Projekt zur Einführung des Lehrplans 21 im Kanton Zürich

Beschluss Bildungsrat
2015/05
Sitzungsdatum
2. Februar 2015

Ausgangslage

Mit dem Lehrplan 21 harmonisieren die deutsch- und mehrsprachigen Kantone die inhaltlichen Ziele der Volksschule und setzen damit den Auftrag von Artikel 62 der Bundesverfassung um. Nach einer breiten Konsultation im Sommer/Herbst 2013 wurde der Lehrplan unter anderem um rund 20 Prozent gekürzt und das Niveau der Anforderungen in ausgewählten Bereichen gesenkt. Dabei wurden auch wesentliche Kritikpunkte der Konsultationsantwort des Bildungsrates vom 9. Dezember 2013 aufgenommen (BRB Nr. 41/2013).

Der Lehrplan 21 orientiert sich an Kompetenzen und beinhaltet sowohl Wissen als auch Können. Die Kompetenzorientierung wurde im Kanton Zürich im Rahmen der Konsultation grossmehrheitlich begrüsst.

Am 31. Oktober haben die Deutschschweizer Erziehungsdirektorinnen und -direktoren den Lehrplan zuhanden der Kantone freigegeben. Über die Einführung im Kanton entscheidet jeder Kanton gemäss eigenen Rechtsgrundlagen.

Projekt zur Einführung des Lehrplans 21 im Kanton Zürich

Mit Beschluss Nr. 878/2014 hat der Regierungsrat am 20. August 2014 festgelegt, dass der Lehrplan 21 im Rahmen eines Projekts eingeführt wird. Hierzu hat er für die Jahre 2015 bis 2021 eine gebundene Ausgabe von
Fr. 3 929 000 bewilligt.

Am 3. November 2014 hat die Bildungsdirektion dem Volksschulamt den Auftrag erteilt, eine Projektorganisation aufzubauen und die Einführung des Lehrplans 21 in enger Zusammenarbeit mit allen Partnern des Schulfelds vorzubereiten.

Dabei sollen u. a. folgende Punkte geklärt werden: zeitliche Staffelung der Einführung, Bezeichnung der Fachbereiche bzw. der Fächer; allfällige Differenzierung der Kompetenzbeschreibungen für die Abteilungen bzw. Anforderungsstufen auf der Sekundarstufe; Beginn von Englisch in der 3. statt wie bisher der 2. Klasse; Umsetzung der Kompetenzorientierung in Unterricht, Beurteilung und Zeugnisse; Bedarf an Weiterbildungen und kompetenzorientierten Lehrmitteln; Umgang mit Schülerinnen und Schülern, welche die Mindestanforderungen des Lehrplans nicht erreichen. Die Projektarbeiten haben Ende Januar 2015 begonnen.

Zu den ausgearbeiteten Lösungen findet 2016 eine Vernehmlassung statt. Über den Zeitpunkt und das Verfahren der Einführung des Lehrplans 21 entscheidet der Bildungsrat. Vorgesehen ist eine gestaffelte Einführung frühestens ab Schuljahr 2017/18.

In einem ersten Schritt sollen bis April 2015 Grundlagen für die Ausgestaltung des Lehrplans 21 Kanton Zürich erarbeitet werden. Dabei soll insbesondere aufgezeigt werden,

  • welche Unterschiede bestehen zwischen dem Lehrplan 21 und dem heute gültigen Lehrplan für die Volksschule des Kantons Zürich;
  • wie sich die aktuelle Lektionentafel im Kanton Zürich von den Planungsannahmen des Lehrplans 21 unterscheidet;
  • wo sich Änderungen und Ergänzungen für den Lehrplan 21 im Kanton Zürich aufdrängen;
  • wie die frei werdenden Lektionen genutzt werden könnten, falls der Beginn des Englischunterrichts von der 2. in die 3. Klasse verschoben wird;
  • wie der Lehrplan 21 zeitlich gestaffelt eingeführt werden könnte (Varianten mit Vorund Nachteilen);
  • was der Bedarf an Weiterbildungen ist;
  • wie sich der Stand der Lehrmittel im Hinblick auf den Lehrplan 21 gestaltet und wo im Kanton Zürich Entwicklungsbedarf besteht.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Dem Projektauftrag vom 3. November 2014 zur Einführung des Lehrplans 21 im Kanton Zürich wird zugestimmt.
  • Die Inhalte des Projektauftrags einschliesslich Ziele, zu bearbeitende Aufgaben, Zeitplanung und Organisation werden zusammenfassend auf der Internetseite des Volksschulamtes publiziert.
  • Das Volksschulamt wird beauftragt, bis im April 2015 zusammen mit den Partnern des Bildungswesens erste Grundlagen für die Ausgestaltung des Lehrplans 21 Kanton Zürich zu erarbeiten. Insbesondere sollen folgende Punkte aufgezeigt werden:
    • Unterschiede zwischen dem Lehrplan 21 und dem heute gültigen Lehrplan für die Volksschule des Kantons Zürich
    • Unterschiede zwischen der aktuellen Lektionentafel im Kanton Zürich und den Planungsannahmen des Lehrplans 21
    • Änderungen und Ergänzungen für den Lehrplan 21 im Kanton Zürich, die sich aufgrund erster Einschätzungen aufdrängen
    • Möglichkeiten für die Nutzung frei werdender Lektionen, falls der Beginn des Englischunterrichts von der 2. in die 3. Klasse verschoben wird
    • Varianten für die zeitliche Staffelung der Lehrplaneinführung (mit Vor- und Nachteilen)
    • Einschätzung des Bedarfs an Weiterbildungen
    • Stand der Lehrmittel und Entwicklungsbedarf im Kanton Zürich mit Blick auf den Lehrplan 21
  • Im Laufe des Jahres 2016 findet eine Vernehmlassung zum Lehrplan 21 Kanton Zürich statt. Sie beginnt voraussichtlich im April 2016.
  • Die Einführung des Lehrplans 21 im Kanton Zürich erfolgt frühestens ab Schuljahr 2017/18.
  • Publikation in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet.
  • Mitteilung an die Gremien und Mitwirkenden des Projekts Lehrplan 21 Kanton Zürich, die bildungsrätliche Kommission Bildungsstandards und Lehrplan 21 sowie die Bildungsdirektion: Volksschulamt und Bildungsplanung.

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