Auswertung der Vernehmlassung zum Zürcher Lehrplan 21 und weiteres Vorgehen

Beschluss Bildungsrat
2016/32
Sitzungsdatum
10. Dezember 2016

Ausgangslage

Von 2010 bis 2014 hat die Deutschschweizer Erziehungsdirektoren-Konferenz (D-EDK) den Lehrplan 21 erarbeitet. Mit diesem ersten gemeinsamen Lehrplan für die Volksschule setzen die 21 deutsch- und mehrsprachigen Kantone den Artikel 62 der Bundesverfassung um, die Ziele der Schule zu harmonisieren. Ende Oktober 2014 gaben die Deutschschweizer Erziehungsdirektorinnen und -direktoren den Lehrplan 21 zuhanden der Kantone frei. Die Kantone führen den Lehrplan 21 gemäss ihren je eigenen Rechtsgrundlagen ein.

Um abzuklären, welche Anpassungen und Ergänzungen für die Einführung des Lehrplans 21 im Kanton Zürich notwendig sind, hat das Volksschulamt eine Projektorganisation aufgebaut, in der schulnahe Verbände und Institutionen mitarbeiten. Im Rahmen des Projektes wurden im Auftrag des Bildungsrates ab Januar 2015 notwendige Anpassungen und Ergänzungen ausgearbeitet, unter anderem eine Lektionentafel für den Kanton Zürich (BRB 5/2015, 21/2015, 50/2015).

Vom 15. April bis zum 9. September 2016 wurde der Lehrplan für die Volksschule des Kantons Zürich auf der Grundlage des Lehrplans 21 in eine breite Vernehmlassung gegeben (BRB 11/2016). Die Vernehmlassung hatte das Ziel, die Stellungnahmen der Partner des Schulfelds, der politischen Parteien sowie weiterer Organisationen einzuholen und den Lehrplan im Kanton Zürich breit zu verankern.

Ergebnisse der Vernehmlassung und Erwägungen

Insgesamt wurden 253 Organisationen und Institutionen zur Vernehmlassung eingeladen (davon 196 Schulgemeinden). 131 haben eine Stellungnahme eingereicht (davon 86 Schulgemeinden). Diese Stellungnahmen wurden in die Auswertung der Vernehmlassung einbezogen. Die Ergebnisse der Auswertung werden im Auswertungsbericht dargestellt. Zudem sind 415 weitere Stellungnahmen von Personen und Institutionen, die nicht zur Vernehmlassung eingeladen waren, über den elektronischen Briefkasten auf der Website des Volksschulamtes, per Mail oder per Post eingegangen.

Die Vernehmlassungsteilnehmenden sind grundsätzlich mit der Einführung des Zürcher Lehrplans 21 einverstanden. Vorbehalte werden zum Einführungszeitpunkt, zu den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln, zu den Rahmenbedingungen insbesondere für Medien und Informatik sowie zur Beurteilung und zum Zeugnis geäussert. Zu den Inhalten des Zürcher Lehrplans 21 sind keine Rückmeldungen eingegangen. Im Zentrum der Vernehmlassung stand die neue Lektionentafel. Insgesamt lassen die Rückmeldungen zur Lektionentafel nicht in allen Fragen eindeutige Schlüsse zu. Doch zeichnen sich in vielen Punkten Tendenzen ab, die im Folgenden zusammen mit Erwägungen des Volksschulamts aufgezeigt werden:

