Bildungsangebot an der neuen Kantonsschule in Uetikon am See

Beschluss Bildungsrat
2016/30
Sitzungsdatum
14. November 2016

Ausgangslage

Gestützt auf § 4 Abs. 1 des Mittelschulgesetzes vom 13. Juni 1999 (MSG) hat der Kantonsrat am 19. September 2016 die Errichtung einer neuen Kantonsschule in Uetikon am See beschlossen. Der Schulbetrieb an der neuen Kantonsschule soll auf Schuljahr 2018/19 in einem Provisorium auf dem kantonseigenen Grundstück «Rossweid» im Dorfzentrum aufgenommen werden.

Für die Zuteilung der Schultypen und Maturitätsprofile an die neue Kantonsschule ist der Bildungsrat zuständig (§ 4 Abs. 3 MSG). Das Zuteilungsverfahren richtet sich nach dem vom Bildungsrat am 17. März 2014 genehmigten Konzept «Angebotszuteilung an Mittelschulen des Kantons Zürich».

Auf der Grundlage eines Aussprachepapiers hat sich der Bildungsrat bereits am 15. Dezember 2014 dafür ausgesprochen, dass der neuen Kantonsschule am rechten Ufer des Zürichsees sowohl ein Kurz- als auch ein Langgymnasium zugeteilt werden sollen. Die definitive Zuteilung der Angebote ist aber noch nicht erfolgt. Ob neben dem altsprachlichen, dem neusprachlichen, dem wirtschaftlich-rechtlichen und dem mathematisch-naturwissenschaftlichen Profil auch das musische Profil zugeteilt werden soll, sei mit Blick auf die Kantonsschule Küsnacht vertieft zu prüfen.

Erwägungen

In der rund vierzig Jahre zurückliegenden Phase, in der im Kanton Zürich letztmals neue Kantonsschulen errichtet wurden, verfolgte der Kanton Zürich für seine Landschulen das Prinzip eines Vollangebots. Aus diesem Grund verfügen die Kantonsschulen im Zürcher Oberland, Zürcher Unterland und Limmattal alle über ein Kurz- und ein Langgymnasium sowie über sämtliche an Zürcher Gymnasien möglichen Maturitätsprofile.

Auch die neue Kantonsschule in Uetikon am See soll nach dem Vorbild der Landschulen ein Lang- und ein Kurzgymnasium führen. Dadurch können im Einzugsgebiet der Schule sowohl von der Primarstufe als auch von der Sekundarstufe ans Gymnasium übertretende Schülerinnen und Schüler in Uetikon am See unterrichtet werden. Gegenüber heute bringt dies neben einer Entlastung der S-Bahn-Linien in Richtung Stadt Zürich den Vorteil, dass die im Einzugsgebiet wohnenden Kinder für den Besuch des Untergymnasiums nicht in die Stadt pendeln müssen. Ausserdem würde ein Verzicht aufs Untergymnasium aller Voraussicht nach Zwangsumteilungen aus anderen Bezirken nötig machen, da aus dem Einzugsgebiet der neuen Kantonsschule nicht genügend Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule zur Bildung eines Obergymnasiums zur Verfügung stehen  und die Mehrzahl der Untergymnasiastinnen und Untergymnasiasten beim Wechsel ins Obergymnasium erfahrungsgemäss an ihrer angestammten Schule bleiben. Für den organischen Aufbau der Schule und ihrer Kultur ist es ausserdem wichtig, dass Kurz- und Langgymnasium bereits im Provisorium geführt werden.

Bei den Maturitätsprofilen umfasst das Vollangebot das altsprachliche, das neusprachliche, das mathematisch-naturwissenschaftliche, das wirtschaftlich-rechtliche und das musische Profil. Um dieses Vollangebot betrieblich und ökonomisch sinnvoll führen zu können, bedarf es einer Grösse von mindestens 1000 Schülerinnen und Schülern. Dies legen Erfahrungen an anderen Mittelschulen nahe. Gemäss aktueller Planung wird die neue Kantonsschule in Uetikon am See im Vollausbau mit rund 1000 Schülerinnen und Schülern geführt werden. Die kritische Grösse für die Führung von fünf Maturitätsprofilen wäre damit knapp erreicht. In Uetikon am See besteht zudem die Möglichkeit eines Ausbaus auf rund 1500 Schülerinnen und Schüler.

Bei der Profilzuteilung sind neben der Betriebsgrösse auch die zu erwartende Nachfrage sowie das Profilangebot insbesondere bei umliegenden Mittelschulen in die Überlegungen miteinzubeziehen. Im kantonalen Durchschnitt ist die Nachfrage beim neusprachlichen, beim wirtschaftlich-rechtlichen und beim mathematisch-naturwissenschaftlichen Profil am höchsten. Die beiden sprachlichen Profile werden an sämtlichen Langgymnasien geführt. Werden der neuen Kantonsschule in Uetikon am See in der Folge diese vier Maturitätsprofile zugesprochen, so führt dies nicht zu einem Überangebot.

