Übertrittsverfahren an die verschiedenen Mittelschultypen im Kanton Zürich

Beschluss Bildungsrat
2015/49
Sitzungsdatum
9. November 2015

Ausgangslage

Das Bildungssystem des Kantons Zürich bietet im Anschluss an die Sekundarstufe I der Volksschule fünf Typen von Mittelschulen an:

  • Kurzgymnasium (gymnasiale Mittelschule) nach der 2. oder 3. Sekundarklasse,
  • Fachmittelschule (FMS) nach der 3. Sekundarklasse,
  • Handelsmittelschule (HMS) nach der 2. oder 3. Sekundarklasse,
  • Informatikmittelschule (IMS) nach der 3. Sekundarklasse,
  • Berufsmaturitätsschule während der beruflichen Grundbildung (BM 1) nach der 3. Sekundarklasse.

Die Aufnahme an die verschiedenen Mittelschulen ist in je eigenen Erlassen des Regierungsrates geregelt:

  • Kurzgymnasium: Reglement für die Aufnahme in die Gymnasien mit Anschluss an die 2. Klasse der Sekundarstufe vom 13. Januar 2010;
  • FMS: Reglement für die Aufnahme in die Fachmittelschulen vom 13. Januar 2010;
  • HMS: Reglement für die Aufnahme in die kantonalen Handelsmittelschulen vom 13. Januar 2010;
  • IMS: Reglement für die Aufnahme in die kantonalen Informatikmittelschulen an Handelsmittelschulen vom 13. Januar 2010;
  • BM 1: Berufsmaturitätsreglement vom 8. September 2014.

Darüber hinaus bestehen separate Aufnahmereglemente in die Kunst und Sport Klassen am Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Gymnasium Rämibühl und für die Aufnahme ins schweizerische-italienische Liceo artistico sowie für die Aufnahme in einen zweisprachigen Maturitätsgang an den Gymnasien des Kantons Zürich.

Insbesondere die Veränderungen der letzten zehn Jahre haben zu unterschiedlichen Zulassungsbedingungen und Aufnahmeverfahren bei den einzelnen Mittelschultypen geführt. Die Übertrittsverfahren an diese verschiedenen allgemeinbildenden und berufsbildenden Mittelschulen im Kanton Zürich sind nicht kohärent. Die Prüfungszeitpunkte sind uneinheitlich. Weiter gelten unterschiedliche Regelungen darüber, welche Aufnahmeprüfungen bei Bestehen auch die Zulassung zu einem anderen Mittelschultyp ermöglichen. Die Anschlussprogramme – also die stofflichen Anforderungen an die Aufnahmeprüfung – sind weder inhaltlich noch formal aufeinander abgestimmt. Während in den Aufnahmeprüfungen ans Kurzgymnasium, an die HMS, die IMS und die FMS die Prüfungsfächer Deutsch, Mathematik und Französisch sind, wird bei der Aufnahmeprüfung an die BM 1 auch Englisch geprüft. Deutliche Unterschiede bestehen auch in der Prüfungsform und den für das Bestehen vorausgesetzten Prüfungsnoten. Für die Aufnahme ins Kurzgymnasium sowie in die HMS und die FMS besteht ab der Note 3.75 die Möglichkeit einer mündlichen Prüfung. Dagegen muss für die Zulassung an die IMS und die BM 1 in der schriftlichen Prüfung zwingend der Notendurchschnitt von mindestens 4.0 erreicht werden, eine mündliche Prüfung ist nicht vorgesehen.