  • Der Vorschlag der Lektionentafel, der in die Vernehmlassung gegeben wurde, geht von der Annahme aus, dass § 21a des Volksschulgesetzes (VSG) angepasst oder gestrichen wird, so dass die Anzahl und die Verteilung der Lektionen im Fachbereich Gestalten verändert werden kann. Eine deutliche Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden spricht sich für die Streichung von § 21a VSG aus. Die Kompetenz zur Änderung des Volksschulgesetzes liegt beim Kantonsrat.
  • MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik): Die Stärkung des MINT-Bereichs wird begrüsst.
  • Natur, Mensch, Gesellschaft (NMG): Der Vorschlag, die Stärkung mit einer zusätzlichen Lektion im Fach Natur, Mensch, Gesellschaft (NMG) in der 4. Klasse der Primarstufe zu erreichen, wird von den Vernehmlassungsteilnehmenden hingegen nicht gestützt. Stattdessen soll diese Lektion zum Beispiel für den Halbklassen- bzw. Teamteachingunterricht auf der Mittelstufe eingesetzt werden. Zudem wird von vielen Vernehmlassungsteilnehmenden vorgeschlagen, je eine NMG-Lektion von der 5. und 6. Klasse in die 1. und 2. Klasse zu verschieben. Auch auf der Sekundarstufe ist die in der Vernehmlassung zusätzlich vorgeschlagene Lektion Natur und Technik in der 2. Klasse umstritten.
  • Medien und Informatik: Die Aufnahme von Medien und Informatik in die Lektionentafel wird in der Vernehmlassung breit unterstützt. Die Vorbehalte betreffen die Rahmenbedingungen der Einführung insbesondere die Qualifikation der Lehrpersonen, die Lehrmittel und die ICT-Infrastruktur. Um diese Voraussetzungen zu verbessern, hat der Bildungsrat in den letzten Wochen die folgenden Beschlüsse gefasst: Am 24. Oktober 2016 hat er ein Konzept zur Qualifikation der Lehrpersonen der Mittel- und der Sekundarstufe in Medien und Informatik beschlossen (BRB 22/2016/). Am 14. November 2016 hat er die Empfehlungen zur ICT-Struktur, die er 2012 mit dem ICT-Guide gesetzt hatte, bekräftigt und den Gemeinden bis 2022 eine Weiterentwicklung empfohlen. Der Kanton wird die Gemeinden bei dieser Entwicklung mit Modellen zur Umsetzung unterstützen (BRB 24/2016). Überdies erstellt der Lehrmittelverlag Zürich zurzeit ein neues Lehrmittel im Bereich Medien und Informatik, das ab Schuljahr 2019/20 das Lehrmittel «Medienkompass» ablösen wird. Bis dahin wird mit dem «Medienkompass» und den bestehenden unterrichtsergänzenden Lernmaterialien gearbeitet werden.
  • Fremdsprachen: Der Einstieg in das Fremdsprachenlernen auf der Primarstufe soll möglichst intensiv erfolgen. Die Vernehmlassung stützt diesen Ansatz. Der Beginn des Englischunterrichts neu in der 3. Klasse, wie in den meisten Kantonen, statt wie bisher in der 2. Klasse, findet eine hohe Zustimmung.
  • Gestalten: Der in der Vernehmlassung vorgeschlagenen Verteilung der Lektionen im Bildnerischen Gestalten sowie im Textilen und Technischen Gestalten wird mehrheitlich zugestimmt.
  • Lektionen pro Woche für die Schülerinnen und Schüler: Es wird gefordert, dass die Zahl der Wochenlektionen jeweils mit der nächst höheren Klassenstufen erhöht wird. Damit dies nicht zu einer Überlastung der Schülerinnen und Schüler führt, soll jedoch die Lektionenzahl in der 5. und 6. Klasse der Primarstufe sowie in der 2. Klasse der Sekundarstufe gegenüber heute nicht erhöht werden. Auf der Kindergartenstufe findet der Vorschlag, im 1. Kindergartenjahr 20 Lektionen ausschliesslich an den Vormittagen und im 2. Kindergartenjahr 24 Lektionen mit Unterricht an zwei Nachmittagen, eine hohe Zustimmung.
  • Halbklassenunterricht: In der Vernehmlassung wird gefordert, dass keine Lektionen abgebaut werden, in denen in Halbklassen oder im Teamteaching unterrichtet werden kann. Dieser Forderung kann auf der Primarstufe nicht nachgekommen werden, da der Regierungsrat – ausgehend vom neuen Berufsauftrag – bereits eine Anpassung der Volksschulverordnung und damit der Anzahl der Halb- oder Teamteachinglektionen beschlossen hat (RRB 259/2015). Mit diesem Beschluss wird die Anzahl der Halbklassen- bzw. Teamteachinglektionen auf der Primarstufe von 46 Lektionen im Schuljahr 2015/16 auf 42 ab Schuljahr 2017/18 reduziert. Die in der Vernehmlassung vorgeschlagene Verteilung der Halbklassen- bzw. Teamteachinglektionen auf die Unter- bzw. Mittelstufe findet Unterstützung. Es wird breit gefordert, dass der Unterricht im Textilen und Technischen Gestalten weiterhin in Halbklassen erfolgen muss.
  • Religionen, Kulturen, Ethik: Der Vorschlag, in der 2. Klasse der Sekundarstufe eine zusätzliche Lektion Religionen, Kulturen, Ethik zu unterrichten, wird in der Vernehmlassung nicht gestützt. Diese Lektion könnte allenfalls für den Halbklassen- bzw. Teamteachingunterricht auf der Mittelstufe verwendet werden. Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden möchte zudem Religionen, Kulturen, Ethik als eigenständigen Fachbereich mit eigenen Lektionen in der Lektionentafel erhalten. - Projektunterricht: Der Projektunterricht in der 3. Klasse der Sekundarstufe von zwei Lektionen im Pflichtbereich (und nicht als Wahlfach) wird im Grundsatz gestützt.
  • Wahlfach Berufliche Orientierung: Das Wahlfach Berufliche Orientierung in der 3. Klasse der Sekundarstufe wird – als Ergänzung zur neuen Pflichtlektion in der 2. Klasse – begrüsst. Wie alle anderen Wahlfächer soll das Wahlfach Berufliche Orientierung von den Gemeinden finanziert werden.

