Ethik. Anforderungskatalog Lehrmittel 1.–3. Zyklus

Beschluss Bildungsrat
2016/10
Sitzungsdatum
7. März 2016

Ausgangslage

Ab Schuljahr 2007/2008 konnten die Gemeinden mit der Einführung des neuen Fachs Religion und Kultur auf der Sekundarstufe I beginnen (BRB 4/2006), ab Schuljahr 2008/09 auf der Primarstufe (BRB 29/2007). Spätestens ab Beginn des Schuljahrs 2011/12 mussten alle Schulgemeinden mit der Einführung des Faches Religion und Kultur sowohl auf der Primarstufe wie auch auf der Sekundarstufe I starten. Per Ende Schuljahr 2016/17 wird die flächendeckende Einführung abgeschlossen sein und das Fach Religion und Kultur wird in allen Klassen der Volksschule des Kantons Zürich unterrichtet.

Beim Fach Religion und Kultur handelt sich um einen bekenntnisunabhängigen religionskundlichen Unterricht ohne Abmeldemöglichkeit, der das Fach Biblische Geschichte (Primarstufe) bzw. den Konfessionell-Kooperativen Religionsunterricht KOKORU (Sekundarstufe I) ablöste. Das Fach wird ab dem 4. Schuljahr benotet.

Mit der Inkraftsetzung des Lehrplans 21 (im Kanton Zürich voraussichtlich ab 2018/2019 Kindergarten/1.– 5. Schuljahr, ab 2019/2020 6.–9. Schuljahr) wird das Fach Religion und Kultur wahrscheinlich weiter entwickelt zum Fach Religionen, Kulturen, Ethik. Die bislang im Fach Religion und Kultur vermittelten Inhalte sind im Lehrplan 21 als Kompetenzen im Fachbereich Ethik, Religionen, Gemeinschaft ERG (1. und 2. Zyklus in Natur, Mensch, Gesellschaft integriert) enthalten. Der voraussichtliche Fachbereich Ethik, Religionen, Gemeinschaft umfasst neben religionskundlichen Kompetenzen auch solche zu Ethik und Lebenskunde.

Die bis jetzt für den Unterricht in Religion und Kultur vorgesehene Wochenlektion wird voraussichtlich auch für das Fach Religionen, Kulturen, Ethik gelten. Die Verankerung der Ethik soll dazu beitragen, dass ethische Fragen auf allen Schulstufen gezielt aufgegriffen und bearbeitet werden. Ethische Fragen berühren alle Schulfächer, weshalb sie im Sinne einer angewandten Ethik zu bearbeiten sind.

Für das religionskundliche Fachanliegen gemäss Lehrplan 21 kann weiterhin das Lehrmittel «Blickpunkt – Religion und Kultur», das für das Fach Religion und Kultur im Kanton Zürich entwickelt wurde, eingesetzt werden. Hingegen fehlt für die Bereiche Ethik ein kompetenzorientiertes Lehrmittel, das «Blickpunkt» ergänzt.

Für das vorgesehene Fach Religionen, Kulturen, Ethik soll wie bisher für das Fach Religion und Kultur ein Lehrmittelobligatorium gelten.

Bei einem neuen Ethik-Lehrmittel ist eine gewisse Nähe zum Lehrmittel «Blickpunkt – Religion und Kultur» im Sinne einer Verortung im Fachbereich Ethik, Religionen, Gemeinschaft erwünscht. Dies kann sich etwa in Aufbau oder der grafischen Gestaltung, äussern. Inhaltlich soll sich das Ethik-Lehrmittel aber klar von «Blickpunkt» unterscheiden.

Erwägungen

Mit einem Anforderungskatalog gemäss Lehrmittelpolitik des Kantons Zürich (BRB 35, 2012) sollen die Eckwerte eines neuen Lehrmittels für Ethik für alle Stufen bzw. Zyklen bestimmt werden. Der Anforderungskatalog bildet die Grundlage für die Erarbeitung eines Entwicklungskonzepts.

