Erlass Anschlussprogramm «Sekundarstufe – Fachmittelschule»; Änderungen im Anschlussprogramm «Sekundarstufe – Mittelschule»

Beschluss Bildungsrat
2015/46
Sitzungsdatum
28. September 2015

Ausgangslage und Anschlussprogramm «Sekundarstufe – Fachmittelschule»

Gemäss § 6 des Reglements über die Aufnahme in die Fachmittelschulen vom 13. Januar 2010 basiert die Aufnahmeprüfung an die Fachmittelschulen (FMS) auf dem gleichen Anschlussprogramm wie die Aufnahmeprüfung ans Kurzgymnasium, dem Anschlussprogramm Sekundarstufe – Mittelschule. Dies obwohl das Kurzgymnasium an die 2., die FMS aber an die 3. Klasse der Sekundarschule anschliesst. Mit Bildungsratsbeschluss vom 16. Juni 2014 wurde das Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA) beauftragt, für die FMS ein separates Anschlussprogramm erarbeiten zu lassen. Dies ermöglicht, die Berücksichtigung von zwei statt anderthalb Jahren Prüfungsstoff der Sekundarschule.

Das neue Anschlussprogramm «Sekundarstufe – Fachmittelschule» erweitert den Prüfungsstoff von anderthalb auf zwei Jahre der Sekundarschule, vereinheitlicht die Struktur der drei Prüfungsfächer Deutsch, Mathematik und Französisch, und legt besonderes Gewicht auf eine kompetenzorientierte Formulierung der Prüfungsanforderungen, die sich einerseits am Stoff der Sekundarschule und andererseits an den für die FMS relevanten Kompetenzen orientiert.

Das MBA hat die Mitglieder der Fachkommissionen der Zentralen Aufnahmeprüfung FMS mit der Erarbeitung des Anschlussprogramms beauftragt. Diese werden von Schulleitungsmitgliedern der FMS geleitet und sind aus Lehrpersonen der Sekundarschule und der FMS zusammengesetzt, die auch mit der Vorbereitung der Aufnahmeprüfungen betraut sind. Der Entwurf wurde den jeweiligen fachspezifischen Begutachtungs-Kommissionen vorgelegt und deren Rückmeldungen eingearbeitet. Im Fach Mathematik wurde zudem der Fachbereichsleiter Mathematik an der Pädagogischen Hochschule Zürich als externer Experte und Berater beigezogen. Der Vorstand der Lehrpersonenkonferenz der Volksschule (LKV) hat dem Anschlussprogramm mit Schreiben vom 13. Mai 2015 zugestimmt. Die Bildungsrätliche Kommission Mittelschulen hat es in ihrer Sitzung vom 16. September 2015 beraten.

Anpassungen am Anschlussprogramm «Sekundarstufe – Mittelschule»

Im Zuge der Erarbeitung des Anschlussprogramms für die Fachmittelschulen wurde kleine Anpassungen im Anschlussprogramm «Sekundarstufe – Mittelschule», Ausgabe 2011, vorgenommen. Aufgrund der Reduktion der Dauer der Französischprüfung von 90 auf 60 Minuten (vgl. Regierungsratsbeschluss vom 8. Februar 2012) wurde der Prüfungsteil Schreiben auf 15 Minuten verkürzt. Weiter wurden im Fach Französisch kleinere sprachliche und formale Änderungen vorgenommen, ohne dass eine inhaltliche Änderung erfolgt.

Die Änderungen wurden von den Mitgliedern der Fachkommission für die Zentrale Aufnahmeprüfung im Fach Französisch erarbeitet und von der Begutachtungs-Kommission gutgeheissen. Der Vorstand der LKV hat ihnen mit Schreiben vom 13. Mai 2015 zugestimmt und die Bildungsrätliche Kommission Mittelschulen hat diese in ihrer Sitzung vom 16. September 2015 ebenfalls beraten.

Inkrafttreten

Das neue Anschlussprogramm «Sekundarstufe – Fachmittelschule» wird erstmals bei den Aufnahmeprüfungen 2017 zur Anwendung kommen. Es tritt daher nach den letzten Aufnahmeprüfungen (einschliesslich Nachprüfungen) 2016, d.h. auf den 1. Mai 2016, in Kraft. Das Reglement über die Aufnahme in die Fachmittelschulen vom 13. Januar 2010 wird entsprechend angepasst.

Das überarbeitete Anschlussprogramm Sekundarstufe –Mittelschulen tritt auf den 1. Januar 2016 in Kraft und gilt bereits für die Aufnahmeprüfungen vom Frühling 2016.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Das Anschlussprogramm Sekundarstufe – Fachmittelschule wird erlassen.
  • Das Anschlussprogramm gemäss Ziffer I tritt auf den 1. Mai 2016 in Kraft und gilt erstmals im Hinblick auf die Aufnahmeprüfung vom Frühjahr 2017.
  • Das Anschlussprogramm Sekundarstufe – Mittelschule wird geändert.
  • Das Anschlussprogramm gemäss Ziffer III tritt auf den 1. Januar 2016 in Kraft und gilt erstmals im Hinblick auf die Aufnahmeprüfungen vom Frühjahr 2016.
  • Das Volksschulamt wird beauftragt, die Schulleitungen und Schulpräsidien der Volksschule über die erfolgten Neuerungen zu informieren.
  • Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt wird beauftragt, die Rektorate und Schulkommissionspräsidien der Mittelschulen über die erfolgten Neuerungen zu informieren.
  • Publikation des Bildungsratsbeschlusses in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet.
  • Mitteilung an: Herrn Dr. Martin Zimmermann, Koordinator ZAP; Herrn Marcel Müller, Leiter der ZAP FMS Fachkommission Fach Deutsch; Frau Antonia Lüthy, Leiterin der ZAP FMS Fachkommission Fach Mathematik; Herrn Ulrich Schlaginhaufen, Leiter der ZAP FMS Fachkommission Fach Französisch; Herrn Claudio Cavicchiolo, Leiter der ZAP Fachkommission Französisch; Lehrpersonenkonferenz Mittelschulen; Lehrpersonenkonferenz der Volksschule; Schulleiterkonferenz der Zürcher Mittelschulen; Schulleiterkonferenz der Zürcher Volksschulen; Mittelschul- und Berufsbildungsamt; Abteilung Bildungsplanung; Volksschulamt; Bildungsdirektion.

Kontakt

Bildungsdirektion

Adresse

Walcheplatz 2
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 23 09

 

Telefonzeiten

Montag bis Freitag
8.30 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr

E-Mail

info@bi.zh.ch

(Für allgemeine Anfragen)

Medienkontakt Bildungsdirektion


Für dieses Thema zuständig: