Volksschule. «Lehrmittelpolitik des Kantons Zürich». Überprüfung der Zweckmässigkeit

Beschluss Bildungsrat
2016/16
Sitzungsdatum
19. September 2016

Ausgangslage

Der Bildungsrat nahm am 3. September 2012 den Schlussbericht des Projekts «Lehrmittelpolitik des Kantons Zürich» vom 16. Mai 2012 zur Kenntnis und beauftragte die Bildungsdirektion mit entsprechenden Massnahmen zur Umsetzung (BRB 35/2012). Im Beschlussdispositiv wird die Bildungsdirektion beauftragt, die Zweckmässigkeit der neu geregelten Lehrmittelwahl an der Zürcher Volksschule vier Jahre nach der Umsetzung zu prüfen und dem Bildungsrat zu den Ergebnissen Bericht zu erstatten.

Rückblick

Der Bildungsrat beauftragte am 23. Februar 2009 die Bildungsdirektion mit der Durchführung des Projekts «Lehrmittelpolitik des Kantons Zürich» (BRB 6/2009). Leitendes Ziel des Projekts war die Überprüfung und Optimierung des kantonalen Lehrmittelwesens.

Im gleichen Beschluss wurde eine Projektorganisation festgelegt und eine Begleitkommission eingesetzt, in der alle massgebenden Institutionen und Organisationen im Lehrmittelbereich vertreten waren.

Am 15. Februar 2010 nahm der Bildungsrat den Zwischenbericht «Lehrmittelpolitik des Kantons Zürich. Teilprojekt 1: Leitlinien zur Lehrmittelpolitik des Kantons Zürich» zur Kenntnis und bestätigte die in zehn Leitsätzen formulierte Stossrichtung der kantonalen Lehrmittelpolitik. Er sprach sich dafür aus, die kantonale Lehrmittelhoheit zu wahren, am Lehrmittelobligatorium festzuhalten, die Praxistauglichkeit der Lehrmittel zu stärken, die Mitwirkung der Lehrpersonen zu verbessern und die Organisation des kantonalen Lehrmittelwesens weiterzuentwickeln.

Am 24. Januar 2011 beschloss der Bildungsrat aufgrund des Kurzberichts «Teilprojekt 1, Auftrag 1.2: Neues Modell zur Regelung der Lehrmittelwahl an der Zürcher Volksschule» ein Lehrmittelobligatorium in den Fächern Deutsch, Englisch, Französisch, Mathematik sowie für Religion und Kultur. 2014 wurde auch ein Lehrmittelobligatorium für Natur und Technik beschlossen (BRB 12/2014). In allen anderen Fachbereichen gilt die freie Lehrmit-telwahl auf der Ebene Schule bzw. Schulgemeinde. Der Lehrmittelstatus «obligatorisch» blieb bestehen, die Lehrmittelstatus «provisorisch-obligatorisch» und «zugelassen» wurden aufgehoben. Weiterhin wurde festgehalten, dass alle Lehrmittel, die an der Volksschule des Kantons Zürich eingesetzt werden, die grundlegenden Qualitätsansprüche an Lehrmittel erfüllen müssen.

Der Bildungsrat nahm am 3. September 2012 den Schlussbericht des Projekts «Lehrmittelpolitik des Kantons Zürich» vom 16. Mai 2012 zur Kenntnis und beauftragte die Bildungsdirektion mit der Umsetzung der entsprechenden Massnahmen (BRB 35/2012).

Am 26. November 2012 beschloss der Bildungsrat, im Fachbereich Englisch an der Volksschule ab Beginn des Schuljahres 2013/2014 ein Alternativobligatorium (AO) einzuführen (BRB 42/2012). Eines der alternativ-obligatorischen Lehrmittel muss seitdem unterrichtsleitend eingesetzt werden. Das AO ist befristet bis Ende Schuljahr 2021/22.

Am 17. März 2014 (BRB 6/2014) legte das Volksschulamt einen Zwischenbericht zu den Umsetzungsarbeiten im Rahmen der neuen Lehrmittelpolitik vor mit den entsprechenden Dokumenten für das Schulfeld: die zehn Leitsätze zur Lehrmittelpolitik, die grundlegenden Qualitätsansprüche an Lehrmittel, die Verfahren zur Erarbeitung von erweiterten Qualitätsansprüchen und das Konzept für die Bedarfsanalyse und den Anforderungskatalog.

Am 20. August 2014 beschloss der Regierungsrat die neue Lehrmittelverordnung für die Volksschule (LS 412.14) in Kraft zu setzen. Sie regelt unter anderem auch die Zusammensetzung und die Aufgaben der Kantonalen Lehrmittelkommission (KLK). Am 1. Juni 2015 nominierte der Bildungsrat die Mitglieder der KLK und setzte sie für die Legislatur 2015 bis 2019 ein (BRB 29/2015).