Weiteres Vorgehen

Das Volksschulamt soll beauftragt werden, ausgehend von den Ergebnissen der Vernehmlassung, den Zürcher Lehrplan 21 Lehrplan unter Berücksichtigung der dem Bildungsrat vorgelegten Vernehmlassungsergebnisse und die Lektionentafel gemäss der Entwurfsfassung vom 21. November 2016 fertig zu stellen. Bei der Überarbeitung der Lektionentafel gelten weiterhin folgende Zielsetzungen:

  1. Das Bildungs- und Unterrichtsangebot in der Volksschule soll in Bezug auf die einzelnen Fachbereiche ausgewogen sein.
  2. Die Anzahl der pro Fachbereich zur Verfügung stehenden Lektionen soll wenn immer möglich den Richtwerten entsprechen, die bei der Entwicklung des Lehrplans 21 verwendet worden sind (BRB 21/2015). Nur wenn in etwa so viel Zeit wie in den Richtwerten vorgesehen zur Verfügung steht, können die im Lehrplan gesetzten Ziele und Kompetenzen erreicht werden. Die Entwicklung in Richtung einer harmonisierten Lektionentafel unterstützt zudem die Harmonisierung der Bildungsziele gemäss Artikel 62 der Bundesverfassung.

Den in der Vernehmlassung deutlich gemachten Vorbehalten wird im weiteren Projektverlauf bestmöglich Rechnung getragen. In den letzten Monaten wurde in Zusammenarbeit mit den Weiterbildungsinstitutionen eine breite Palette von Qualifikations- und Weiterbildungsangeboten vorbereitet. Zahlreiche grundlegende Angebote, insbesondere in Medien und Informatik, werden den Gemeinden und Schulen kostenlos zur Verfügung gestellt. Parallel zur Einführung des Lehrplans wird am Thema Beurteilung weitergearbeitet. Für die Schulen und Lehrpersonen werden überdies Unterstützungsmaterialien erarbeitet.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Der Bildungsrat nimmt den Auswertungsbericht der Vernehmlassung zum Lehrplan für die Volksschule des Kantons Zürich auf der Grundlage des Lehrplans 21 zur Kenntnis.
  • Das Volksschulamt soll beauftragt werden, den neuen Lehrplan und die Lektionentafel unter Berücksichtigung der Vernehmlassungsergebnisse bis im Frühling 2017 zuhanden des Bildungsrates fertig zu stellen.
  • Publikation des Bildungratsbeschlusses in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet.
  • Mitteilung an die Gremien und Mitwirkenden des Projektes Lehrplan 21 Kanton Zürich, die Bildungsrätliche Kommission Bildungsstandards und Lehrplan 21, die Adressaten der Vernehmlassung sowie die Bildungsdirektion.

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