Volksschule. Einführung der Deutschschweizer Basisschrift

Beschluss Bildungsrat
2015/52
Sitzungsdatum
14. Dezember 2015

Ausgangslage

Die Deutschschweizer Erziehungsdirektoren-Konferenz (D-EDK) hat am 31. Oktober 2014 den Deutschschweizer Kantonen eine koordinierte Umstellung auf die teilverbundene Basisschrift empfohlen. Sie stützte sich dabei auf den Bericht einer Arbeitsgruppe der DEDK. Die Umstellung soll auf jene Form der Basisschrift erfolgen, die im Kanton Luzern seit einigen Jahren erfolgreich unterrichtet wird. Die D-EDK hat vom Kanton Luzern die Rechte
an dessen Basisschrift übernommen. Diese wird nun als Deutschschweizer Basisschrift bezeichnet.

Im Kanton Zürich wird seit vielen Jahren das Schreiben in der Schweizer Schulschrift unterrichtet, obwohl im Lehrplan des Kantons Zürich neben der Steinschrift nur von einer verbundenen Schulschrift gesprochen wird. Am 27. April 2015 hat der Bildungsrat beschlossen (BRB 21/2015), dass die Umstellung auf die Basisschrift an den Schulen des Kantons Zürich unabhängig von der Einführung des Lehrplans 21 erfolgen soll.

Erwägungen

Deutschschweizer Basisschrift

Bisher lernten die Kinder zuerst das Schreiben in der Steinschrift, dann in der voll verbundenen Schrift («Schnüerlischrift») mit teilweise neuen Buchstabenbildern, um anschliessend eine persönliche, meist nur noch teilweise verbundene Handschrift zu entwickeln.

Die Basisschrift ist eine klare, schnörkellose Schrift, die es erlaubt, effizient und zügig zu schreiben. Anders als bei der Schweizer Schulschrift entfällt der Zwang, die Buchstaben zu verbinden.

In der 1. und 2. Klasse wird die Basisschrift als unverbundene Schrift gelernt. Die Buchstabenformen bleiben über alle Schuljahre gleich. In der 2. Klasse kommen die sogenannten Rundwenden hinzu. Sie dienen später zur Verbindung der Buchstaben. Es handelt sich aber nach wie vor um eine unverbundene Schrift. Ab der 3. Klasse werden die Buchstaben in der Basisschrift verbunden, was der Geläufigkeit beim Schreiben dient und die Leserlichkeit nicht einschränkt. Auf überflüssige Bewegungen wie Schleifen und rückläufige Überdeckungen wird verzichtet. Die Buchstabenformen bleiben in der verbundenen Version gleich wie in der unverbundenen Variante. Das Ziel ist eine geläufige und leserliche persönliche Handschrift.

Lehrplan Kanton Zürich

Der aktuelle Lehrplan Sprache – Schrift/Grafische Gestaltung kann bis zur Einführung des Lehrplans 21 weiterverwendet werden. Die Begriffe «Steinschrift» und «verbundene Schulschrift» sind dabei durch «unverbundene» respektive «teilverbundene Schrift» zu ersetzen. Diese Lehrplanänderung erfordert keine neuen Druckerzeugnisse. Die Publikation im Schulblatt, die Mitteilung an die verschiedenen Interessensgruppen und die Aktualisierung der Download-Version genügen.

Lehrmittel Basisschrift

Der Lehrmittelverlag Zürich (LMV) überarbeitet gegenwärtig die «ABC»-Schreibhefte 1, 2 und 3. Diese waren zwischen 1990 und 1992 eingeführt worden und basierten auf der Steinschrift beziehungsweise auf der Schweizer Schulschrift. Sie werden künftig in der Schweizer Basisschrift zur Verfügung stehen. Vorgesehen sind drei Hefte, wobei das zweite Heft feinmotorische Übungen enthält:

  • «ABC 1». Schreibheft für die 1. Klasse, 56 Seiten
  • «ABC 2 – Vorübungen». Schreibheft für die 2. und 3. Klasse, 28 Seiten
  • «ABC 3». Schreibheft für die 2. und die 3. Klasse, je ein Exemplar für Rechts- und Linkshänder, je 64 Seiten
  • Digitaler Leitfaden für Lehrpersonen; er kann auf der Website des LMV gratis heruntergeladen werden.

