Volksschule. Schulversuch Fokus Starke Lernbeziehungen. 3. Zwischenbericht der Projektleitung

Beschluss Bildungsrat
2016/13
Sitzungsdatum
30. Mai 2016

Ausgangslage

Rechtsgrundlagen

Der Regierungsrat kann zur Beschaffung von Entscheidungsgrundlagen für die Weiterentwicklung des Bildungswesens Versuche anordnen (gemäss § 11 Bildungsgesetz vom 1. Juli 2002, LS 410.1). Der Bildungsrat wählt für die Dauer eines Schulversuchs eine Begleitkommission (BRBK-FSL; gemäss § 9 Verordnung über Schulversuche an der Volksschule vom 11. Juli 2007, LS 412.104). Die Versuchsleitung erstattet der Begleitkommission jährlich Bericht über den Verlauf des Schulversuchs (§ 6 Abs. 2 Schulversuchsverordnung). Die Begleitkommission nimmt zuhanden des Bildungsrates Stellung zu den Berichten der Versuchsleitung (gemäss §10 lit. b).

Der Schulversuch Fokus Starke Lernbeziehungen

Am 19. Dezember 2012 beschloss der Regierungsrat des Kantons Zürich, an der Volksschule ab Beginn des Schuljahres 2013/14 bis zum Ende des Schuljahres 2018/19 einen Schulversuch zur Reduktion der Anzahl Lehrpersonen pro Klasse durchzuführen (RRB Nr. 1380/2012). Der Schulversuch trägt den Titel «Fokus Starke Lernbeziehungen» (FSL). Der Bildungsrat setzte mit Beschluss vom 27. Mai 2013 eine bildungsrätliche Begleitkommission zum Schulversuch ein (BRB Nr. 18/2013).

Der Schulversuch ermöglicht es den teilnehmenden Schulen, sich so zu organisieren, dass weniger Lehr- und Fachpersonen an einer Klasse unterrichten. Mittel aus den verschiedenen Unterstützungs- und Fördermassnahmen werden zugunsten der Regelklasse eingesetzt. Im Schulversuch unterrichten grundsätzlich zwei Lehrpersonen pro Klasse. Sie verfolgen auch die Ziele des Unterrichts in Deutsch als Zweitsprache, der Integrativen Förderung und der Begabtenförderung. Fachpersonen beraten und unterstützen die Lehrpersonen dabei. Damit soll ein kleineres, mit zusätzlichen Ressourcen verstärktes Klassenteam bessere Voraussetzungen erhalten, um beständige und tragfähige Lehr-Lern-Beziehungen zu den Schülerinnen und Schülern aufzubauen.

Erwägungen

Dritter Zwischenbericht der Projektleitung 2015

Die externe Evaluation des Schulversuchs wird von Prof. Dr. Katharina Maag Merki und Prof. Dr. Elisabeth Moser Opitz, Institut für Erziehungswissenschaft der Universität Zürich, durchgeführt. Es liegen erste Ergebnisse vor.

Der dritte Zwischenbericht der Projektleitung umfasst den Zeitraum von August 2014 bis Dezember 2015. Er gibt einen Einblick in den Verlauf des Schulversuchs in den zwölf Versuchsschulen der 1.-3. Staffel sowie eine Zusammenfassung erster Evaluationsergebnisse und deren Einschätzung durch die Bildungsdirektion.

Im Rahmen der Evaluation der Integrierten Sonderschulung in der Verantwortung der Regelschule (ISR) erteilte die Bildungsdirektion des Kantons Zürich dem Institut für Schule und Heterogenität der Pädagogischen Hochschule Luzern zudem den Auftrag, auch Eltern mit Kindern mit ISR-Status aus den Versuchsschulen der 1. Staffel FSL zu befragen. Der Bericht liegt vor.

Insgesamt bewegt sich der Schulversuch aus Sicht der Bildungsdirektion in strukturellpersoneller und in unterrichtlicher Hinsicht in die gewünschte Richtung. Der Fokus soll nun in der zweiten Projekthälfte auf der Unterstützung der Schulen bei der Unterrichtsentwicklung liegen.

Die bildungsrätliche Begleitkommission FSL teilt in ihrer Stellungnahme an den Bildungsrat die Einschätzung der Bildungsdirektion, dass sich der Schulversuch nach den ersten zwei Jahren in die gewünschte Richtung entwickelt. Sie weist aber auch auf die Herausforderungen hin. Zusammen mit den Schulen sollen nun entsprechende Handlungsfelder definiert werden, welche Entwicklungsschwerpunkte für die zweite Projektphase bilden. Dabei ist die Belastung der Schulen nicht aus dem Blick zu lassen. Im Hinblick auf eine allfällige Implementierung soll der künftigen Ausbildung der Lehrpersonen und der Beratungspersonen besondere Beachtung geschenkt werden.

Fortsetzung der Evaluation

Die BRBK-FSL hat am 12. April 2016 dem Vorschlag der Bildungsdirektion auf Ergänzung der Evaluation zugestimmt. Um ein abschliessendes Urteil zum Schulversuch zu erhalten, findet im Jahr 2017 eine zweite Befragung der Lehr- und Beratungspersonen der Versuchsschulen statt. Zudem sind weitere Fokusgruppengespräche mit den Schulleitungen vorgesehen.

Kommunikation der bisherigen Ergebnisse der Evaluationen

Die Zwischenberichte der Projektleitung sowie der Bericht zur Zwischenevaluation sind nicht öffentlich. Sie werden während des laufenden Versuchs zuhanden der verantwortlichen Instanzen erstellt und dienen der Steuerung des Projekts. Einzelne Ergebnisse werden punktuell in die weitere Berichterstattung zum Schulversuch einfliessen.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Der 3. Zwischenbericht der Projektleitung zum Schulversuch Fokus Starke Lernbeziehung (FSL) 2015 wird zur Kenntnis genommen.
  • Der Zwischenbericht der externen Evaluation der Universität Zürich ist nicht öffentlich.
  • Die Teilevaluation der Pädagogischen Hochschule Luzern «Fokus Starke Lernbeziehungen. Befragung von Eltern mit Kindern mit ISR-Status» wird zur Kenntnis genommen.
  • Die Teilevaluation «Befragung von Eltern mit Kindern mit ISR-Status» wird zusammen mit dem Schlussbericht der Evaluation des Schulversuchs Fokus Starke Lernbeziehungen veröffentlicht.
  • Die Stellungnahme der bildungsrätlichen Begleitkommission Fokus Starke Lernbeziehungen (FSL) wird zur Kenntnis genommen.
  • Die Fortsetzung der Evaluation wird zur Kenntnis genommen.
  • Publikation des Beschlusses in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet.
  • Mitteilung an: Bildungsrätliche Begleitkommission FSL, Volksschulamt und Bildungsplanung

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