Themen für Anforderungskatalog Anforderung für ein Ethik-Lehrmittel
Formale Anforderungen  
Fachbereich: Für welches Fach bzw. welchen Fachbereich gemäss Lehrplan für die Volksschule des Kantons Zürich (auf der Grundlage des Lehrplans 21) wird ein Lehrmittel gewünscht? Im Lehrplan 21 ist Ethik zunächst im Fachbereich Natur, Mensch, Gesellschaft angesiedelt. Ein Ethik-Lehrmittel soll einerseits die dort aufgeführten Kompetenzbereiche berücksichtigen, anderseits Ethik mit Themen verschiedener Fächer verbinden und fächerverbindendes und fächerübergreifendes Lernen ermöglichen.  
  • Vollständige Abdeckung von:
    • NMG.11 Grunderfahrungen, Werte und Normen erkunden und reflektieren (1./2. Zyklus)
    • ERG.1 Existentielle Grunderfahrungen reflektieren (3. Zyklus)
    • ERG.2 Werte und Normen klären und Entscheidungen verantworten (3. Zyklus)
  • Teilweise Berücksichtigung von:
    • NMG.1 Identität, Körper, Gesundheit – sich kennen und sich Sorge tragen (1./2. Zyklus)
    • NMG.10 Gemeinschaft und Gesellschaft – Zusammenleben gestalten und sich engagieren (1./2. Zyklus)
    • ERG.5 Ich und die Gemeinschaft – Leben und Zusammenleben gestalten (3. Zyklus)
Bei diesen Kompetenzbereichen gibt es
Berührungen/Überschneidungen mit anderen
Kompetenzbereichen des Fachbereichs NMG (z.B.
Räume, Zeiten, Gesellschaften oder Natur und
Technik), welche situativ berücksichtigt werden wo
möglich und sinnvoll.
  • Bezüge zu ethischen Fragen in weiteren Fächern, die sich aus NMG.11 und ERG.2 ergeben.
  • Nicht berücksichtigt werden:
    • NMG.12 Religionen und Weltsichten begegnen (1./2. Zyklus)
    • ERG.3 Spuren und Einfluss von Religionen in Kultur und Gesellschaft erkennen (3. Zyklus)
    • ERG.4 Sich mit Religionen und Weltsichten auseinandersetzen (3. Zyklus)
Diese Kompetenzbereiche werden durch die
Lehrmittelreihe «Blickpunkt – Religion und Kultur»
1–3 (1.–8. Schuljahr) weitgehend abgedeckt.
 