Die neu illustrierten Hefte werden ab April 2016 lieferbar sein. Ferner wurde ein digitaler Schriftsatz entwickelt, ein sogenannter Font. Lehrpersonen können die Basisschrift als Computerschrift gratis herunterladen und Unterrichtsdokumente für nicht kommerzielle Zwecke erstellen. Die Rechte an der Deutschschweizer Basisschrift liegen bei der Deutschschweizer Erziehungsdirektoren-Konferenz (D-EDK).

Neben den Schriftdateien können auf der eigens von der D-EDK geschaffenen Website www.basischrift.ch Unterstützungsmaterialien (Informationen für Eltern, Kopiervorlagen, Lineaturen für Schreibhefte und Schriftbeispiele etc.) heruntergeladen werden.

Weiterbildung

Die Zürcher Arbeitsgemeinschaft für Weiterbildung von Lehrpersonen (ZAL) bietet ab April 2016 in Zusammenarbeit mit dem Autor der «ABC»-Schreibhefte des Lehrmittelverlags Zürich erste Weiterbildungskurse für interessierte Lehrpersonen und Schulhausteams an. Ziel der Kurse ist es, einen formal wie methodisch sicheren Umgang mit der Deutschschweizer Basisschrift zu erlangen. Die Teilnehmenden sollen befähigt werden, den Schreibunterricht kurz-, mittel- und langfristig zu planen und stufengerecht umzusetzen. Die feinmotorische Bewegungsschulung für die Entwicklung einer individuellen Handschrift ist ein weiterer Lerninhalt. Zudem erhalten die Lehrpersonen eine Einführung in die neuen Basisschrift-Schreibhefte des Lehrmittelverlags Zürich. Der Umfang beträgt 4 Lektionen.

Einführungstermin

Die Einführung der Deutschschweizer Basisschrift im Kanton Zürich erfolgt ab Schuljahr 2016/17 mit einer Übergangszeit von zwei Jahren. Die Einführung muss bis Schuljahr 2018/19 abgeschlossen sein. Die Koordination des Zeitpunktes der Einführung innerhalb einer Gemeinde ist zu empfehlen.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Die Einführung der Deutschschweizer Basisschrift im Kanton Zürich erfolgt ab Schuljahr 2016/17 mit einer Übergangszeit von zwei Jahren. Die Einführung muss bis Schuljahr 2018/19 abgeschlossen sein.
  • Den Gemeinden wird empfohlen, den Zeitpunkt der Einführung in ihren Schulen zu koordinieren.
  • Der Lehrplan Sprache – Schrift /Grafische Gestaltung wird gemäss den Erwägungen in Ziffer 2.2 geändert.
  • Publikation in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet.
  • Mitteilung an: alle Schulpflegen; das Schul- und Sportdepartement der Stadt Zürich, SSD; das Departement Schule und Sport Winterthur; DSS; den Verband Zürcher Schulpräsidien, VZS; den Verband der Schulleiterinnen und Schulleiter des Kantons Zürich, VSLZH; den Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband, ZLV z. H. der Stufenorganisationen; den Vorstand der Lehrpersonenkonferenz, LKV; die KantonaleElternmitwirkungsorganisation Zürich, KEO; den Verband Zürcher Privatschulen, VZP; den Berufsverband der Sekundarlehrkräfte des Kantons Zürich, SekZH; den Schweizerischen Verband des Personals öffentlicher Dienste, Region Zürich, Lehrberufe, vpod Zürich Lehrberufe; die Lehrpersonenkonferenz der Berufsfachschulen, LKB; die Lehrpersonenkonferenz der Mittelschulen, LKM; die Pädagogische Hochschule Zürich, PHZH; das Institut Unterstrass an der PHZH, unterstrass.edu; die Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik; HfH; die Interkantonale Lehrmittelzentrale, ilz; die Schweizer Schulen im Ausland mit Patronat des Kantons Zürich; die Bildungsdirektion des Kantons Zürich: Lehrmittelverlag Zürich, Bildungsplanung, Volksschulamt.

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