Übersicht über die Aufnahmeverfahren

  GYM
HMS
IMS
FMS
BM 1
Prüfung gleiche Zentrale Aufnahmeprüfung gleiche Zentrale Aufnahmeprüfung eigene Prüfung eigene Prüfung eigene Prüfung
Termin Frühling Frühling Herbst Frühling Frühling
Prüfungsform1m = mündlich; s = schriftlich m + s m + s s m + s s
Prüfungsfächer2D = Deutsch; M = Mathematik; F = Französisch; E = Englisch D, M, F D, M, F D, M, F D, M, F D, M, F, E
Gewichtung der Fächer 40:40:20 40:40:20 40:40:20 40:40:20 je nach BM-Ausrichtung
Voraussetzung 2. Sek. 2. Sek. 3. Sek. 3. Sek. 3. Sek.
Berechtigung Bei Doppelanmeldung: Zulassung mit nicht bestandener GYM-Prüfung, sofern die für die HMS erforderlichen Prüfungsnoten erreicht werden Bei Doppelanmeldung: Zulassung mit bestandener GYM-Prüfung oder mit Nachprüfung, wenn Durchschnitt GYM-Prüfung 3.25 Zulassung mit bestandener Prüfung an GYM, IMS, HMS, FMS oder Besuch einer dieser Schulen (1 Jahr)
Vorausgesetzte Prüfungsnoten s 4.0 oder s 3.75 + m 4.0 s 3.87 oder s. 3.37 + m 4.0 4 s 4.0 oder s 3.75 + m 4.0  4
Berücksichtigung von Vorleistungen Nein Nein Nein Nein Nein

1 m = mündlich; s = schriftlich
2 D = Deutsch; M = Mathematik; F = Französisch; E = Englisch

Für die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe und für ihre Eltern ist es schwierig geworden, die Schul- und Berufswahl in Kenntnis aller schulischen Möglichkeiten und ihrer Vor- und Nachteile zu planen und sich optimal auf den gewählten Bildungsweg vorzubereiten. Ausserdem ist es für die Lehrpersonen der Sekundarstufe aufwändig, die Schülerinnen und Schüler bei ihrer Schul- und Berufswahl gut zu beraten und sie beim geplanten Übertritt in eine schulische Laufbahn auf der Sekundarstufe II optimal zu unterstützen.

Es ist notwendig, die Übertrittsverfahren in die verschiedenen Mittelschultypen zu koordinieren und in ein kohärentes System zu bringen. Die Unterschiedlichkeiten sind in erster Linie historisch begründet. Die Zulassungsbedingungen, die Prüfungstermine, die Anschlussprogramme, die Form und die Inhalte der Prüfungen sowie die Bestehensnormen und Berechtigungen sind so zu harmonisieren, dass das System der Übertrittsverfahren an die Mittelschulen des Kantons Zürich zweckmässig und transparent ist. Gleichzeitig muss es aber auch den Charakteristika und Bedingungen der verschiedenen Schultypen gerecht werden. Die Anschlussprogramme müssen diese Anforderungen ebenfalls erfüllen.

Mit Beschluss vom 27. April 2015 (KR-Nr. 87b/2013) hat der Kantonsrat eine Änderung des Mittelschulgesetzes beschlossen, nach welcher für die Aufnahme ans Kurzgymnasium die Vorleistungen der Schülerinnen und Schüler «angemessen zu berücksichtigen» sind. Die Form, wie dies zu geschehen hat, wird der Bildungsrat zu bestimmen haben. Entsprechende Lösungsvorschläge sollen Gegenstand der Arbeiten sein. Demgegenüber ist das Übertrittsverfahren von der Primarschule ins Untergymnasium nicht Teil der Arbeiten, da es die Vorleistungen berücksichtigt und nicht mit anderen Schultypen abgeglichen werden muss.

Weiter hat der Bildungsrat mit Beschluss vom 16. Juni 2014 dem Regierungsrat empfohlen, den Termin für die Aufnahmeprüfung an die FMS vom zweiten Semester der 3. Sekundarklasse ins erste Semester vorzuverschieben. Gleichzeitig erteilte der Bildungsrat der Bildungsdirektion den Auftrag, bei der HMS und der BM 1 analog zur FMS und IMS eine Vorverlegung der Aufnahmeprüfung in den Herbst zu prüfen. Unter dem Titel «Stärkung und Weiterentwicklung der Berufs- und der Fachmaturität» haben auch die Teilnehmenden der Konferenz Berufsbildung vom 4. November 2014 unter der Leitung der Bildungsdirektion und der Volkswirtschaftsdirektion in einem Massnahmenpapier ebenfalls angeregt, die Aufnahmeprüfung der berufsbildenden Mittelschulen HMS, IMS und BM 1 inhaltlich, formell und terminlich aufeinander abzustimmen. Die Termine der Aufnahmeprüfungen sollen mit dem Prozess der Entscheidungsfindung für die Ausbildungen auf der Sekundarstufe II (z.B. Schulwahl, Berufswahlprozess) koordiniert werden.