Schulstufe/Schuljahre: Auf welche Schulstufen und Schuljahre (nach Kanton ZH bzw. nach HarmoS) soll es ausgerichtet sein? 1., 2. und 3. Zyklus (Kindergarten / 1.–9. Schuljahr)
Verfügbarkeit (Termin/Schuljahr): Wann sollen das LM bzw. Teile davon für welches Schuljahr verfügbar sein? Einlaufend ab Schuljahr 2019/20
Nutzergruppen: Für welche Nutzergruppen (Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen, Eltern, andere) soll das Lehrmittel Angebote enthalten? Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen
Lehrplanvorgabe: Auf welchen Lehrplan muss das Lehrmittel ausgerichtet sein? Lehrplan für die Volksschule des Kantons Zürich (auf der Grundlage des Lehrplans 21)
Abweichungen zur Lehrplanvorgabe: Welche Abweichungen zum Lehrplan sind vorgesehen? Muss das Lehrmittel etwas Zusätzliches erfüllen oder sind bestimmte Bereiche des Lehrplans ausgenommen? Keine
Spezifische kantonale Vorgaben: Gibt es spezifische Vorgaben des Kantons Zürich, die das Lehrmittel erfüllen muss? Gibt es bei einem interkantonalen Lehrmittel besondere kantonale Vorgaben, die es zu berücksichtigen gibt? Die oben aufgeführten Kompetenzbereiche des Lehrplans 21 werden voraussichtlich von den Kantonen unterschiedlich ausgestaltet entsprechend ihren kulturellen und religiösen Traditionen. Ethik und Philosophieren mit Kindern ist in Lehrplänen aller Kantone ein adäquates Bildungsanliegen. Im Kanton Zürich wird das bestehende Fach Religion und Kultur voraussichtlich mit der Einführung des Lehrplans für die Volksschule des Kantons Zürich (auf der Grundlage des Lehrplans 21) zum Fach Religionen, Kulturen, Ethik erweitert.
Stundentafel/abzudeckende Lektionen: Kindergarten: Stunden innerhalb grösserer Themenzusammenhänge
Wie viele Lektionen der Stundentafel müssen sich mit dem Lehrmittel abdecken lassen? (Hier ist zu berücksichtigen, dass in der Praxis infolge von Ausfällen und anderen schulischen Aktivitäten nicht alle Lektionen stattfinden. Evtl. soll mit dem Lehrmittel auch nur ein Teil der Lektionen abgedeckt werden können.) 1.–9. Klasse: Für das Fach Religionen, Kulturen, Ethik sind pro Schuljahr 40 Lektionen vorgesehen. Das Ethik-Lehrmittel soll Materialien für rund 20 zum Teil fächerübergreifende Lektionen pro Schuljahr zur Verfügung stellen.
Umfang Über-/Wahlangebot: Wie gross soll der Anteil des stofflichen Überangebotes sein, aus dem die Nutzergruppen auswählen können (müssen)? Verbindliche Grundlagen und Wahlangebot an Themen angewandter Ethik mit Bezug zu verschiedenen Fächern, insbesondere im 3. Zyklus auch zu Projekten und Wahlangeboten im 9. Schuljahr.
Erprobung: Welchen Stellenwert hat die Praxiserprobung für das Lehrmittelprojekt? (besonders hohe Bedeutung oder normale Bedeutung) Sind bestimmte Voraussetzungen für die Erprobung besonders zu berücksichtigen? Normale Bedeutung Punktuelle Erprobung parallel zur Entwicklung Beteiligung von Lehrpersonen verschiedener Fächer insbesondere im 3. Zyklus.
Projektorganisation: Welche Rahmenbedingungen sind für die Projektorganisation zu berücksichtigen? Welche Anforderungen werden an die Zusammenstellung des Autorenteams gestellt? Braucht es bestimmte Gremien? Müssen bei der Zusammensetzung dieser Gremien bestimmte Bedingungen berücksichtigt werden? Konsultation der Kontaktgruppe Religionen Begleitgruppe Fachexperten: Experten aus Fachdidaktik und Bezugswissenschaften Begleitgruppe Praxisexperten: Lehrpersonen aller Zyklen
Konzeptanforderungen: Welche spezifischen Anforderungen werden an das Konzept gestellt? Keine
Pädagogisch-didaktische Anforderungen  
Didaktischer Ansatz: Auf welchen didaktischen Ansatz soll das Lehrmittel ausgerichtet sein? Kompetenzorientierung gemäss des neuen Lehrplans für die Volksschule des Kantons Zürich (auf der Grundlage des Lehrplans 21). Aufbau von Kompetenzen und Strategien Ethische Fragestellungen in lebensweltlich und schulisch zugänglichen Themen bearbeiten
Fachdidaktische Besonderheiten: Welche fachdidaktischen Besonderheiten sind mit dem Lehrmittel abzudecken? Abgrenzung vom Fachanliegen Religionskunde (LP21: 1./2. Zyklus: NMG 12; 3. Zyklus ERG.4 und ERG.5)
Differenzierung: Welchen Stellenwert hat die Differenzierung für das Lehrmittel? (besonders hohe Bedeutung oder normale Bedeutung) Welche Bereiche der Anforderungsniveaus muss die Differenzierung abdecken? Hohe Bedeutung Das Lehrmittel soll auch jahrgangsübergreifenden Unterricht und altersdurchmischtes Lernen (AdL) unterstützen. Berücksichtigung der Abteilungen auf der Sekundarstufe I Berücksichtigung der sozialen und kulturellen Heterogenität im Schulfeld