Beim Zusprechen des musischen Profils ist die Situation indes kritischer zu beurteilen: Mit der Kantonsschule Küsnacht und Stadelhofen führen aktuell jene zwei Kantonsschulen, deren Einzugsgebiete sich mit demjenigen der neuen Kantonsschule in Uetikon am See am stärksten überschneiden, ein musisches Profil. Die Abschlusszahlen der Kantonsschulen Küsnacht und Stadelhofen sind ein Hinweis auf den musischkünstlerischen Charakter der beiden Schulen:

Tabelle 1: Bestandene Maturitäten an den Kantonsschulen Küsnacht und Stadelhofen nach Profil

  KS Küsnacht KS Stadelhofen Gesamtergebnis
2011      
Musisches Profil 40 75 115
andere Profile 47 69 116
2012      
Musisches Profil 39 59 98
andere Profile 37 73 110
2013      
Musisches Profil 49 65 114
andere Profile 53 63 116
2014      
Musisches Profil 58 59 117
andere Profile 44 74 118
2015      
Musisches Profil 48 63 111
andere Profile 53 78 131

Infolge des Zusammenspiels von Angebot und Nachfrage würde ein musisches Profil an der neuen Kantonsschule in Uetikon am See den Anteil der musischen Profile an den beiden bestehenden Schulen reduzieren. Es droht der Effekt, dass das musische Profil an keiner der drei Schulen die kritische Grösse erreicht, die für das Führen des musischen Profils sinnvoll und für eine starke positive Prägung der schulischen Kultur nötig ist. Ausserdem sind die Kantonsschulen in Küsnacht und Stadelhofen mit dem öffentlichen Verkehr so gut erschlossen, dass auch bei Verzicht auf das musische Profil an der neuen Kantonsschule für alle am rechten Ufer des Zürichsees wohnhaften Gymnasiastinnen und Gymnasiasten das Profil wählbar bleibt.

Die Kantonsschule Küsnacht verfolgt neben dem regionalen Aspekt mit dem musischen Profil und dem sechsjährigen Immersionsangebot eine doppelte Strategie. Die langjährige Tradition und die aufwendige Infrastruktur sprechen aktuell für den Beibehalt des musischen Profils. Inwiefern diese Doppelstrategie auch langfristig sinnvoll ist, ist abhängig von künftigen Entwicklungen. Falls in Küsnacht dereinst auf das musische Profil verzichtet werden sollte, ist die Thematik eines musischen Angebots an der neuen Kantonsschule in Uetikon am See wieder aufzugreifen. Einstweilen ist die Schule jedoch ohne musisches Profil zu positionieren.

Ab welchem Zeitpunkt die Schule welches Profil anbietet und zu welchem Zeitpunkt wie viele Klassen geführt werden, ist von der Nachfrage abhängig zu machen und daher von der Schule nach Absprache mit dem Mittelschul- und Berufsbildungsamt von Jahr zu Jahr zu entscheiden. Geplant ist, den Schulbetrieb der neuen Kantonsschule in Uetikon am See mit je zwei Klassen des ersten Untergymnasiums und des ersten Obergymnasiums zu beginnen. Dies ermöglicht einen schrittweisen Aufbau der neuen Kantonsschule und verhindert gleichzeitig, dass Schülerinnen und Schüler während des Unter- oder Obergymnasiums der Neugründung wegen die Schule wechseln müssen. Die ersten Maturitätsprüfungen der Schule werden in der Folge erstmals am Ende des vierten Jahres durchgeführt.

Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt hat die Angebotszuteilung mit der Schulleiterkonferenz und mit den von der Neugründung unmittelbar betroffenen Schulen diskutiert. Es sind keine erheblichen Einwände vorgebracht worden. Die Vorgaben des Konzepts «Angebotszuteilung an Mittelschulen des Kantons Zürich» vom 17. März 2014 sind eingehalten. Die neue Schule ist aufgefordert, dem Bildungsrat rechtzeitig vor Beginn des Unterrichts im Sommer 2018 die Lehrpläne und Stundentafeln zum Erlass vorzulegen sowie ihm die Schwerpunktfächer zur Festlegung zu unterbreiten.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Der neuen Kantonsschule in Uetikon am See wird die Führung eines Lang- und Kurzgymnasiums bewilligt.
  • Der Schule werden folgende Maturitätsprofile zugeteilt: Altsprachliches, neusprachliches, mathematisch-naturwissenschaftliches und wirtschaftlichrechtliches Profil.
  • Die Schule legt während des Aufbaus das Profilangebot und die Anzahl Klassen von Jahr zu Jahr nach Absprache mit dem Mittelschul- und Berufsbildsamt fest.
  • Veröffentlichung des Bildungsratsbeschlusses in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet.
  • Mitteilung an: den Präsidenten der Präsidentenkonferenz Schulkommissionen, Herrn Eric Huggenberger; den Präsidenten der Schulleiterkonferenz Mittelschulen, Herrn Christoph Wittmer; den Präsidenten der Lehrpersonenkonferenz, Herrn Marcel Meyer; den Präsidenten des Mittelschullehrpersonenverband, Herrn Silvio Stucki; sowie das Mittelschul- und Berufsbildungsamt.

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