Kantonales Rahmenkonzept für die Maturitätsprüfungen an Zürcher Mittelschulen

Beschluss Bildungsrat
2016/29
Sitzungsdatum
14. November 2016

Ausgangslage

Die Maturitätsprüfungen an den Schweizer Gymnasien weisen wesentliche Unterschiede bezüglich Inhalt, Niveau und Aufbau auf. Dies zeigte die Studie EVAMAR II (2008), die die Auswirkungen des 1995 erlassenen Maturitätsanerkennungsreglements (MAR) untersuchte. Mit dem Ziel, den prüfungsfreien Zugang zu den Hochschulen zu sichern, gab die Schweizerische Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) 2012 ein in fünf Teilprojekte gegliedertes Projekt «Gymnasiale Maturität – Langfristige Sicherung des prüfungsfreien Hochschulzugangs» in Auftrag, darunter Teilprojekt 2 (TP 2) «Unterstützungsangebote zum Gemeinsamen Prüfen». Die Plenarversammlung der EDK beschloss am 17. März 2016 aufgrund der Anhörungsresultate zum Schlussbericht des TP 2 die Empfehlung an die Kantone, ihre Schulen bei der Abstimmung der Maturitätsprüfungen bezüglich Inhalt, Niveau und Art der Bewertung zu unterstützen.

Am 28. September 2015 gab der Bildungsrat des Kantons Zürich dem Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA) das Erstellen eines kantonalen Rahmenkonzepts zum Gemeinsamen Prüfen an Maturitätsprüfungen unter Einbezug der Zürcher Mittelschulen in Auftrag (BRB Nr. 45/2015). Dieser Auftrag steht in Einklang mit der im Rahmen der EDKAnhörung abgegebenen Stellungnahme des Bildungsrats zum Schlussbericht des TP 2: Den Kantonen solle empfohlen werden, ein kantonales Rahmenkonzept zum Gemeinsamen Prüfen zu erstellen und ihre jeweiligen Schulen damit zu beauftragen, innerhalb des vorgegebenen Rahmens schulspezifische Konzepte zu erarbeiten (vgl. BRB Nr. 13/2015).

Während sich der EDK-Schlussbericht zum TP 2 nebst den Maturitätsprüfungen auch auf curriculare Prüfungen vor der Matura bezieht, beschränken sich sowohl die EDK-Empfehlungen als auch der Auftrag des Bildungsrats auf die Maturitätsprüfungen. Letzteres liegt darin begründet, dass gemäss Mittelschulgesetz (MSG) in der Kompetenz des Bildungsrats der Erlass von Rahmenbestimmungen für Abschlussprüfungen liegt (§ 4 Abs. 1).

Die Schulleiterkonferenz der kantonalen Mittelschulen (SLK) ging das Thema Maturitätsprüfung bereits 2010 proaktiv an und verabschiedete unter dem Titel «Gemeinsam Prüfen an Maturitätsprüfungen» eine Strategie mit dem Ziel (teil-)identischer Maturitätsprüfungen. Nach einer SLK-internen Evaluation des dadurch angestossenen Prozesses beschloss sie im Jahr 2015, diese Strategie durch das Dokument «Qualität MaturaZH» zu ersetzen und den Fachschaften in der Folge die Wahl zu lassen zwischen (teil-)identischen Prüfungen mit einheitlicher Korrekturanweisung und einem «gleichwertigen Fachsystem». Das neue Dokument sah ausserdem vor, dass die schulspezifischen Konzepte zum Gemeinsamen Prüfen den jeweiligen Schulkommissionen zur Bewilligung vorgelegt werden.

Um den bildungsrätlichen Auftrag mit den laufenden Prozessen an den Schulen zu verbinden, hat das MBA mit einer Begleitgruppe zusammengearbeitet, die sich aus Vertretern der SLK, der Lehrpersonenkonferenz Mittelschulen (LKM), des Mittelschullehrpersonenverbands Zürich (MVZ) und der Fachexpertin für Gemeinsames Prüfen an der Schweizerischen Zentralstelle für die Weiterbildung der Mittelschullehrpersonen (wbz) zusammensetzte. Für die Erarbeitung des Rahmenkonzepts wurde der seinerzeit für den SLK-Prozess zuständige Rektor beigezogen.

SLK, LKM und MVZ haben den Entwurf des Rahmenkonzepts in ihren Gremien diskutiert und stehen ihm positiv gegenüber. Die bildungsrätliche Kommission Mittelschulen sprach sich an ihrer Sitzung vom 24. August 2016 grundsätzlich für das vorliegende Rahmenkonzept aus.

