Sitzungsdatum
12. Dezember 2016

Ausgangslage

Das Instrumentarium «Sprachgewandt» wird gemäss Bildungsratsbeschluss Nr. 11 vom 19. März 2012 seit Schuljahr 2013/14 im ergänzenden Unterricht «Deutsch als Zweitsprache» (DaZ) verbindlich verwendet. Mit Hilfe von «Sprachgewandt» I und II können die Lehrpersonen das Sprachverständnis der Schülerinnen und Schüler auf allen Stufen der Volksschule differenziert erheben. Das Instrumentarium kommt insbesondere zur Abklärung des Unterstützungsbedarfs von Lernenden mit Deutsch als Zweitsprache zum Einsatz und unterstützt die Lehrpersonen bei der Planung einer systematischen Sprachförderung. Die Ergebnisse aus der Sprachstandserhebung mit dem Instrumentarium «Sprachgewandt» bilden zusammen mit den Beobachtungen und Einschätzungen der Lehrpersonen die Entscheidungsgrundlage für die Zuweisung zum DaZ Unterricht oder für die Entlassung aus dem DaZ-Unterricht.

Zwischen April und September 2013 wurden die DaZ Lehrpersonen des Kantons Zürich im Rahmen eines halbtägigen Kurses in die Arbeit mit dem Instrumentarium «Sprachgewandt» eingeführt. Die Zürcher Arbeitsgemeinschaft für Weiterbildung der Lehrpersonen des Kantons Zürich (ZAL) führt im Auftrag des Volksschulamtes laufend weitere Einführungskurse im Umfang von einem Kurshalbtag durch.

Mit der Einführung des Instrumentariums wurde das Volksschulamt beauftragt, im Verlaufe des Schuljahrs 2015/16 die Weiterentwicklung von «Sprachgewandt» zu prüfen und bei Bedarf allfällige Anpassungen oder Ergänzungen in die Wege zu leiten. Im Mai 2014 wurden die Bildungsdirektion (Volksschulamt) und der Lehrmittelverlag beauftragt, per Schuljahr 2018/2019 geeignete Massnahmen in die Wege zu leiten (BRB 10/2014).

Im Sommer 2015 hat das Volksschulamt Lehrpersonen, Fachexperten aus der Wissenschaft und in der Lehre zu den Erfahrungen mit dem Instrumentarium befragt. Trotz des eher geringen Rücklaufs (30 DaZ-Lehrpersonen) ermöglichen die Antworten im Sinne einer Orientierung erste Hinweise auf eine allfällige Weiterentwicklung von «Sprachgewandt». Die Resultate der Umfrage wurden ausgewertet und zusammen mit der Bildungsplanung und dem Lehrmittelverlag diskutiert. Die Ergebnisse der Diskussion münden in den vorliegenden Bildungsratsbeschluss, welcher das weitere Vorgehen und die mögliche Weiterentwicklung von «Sprachgewandt» aufzeigt.

Umfrageergebnisse im Überblick

Die nachfolgenden Ergebnisse beruhen auf insgesamt 30 Rückmeldungen aus der Lehrpersonenkonferenz der Volksschule (LKV), dem Verein Zürcher Lehrpersonen Deutsch als Zweitsprache (VZL DaZ), der Zürcher Arbeitsgemeinschaft für Weiterbildung der Lehrpersonen (ZAL) und der Dienststelle Volksschulbildung des Kantons Luzern (DVS).

Zur Stellungnahme wurden zudem Fachexperten aus Wissenschaft und Lehre eingeladen. Namentlich sind dies: Pädagogische Hochschule Zürich, Institut für Interkulturelle Kommunikation, Zürich, Pädagogische Hochschule Schwyz, Pädagogische Hochschule Thurgau, Fachhochschule Nordwestschweiz, Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik Zürich und Institut Unterstrass.

Rückmeldungen Sprachgewandt I (Kindergarten und 1. Klasse)

  • Das Handbuch zum Instrumentarium wird positiv bewertet. Dieses sei gut strukturiert, verständlich formuliert und diene den Lehrpersonen als Anleitung für die Arbeit mit dem Instrumentarium.
  • Handlungsbedarf besteht aus Sicht der Befragten im Bereich der Beobachtung des Sprachstandes und bei der Planung der sprachlichen Förderung.
  • In den offenen Rückmeldungen wird mehrfach bemängelt, dass die produktiven Sprachfähigkeiten («Sprechen») nicht getestet würden.
  • Zur Frage der benötigten Zeit für die Testdurchführung machen die Befragten sehr unterschiedliche Aussagen. Insgesamt lässt sich daraus schliessen, dass die Testdurchführung eher einen grösseren Zeitaufwand erfordert als im Handbuch angegeben.

