Lehrplan für die Volksschule des Kantons Zürich mit Lektionentafel. Vernehmlassung

Beschluss Bildungsrat
2016/11
Sitzungsdatum
11. April 2016

Ausgangslage

Von 2010 bis 2014 hat die Deutschschweizer Erziehungsdirektoren-Konferenz (D-EDK) den Lehrplan 21 erarbeitet. Mit diesem ersten gemeinsamen Lehrplan für die Volksschule setzen die 21 deutsch- und mehrsprachigen Kantone den Artikel 62 der Bundesverfassung um, die Ziele der Schule zu harmonisieren. 2013 fand eine Konsultation zum Lehrplanentwurf statt, die im Kanton Zürich breit abgestützt durchgeführt wurde. Anschliessend wurde der Lehrplan 21 überarbeitet. Ende Oktober 2014 gaben die Deutschschweizer Erziehungsdirektorinnen und -direktoren den Lehrplan 21 zuhanden der Kantone frei. Die Kantone führen den Lehrplan 21 gemäss ihren je eigenen Rechtsgrundlagen ein.

Um abzuklären, welche Anpassungen und Ergänzungen für die Einführung des Lehrplans 21 im Kanton Zürich notwendig sind, hat das Volksschulamt eine Projektorganisation aufgebaut, in der schulnahe Verbände und Institutionen mitarbeiten. Im Rahmen des Projekts wurden im Auftrag des Bildungsrates ab Januar 2015 notwendige Anpassungen und Ergänzungen ausgearbeitet, unter anderem eine Lektionentafel für den Kanton Zürich (BRB 5/2015, 21/2015 und 50/2015).

Am 14. November 2015 hat der Bildungsrat Eckpunkte für die Lehrplaneinführung beschlossen: Die Einführung für Lehrpersonen beginnt ab Schuljahr 2017/18 mit Vorbereitungsarbeiten und Weiterbildungen. Im Schuljahr 2018/19 soll der Lehrplan auf der Kindergarten- und der Primarstufe bis zur 5. Klasse in Kraft treten, in der 6. Klasse und auf der Sekundarstufe I im Schuljahr 2019/20. Die Zeugnisse und die Beurteilung mit Noten bleiben mit dem neuen Lehrplan erhalten. Das Volksschulamt wurde beauftragt, eine Vernehmlassung vorzubereiten (BRB 50/2015).

Vernehmlassung

Der Bildungsrat gibt den Lehrplan für die Volksschule des Kantons Zürich auf der Grundlage des Lehrplans 21 von April bis September 2016 in eine breite Vernehmlassung. Mit der Vernehmlassung will der Bildungsrat dieStellungnahmen der Partner des Schulfelds, der politischen Parteien sowie weiterer Organisationen einholen und den Lehrplan im Kanton Zürich breit verankern.

Inhalte der Vernehmlassung: Kantonale Anpassungen und Ergänzungen

Der Lehrplan 21, wie er von der Deutschschweizer Erziehungsdirektorenkonferenz Ende Oktober 2014 freigegeben worden ist, soll für den Kanton Zürich soweit als möglich übernommen werden. So ist die mit dem Lehrplan 21 angestrebte Harmonisierung gewährleistet.

Im Rahmen der interkantonalen Arbeiten am Lehrplan 21 wurde eine Reihe kantonsspezifischer Fragen ausgeklammert. Zudem gibt es im Kanton Zürich einzelne rechtliche Vorgaben und Rahmenbedingungen, die im Lehrplan ergänzt werden müssen. In Zusammenarbeit mit schulnahen Verbänden und Institutionen wurden die notwendigen Anpassungen und Ergänzungen erarbeitet.