Gemeinsames Prüfen

Die Zusammenarbeit der Lehrpersonen beim gemeinsamen Prüfen verfolgt zwei Hauptziele: Zum einen soll die Qualität der Prüfung erhöht werden. Zum anderen sollen Leistungsbeurteilungen vergleichbarer und transparenter werden.

Das gemeinsame Prüfen bewegt sich in einem Spannungsfeld zwischen Standardisierung der Prüfung und Motivation des Schulfeldes. Eine zu starke Standardisierung der Prüfung kann eine Senkung des Anspruchsniveaus und einen teilweisen Verlust der Lehrfreiheit zur Folge haben. Ausserdem wachsen Befürchtungen um Lehrpersonenrankings, die auf Prüfungsresultaten basieren. Dank der Fokussierung auf den gemeinsamen Prozess der Prüfungserstellung,  durchführung und -bewertung lassen sich solch mögliche Folgen vermeiden und Befürchtungen ausräumen. Das Schulfeld soll dadurch zu einer echten Auseinandersetzung mit dem gemeinsamen Prüfen motiviert werden.

Der Kanton Zürich beschreitet mit dem vorliegenden Rahmenkonzept also bewusst einen prozessorientierten Weg, der auf der Zusammenarbeit innerhalb der Fachschaften basiert und diese zur Auseinandersetzung mit ihrer gemeinsamen Prüfungspraxis verpflichtet. Das Rahmenkonzept verfolgt das Ziel von gleichwertigen schriftlichen und mündlichen Maturitätsprüfungen auf hohem Niveau und nimmt die Schulen bereits auf dem Weg dahin in die Pflicht.

Die Fachschaften werden dazu verpflichtet, sich gemeinsam mit dem gesamten Regelkreislauf des Prüfungsprozesses sowie mit dem Verhältnis des Unterrichts zur Prüfung auseinanderzusetzen. Sie können die Prüfung auf den Unterricht abstimmen, statt dass sich der Unterricht übermässig nach der Prüfung ausrichtet. Diese Abstimmung der Art der Beurteilung (Prüfung) auf die Inhalte (Unterricht) ermöglicht eine Justierung des Niveaus einzelner Prüfungsaufgaben sowie der gesamten Prüfung. In einem ersten Schritt des Regelkreislaufs wird Grundsätzliches zu den Maturitätsprüfungen im betreffenden Fach festgehalten (Anforderungen, Inhalte, Format und Struktur, Bewertung, Ablauf). Im zweiten Schritt wird auf der Basis des Grundsätzlichen eine Prüfung für den ersten Prüfungszyklus erstellt, durchgeführt, korrigiert und bewertet. In einem dritten Schritt werden die Ergebnisse aus dem Prüfungsdurchlauf analysiert, und die Fachschaft legt gemeinsam fest, inwiefern eine Anpassung des Grundsätzlichen notwendig ist.

Durch den systematischen Überblick über den gesamten Prüfungsprozess wird das Ziel von Transparenz und Vergleichbarkeit der Maturitätsprüfungen erreicht. Gleichzeitig wird der Erstellungsprozess der Fachschaftskonzepte und der daraus hervorgehenden schulspezifischen Konzepte anhand des kantonalen Rahmenkonzepts nachvollziehbar. Diese Transparenz und Systematik macht eine Überprüfung der Qualität möglich.

Das vorliegende Rahmenkonzept entwickelt den Regelkreislauf weiter, den Maag-Merki für einen Prüfungsdurchlauf definiert hat (vgl. Schlussbericht des TP 2). Gemäss der Arbeitsdefinition des gemeinsamen Prüfens im Schlussbericht des TP 2 müssen die ersten vier der neun in diesem Modell definierten Schritte des Prüfungsprozesses gemeinsam durchlaufen werden, damit von gemeinsamem Prüfen gesprochen werden kann. Im Rahmenkonzept werden diese ersten vier Schritte neu auf zwei Ebenen definiert. Anforderungen, Inhalte, Prüfungsformat und Bewertung werden zum einen grundsätzlich für den Fachbereich festgelegt und dienen zum anderen auch als Basis für die jahresspezifischen Prüfungen.

