Volksschule: Neues Französischlehrmittel «dis donc!» für die 5. bis 9. Klassen. Entbindung vom obligatorischen Lehrmittel «envol».

Beschluss Bildungsrat
2015/07
Sitzungsdatum
9. März 2015

Ausgangslage

Am 9. September 2013 hat der Bildungsrat das neue Französischlehrmittel «dis donc!» für die 5. bis 9. Klassen zur Erprobung freigegeben (BRB 28/2013).

Im genannten Beschluss ist eine fünfjährige Erprobung des neuen Französischlehrmittels «dis donc!» für die 5. bis 9. Klassen vorgesehen. Mit dem Beschluss vom 9. September 2013 (BRB 28/013) und dem Beschluss vom 5. Mai 2014 (BRB 11/2014) wurden die folgenden Schulen für Erprobung von «dis donc!» nominiert und vom heute obligatorischen Französischlehrmittel «envol» entbunden: Schule Veltheim (Stadt Winterthur mit vier Klassen), Primarschule Bauma (Zürcher Oberland mit zwei Klassen), Primarschule Regensdorf (Zürcher Unterland mit sechs Klassen), Primarschule Aussersihl (Stadt Zürich mit einer Klasse), Primarschule Allenmoos (Stadt Zürich mit zwei Klassen) und Primarschule Triemli (Stadt Zürich mit einer Klasse).

Weitere 5. Klassen ab Schuljahr 2015

Aus schulorganisatorischen Gründen (zum Beispiel bei jahrgangsdurchmischten Klassen) kann es sinnvoll sein, dass an den Erprobungsschulen auch im Schuljahr 2015/16 5. Klassen sowie im Schuljahr 2016/17 6. Klassen mit dem neuen Französischlehrmittel «dis donc!» unterrichtet werden. Von den oben genannten Schulen haben die Schule Veltheim (Stadt Winterthur mit zwei Klassen im Schulhaus Schachen) und die Schule Regensdorf (3 Klassen im Schulhaus Pächterried) ein entsprechendes Gesuch gestellt. Eine der beiden Klassen in Winterthur und zwei der drei Klassen in Regensdorf werden von bisherigen Erprobungslehrpersonen unterrichtet.

Damit die Lehrpersonen der genannten Klassen auch ab Schuljahr 2015/16 mit dem neuen Französischlehrmittel «dis donc!» unterrichten können, sind sie für die Schuljahre 2015/16 bis 2016/17 von der Verpflichtung zu entbinden, das heute obligatorische Französischlehrmittel «envol» zu verwenden. Diese beiden Klassen nehmen im Gegensatz zu den oben genannten allerdings nicht an der Erprobung von «dis donc!» teil.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Die genannten Klassen der Schule Veltheim (Schulhaus Schachen) und der Schule Regensdorf (Pächterried) werden für die Schuljahre 2015/16 bis 2016/17 von der Verwendung des obligatorischen Französischlehrmittels «envol» entbunden.
  • Publikation des Bildungsratsbeschlusses in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet.
  • Mitteilung an die Schulpflege und Schulleitung der betroffenen Primarschule in Winterthur (Schule Schachen in Veltheim) und Regensdorf (Schulhaus Pächterried); Mitteilung an alle Schulpflegen; das Schul- und Sportdepartement der Stadt Zürich; das Departement Schule und Sport Winterthur; den Verband Zürcher Schulpräsidien, VZS; den Verband der Schulleiterinnen und Schulleiter des Kantons Zürich, VSLZH; den Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband, ZLV z. H. der Stufenorganisationen; den Vorstand der Lehrpersonenkonferenz, LKV; den Vorstand der Schulsynode des Kantons Zürich; den Verband Zürcher Privatschulen, VsP; den Berufsverband der Sekundarlehrkräfte des Kantons Zürich, SekZH; den Schweizerischen Verband des Personals öffentlicher Dienste, Region Zürich, Lehrberufe, vpod Zürich Lehrberufe; die Kantonale Elternorganisation, KEO; die Schulleiterkonferenz der Mittelschulen; die Pädagogische Hochschule Zürich, PH Zürich; das Institut Unterstrass an der PH Zürich, unterstrass.edu; den Vorstand der Schulsynode des Kantons Zürich; die Interkantonale Lehrmittelzentrale, ilz; den Lehrmittelverlag St. Gallen; das Bildungsdepartement des Kantons St. Gallen; das Amt für Volksschule des Kantons St. Gallen, die Pädagogische Hochschule St. Gallen, PHSG; die inhaltlichen Projektverantwortlichen; die Bildungsdirektion des Kantons Zürich: Lehrmittelverlag Zürich, Mittelschul- und Berufsbildungsamt, Bildungsplanung, Volksschulamt.

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