Leitlinien zu Bildung und Integration

Beschluss Bildungsrat
2016/34
Sitzungsdatum
12. Dezember 2016

Erwägungen

Das Bildungswesen steht auf allen Stufen vor den Herausforderungen, Kindern und Jugendlichen, die über einen unterschiedlichen sozialen, sprachlichen, kulturellen und religiösen Hintergrund verfügen, gute Bildungschancen zu geben und zu einer guten Bildung zu verhelfen. Der Bildungsrat erliess mit Beschluss vom 14. Januar 2008 (BRB 5/2008) zehn kurz formulierte Leitlinien zu «Bildung und Integration». Die Leitlinien beschreiben in knapper Form Ziele und Massnahmen in vier Handlungsfeldern: Sprachkompetenz; Chancengleichheit; Respekt und sozialer Zusammenhalt; Partnerschaft und Dialog. Sie stellen eine stufenübergreifende Übersicht der längerfristigen Ziele und Massnahmen dar – von früher Bildung über die Volksschule bis zur Sekundarstufe II. Die Leitlinien sollen insbesondere Akteuren auf kantonaler Ebene eine Orientierung für die Arbeit geben und eine Weiterentwicklung in dieser Thematik ermöglichen. Adressaten sind insbesondere die Ämter der Bildungsdirektion, die PH Zürich, kantonale Verbände des Bildungswesens sowie die bildungsrätliche Kommission «Forum Migration und Integration». Die Leitlinien bilden zudem eine Basis für das regelmässige Beobachten und Reflektieren der Entwicklungen auf kantonaler Ebene. Alle drei Jahre – in den Jahren 2011 und 2014 –wurde dem Bildungsrat über erfolgte Umsetzungen Bericht erstattet.

Der Bildungsrat hat angeregt zu prüfen, ob und gegebenenfalls wie die bestehenden Leitlinien überarbeitet werden sollen (Protokoll der Sitzung vom 24. November 2014, «Pendenzen»). Die Kommission «Forum Migration und Integration» hat an der Sitzung vom 29. September 2016 darüber beraten und schlägt vor, die Leitlinien zu überarbeiten. Sie sollen insbesondere in folgenden Aspekten aktualisiert werden:

  • Begriffe und Konzepte sollen einem aktuellen Stand angepasst werden.
  • Neue wichtige Themen sollen aufgenommen und Massnahmen, die unterdessen umgesetzt sind, gestrichen werden.
  • Die frühe Bildung und die Bildung auf Sekundarstufe II sollen mehr Gewicht bekommen.
  • Die Adressaten der Leitlinien sollen geklärt werden. Revidierte Leitlinien sollen auch Gemeinden und Schulen dienen, die kommunale Leitbilder erstellen.
  • Es sollen Vorschläge ausgearbeitet werden, wie die Leitlinien im Schulfeld so bekannt gemacht werden können, dass sie genutzt werden.

Die Überarbeitung der Leitlinien soll durch die Bildungsdirektion in Zusammenarbeit mit dem «Forum Migration und Integration» erfolgen. Damit sind die Ämter der Bildungsdirektion, die kantonalen Verbände des Bildungswesens sowie die grösseren eingewanderten Bevölkerungsgruppen in die Überarbeitung einbezogen.

Folgendes Vorgehen ist geplant:

  • Entwurf überarbeiteter Leitlinien durch eine Arbeitsgruppe des «Forums Migration und Integration» bis April 2017
  • Beratung des Entwurfs im «Forum Migration und Integration», Konsultation der involvierten Ämter sowie Hearing mit Vertretungen kantonaler Verbände und der PH Zürich April bis Juni 2017
  • Bereinigung und Antrag zur Verabschiedung durch den Bildungsrat bis Oktober 2017
  • Kommunikation bis Dezember 2017

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Das Volksschulamt soll beauftragt werden, die Leitlinien des Bildungsrats zu «Bildung und Integration» aus dem Jahr 2008 in Zusammenarbeit mit der bildungsrätlichen Kommission «Forum Migration und Bildung» zu überarbeiten und dem Bildungsrat bis Oktober 2017 eine aktualisierte Version vorzulegen.
  • Mitteilung an: «Forum Migration und Integration», Abt. Bildungsplanung, Amt für Jugend und Berufsberatung, Hochschulamt, Mittelschul- und Berufsbildungsamt, Volksschulamt

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