Berufszuteilung an Berufsfachschulen Medizinproduktetechnologin / Medizinproduktetechnologe EFZ

Beschluss Bildungsrat
2016/18
Sitzungsdatum
19. September 2016

Ausgangslage

Der Bildungsrat legt gemäss § 3 lit. a des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Berufsbildung vom 14. Januar 2008 (EG BBG) fest, für welche Berufe die Berufsfachschulen die schulische Bildung vermitteln und bestimmt das Einzugsgebiet dieser Schulen unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Lehrbetriebe.

Für die Zuteilung eines Berufes an eine Berufsfachschule hat der Bildungsrat mit Beschluss vom 27. Mai 2013Entscheidungsgrundlagen nach folgenden Kriterien erlassen: Professionalität und Qualität, Homogenität des Angebots, Erreichbarkeit des Schulstandortes sowie Wirtschaftlichkeit. Sie sollen die Entscheidungsfindung unterstützen betreffend die Errichtung und Schliessung von Schulen, die Zuteilung neuer Berufe, die Verschiebung bestehender Berufe, die Eröffnung und Schliessung von Niveaus und Klassen sowie die Umteilung von Lernenden.

Beim Beruf Medizinproduktetechnologin / Medizinproduktetechnologe mit Eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) handelt es sich um einen neuen Beruf. Es gibt entsprechend noch keinen Schulstandort in der Schweiz. Die Bildungsverordnung wird voraussichtlich anfangs 2018 in Kraft gesetzt. Frühster Ausbildungsbeginn der dualen Grundbildung ist das Schuljahr 2018/2019.

Erwägungen

Die Subkommission Schulorte der Schweizerischen Berufsbildungsämter-Konferenz (SBBK) erachtet vorderhand einen Schulstandort in der Deutschschweiz als ausreichend. Ein Standort an zentraler Lage ist daher sinnvoll. Die hohe Spitaldichte im Raum Zürich und die entsprechend grosse Anzahl möglicher Lehrstellen sprechen für Zürich. Die Subkommission Schulorte der SBBK empfiehlt Zürich als Standort. Die für den Beruf zuständige Organisation der Arbeitswelt (OdA), die OdA Santé, hat zudem beschlossen, die überbetrieblichen Kurse in Zürich durchzuführen.

Im Kanton Zürich sind grundsätzlich zwei Standorte möglich: das Zentrum für Ausbildung im Gesundheitswesen Kanton Zürich (ZAG) in Winterthur und das Careum Bildungszentrum für Gesundheitsberufe in Zürich. Dabei liegt der Schwerpunkt des Careum Bildungszentrums auf den medizinisch-technischen Ausbildungen, zu welchen auch die Medizinproduktetechnologie zu zählen ist. Das ZAG ist mit der Zuweisung an das Careum Bildungszentrum einverstanden. Auch der zentrale Standort in der Stadt Zürich spricht für das Careum Bildungszentrum.

Das Careum Bildungszentrum bietet sich in Bezug auf die Kriterien gemäss den Richtlinien zur Berufszuteilung als Standort an:

  • Professionalität und Qualität, Homogenität des Gesamtangebotes

    Das Careum Bildungszentrum ist seit 2005 ein Kompetenzzentrum für Berufe im Gesundheitswesen. Die neue 3-jährige Grundbildung Medizinproduktetechnologin / Medizinproduktetechnologe EFZ gehört zu dieser Branche. Synergien in Bezug auf Fachwissen und Infrastruktur können sowohl zur beruflichen Grundbildung Fachperson Gesundheit EFZ als auch zu den Bildungsgängen höhere Fachschulen (HF) im medizinisch-technischen und medizinisch-therapeutischen (MTT) Bereich genutzt werden. Die Bildungsinhalte des neuen Berufes sind erst im Entwurf definiert. Neben Lehrpersonen aus dem Beruf Fachperson Gesundheit EFZ und den Bildungsgängen HF im Bereich MTT wird voraussichtlich auch auf Fachpersonen aus dem Berufsfeld Medizinproduktetechnologie zurückgegriffen werden können. Die berufspädagogische Unterstützung wird intern durch Mentoring und Weiterbildung sichergestellt.
  • Erreichbarkeit des Schulstandortes

    Zürich liegt verkehrstechnisch zentral und ist auch von Bern, Basel oder St. Gallen in rund einer Stunde erreichbar. Das Careum Bildungszentrum kann mit dem Tram vom Hauptbahnhof in zehn Minuten erreicht werden.
  • Wirtschaftlichkeit

    Nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit sollten am Standort Parallelklassen geführt werden können. Die OdA Santé schätzt das Mengengerüst auf zwei Klassen pro Lehrjahr, was jedoch als hoch einzustufen ist. Insbesondere in der Aufbauphase muss damit gerechnet werden, dass nur eine Klasse geführt werden kann. Bei einem neuen Beruf sind in Bezug auf die Vorgaben zur Klassengrösse jedoch Abweichungen hinzunehmen. Weiter verlangt der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, dass bereits vorhandene Infrastruktur genutzt werden kann und die Kosten für Ergänzungsinvestitionen minimal gehalten werden können. Diese Anforderungen können – soweit bei einem neuen Beruf möglich – eingehalten werden.

Unter Berücksichtigung der aufgeführten Kriterien ist eine Zuweisung an das Careum Bildungszentrum als interkantonaler Schulort für die Deutschschweiz zweckmässig. Der Lehrgang wird voraussichtlich ab Schuljahr 2018/2019 angeboten werden.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Der Beruf Medizinproduktetechnologin / Medizinproduktetechnologe EFZ wird auf Beginn des Schuljahres 2018/2019 dem Careum Bildungszentrum für Gesundheitsberufe Zürich zugewiesen.
  • Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt wird beauftragt, die Massnahmen für die Umsetzung in die Wege zu leiten.
  • Publikation des Bildungsratsbeschlusses in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet.
  • Mitteilung an das Careum Bildungszentrum für Gesundheitsberufe, die Bildungsdirektion und das Mittelschul- und Berufsbildungsamt.

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