Lernzielkontrolle: Welchen Stellenwert haben Lernzielkontrollen für das Lehrmittel? (besonders hohe Bedeutung oder normale Bedeutung) Ist eine bestimmte Ausrichtung (formativ, summativ) besonders zu gewichten? Normale Bedeutung. Entwicklung möglicher Methoden für die Evaluation von Unterricht und Lernprozessen (inkl. online Materialien). Wie der Fachbereich nach Einführung des Lehrplans für die Volksschule des Kantons Zürich (auf der Grundlage des Lehrplans 21) benotet wird, ist zurzeit noch offen. Eine mögliche Benotung muss bei der Entwicklung berücksichtigt werden.
Fächerübergreifende Themen: Welchen Stellenwert haben die fächerübergreifenden Themen (gemäss LP 21) für das Lehrmittel? (besonders hohe Bedeutung oder normale Bedeutung) Sind bestimmte fächerübergreifende Themen besonders zu gewichten? Hohe Bedeutung Insbesondere geeignet für Bezüge zu verschiedenen Fächern und fächerübergreifenden Themen.
Überfachliche Kompetenzen: Welchen Stellenwert haben die überfachlichen Kompetenzen (gemäss LP 21) für das Lehrmittel? (besonders hohe Bedeutung oder normale Bedeutung) Sind bestimmte überfachliche Kompetenzen besonders zu gewichten? Hohe Bedeutung Ausgewogene Gewichtung der überfachlichen Kompetenzen
Abgrenzung zu anderen Lehrmitteln: Von welchen Lehrmitteln soll sich das Lehrmittel abgrenzen, d. h. wo sind Redundanzen zu vermeiden? Ergänzung zum Lehrmittel «Blickpunkt – Religion und Kultur», das das religionskundliche Fachanliegen abdeckt. Bei einem neuen Ethik-Lehrmittel ist eine gewisse Nähe zum Lehrmittel «Blickpunkt – Religion und Kultur» im Sinne einer Verortung erwünscht. Dies kann sich etwa in Aufbau oder der grafischen Gestaltung, äussern. Inhaltlich soll sich das Ethik- Lehrmittel aber klar von «Blickpunkt» unterscheiden.
Einbezug anderer Lehrmittel: Auf welche Lehrmittel soll sich das Lehrmittel beziehen, d. h. wo sind allenfalls sogar Verbindungen, Verweise aufzunehmen? Schaffung von thematischen Bezugspunkten zu folgenden Lehrmitteln (in Entwicklung):
  • NaTech (Natur und Technik, Kindergarten/1.–3. Zyklus) 
  • «Gesellschaften im Wandel» (Geschichte und Politische Bildung, 3. Zyklus)
  • «Weltsicht» (Geografie, 3. Zyklus)
  • weitere ausgewählte NMG-Lehrmittel, die zurzeit in Entwicklung sind (1./2. Zyklus)
Anschluss an andere Lehrmittel: Auf welche Lehrmittel soll das Lehrmittel aufbauen und zu welchen soll es den Anschluss gewährleisten? (Über den LP21 hinaus) Keine
Medienwahl: Gibt es Rahmenbedingungen, die die Verwendung bestimmter Medien (print, digital) beeinflussen? Wie wirken sie sich auf die Art und den Anteil der betreffenden Medien aus? Digitales Angebot soweit sinnvoll und möglich. Hohe Bedeutung.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Der Lehrmittelverlag Zürich wird beauftragt, unter Einbezug des Anforderungskatalogs und in Absprache mit dem Volksschulamt, bis Ende 2016 ein Entwicklungskonzept für ein neues Ethik-Lehrmittel vorzulegen.
  • Publikation des Bildungsratsbeschlusses in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet.
  • Mitteilung an: alle Schulpflegen; das Schul- und Sportdepartement der Stadt Zürich, SSD; das Departement Schule und Sport Winterthur; DSS; den Verband Zürcher Schulpräsidien, VZS; den Verband der Schulleiterinnen und Schulleiter des Kantons Zürich, VSLZH; den Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband, ZLV z. H. der Stufenorganisationen; den Vorstand der Lehrpersonenkonferenz, LKV; die Kantonale Elternmitwirkungsorganisation Zürich, KEO; den Verband Zürcher Privatschulen, VZP; den Berufsverband der Sekundarlehrkräfte des Kantons Zürich, SekZH; den Schweizerischen Verband des Personals öffentlicher Dienste, Region Zürich, Lehrberufe, vpod Zürich Lehrberufe; die Lehrpersonenkonferenz der Berufsfachschulen, LKB; die Lehrpersonenkonferenz der Mittelschulen, LKM; die Pädagogische Hochschule Zürich, PHZH; das Institut Unterstrass an der PHZH, unterstrass.edu; die Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik; HfH; die Interkantonale Lehrmittelzentrale, ilz; die Schweizer Schulen im Ausland mit Patronat des Kantons Zürich; die Bildungsdirektion des Kantons Zürich: Lehrmittelverlag Zürich, Bildungsplanung, Volksschulamt.

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