Berufszuteilung an Berufsfachschulen Strassentransportpraktikerin / Strassentransportpraktiker EBA

Beschluss Bildungsrat
2015/08
Sitzungsdatum
9. März 2015

Ausgangslage

Gestützt auf § 3 lit. a des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Berufsbildung vom 14. Januar 2008 (EG BBG) legt der Bildungsrat fest, für welche Berufe die Berufsfachschulen die schulische Bildung vermitteln und bestimmt das Einzugsgebiet dieser Schulen unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Lehrbetriebe.

Für die Zuteilung der Vermittlung der schulischen Bildung eines Berufes an eine Berufsfachschule hat der Bildungsrat mit Beschluss vom 27. Mai 2013 die Richtlinien zur Berufszuteilung an Berufsfachschulen (Stand 30. Mai 2013) erlassen. Die Richtlinien definieren die Regeln und Kriterien für die Zuteilung von Berufen.

Der Beruf Strassentransportpraktikerin bzw. Strassentransportpraktiker mit eidgenössischem Berufsattest (EBA) ist ein neuer Beruf. Die Bildungsverordnung wurde vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) am 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt. Die erste duale Grundbildung beginnt im Schuljahr 2015/2016. Entsprechend gibt es im Kanton noch keinen Schulort für diese Ausbildung.

Erwägungen

Gemäss Ziff. 4.2. der Richtlinien teilt der Bildungsrat neue Berufe an Standorte bzw. Kompetenzzentren zu. Der Beruf Strassentransportpraktikerin bzw. Strassentransportpraktiker EBA gehört zur Branche Strassentransport. Der ebenfalls zu dieser Branche gehörende Beruf Strassentransportfachfrau bzw. Strassentransportfachmann mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) wird im Kanton Zürich einzig an der Berufsbildungsschule Winterthur (BBW) beschult. Durch die Zuteilung an die BBW kann die Durchlässigkeit innerhalb des Berufsfeldes sichergestellt werden. Lernende, welche nach der Ausbildung zur Strassentransportpraktikerin EBA bzw. zum Strassentransportpraktiker EBA das eidgenössische Fähigkeitszeugnis erwerben wollen, können die gleiche Berufsfachschule besuchen. Auch für den Fall, dass eine bzw. ein Lernender aus einer Ausbildung auf dem Niveau EFZ in eine Ausbildung auf das Niveau EBA wechseln muss, ist mit einer Zuteilung an die BBW die vertikale Durchlässigkeit an der Berufsfachschule gewährleistet.

Da die BBW die einzige Berufsfachschule ist, muss das Einzugsgebiet nicht festgelegt werden. Neben den Lernenden des Kantons Zürich werden auch die Lernenden des Kantons Schaffhausen die BBW besuchen. Die Richtgrösse für EBA-Klassen von 12 Lernenden gemäss Parameter Nr. 2 von Ziff. 3 der Richtlinie wird vermutlich erst mittelfristig erreicht werden. Dennoch ist das Angebot im Kanton Zürich zur Verfügung stellen.

Die BBW verfügt über die entsprechenden Lehrpersonen, die Lehrmittel und die notwendigen Unterrichtsräume. Die Professionalität und Qualität des Unterrichts an der BBW ist sicher gestellt. Die Lehrpersonen unterrichten sowohl an den EFZ- als auch an den EBA-Klassen.

Die Vermittlung der schulischen Bildung im Beruf Strassentransportpraktikerin bzw. Strassentransportpraktiker EBA ist deshalb der BBW zuzuweisen.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Der Beruf Strassentransportpraktikerin bzw. Strassentransportpraktiker EBA wird auf Beginn des Schuljahres 2015/16 der Berufsbildungsschule Winterthur zugewiesen.
  • Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt wird beauftragt, die Massnahmen für die Umsetzung in die Wege zu leiten.
  • Publikation des Bildungsratsbeschlusses in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet.
  • Mitteilung an die Berufsfachschule Winterthur, die Bildungsdirektion und das Mittelschul- und Berufsbildungsamt.

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