Bei den materiellen Anpassungen und Ergänzungen im neuen Zürcher Lehrplan handelt es sich um folgende Punkte:

  • Erläuterungen zu Schulstufen gemäss § 4 des Volksschulgesetzes und ihren Übergängen (Kapitel Überblick),
  • die Lektionentafel mit den zugehörigen Rahmenbedingungen (Kapitel Überblick),
  • Regelungen zu den Hausaufgaben (Kapitel Grundlagen),
  • Regelungen zur Unterrichtssprache (Kapitel Grundlagen),
  • Regelungen zur Handschrift und Erläuterungen zu Deutsch als Zweitsprache (Einleitung Sprachen, Deutsch (D.4.A.1f)),
  • Anpassungen für den Fachbereich Religionen, Kulturen, Ethik (Einleitung Natur, Mensch, Gesellschaft),
  • Regelungen zum Schwimmunterricht (Einleitung Bewegung und Sport),
  • Erläuterungen zum Projektunterricht,
  • Streichung von Hinweisen im Lehrplan 21, dass gewisse Punkte kantonal geregelt werden.
  • In Deutsch, Mathematik, Musik, Bewegung und Sport, Medien und Informatik sowie Natur, Mensch, Gesellschaft wurden Orientierungspunkte für den Kindergarten eingefügt. Die Orientierungspunkte legen fest, welche Kompetenzstufen in der Kindergartenstufe verbindlich bearbeitet werden müssen.

Im Lehrplandokument sind die Änderungen mit einem kleinen Zürcher Wappen gekennzeichnet. Diese Kennzeichnung dient in der Vernehmlassung dazu, schnell zu erkennen, wo die Zürcher Fassung des Lehrplans von der D-EDK Lehrplanvorlage abweicht. In der Schlussfassung des neuen Zürcher Lehrplans werden die Wappen entfernt.

§ 21 a des Volksschulgesetzes (VSG) legt die Anzahl der Lektionen Handarbeit pro Woche für die einzelnen Schuljahre fest. Die vorgeschlagene Lektionentafel bedingt eine Streichung oder Anpassung von § 21 a. Hierzu werden anlässlich der Vernehmlassung gesonderte Fragen gestellt.

Unterstützende Massnahmen zur Lehrplaneinführung, wie Weiterbildung und Lehrmittel, sind nicht Teil der Vernehmlassung. Dies gilt auch für Anpassungen an den Bezeichnungen der Fachbereiche im Zeugnisse. Die begrifflichen Anpassungen im Zeugnis gehen zu einem späteren Zeitpunkt bei den schulnahen Verbänden und Organisationen in die Vernehmlassung.

Durchführung

Die Vernehmlassung findet vom 15. April bis 9. September 2016 statt und wird mittels eines elektronischen Fragebogens durchgeführt. Zur Stellungnahme sind schulnahe Verbände und Organisationen, die Wirtschaft und politische Parteien eingeladen.

Die Vernehmlassungsfassung des neuen Lehrplans und der Fragebogen zur Vernehmlassung werden veröffentlicht. Zudem verabschiedet der Bildungsrat Ausführungen zur Änderung von § 21 a VSG sowie ergänzende Erläuterungen zur Vernehmlassung. Die Erläuterungen sind für das Verständnis der kantonalen Anpassungen und Ergänzungen wichtig, insbesondere der Lektionentafel.

Ausblick

Im Dezember 2016 berät der Bildungsrat die Ergebnisse der Vernehmlassung – falls erforderlich in Rücksprache mit den direkt betroffenen Interessensvertretungen – und beschliesst, ob und welche Anpassungen notwendig sind.

Im Frühling 2017 entscheidet der Bildungsrat über die Inkraftsetzung des Lehrplans.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Der Lehrplan für die Volksschule des Kantons Zürich mit Lektionentafel wird zur Vernehmlassung vom 15. April bis 9. September 2016 freigegeben.
  • Das Volksschulamt wird beauftragt, das Vernehmlassungsverfahren durchzuführen.
  • Der Fragebogen, Ausführungen zur Änderung § 21 a VSG, die Erläuterungen zur Vernehmlassung sowie die Liste der Adressaten werden veröffentlicht.
  • Publikation des Beschlusses in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet.
  • Mitteilung an die Gremien und Mitwirkenden des Projekts Lehrplan 21 Kanton Zürich, die bildungsrätliche Kommission Bildungsstandards und Lehrplan 21, alle Adressaten der Vernehmlassung sowie die Bildungsdirektion.

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