Aus den dargelegten Gründen sollen die Übertrittsverfahren und Aufnahmebedingungen in die verschiedenen Mittelschultypen im Kanton Zürich in ein System «aus einem Guss» überführt und dabei optimal koordiniert werden. In diese Koordination einzubeziehen sind auch die Anschlussprogramme, welche die inhaltlichen Anforderungen der Aufnahmeprüfungen an die verschiedenen Mittelschultypen definieren.

Vorgehen

Die Grundlagen für ein kohärentes System der Übertrittsverfahren und Aufnahmebedingungen an die verschiedenen Mittelschultypen sollen in einem ersten Schritt in einem Vorprojekt erarbeitet werden. Es umfasst die folgenden Arbeitsschritte:

  1. Analyse und Darstellung der Eckwerte der heute geltenden Übertrittsverfahren und Aufnahmebedingungen, Gründe für die heute geltenden Verfahren sowie damit verbundene Vorteile und Probleme (Auslegeordnung);
  2. Erfassung und Gewichtung der Einschätzungen von Vertreterinnen und Vertretern aus dem Schulfeld (Schulleitungen und Lehrpersonen der Sekundarstufe der Volksschule, Schulleitungen und Lehrpersonen der aufnehmenden Schulen der Sekundarstufe II) zu den verschiedenen Übertrittsverfahren bzw. zum Zusammenspiel aller Übertrittsverfahren;
  3. Formulierung von Zielen, die ein kohärentes System der Übertrittsverfahren und Aufnahmebedingungen zu erfüllen hat;
  4. Entwicklung von Lösungsideen.

Die Ergebnisse des Vorprojektes sollen dem Bildungsrat bis Oktober 2016 in einem Bericht vorgelegt werden. Anschliessend entscheidet der Bildungsrat über das weitere Vorgehen. Sodann soll das Mittelschul- und Berufsbildungsamt mit der konkreten Erarbeitung eines Systems der Übertrittsverfahren und Aufnahmebedingungen und der Umsetzung beauftragt werden.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Die Bildungsdirektion wird beauftragt, in einem Vorprojekt die Grundlagen für ein System der Übertrittsverfahren und Aufnahmebedingungen an die verschiedenen Mittelschultypen zu erarbeiten.
  • Die Bildungsdirektion wird eingeladen, die Bildungsplanung mit der Federführung des Vorprojekts gemäss Ziffer II zu beauftragen, und das Mittelschul- und Berufsbildungsamt, das Volksschulamt sowie Vertreterinnen und Vertreter der Sekundarstufe der Volksschule und der abnehmende Schulen der Sekundarstufe II in das Vorprojekt einzubeziehen.
  • Die Ergebnisse des Vorprojektes sind dem Bildungsrat im Oktober 2016 in einem schriftlichen Bericht vorzulegen.
  • Mitteilung an: Bildungsdirektion (Mittelschul- und Berufsbildungsamt, Volksschulamt, Bildungsplanung), Präsidialkonferenzen der Mittelschulen und der Berufsfachschulen, Schulleiterkonferenz der Mittelschulen, Konferenz der Rektoren und der Rektorinnen der Berufsfachschulen, Lehrpersonenkonferenz der Mittelschulen, Lehrpersonenkonferenz der Berufsfachschulen, Mittelschullehrpersonenverband, Verband der Schulleiterinnen und Schulleiter Zürich, Lehrpersonenkonferenz der Volksschule Kanton Zürich.

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