Am 8. September 2014 nahm der Bildungsrat die Konzepte «Begutachtung obligatorischer Lehrmittel durch die Delegiertenversammlung der Lehrpersonenkonferenz der Volksschule» (LKV) und «Konzept für die produktbezogene Lehrermitwirkung» (BRB 29/2014 & BRB 30/2014) des kantonalen Lehrmittelverlags Zürich zur Kenntnis.

Am 2. Februar 2015 nahm der Bildungsrat das Rahmenkonzept «Produktbezogene Lehrmitteleinführung» des Lehrmittelverlages zur Kenntnis (BRB 3/2015). Es bildet heute die Grundlage für die Einführung neuer obligatorischer Lehrmittel.

Berichterstattung und Erwägungen

Die neue Lehrmittelpolitik betrifft zwar einzig die obligatorischen Lehrmittel, doch auch bei den nicht obligatorischen Lehrmitteln hält sich der Lehrmittelverlag weitgehend an die von der Lehrmittelpolitik vorgegebenen Prozesse und Vorgaben. Die Zusammenarbeit zwischen dem Volksschulamt und dem Lehrmittelverlag funktioniert gut und hat sich etabliert. Der Beizug der Kantonalen Lehrmittelkommission (KLK) bei den obligatorischen wie auch bei den nicht-obligatorischen Lehrmitteln hat sich bewährt.

Es ist jedoch nicht von der Hand zu weisen, dass die Prozesse der neuen Lehrmittepolitik für den Lehrmittelverlag in verschiedenen Bereichen einen Mehraufwand aber auch eine Optimierung mit sich bringen. Dies gilt einerseits für Konsultationen von Ämtern, Behörden, Verbänden und anderen Stakeholdern wie auch für die Erstellung von Konzepten, Präsentationen und Vorlagen und die Lehrmitteleinführung. Damit verbunden sind teilweise Mehrkosten und eine Verlängerung von gewissen Phasen der Lehrmittelentwicklung. Andererseits konnte die Akzeptanz der unter diesen Rahmenbedingungen entwickelten Lehrmittel deutlich gesteigert werden.

Im Detail sehen die Rückmeldungen und Optimierungsvorschläge zu den wichtigsten Themen der Lehrmittelpolitik im obligatorischen Fachbereich wie folgt aus:

Strategisches Controlling und Auftragscontrolling

Das Volksschulamt hat in den neuen Projekten für obligatorische Lehrmittel des Lehrmittelverlages Einsitz in der jeweiligen Steuergruppe («dis donc!», Natur und Technik, DaZ, etc.) und wird oft auch bei den nicht-obligatorischen Lehrmitteln beigezogen. In diesen Gremien nimmt es das strategische wie auch das Auftragscontrolling wahr und ist informiert über die aktuellsten Entwicklungen. Der Lehrmittelverlag stellt auch sonst sicher, dass das Volksschulamt regelmässig über den Stand der Projekte informiert wird.

Strategieplan

Der Bildungsrat hat in den vergangenen Jahren keinen eigentlichen Strategieplan formell beschlossen. Die Strategie ist aber dennoch sichtbar: Der Lehrmittelverlag publiziert seit 2015 seine Lehrmittelagenda auf seiner Homepage. Diese zeigt auf, welche obligatorischen und nicht-obligatorischen Lehrmittel in welchen Fachbereichen entwickelt werden oder geplant sind. Zudem spiegelt der jeweilige Anforderungskatalog im Bildungsratsbeschluss die strategischen Elemente. Der Bildungsrat möge sich künftig jährlich mit der Lehrmittelagenda und der Strategieausrichtung auseinandersetzen.

Lehrmitteleinführung

Der Praxistest mit dem neuen Französisch Lehrmittel «dis donc!» hat gezeigt, dass eine produktbezogene Lehrmitteleinführung von einer fachdidaktischen Lehrmitteleinführung nicht zu trennen ist. Ein Zusammenspiel beider Elemente ist an Informationsveranstaltungen unumgänglich.

Das Schulfeld beziehungsweise die Lehrpersonen möchten eine Weiterbildung, an der ihnen alle Aspekte vermittelt werden. Dies wurde mit der Lehrmitteleinführung zu «dis donc!» erkannt und praxistauglich angepasst. Die Lehrmitteleinführung soll zukünftig sowohl fachdidaktische als auch produktbezogene Aspekte und Formate umfassen und in enger Kooperation zwischen Volksschulamt und Lehrmittelverlag durchgeführt werden. Die Weiterbildungen und die Lehrmitteleinführungen sollten mehrheitlich von der PH Zürich angeboten und durchgeführt werden.