Rückmeldungen Sprachgewandt II (2.- 9. Klasse)

  • Die aufgrund der Sprachstandserhebung vorgenommenen Einschätzungen unterstützten die Lehrpersonen bei der Erfassung und Einstufung der sprachlichen Fähigkeiten der Kinder.
  • Das Handbuch zu Sprachgewandt II wird positiv bewertet: gut strukturiert und verständlich formuliert diene es den Lehrpersonen als Anleitung für die Arbeit mit dem Instrumentarium.
  • In vielen Rückmeldungen werden Schwierigkeiten bekundet, aus dem erhobenen Sprachstand der Schülerinnen und Schüler Schlüsse zu ziehen für die Sprachförderung.
  • Eine Prüfung der bestehenden Weiterbildungsangebote ist angezeigt.
  • In den offenen Rückmeldungen wird gewünscht, dass zusätzliche Aufgaben und Materialien für die Bereiche Schreiben und Hörverstehen entwickelt werden. Ansonsten bestehe die Gefahr, dass die beiden Bereiche vernachlässigt würden.

Fazit und möglicher Entwicklungsbedarf

Die Umfrageergebnisse zeigen Handlungsbedarf auf zwei Ebenen:

  • Ergänzung des Instrumentariums in einzelnen Teilen
  • Bereitstellung ausreichender Weiterbildungsangebote zur Nutzung des Instrumentariums und zur Förderplanung

Nachfolgend werden der Entwicklungsbedarf und die Themen der erforderlichen Weiterbildung in den wichtigsten Punkten zusammenfassend dargestellt.

Entwicklungsbedarf bei Sprachgewandt I (Kindergarten und 1. Klasse)

Für den Kindergarten und die 1. Klasse werden ein neues Beobachtungsinstrument bzw. ein zusätzlicher Beobachtungsbogen sowie konkrete Hinweise zur Feststellung der produktiven Sprachfähigkeiten gewünscht. Sachdienlich sind überdies Hinweise auf die Struktur der Förderplanung sowie auf Fördermaterialien, inklusive der Bezüge zu dem für den DaZ-Unterricht obligatorischen Lehrmittel Hoppla und zu weiteren Lehrmitteln.

An einzelnen Stellen ist die Anleitung bezüglich der Testdurchführung und -auswertung zu präzisieren. Beim Testinstrument selbst ist die Verständlichkeit der Bilder (Farben, Erkennen der Leitfiguren etc.) zu prüfen.

Entwicklungsbedarf bei Sprachgewandt II (2.-9. Klasse)

Zu Sprachgewandt II werden Hinweise auf die Struktur der Förderplanung und auf Fördermaterialien mit unterschiedlichen Schwierigkeitsstufen erwünscht. Hierbei sollen einerseits im Handbuch konkrete Aussagen gemacht werden zur Einordnung der Lesetests und zur Nutzung der Testergebnisse für die Förderplanung. Andererseits sollen Bezüge zu den für den DaZ-Unterricht obligatorischen Lehrmitteln Pipapo und Kontakt (Neuschaffung in Arbeit beim Lehrmittelverlag Zürich) und zu weiteren Lehrmitteln hergestellt werden. Bezugnehmend auf das bestehende Kompetenzraster zum Sprachbereich Schreiben wäre ein Korpus mit Schreibaufgaben auf drei Niveaus sehr hilfreich.

Entwicklungsbedarf bei Sprachgewandt I & II

Bezüglich der Kompetenzbeschriebe ist zu prüfen, ob eine einheitliche Bezeichnung eingeführt wird: Im Handbuch zu Sprachgewandt I ist die Niveaubeschreibung des Sprachverständnisses in die Stufen I bis VI unterteilt. Im Handbuch zu Sprachgewandt II ist die Beschreibung zu den Sprachkompetenzen in den Bereichen Lesen, Schreiben, Hören und Sprechen in die Niveaus A, B und C aufgeteilt. Der Bezug bzw. die Abgrenzung zu den Stufen des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) ist zu klären.

Die vorliegenden Arbeitsunterlagen, der Einschätzungsbogen «Fortschritte Sprache» (Sprachgewandt I), der Bogen «Sprachverhalten beschreiben» (Sprachgewandt II) und der Einschätzungsbogen (Sprachgewandt II) sind auf deren Handhabbarkeit zu prüfen, zu optimieren und auch elektronisch zur Verfügung zu stellen.

Weiterbildung der Lehrpersonen

Für die Lehrpersonen, die mit dem Instrumentarium arbeiten, sind weiterhin Weiterbildungen anzubieten. Es braucht einerseits Einführungskurse und andererseits Angebote, die das systematische Beobachten des Sprachstandes und der Sprachentwicklung sowie die Planung der sprachlichen Förderung vertiefen.

