Mittelschulen. Übertrittsverfahren an die verschiedenen Mittelschultypen im Kanton Zürich. Bericht.

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Beschluss Bildungsrat
2016/31
Sitzungsdatum
14. November 2016

Die Übertrittsverfahren an die verschiedenen allgemeinbildenden und berufsorientierten Mittelschulen im Kanton Zürich sind heute nicht kohärent: Die Prüfungszeitpunkte sind uneinheitlich. Zudem gelten unterschiedliche Regelungen darüber, welche Aufnahmeprüfungen bei Bestehen auch die Zulassung zu einem anderen Mittelschultyp ermöglichen. Zudem hat der Kantonsrat mit Beschluss vom 27. April 2015 (KR-Nr. 87b/2013) eine Änderung des Mittelschulgesetzes beschlossen, nach welcher für die Aufnahme ans Kurzgymnasium die Vorleistungen der Schülerinnen und Schüler «angemessen zu berücksichtigen» sind. Diese Ausgangslage hat den Bildungsrat dazu bewogen, mit Beschluss vom 9. November 2015 den Prozess zu einer umfassenden Überarbeitung des Systems des Übertritts an die verschiedenen Mittelschultypen ab der Sekundarstufe der Volksschule in Gang zu setzen (BRB 49/2015).

Dem Bildungsrat wird mit dem Bericht vom 26. Oktober 2016 ein Lösungsvorschlag zu den Übertrittsverfahren von der Volksschule an die verschiedenen Mittelschultypen mit dem weiteren Vorgehen zum Beschluss vorgelegt.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Der Bericht über das Vorprojekt «Übertrittsverfahren an die verschiedenen Mittelschultypen im Kanton Zürich» vom 26. Oktober 2016 wird zur Kenntnis genommen.
  • Die im Bericht über das Vorprojekt vom 26. Oktober 2016 aufgezeigten Eckwerte werden zuhanden des Hauptprojekts gutgeheissen.
  • Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt soll mit der Durchführung des Hauptprojektes gemäss Ziffer 5 des Berichts über das Vorprojekt vom 26. Oktober 2016 beauftragt werden.
  • Die Erarbeitung der Anschlussprogramme soll in Zusammenarbeit zwischen dem Volksschulamt und dem Mittelschul- und Berufsbildungsamt sowie Vertreterinnen und Vertretern des betroffenen Schulfeldes erfolgen.
  • Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt soll beauftragt werden, dem Bildungsrat das «Reglement für den Übertritt an die verschiedenen Mittelschulen des Kantons Zürich» zur Genehmigung bzw. zur Verabschiedung zuhanden des Regierungsrats vorzulegen.
  • Der Abschluss des Hauptprojekts und der Erlass des Reglements sollen zeitlich so geplant werden, dass das Übertrittsverfahren an die verschiedenen Mittelschulen des Kantons Zürich vorbehältlich allfälliger Übergangsfristen erstmals für den Übertritt an die Mittelschulen mit Schuljahresbeginn 2019/2020 zur Anwendung kommt.
  • Publikation des Bildungsratsbeschlusses in geeigneter Form im Schulblatt des Kantons Zürich und im Internet.
  • Mitteilung an: den Präsidenten der Präsidentenkonferenz Schulkommissionen Mittelschulen, Herrn Thomas Fausch; den Präsidenten der Schulleiterkonferenz Mittelschulen, Herrn Dr. Christoph Wittmer; den Präsidenten der Lehrpersonenkonferenz Mittelschulen, Herrn Marcel Meyer; den Präsidenten der Präsidialkonferenz Zürcher Berufsfachschulen, Herrn Paul Müller; die Präsidentin der Lehrpersonen Konferenz Berufsfachschulen Kanton Zürich, Frau Dr. Doris Kohler; die Präsidentin der Lehrpersonenkonferenz Volksschule, Frau Anna Richle; die Bildungsdirektion: Bildungsplanung; Volksschulamt, Mittelschul- und Berufsbildungsamt.

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