Anders als manche andere Kantone macht der Kanton Zürich den Schulen und ihren Fachschaften keine Vorgaben zum Grad der Einheitlichkeit der Prüfungen. Es werden zwar Vorgaben zum Prüfungsprozess gemacht, nicht aber zu den Prüfungen selbst. Am weitesten in Richtung Standardisierung gehen die Bildungsraumkantone AG, BL, BS und SO, die ihre Schulen zur Konzeption einer Hausmatura verpflichten, also zu einer einheitlichen Prüfung pro Fach und Schule. Andere Kantone wie der Kanton BE oder LU beschränken sich auf Vorgaben zu einer Abstimmung von Inhaltsbereichen, Kompetenzbereichen und Anforderungen. Wieder andere Kantone erlassen einzelne Vorgaben, wie z.B. der Kanton SG, der das Anforderungsniveau durch Prüfungsexperten validieren lässt oder der Kanton NE, der eine Abstimmung der Inhalte auf den Rahmenlehrplan vorschreibt.

Gemäss der Einschätzung der wbz-Fachexpertin fürs gemeinsame Prüfen zeigt die Erfahrung, dass top down Vorgaben zur Konzeption von einheitlichen Prüfungen negative Reaktionen bis hin zu offenem Widerstand auslösen können. Die Akzeptanz gegenüber dem Rahmenkonzept an den Schulen ist Voraussetzung für dessen erfolgreiche Umsetzung und die damit erreichte Qualitätsförderung. Die erfolgreiche Einführung von gemeinsamem Prüfen an Maturitätsprüfungen kann sich zudem positiv auf die vorhergehenden Prüfungszyklen auswirken.

Weiteres Vorgehen

Mit dem Erlass des Rahmenkonzepts durch den Bildungsrat wird das MBA beauftragt, die Schulen bei der Umsetzung des Konzepts zu unterstützen. Das MBA organisiert eine Kickoff-Veranstaltung und stellt Unterlagen zum Thema zur Verfügung.

Die einzelnen Schulleitungen definieren anschliessend unter Einbezug der Lehrpersonen und der Schulkommission die schulspezifischen Anforderungen aufgrund des kantonalen Rahmenkonzepts. Diese Vorgaben werden in den Fachschaften fachspezifisch umgesetzt und in Form von Fachschaftskonzepten verschriftlicht. Diese Fachschaftskonzepte werden von der Schulleitung zum schulspezifischen Konzept verdichtet und mit einem allgemeinen Teil ergänzt. Das schulspezifische Konzept wird alsdann der Schulkommission vorgelegt. Somit wird diese in den Konzeptionsprozess der Prüfungen eingebunden, deren Resultate sie in jedem Prüfungszyklus erwahrt (§ 6 Abs. 6 Mittelschulgesetz vom 13. Juni 1999). Die Schulkommissionspräsidenten und -präsidentinnen haben sich in der Präsidentenkonferenz vom 28. Oktober 2016 dafür ausgesprochen, dass die Schulkommissionen diese Rolle übernehmen.

Die schulspezifischen Konzepte werden dem MBA im Frühjahr 2018 zur Prüfung vorgelegt. Das MBA erstattet dem Bildungsrat im Herbst 2018 Bericht. Spätestens bei den Maturitätsprüfungen 2019 soll nach neuem Konzept geprüft werden.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Das kantonale Rahmenkonzept «Gemeinsames Prüfen an Maturitätsprüfungen an Zürcher Mittelschulen» vom 24. Oktober 2016 wird gutgeheissen.
  • Die Schulen sollen beauftragt werden, bis April 2018 die schulspezifischen Konzepte zu erarbeiten.
  • Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt soll beauftragt werden, die Schulen bei der Erarbeitung ihrer schulspezifischen Konzepte zu unterstützen.
  • Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt soll beauftragt werden, die schulspezifischen Konzepte zum Gemeinsamen Prüfen an Maturitätsprüfungen zu prüfen und dem Bildungsrat bis Herbst 2018 zu berichten.
  • Veröffentlichung des Bildungsratsbeschlusses in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet.
  • Mitteilung an den Präsidenten der Präsidentenkonferenz Schulkommissionen Mittelschulen, Herrn Eric Huggenberger; den Präsidenten der Schulleiterkonferenz Mittelschulen, Herrn Christoph Wittmer; HSGYM – Hochschule und Gymnasium; den Präsidenten der Lehrpersonenkonferenz, Herrn Marcel Meyer; den Präsidenten des Mittelschullehrpersonenverbandes Zürich, Herrn Silvio Stucki; sowie das Mittelschulund Berufsbildungsamt.

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