Erwägungen

Die Umfrage vom Sommer 2015 mit einer eher kleinen Zahl von 30 Teilnehmenden diente in erster Linie der Sondierung, ob und in welchen Punkten möglicher Überarbeitungsbedarf besteht. Aufgrund der unter Punkt 3 gemachten Aussagen werden die folgenden Optimierungsvorschläge bzw. Entwicklungsschritte vorgeschlagen:

  • Sprachgewandt I und II werden mit Hinweisen auf die Förderplanung (inkl. Verweise auf die aktuell obligatorischen Lehrmittel) ergänzt. Zugleich sollen die bestehenden Weiterbildungskurse zur Einführung ins Instrumentarium ergänzt werden mit einem Vertiefungsangebot zur Sprachdiagnostik und Förderplanung, basierend auf der Arbeit mit dem Instrumentarium Sprachgewandt. Die Hinweise auf die Förderplanung sollen bis Ende 2017 bzw. bis spätestens auf den Zeitpunkt der Implementierung des neuen kantonalen Lehrplans vorliegen inkl. einem Weiterbildungsangebot.
  • Sprachgewandt I wird um ein Beobachtungsinstrument bzw. Beobachtungsbogen (allenfalls entsprechend dem Kriterienraster von Sprachgewandt II) ergänzt. Das Beobachtungsinstrument soll bis Ende 2017 bzw. bis spätestens auf den Zeitpunkt der Implementierung des neuen kantonalen Lehrplans vorliegen inkl. einem Weiterbildungsangebot.
  • Es ist zu prüfen, ob die Niveaubezeichnungen in Sprachgewandt I und II auf den GER-Referenzrahmen (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen; A1, A2, etc.) abgestimmt und vereinheitlicht werden könnten, ohne die Grundstruktur der Instrumente zu verändern. Die Arbeiten sollen bis zur Implementierung des neuen kantonalen Lehrplans abgeschlossen sein.
  • Das Aus- und Weiterbildungsangebot zu Sprachstandsdiagnose und Sprachgewandt (PH Zürich, Zürcher Arbeitsgemeinschaft für Weiterbildung der Lehrpersonen des Kantons Zürich und Institut Unterstrass) sollen erweitert werden. Bis Ende 2017 sind die Weiterbildungsformate aktualisiert, ausgebaut und aufgeschaltet.
  • Die Möglichkeiten bzw. Synergien mit den Lernfördersystemen wie «Lernlupe» und «Stellwerk» für die Sprachstandsdiagnose und die Sprachentwicklung von Deutsch als Zweitsprache werden bis im Sommer 2017 geprüft. Dies geschieht in Zusammenarbeit und Absprache mit dem Kanton St.Gallen.
  • Bei der Begutachtung und Weiterentwicklung des Instrumentariums prüft das Volksschulamt grundsätzlich die Möglichkeiten einer interkantonalen Zusammenarbeit u.a. im Hinblick auf eine Finanzierungsbeteiligung.
  • Bei einer Neuauflage wird die Verständlichkeit der Bilder und die Vereinheitlichung der Handbücher von SGW I und II geprüft und wo sinnvoll angepasst.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Die Resultate der Befragung zu «Sprachgewandt I & II» werden zur Kenntnis genommen.
  • Das Volksschulamt soll beauftragt werden, die Arbeiten gemäss den Erwägungen unter Punkt 4 zu veranlassen und dem Bildungsrat über den Vollzug im Schuljahr 2018/19 Bericht zu erstatten.
  • Publikation des Bildungsratsbeschlusses in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet.
  • Mitteilung an: alle Schulpflegen; das Schul- und Sportdepartement der Stadt Zürich, SSD; das Departement Schule und Sport Winterthur; DSS; den Verband Zürcher Schulpräsidien, VZS; den Verband der Schulleiterinnen und Schulleiter des Kantons Zürich, VSLZH; den Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband, ZLV z. H. der Stufenorganisationen; den Vorstand der Lehrpersonenkonferenz, LKV; die Kantonale Elternmitwirkungsorganisation Zürich, KEO; den Verband Zürcher Privatschulen, VZP; den Berufsverband der Sekundarlehrkräfte des Kantons Zürich, SekZH; den Schweizerischen Verband des Personals öffentlicher Dienste, Region Zürich, Lehrberufe, vpod Zürich Lehrberufe; den Verein Zürcher Lehrpersonen Deutsch als Zweitsprache, VZL-DaZ; die Lehrpersonenkonferenz der Berufsfachschulen, LKB; die Lehrpersonenkonferenz der Mittelschulen, LKM; der Mittelschullehrpersonenverband Zürich, MVZ; die Pädagogische Hochschule Zürich, PHZH; das Institut Unterstrass an der PHZH, unterstrass.edu; die Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik; HfH; die Interkantonale Lehrmittelzentrale, ilz; die Schweizer Schulen im Ausland mit Patronat des Kantons Zürich; die Bildungsdirektion des Kantons Zürich: Lehrmittelverlag Zürich, Bildungsplanung, Volksschulamt.

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