Konzepte

Nach dem Bildungsratsbeschluss zum Anforderungskatalog legt der Verlag dem Bildungsrat ein Entwicklungskonzept mit einer inhaltlichen Feinplanung vor. Vorgängig holt er dazu jeweils Rückmeldungen aus dem Schulfeld, des Volksschulamts und der KLK ein. Dieses Vorgehen soll beibehalten werden.

Konzept für die Bedarfsanalyse bzw. Anforderungskatalog

Im Hinblick auf die Implementierung des Lehrplans 21 wurde eine vollumfängliche Bedarfsanalyse durchgeführt. In der Folge wurden die jeweiligen Anforderungskataloge für zukünftige Lehrmittel erarbeitet, in der KLK breit beraten und angepasst. Das bedeutet, dass seit 2012 der Anforderungskatalog zu jeder Bildungsratsvorlage die Bedarfsanalyse ersetzt hat. Bei der Bedarfsabklärung handelt es sich um einen laufenden Prozess. Dieses Vorgehen hat sich in der Praxis bewährt.

Lehrmittelfreigabe durch den Bildungsrat

Das Vorgehen und der Inhalt für die Lehrmittelfreigabe durch den Bildungsrat als Auftraggeber sollte bezüglich Zeitpunkt präzisiert und Ausstattung (Lehrmittelteile) quantifiziert werden. Dabei geht es insbesondere um Beschlüsse zu Lehrmitteln im Übergang von der Sekundarstufe I zur Sekundarstufe II. Es ist sicherzustellen, dass mit den freigegebenen Lehrmitteln der Anschluss der Schülerinnen und Schüler an die nächste Stufe gewährleistet wird.

Begutachtungsprozess

Beim Begutachtungsprozess durch die Lehrpersonenkonferenz der Volksschule (LKV) fehlt der Einbezug der KLK. Die Vorlage über mögliche Massnahmen soll künftig vom Lehrmittelverlag nach Rücksprache mit dem Volksschulamt zuerst der KLK und danach dem Bildungsrat vorgelegt werden. Dieser beauftragt den Lehrmittelverlag mit der Ausführung. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass alle Beteiligten in den Prozess involviert sind.

Produktbezogene Mitwirkung der Lehrerschaft

Die Mitwirkung von Lehrpersonen aufgrund ihrer beruflichen Qualifikation in den verschiedenen Phasen der Lehrmittelentwicklung in unterschiedlichen Rollen hat sich bewährt. Sie werden als konstruktiv-kritische Kundinnen und Kunden, als Praxisexpertinnen und -experten, als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren sowie in der Erprobung beigezogen. Je nach Qualifikation wirken sie auch in Konzept- und Autorenteams mit.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Die Berichterstattung «Lehrmittelpolitik des Kantons Zürich» wird zur Kenntnis genommen.
  • Das Volksschulamt wird beauftragt, die Optimierungsvorschläge unter Punkt 3 «Berichterstattung und Erwägungen» in Absprache mit dem Lehrmittelverlag Zürich und unter Einbezug von Interessenvertretungen aus dem Schulfeld bis Frühling 2017 zu konkretisieren und dem Bildungsrat vorzulegen.
  • Publikation des Bildungsratsbeschlusses in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet.
  • Mitteilung an: alle Schulpflegen; das Schul- und Sportdepartement der Stadt Zürich, SSD; das Departement Schule und Sport Winterthur; DSS; den Verband Zürcher Schulpräsidien, VZS; den Verband der Schulleiterinnen und Schulleiter des Kantons Zürich, VSLZH; den Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband, ZLV z. H. der Stufenorganisationen; den Vorstand der Lehrpersonenkonferenz, LKV; Vorstand der Lehrpersonenkonferenz der Mittelschulen, LKM; der Mittelschullehrpersonenverband Zürich, MVZ; die Kantonale Elternmitwirkungsorganisation Zürich, KEO; den Verband Zürcher Privatschulen, VZP; den Berufsverband der Sekundarlehrkräfte des Kantons Zürich, SekZH; den Schweizerischen Verband des Personals öffentlicher Dienste, Region Zürich, Lehrberufe, vpod Zürich Lehrberufe; den Verein Zürcher Lehrpersonen Deutsch als Zweitsprache, VZL-DaZ; die Lehrpersonenkonferenz der Berufsfachschulen, LKB; die Lehrpersonenkonferenz der Mittelschulen, LKM; die Pädagogische Hochschule Zürich, PHZH; das Institut Unterstrass an der PHZH, unterstrass.edu; die Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik; HfH; die Interkantonale Lehrmittelzentrale, ilz; die Schweizer Schulen im Ausland mit Patronat des Kantons Zürich; die Bildungsdirektion des Kantons Zürich: Lehrmittelverlag Zürich, Bildungsplanung, Volksschulamt.

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